Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 49 (8.12.1905)
- Date
- 1905-12-08
- Page
- Seite 578 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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578 in Deutschland, lassen angesichts des großen Elends auch . Andersgläubige in großer Zahl sich zu Spenden bereit finden. Ja, es wird gerade von christlicher Seite Wert darauf gelegt, die Jnterkonfessionalität der Hilfsaktion zu . betonen. Hat ja in der deutschen Reichshauptstadt sogar ein interkonfessionelles Hilfskomitee für die Opfer der Metzeleien in Rußland getagt, und Herr Oberbürgermeister Kirschner konnte oas Ergebnis der Erörterung kurz dahin zusammenfassen, daß es in der Berliner Bürgerschaft keinen Unterschied in der Konfession gebe. Es war nämlich in dieser Erörterung übereinstimmend der Gedanke zum Ausdruck gebracht worden, daß es eine Ehrenpflicht der Berliner Bürgerschaft ohne Unterschied der Konfession sei, ihrem Abscheu über die Metzeleien in Rußland und dem Mitgefühl mit ben Opfern werktätigen Ausdruck zu verleihen. Es wäre ein verdienstvolles Unternehmen, die Namen der hervorragenden Männer zu nennen, die in allen Städten Deutschlands sich an die Spitze des Hülfskomitees gestellt haben. Es ist die Elite des deutschen Geistes — und wir sind stolz darauf, dies konstatieren zu können. Hohe geistliche und weltliche Würdenträger ohne Unterschied der Konfession haben sich an das deutsche Volk mit der Bitte um Hilfe für die Unglücklichen gewandt. Und nur die Antisemiten, nur sie allein, haben auch in diesem großen Moment die brüderliche Eintracht unter den Konfessionen im Vaterlande zu stören versucht. So sind sie in der Geburtsstadt des modernen Antisemitismus denn auch nachdrücklich desavouiert und isoliert worden. Und das haben sie durch ihre Protektion des russischen Schreckensregiments redlich verdient. In gewissem Sinne fiub sie ja noch mehr zu verurteilen als selbst die russischen Raubmörder. Von diesen mögen viele durch die Parteileidenschast hingerissen worden sein oder verführt durch die reaktionären Behörden. Die deutschen Antisemiten aber haben kalten Bluts die entsetzlichen Metzeleien gutgeheißen, zum mindesten entschuldigt und selbst gerechtfertigt. Sie haben sich so in Gegensatz gestellt zu allen menschlich Fühlenden in der ganzen Welt. Sie haben so denn auch sich als Feinde des Menschengeschlechts erwiesen. Wir haben sie schon längst erkannt, aber es ist gut, daß sie sich als solche auch der ganzen Welt so deutlich als nur möglich zu erkennen gegeben haben. Die Woche. Berlin, 5. Dezember, er neue Schulgesetzentwurs ist soeben veröffentlicht worden. Die Konfessionalisierung der Volksschule ist damit so gut wie sestgelegt. Für uns enthält der Entwurf nur die wenigen, aber schwerwiegenden Paragraphen folgenden Inhalts: §22. Im übrigen sind an öffentlichen Volksschulen, welche mit mehreren Lehrkräften besetzt sind, nur evangelische oder nur katholische Lehrkräfte anzustellen. § 24. Den Schulverbänden ist überlassen, die vorhandenen öffentlichen jüdischen Volksschulen zu erhalten oder bei der Schulaufsichtsbehörde ihre Auflösung zu beantragen. Ueber das Vermögen der aufgelösten Schulen wird von der Schulaufsichtsbehörde Bestimmung getroffen. Den Schulverbänden bleibt ferner überlassen, unter Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde ausschließlich für die jüdischen Kinder lediglich mit jüdischen Lehrkräften zu besetzende öffentliche Volksschulen neu zu errichten. An einer Volksschule, an welcher nach ihrer besonderen Verfassung bisher gleichzeitig christliche und jüdische Lehrkräfte angestellt werden konnten, hat es dabei auch in Zukunft sein Bewenden, sofern nicht die Schulverbände eine Einrichtung nach Maßgabe des Abs. 2 bezw. §§ 19, 20 und 22 beschließen. Den Schulverbänden bleibt überlassen, dch wo es bisher geschehen ist, für den Religionsunterricht der jüdischen Kinder nach Maßgabe des § 21 zu sorgen. Für die Provinz Hannover bewendet es bei dem Gesetz vom 7. März 1868 (Gesetz-Sammlung S. 223) § 1 Nr. 3 betreffend die Unterstützung des jüdischen Schulwesens der Provinz durch den Provinzialverband. . 