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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-12-22 · Heft 51 (22.12.1905) · p. Seite 602

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 51 (22.12.1905)
Date
1905-12-22
Page
Seite 602 (sequence 2)
Language
German
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m mm 602 Dir Woche. beginge,' auch wenn es in bester Absicht geschieht, ein schweres Unrecht. Haben wirklich die Juden die lettische Revolution, den Aufruhr im. Kaukasus, die Unruhen in Sibirien, die Meutereien in der Maring angestiftet? Dieselben Juden, die weder in den Ostseeprovinzen noch im Kaukasus wohnen oder in der Marine dienen dürfen? Das Widersinnige, einer solchen Behauptung springt hier sofort ins Auge. Wenn aber Millionen Menschen im entsetzlichsten Elend schmachtend Jahrzehnte lang betteln und bitten und dulden, warten nnd ertragen; wenn diese Millionen Menschen an den Türen der europäischen Höfe Jahrzehnte lang vergebens um Intervention ansuchen, erfolglos von Jahr zu Jahr Deputationen an die Machthaber ihres Reiches senden, um Erleichterung ihres fürchterlichen Schicksals; wenn Millionen Menschen, nur weil sie andern Glaubens und anderer Rasse, zugleich treue, gute Patrioten sind, täglich, stündlich nur ihr Leben zittern müssen, um ihr Leben, mit dem sämtliche Beamte einen schwunghaften, schamlosen Handel seit Jahrzehnten treiben, — wenn diese Millionen Menschen schließlich die Geduld verlieren und in dem Bewußtsein, daß es schlimmer doch nicht mehr kornmen könne, zur Waffe, zum Selbstschutz greifen, wer wollte den Stein werserr auf diese Unglückseligerr, die in verzweifeltem Trotz rmd müder Lebensverachtung gegen Tyrannei und planmäßige Vernichtung sich erheben? Ist es nicht inenschlich verständlich, wenn diese leidenden Juden durch Anarchie rrnd Arrfruhr gegen Anarchie urrd Gesetzlosigkeit eine Aenderuug ihrer trostlosen Zustände erzwingen wollen? „Wenn wir schon sterben sollen, so sei es mit der Waffe in der Hand!" — Wer hat das Herz, einer solchen Verzweiflmrgstat seine Anerkennung zu versagen? Den Buren zollte die ganze Welt den Tribut der Bewunderung; verdienen ihn die russischen Juden etwa weniger? Wenn aber nun dochdie Reaktion wieder die Macht gewinnt nrld die Revolution unterdrückt, was dann? Kann dann Europa noch immer schweigen? Gibt es für Europa nur Demonstrationen, wenn die Türkei ihre inneren Angelegenheiten ordnen will? Wozu sich einer Täuschung hingeben, für die Hunranität wird uran noch lange keine Kriege führen, nicht einmal diplomatische Noteil wechseln, die Höfe und die Ministeriell werden sich auch dann in eisiges Schweigen hüllen. Auch die Völker selbst? Sollte denn nicht 311 erwarten sein, daß sich alle Zivilisierten wie. ein Mann zum Protest erheben gegen solche Schreckensherrschaft? Aber nicht Worte solleil geschleudert werden. Taten sollen reden. Ja noch mehr. Recht und Gerechtigkeit verdienen, daß man für sie die größten Opfer bringe. Haben wirklich die jüdischen Finanziers Einfluß auf ben Weltmarkt, haben sie noch einen Funken Selbstbewußtseiu, und ist bei den Nationen, die an der Spitze der Zivilisation schreiten, das Wort von der Freiheit und Gleichheit nicht leere Phrase, sondern ein Menschheitsgut, aller Opfer wert, dann gäbe es auf eine solche Schmach nur eine einzige Antwort, die sich jeder selbst geben kann, der die'Weltlage prüfend überblickt. Aber freilich, dazu gehörte bei uns selbst zuvörderst, daß wieder Makkabäergeist und Mut mit Sonilenblick und Adlersflug über dem entrollten Banner Judas schwebten, wie einst, da Not und Feind es hart bedrohten, und den vielen unter uns, die beides verloren, die Kraft und das Selbstgefühl wieder einflößten, die notwendig sind, nicht nur um zu dulden und zu tragen, sondern auch vor allem, um zu kämpfen und zu siegen. Berlin, 20. Dezember, ie leider vorauszusehen war, ist die erste Lesung des Bolksschul-Unterhaltungsgesetzes im A b g e 0 rdn e i en - Hause vorübergegangen,, ohne daß die Beschwerden der jüdischen Verbände und Gemeinden überhaupt zur