Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 72 (1908)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1908)
- Date
- 1908-01-03
- Page
- Seite 2 (sequence 4)
- Language
- German
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das Lehren, was er glaubt, sonst richtet er Unheil an. Wer seine Kinder in orthodoxem Sinne unterrichtet wissen will, der schicke sie zu einem orthodoxen Lehrer oder in eine Relrgionsschule, von der er weiß, daß sie seinen religiösen Ueberzeugungen gerecht wird. Von freier denkenden Religiönslehrern sollte man aber nicht verlangen, und sie selbst.sollten sich vor allem gar nicht dazu hergeben, in Rücksicht auf eine kleine Zahl von Schülern oder vielmehr aus deren Eltern aus ihrem Herzen eine Mördergrube zu machen. Religionsunterricht ist Gesinnungsunterricht. Hier kommt es weniger aus die Menge des Stoffes als darauf an, daß der Lehrer frei und offen sprechen kann, daß sein Leben im Einklänge steht mit dem, was er lehrt. Der Lehrer muß ebenso wie der Rabbiner eine geschlossene Persönlichkeit sein, die durch ihr Beispiel wirkt. Möchten doch unsere liberalen Rabbiner und Religionslehrer aus diesen Tatsachen endlich die Konsequenzen ziehen und an ihrer Stelle dazu beitragen, daß die Jugend dem Judentume der Zukunft, dem geläuterten Judentums, immer näher kommt, dadurch, daß sie mutig, unbeirrt und ohne Heuchelei immer und immer wieder nur das als Forderung unserer Religion betonen, was diese heute von ihren Bekennern verlangt, und von Formen und Gebräuchen, soweit sie sich überlebt haben und jedes sittlichen Inhalts entbehren, sich auch für ihre Person frei machen. Dann wird man zu ihnen Vertrauen haben, dann werden sie verstanden werden, und dann wird der Liberalismus innerhalb des Judentums endlich wieder p der Stellung gelangen, die ihm der Zahl und Bedeutung seiner Anhänger nach vollauf gebührt. r-ÄM Bit Mache. Berlin, 2. Januar, ie das alte bürgerliche Jahr geschlossen, so beginnt bei unseren Gegnern das neue: mit Lügen, Verleumdungen und Ausbrüchen eines zügellosen Raffen-Antagonismus. Da Lischt ein antisemitisches Blatt seinen Lesern zu Weihnachten einen Artikel über das „geheime Waffenlager jüdisch-russischer Anarchisten in Berlin" . auf und macht den urchristlichen Wirt Warszawski ohne jedes Bedenken zu einem Juden. Ein anderes stempelt zu gleicher Zeit einen Sozialdemokraten, der in dem sächsischen Städtchen Frohberg zum Stadtverordneten gewählt wurde, zum einzigen Juden des Ortes. Fast alle aber sprechen von den Juden Harden und Bernstein, ohne dabei zu erwähnen, daß diese Herren längst nicht mehr zu dem Judentum gehören, daß dagegen unter den früheren Sachwaltern der Gegenpartei sich hervorragende jüdische Anwälte befinden. Die Tendenz ist, wie man sieht, überall dieselbe: den Haß der Massen gegen die Juden zu schüren. Noch possierlicher sind die Sprünge der Rassenfanatiker, deren einer jüngst in einer ernsthaften Kunstzeitschrist die Frage, ob „derselbe Architekt mit religiöser Gesühlsteilnahme zugleich Synagogen und Kirchen bauen kann", ebenso ernsthaft und entschieden verneint hat. Und derselbe Mann, der in Dresden lebt, geht vielleicht jeden Tag an der dortigen Synagoge vorüber, die ein Meisterwerk von — Gottfried Semper ist!. Dagegen weiß er augenscheinlich ganz genau, daß die Erbauer der mittelalterlichen Dome, die als unerreichte Muster der Architekturblüte gelten, bei ihrem Werk immer von religiöser Gefühlsteilnahme geleitet worden sind. Allen solchen Angriffen und Verdächtigungen gegenüber,, die von gegnerischer Seite kommen) entschieden, und kräftig entgegenzutreten, bleibt auch im neuen Jahre die Hauptaufgabe der deutschen Juden. . * Im Herzogtum