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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-12-08 · Heft 49 (8.12.1905) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 49 (8.12.1905)
Date
1905-12-08
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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69. Jahrgang. No. 49. Der Gemeindetzote. Berlin, 8. Dezember 1905. Vellage zur „Allgemeinen Leitung drK Judentums". lkorrelpondenren und Sgchrichtm. Deutschland. S. Berlin, 1. Dezember. Eine große Prote stversnmmlung gegen die russischen Judenmetzeleieu, die am 29. d. M. nach der Brauerei Friedrichshain einberufen worden war, wies einen so starken Andrang aus, daß schon lange vor Beginn der Versammlung der Riesensaal mit seinen Gallerien dicht besetzt war und die Polizei den Eingang sperren niußte. Rechtsanwalt Dr. Horwitz wies in seiner Eröffnungsansprache darauf hin, daß furchtbarer blutiger Ernst die Veranlassung zu dieser Versammlung bilde. Grausamkeiten, wie sie selbst in den als barbarisch bezeichneten früheren Jahrhunderten nicht aufzufinden seien, habe man an den russischen Juden begangen. Es gelte, die Taschen zu öffnen und den russischen Glaubensgenossen beizuspringen, da noch nicht abzusehen sei, ob die zivilisierten Staaten Europas sich, wie es vielleicht ihre Pflicht sei, herbeilassen würden, zugunsten der verfolgten Juden bei der russischen Regierung vorstellig zu werden. Hierauf schilderte Rabbiner Dr. Eschelbacher die Greuel, denen die russischen Juden'in den letzten Wochen ausgesetzt -waren, und wandte sich dabei gegen jene Preßstimmeii, die die Juden für die revolutionäre Bewegung in Rußland verantwortlich machen wollen. Justizrat Dr. Fuchs hob in einer Ansprache hervor, daß verschiedentlich versucht worden sei, diese Versammlung zu Hintertreiben, weil durch einen öffentlichen Protest den verfolgten Glaubensgenossen mehr geschadet als genützt werden könne. Da aber auf eine Intervention der Mächte nicht zu rechnen sei, so gelte es. das öffentliche Gewissen wachzuruseu. Nachdem dann noch Pfarrer Dr. Wa ng eutauu, Dr. Alfred Klee und Dr. Hirsch Hildesheimer in kurzen Wortenan die werktätige Unterstützung der Glaubensgenossen appelliert hatten, wurde folgende Resolution angenommen: „Die am 28. November stattgehabte, von 4000 Vertretern aller Schichten der Juden Berlins besuchte Versammlung gibt ihrem Mitgefühl und ihrer Trauer über die grauenhaften Heimsuchungen, von denen die hartgeprüften Glaubensgenossen in Rußland abermals betroffen worden sind, tiefempfundenen Ausdruck. Voll Abscheu über die Vernichtung von Leben und Eigentum vieler Tausender, erhebt die Versammlung gegen die aller Menschlichkeit und Gesittung Hohn sprechenden Greuel und ihre ungehinderte Duldung lauten Widerspruch und ruft das öffentliche Gewissen auf, durch einmütige Verurteilung jener Grausamkeiten ihre drohende Wiederkehr zu verhindern. Indem die Versammlung den überall sich betätigenden Wetteifer, das unermeßliche Elend zu lindern, verzeichnet, spricht sie die zuversichtliche Erwartung aus, daß jeder ohne Unterschied des Glaubens aus Eigenem opferwillig spenden und in den ihm zugänglichen Kreisen gleich werktätiges Erbarmen wachrufen wird." 8. Berlin, 26. November. Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde hat in den Vorrnumen sämtlicher Synagogen, auf den Friedhöfen und in denjenigen Bureaux, in denen Publikum verkehrt, Sammelbüchsen für die Opfer der russischen Judenverfolgungen aufgestellt. 8. Berlin, 2. Dezember. In Ausführung eines einstimmig gefaßten Beschlusses des letzten Delegiertentages des Verbandes der jüdischen Lehrervereine im deutschen Reiche veranstaltet die Wissenschaftliche Vereinigung jüdischer Schulmänner zu Berlin in der Zeit vom 24. Dezember dieses Jahres bis zum 3. Januar 1906 einen Ferienkursus für die Fortbildung jüdischer Lehrer und Lehrerinnen auf dem Gebiete der Religionswissenschaften. Es werden lesen Herr Dozent Dr. Baneth: Einführung in die Mischna (10—12 Stunden), Herr Dozent Dr. Elbogen: Zur Geschichte der wichtigsten Gebete (4-6 Stunden), Herr Rabbiner Dr. Eschelbacher: Geschichte der Verbreitung der Juden