Erörterung gelangten. Ja, der Abgeordnete Peltasohn stellt ausdrücklich fest, daß ihm durch den Schluß der Besprechung die Möglichkeit genommen sei; ans diejenigen Bestimmungen der Vorlage näher einzugehen, die sich auf die jüdischen Schüler beziehen. Um so entschiedener muß man sich für die zweite Lesung rüsten. ' Der „Verband deutscher Juden" hat bereits mit dankenswerter Schnelligkeit eine Eingabe an das Abgeordnetenhaus gerichtet, in der u. a. folgendes ausgesührt wird: 1. Nach den §§ 8 und 48 des Entwurfs sollen die Juden als Mitglieder des Kommunalverbands und des Staates zu den Kosten der Erteilung des christlichen Religionsunterrichts an teilig beitragen. Willig und gern wollen wir diese Last tragen. Aber wir fordern, daß dem jüdischen Religionsunterrichte, als einem Mittel zur sittlichen Erziehung unserer Kinder, die gleiche gesetzliche Behandlung zuteil werde, wie dem christlichen Religionsunterrichte. Nach § 21 des Entwurfs ist an den öffentlichen Volksschulen für die evangelischen und für die katholischen Schulkinder tunlichst ein besonderer Religionsunterricht — auf Kosten des Schulverbandes — einzurichten, wenn die Zahl der einheimischen Kinder der Minderheit dauernd mindestens 12 beträgt. Die gleiche Behandlung der Juden ist eine unabweisbare Forderung der Gerechtigkeit, da gleichen Pflichten im StantslZben auch gleiche Rechte entsprechen müssen. Es darf nicht, wie § 24 Absatz 4 des Entwurfs borschlägt, „dem Ermessen der Schulverbände überlassen bleiben, dort, wo es bisher geschehen ist, für den Religionsunterricht der jüdischen Kinder zu sorgen." Denn dadurch wird erstens die Fürsorge in das Ermessen von Verbänden gestellt, auf deren Entschließung wir keinen Einfluß haben, und zweitens nur dort für den jüdischen Religionsunterricht gesorgt werden, wo dies schon bisher geschehen ist. Wir fordern demnach die unbeschränkte Anwendung des § 21 des Entwurfs auch auf den Religionsunterricht der jüdischen Kinder. % Nach den: Inhalt der Begründung zu 8 24 des Entwurfs haben jüdische Schulsozietäten und Synagogengemeinden 213 öffentliche jüdische Schulen errichtet. Nach § 24 Absatz 1 des Gesetzentwurfs soll ohne Anhörung derjenigen Körperschaften, die diese Schulen eingerichtet haben, demnach über den Fortbestand der Schulen und über die Verwendung des Schulvermögens befunden, sollen die Lehrer ihrer Tätigkeit enthoben und auf Wartegeld gestellt werden. Diese Regelung können wir nicht als der Billigkeit entsprechend erachten. Wir beantragen, daß über die Auflösung dieser Schulen und über die Verwendung ihres Vermögens erst nach Anhörung der jüdischen Schulsozietäten bezw. der Vorstände der Synagogengemeinden befunden werde, und daß die dort tätigen ordentlichen Lehrer im Lehramt weiter beschäftigt werden. 3. Auch die Voraussetzungen, unter denen nach § 24 Absatz 2 des Entwurfs die Neuerrichtüng jüdischer öffentlicher Volksschulen erfolgen soll, gibt uns zu ernsten Bedenken Anlaß. Denn diese Errichtung soll hiernach lediglich dem Ermessen der Schulverbünde überlassen werden, ohne daß der Vertretung der jüdischen Gemeinde oder den Eltern der Kinder irgend ein Einfluß hierauf eingeräumt wird. 4. Ferner erscheint uns als Gebot der Gerechtigkeit, daß, insoweit § 20 die Neuerrichtung evangelisch-katholischer Paritätsschulen zulüßt, das Entsprechende, auch für die Neuerrichtnng der jüdisch-christlichen Paritätsschulen gelten und demgemäß der § 24 Absatz 3 abgeändert werden muß. 5. Endlich glauben wir einen berechtigten Anspruch darauf erheben zu können, daß ebenso wie die christlichen Geistlichen selbst dann Mitglieder der Schuldeputation sein sollen, wenn in dem betreffenden Bezirk keine Schule der betreffenden Konfession besteht, auch die Mitgliedschaft eines Vertreters der jüdischen Religionsgemeinde nicht, wie nach dem Entwurf 8 28 Absatz 1 Nr. 6, § 31 Absatz 8, auf den Fall beschränkt wird, daß am Ort eine öffentliche jüdische Volksschule be-! steht, sondern daß er mindestens ferner auch dann Mitglied der Schul-

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