8 25. In dem Gebiet des ehemaligen Herzogtums Nassau bewendet es bei den bisherigen Vorschriften. Die Vorschriften der KZ 18—24 beziehen sich nicht auf die lediglich für den technischen Unterricht (Zeichnen, Turnen, Handarbeit, Handfertigkeit. Hauswirtschaft) angestellten oder anzustellenden Lehrkräfte. Wir behalten uns natürlich eine eingehende Erörterung des Entwurfs für die nächste Nummer vor, können aber schon heute sagen, daß der alte Zedlitzsche Schulgesetzentwurf für unsere Verhältnisse ungleich besser gewesen ist als der vorliegende. * In der bayrischen zweiten Kammer wird gegenwärtig der Justizetat beraten. Dies gibt dem antisemitischen Teil des Zentrums willkommenen Anlaß zu Expretoriationen seltsamer Art. Man schreibt uns darüber aus München: —t. München, 29. November. Am Freitag wurde der Justizetat in der Kammer der Abgeordneten beraten. Als erster Redner meldete sich nachdem Referenten ein katholischer Geistlicher, der Abgeordnete Gerber, mit einer Rede, welche nach einem Bericht der „Augsburger Abendzeitung" folgenden Absatz enthält: „Selbst von richterlicher Seite seiRedner wiederholtangegangen worden, die Frage der Anstellung von Israeliten in der Rechtsprechung zur Sprache zu bringen. Er tue das mit aller Zurückhaltung und betone ausdrücklich, daß er für seine Person weit entfernt sei, den vulgären Antisemitismus mitzumachen. Er stehe auf dem Standpunkt, wer die rechtlichen Vorbedingungen erfüllt hat, könne als Staatsbürger das' gleiche Recht beanspruchen; er müsse aber auch betonen, daß in unserem Volk ein gewisses Mißtrauen hier sich bis jetzt noch nicht hat beschwichtigen lassen. Es seien ihm denn auch selbst ans richterlichen Kreisen Anregungen zugekommen, welche dem Wunsch Ausdruck verleihen, es möchte die Justizverwaltung wenigstens in bezug auf die Anstellung von Israeliten als Untersuchungsrichter an kleineren Gerichten sich zurückhalten." Man sollte meinen, daß das Zentrum gerade keinen Grund hätte, die auf seine Veranlassung beschlossene Behandlung der Juden im Iustizdienst neuerlich zum Gegenstand der Verhandlung zu machen. Die Rede will offenbar sagen, daß der Redner die Behandlung der Inden im Justizdienst eigentlich mißbillige, daß er aber die Juden nicht zu Untersuchungsrichtern und zu Beamten an kleinen Gerichten gemacht haben wolle. Nun ist meines Wissens in Bayern noch nie ein Jude Untersuchungsrichter gewesen, außer höchstens auf kurze Zeit vertretungsweise; das Amt des Untersuchungsrichters ist. weil der Beamte bei jedem Wetter am frühen Morgen hinausfahren, den ganzeil Tag mühselig Zeugen und Angeklagte vernehmen und dabei eine höchst einseitige Tätigkeit meist entfalten muß, gerade kein begehrenswertes, außer, für diejenigen, die durch ungünstige Umstände gezwungen sind, ihren mageren Nichtergehalt durch den ersparungsfähigen Teil der ebenfalls mageren Tagegelder zu ergänzen, weshalb schon aus Rücksicht auf derartige Bewerber um die Funktion des Untersuchungsrichters vielfach die Juden sich um das Amt nicht bemühen. Auffälligerweise hat man aber vor einiger Zeit erzählt, daß ein jüdischer Landgerichtsrat gerade deswegen die Taufe annahrn, um das von ihm der Ehre wegen erstrebte Amt .des Untersuchungsrichters erlangen zu können, wiewohl eigentlich das Amt nicht ehrenvoller als jedes andere Richteramt, wohl aber sehr unangenehm ist. Am Sonderbarsten ist aber, immer wieder auf das angebliche Mißtrauen des Volkes gegen die jüdischen Richter Hinzuweiseu. Dem