außerhalb Palästinas (3 Stunden),' Herr Hauptkantor Friedmann: Der Synagogengesang in wissenschaftlicher Beleuchtung (4 Stunden), Herr Rabbiner Dr. Kellermann: Ethik mit besonderer Berücksichtigung religionsphilofophischer Probleme (8 Stunden), Herr Dr. Lehmann: Der israelitische Prophetismus (6—8 Stunden). Die Vorlesungen sind von den Herren Dozenten, die in höchst uneigennütziger Weise ihre Kraft in den Dienst der Weiterbildung der jüdischen Lehrer gestellt haben, so ausgewählt worden, daß trotz der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit der eigentliche Zweck eines solchen Ferienkursus erreicht werden kann, nämlich das Streben der Lehrer nach Weiterbildung in die rechten Wege zu leiten, ihnen mannigfache Anregung für die private Arbeit zu geben und sie auf die besten wissenschaftlichen Hilfsmittel hinzuweisen. Die Teilnahme ist jedem Lehrer und jeder Lehrerin gestattet. Anmeldungen von Damen und Herren nimmt der Vorsitzende der Wissenschaftlichen Vereinigung jüdischer Schulmänner in Berlin, Herr Rektor Dr. Gutmanu, Kaiserstraße 29/30, entgegen. LXD Berlin, 3. Dezember. Der Geheime Kommerzienrat Goldberger richtet nachstehendes Schreiben an uns: Berlin den 2. Dezember 1905. Atarkgrafenstr. 53/54. Verehrliche Redaktion! In Nummer 48 der Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums" wird in einem Bericht'über die am 26. November stattgehabte Nepräsentanten-Bersammlung mitgeteilt, daß bei den Ergänzuugswahlen für den Gemeindevorftaud Herr Julius Oliven mit 12 Stimmen wiedergewählt sei, während zwei Stimmen aus mich gefallen wären. Da durch diesen Bericht der Glaube erweckt werden könnte, daß ich zur Wahl gestanden habe, darf ich wohl darauf Hinweisen, daß dies nicht der Fall ist, daß ich vielmehr die Wahlvorbereitungskommission, die mich wiederholt aufstellen wollte, ebenso wiederholt ersucht habe, von meiner Nominierung abzusehen, da ich zur Zeit keiuenfalls in der Lage sei, eine Wahl als Gemeindevorsteher anzunehmen. Diejenigen Mitglieder des Kollegiums, die die Güte hatten, trotzdem dem Zettel mit meinem Namen abzugebeu, haben, wie ich annehmen will, sich meiner Erklärung nicht erinnert. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Vorstehendes zur Kenntnis Ihrer Leser bringen möchten und empfehle mich Ihnen mit vorzüglicher Hochachtung Ludwig Max Goldberger. s. Berlin, 4. Dezember. Die I ü d i s ch e N el i g i o n s g e m e i n d e zu Charl otteuburg hatte durch ihren Vorstand einen Mann, der österreichischer Staatsangehöriger ist, als Vorsänger und Vorbeter angestellt. Nach dem preußischen Gesetz vom 23. Juli 1847 über die Verhältnisse der Juden muß zur Anstellung von ausländischen Juden als Synagogenbeamte die staatliche Genehmigung nachgesucht werden. Dies ist im vorliegenden Falle nicht geschehen, betreffender Vorbeter hat vielmehr erst einige Wochen später die Genehmigung des Ministers des Innern zur Ausführung seines Amtes nachgesucht, die aber verweigert wurde. Auf Grund dieses Tatbestandes wurde gegen zwei Vorstandsmitglieder, die den betreffenden Beschluß des Vorstandes ausgeführt hatten, Anklage wegen Vergehens gegen 8 71 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 erhoben. Das Schöffengericht in Charlottenburg verurteilte sie zu je 60 Mark Geldstrafe. Kürzlich fand in dieser Angelegenheit Termin in der Berufungsinstanz vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts II statt. Rechtsanwalt Dr. Löwenstein beantragte hier die Freisprechung unter der Begründung, daß der betreffende Vorbeter nicht als Beamter im Sinne dieses Gesetzes angesehen werden dürfe, da er — wie es in einem Reichsgerichtserkenntnis heißt — zu den Personen gehöre, die keinerlei Einfluß auf das sittliche oder das sonstige Verhalten eines größeren Personenkreises ausznüben vermögen, ferner, daß . die Angeklagten bei der Anstellung nicht gewußt haben, daß es sich um einen Ausländer handle. Der Gerichtshof schloß sich diesen Ausführungen an und erkannte auf Freisprechung. T. Berlin, 3. Dezember. Am 26. vorigen Monats jährte sich der Tag, an dem der unvergeßliche Willy Bambus seine Augen

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