Meiningen ist ein neues Volksschulgesetz angenommen worden. Man schreibt uns darüber aus Meiningen am 24. v. M. : Für die Juden unseres Landes ist iur neuen Gesetz im wesentlichen das erreicht worden, was wir. dank dem humanen Geiste, der unser Land durchweht, im Rahmen des vorliegenden-Entwurfs zu einem neuen Volksschulgesetz erreichen konnten. Wir danken dies, alles dem Verdienst des Herrn Geheimen Kommerzienrat Dr. G. Strupp, hier, der durch Verhandlungen mit dem" Gesetzgebungsausschuß und den Vertretern der Herzogl. Staatsregierung unsere Wünsche in drei Anträgen, vorlegte, die im Landtag mit großer Majorität angenommen worden sind. Erstens wurde im Anschluß an Artikel 13 des Gesetzes der Antrag Strupp angenommen: „Wenn für die Kinder einer im Herzogtum anerkannten Religionsgemeinde an der allgemeinen Ortsschule Religionsunterricht in ihrer Konfession nicht erteilt wird, darf sie für ihren besonderen Religionsunterricht den Schulsaal im Ortsschulhaus und dessen Heizung beanspruchen, insoweit dadurch der übrige Unter-, richt nicht gestört wird." Zweitens ging im Anschluß an Artikel 18 der Antrag Strupp durch: „Derartige Zuschüsse wird die Staatskasse auch den im Herzogtum anerkannten Religionsgemeinden für ihren besonderen Religionsunterricht im Bedürftigkeitsfalle leisten." Drittens wurde zu Artikel 74 ein Antrag Strupp angenommen: „Die gleichen Vergünstigungen (d. h. wie den in dem Artikel zur Sprache gebrachten Fachlehrern, die Pensionsberechtigung erlangen) gelten für Religionslehrer einer im Herzogtum anerkannten Religionsgemeinde auch dann, wenn dieselben bei dem Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des künftigen Absatz 3 (d. h. bei voller Lehrbefähigung) an der vollen Betätigung eines Klassenlehrers durch örtliche Verhältnisse behindert werden." Namentlich der letzte Antrag und seine Formulierung machte Schwierigkeiten genug, bis die Regierung selbst obige Form für den Antrag schuf, um ihn annehmbar'zu machen. Es können also jetzt eventuell auch jüdische Religionslehrer, die die volle Lehrbefähigung besitzen, selbst wenn sie Elementarunterricht nicht erteilen, fest angestellt und nach Maßgabe ihrer Besoldung, die sie von ihrer Gemeinde nach Uebereinkommen beziehen, mit Pensionsberechtigung ausgestattet werden. Der letzte Erfolg dürfte wohl am meisten bedeuten. Die spezielle Anwendung wird bald neues Material zu weiteren Berichten bieten. Daß der französische Antisemitismus mit den klerikalen Kämpfen gegen die Republik einen intimen Zusammenhang habe, war für die Kenner der Politik längst kein Geheimnis mehr. Nun schreibt Anatole Leroh-Beaülieu in der letzten Nummer des „Eveil democratique“ über diesen Zusammenhang des französischen Antisemitismus mit der „Kirchenverfolgung" in Frankreich folgendes: „Man fragt sich oft, woher in unserem Frankreich dev Mißerfolg der weitausschauenden Politik Leos XIII. und die Gehässigkeit der antichristlichen Bewegung und der antireligiösen Leidenschaft kommt. Sie haben zu einem großen Teil ihren Ursprung in den Ausfällen des Antisemitismus. Der fanatische Kreuzzug gegen die Juden und die Protestanten, die Absicht, mehr als ein Jahrhundert nach der Revolution, der religiösen Einheit die nationale Einheit unterzuordnen, haben sich jetzt gegen die Katholiken gewandt. In einem so mannigfaltigen und aufgeregten Lande wie dem ünserigen erregt man nicht ungestraft die konfessionellen Leidenschaften und die wilden Kräfte des Fanatismus. Die Intoleranz erweckt die Intoleranz,, und ich habe schon vor zehn Jahren, leider vergeblich, meinen Hörern im »Institut eawollqus" gepredigt, daß der Antisemitismus den Antiklerikalismus nach sich ziehe. Indem die Führer