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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1908-01-03 · Heft 1 (3.1.1908) · page 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
72 (1908)
Issue
Heft 1 (3.1.1908)
Date
1908-01-03
Page
– (sequence 3)
Language
German
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72.*Jahrgang. Nr. I Berlin, 3. Januar 1908* Lin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint, wöchentlich. Abonnements-Preis: durch Buchhandel oder Post (in Berlin u. Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährl. 3 M. Redakteur: Gustav Rarpeles. Begründet von Rabbiner Dr- Ludrvig Philixxson. Verlrzs-LrxeWoll: Berlin, Jerusalemerstr. 46/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition find an die Adresse: Verlag der „Allgem Zeitung des Judentums", Berlin SW., Jerusalemer Strasse %6/*9, zu richten. Verlag von Rudolf rNosse, Berlin. Librrsles Judentum. Berlin, 1. Januar. 3n dem Aufsatz, der in den letzten Mitteilungen des Liberalen Vereins veröffentlicht ist: „Was ist liberales Judentum?" wird, wie schon so oft, wiederum das Hauptgewicht auf die Forderungen der Liberalen gelegt, die den Gottesdienst betreffen; da wird fast durchweg vom Gebetbuch gesprochen und auf Stücke desselben hingewiesen, die heute noch, obwohl ihr Inhalt schon längst veraltet ist, ja sogar unserm heutigen sittlichen Bewußtsein nicht mehr entspricht, Bestandteile unserer Liturgie sind. Diese Ausführungen, die an und für sich sehr verdienstvoll und instruktiv sind, beantworten aber die Frage, was liberales Judentum sei, nur einseitig. obwohl zwar eingangs sehr richtig darauf hingewiesen wird, daß das. laisser faire seitens der liberalen Juden in puncto Zeremonialgesetz, wie es heute üblich ist, zur Heuchelei und am Ende zu gänzlicher Entfremdung vom Judentum führt. Unter Zeremonialgesetz versteht man aber wohl erst in letzter Linie unsere Gebetordnung. Gewöhnlich faßt man doch unter diesem Begriff jene minutiösen Forderungen, die vielleicht in alter Zeit für die sittliche Lebenshaltung der Juden wertvoll waren, die aber heute für die meisten nur leere Hülsen, bar jedes sittlichen Kernes sind. Es gibt zwar noch Leute, die, besonders wenn sie ledig aller Pflicht, das heißt wenn sie Rentier oder Bettler geworden sind, .sich bemühen, jeden Tag entsprechend den alten Satzungen und Minhäginr zu-verbringen. Wir sagen „bemühen", denn selbst diesen Leuten ist es unmöglich, alle Vorschriften und Formen zu erfüllen, die das Leben eines strenggläubigen Juden den Tag über vom Verlaffen des Bettes am Morgen bis zum Einschlafen in der Nacht und das Leben hindurch von der frühesten Kindheit bis zum Grabe begleiten. Um wieviel weniger kann dies jemand, der im Berufsleben steht. Gewiß muß auch der moderne Mensch sein Leben sittlich-religiös gestalten, auch er muß, wenn er ein glückliches und zufriedenes Leben führen will, hin und wieder Umschau und Uebersicht haben über das, was er getan hat oder erst tun will, und sich dabei fragen, ob alles den Forderungen, die an einen sittlichen Menschen zu stellen sind, entspricht. Er ist aber nicht in der Lage, den ganzen Tag hindurch zeremonielle Pflichten zu erfüllen, und den Gefühlen, die sie doch begleiten müssen, von morgens bis abends nachzuhängen. Solch beschauliches Dasein kann es für einen tätigen Menschen nicht geben und hat es wohl auch nie gegeben. Früher sind sich die Leute dessen weniger bewußt geworden, sie hingen an einzelnen starren Formen (auch nicht an allen) aus. falscher Pietät, aus lieber Gewohnheit/ die meisten aus dem Gesühl der Angst vor göttlicher Strafe. Denn Gott selbst hatte, das war die Ansicht vieler, das Joch der Zeremonialgesetze seinem Volke Israel auserlegt. Am treffendsten ist das von den Propheten beobachtet und scharf gegeißelt worden. Daß solche Heuchelei heute noch vorkommt, überhaupt möglich ist, wird mancher bestreiten. Haben nicht, wird man einwenden, fast neun Zehntel aller Juden das Zeremonialgesetz abgestreift? Wer das glaubt, kennt nicht das Leben in einersogenannten frommen K'hilla und vergißt, daß unsere Rabbinen, Kultusbeamten und Lehrer, soweit sie moderne Menschen sind, selbst in liberalen Gemeinden gezwungen sind, nach diesem Gesetz zu leben. Daß solcher Zwang zur Heuchelei führt, dessen sind, sich häufig nur die, die es betrifft, bewußt. Der Hauptvorwurf trifft natürlich jene Charakterlosen, die den Beruf eines Beamten der jüdischen Gemeinde ergreifen und gegen ihre Ueberzeugung ihr ganzes Leben lang handeln. Ist es da ein Wunder, daß nicht etwa bloß welke Blätter am Stamme Juda (wie es gewöhnlich Heißt), sondern im Gegenteil oft sehr gesunde entweder abfallen oder sich nach und nach loslösen? Unsere liberalen Rabbiner wagen es zwar hin und wieder, ihre Ueberzeugung leise anzudeuten oder auch laut auszusprechen, dem Liberalismus aber durch ihr Handeln, unter ihrer Führung zum Siege zu verhelfen, ist ihnen unmöglich. Es ist von mehreren Rabbinern in größeren Städten zugegeben und von der Augsburger Synode ausgesprochen worden, daß das Fahren mit der elektrischen Bahn usw. am Sabbat zu religiösen Zwecken keine Sünde sei, aber selbst es zu tun, hat noch keiner gewagt. Man fürchtet Anstoß zu erregen, man hat hunderterlei Bedenken, vergißt aber, daß nur durch das Beispiel eine bessere Zukunft ohne jede Heuchelei herbeigeführt werden kann. Dabei wollen wir gern zugeben, daß der Rabbiner in einerkleineren Stadt sehr taktvoll sein muß, damit er ja niemandes Ueberzeugung verletze. Das gilt natürlich nicht nur von dem liberalen Rabbiner strenggläubigen Gemeindemitgliedern gegenüber,-sondern auch umgekehrt. Wer das nicht kann, dem gereicht es nicht zur Unehre, im Gegenteil; nur tut er gut, seine Stelle zu wechseln und dahin zu gehen, wo er seiner Ueberzeugung gemäß wirken darf. Recht ideal in der Beziehung kann die Stellung eines Rabbiners in einer großen Stadt sein. Hier, wo die Mehrzahl der jüdischen Gemeindemitglieder freieren Anschauungen huldigt, könnte der Einfluß eines liberalen Rabbiners für die Fortentwicklung des Judentums von großem Segen sein. Die Minorität braucht dabei keinem Gewissenszwang aüsgesetzt zu werden. Die Gesetzestreuen können. ja, wie dies ja ohnehin bereits der Fall ist, ihre eigenen Prediger ihre eigenen religiösen Einrichtungen behalten. Ganz ähnlich wie die Stellung des Rabbiners muß auch die des Religionslehrers sein. Auch er muß und darf nur

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