Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-11-24 · Heft 47 (24.11.1905) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 47 (24.11.1905)
Date
1905-11-24
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3228636-3228684--62193-3276056
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

kanischenWnei-Brith-Äogen gehörenden Maimonides-Vibliothek. Weit wertvoller als alle diese in jüdischem Besitz sich befindenden sind die von den Negierungen der einzelnen Staaten unterhaltenen Bibliotheken, so die Hofbibliothek zu Wien, die Bibliothek zu Paris, die königlichen. Bibliotheken von Berlin und München, die Friedlands-Bibliothek und Universitätsbibliothek Zu Petersburg sowie die große jüdische Büchersammlung am Vatikan. Auch manche große Kommunen und einzelne Institutionen haben eine Ehre darin gesucht, daß in ihren Büchersämmlungen die hebräische und jüdische Literatur reichlich vertreten ist. Wir erwähnen in erster Reihe die Stadtbibliothek zu Frankfurt a. M., der sich die Büchersammlungen von Leipzig, Leyden, Rom, Florenz, Venedig, Mailand, Parma, Turin und Odessa würdig nnreihen. Zu den Gruppen von Bibliotheken, welche von nicht jüdischen Institutionen angelegt wurden, gehören last, not least die herrlichen Schütze des Britischen Museums, der Bodleiana, der Cambridge University und der Guild Hall in England. Von. amerikanischen Bibliotheken dieser'Art führen wir an die öffentliche Staatsbibliothek in Newyork, welche durch ihren antisemitischen Bibliothekar Davis Melville in der jüngsten Zeit unliebsam bekannt wurde, sowie die der Columbia University zu Philadelphia. Die beiden letzterwähnten Büchersammlungen sind aber durch die große Mnnifizenz jüdischer Privatleute reichlich ergänzt worden. So hat Jacob H. Schiff die jüdische Büchersammlung der Bibliothek zu Newyork wesentlich bereichert und die' große jüdische Bibliothek an der Columbia University ist durchweg ein Geschenk des Temple Emanuel zu Philadelphia. Zum Schluß dürfen die großen Bibliotheken im Privatbesitz nicht unerwähnt bleiben. Zu diesen zählen die. Rosenthal-Bibliothek zu Amsterdam, die Strachum-Bibliothek zu Wilna, die reiche Büchersammlung des Chacham Gaster und die Bibliothek des Chies Rabbi Dr. Adler, die Büchersammlungen von Claude Montefiore, Elkan Adler, Lucien Wolf und des sel. Asher Mayer,> des früheren Herausgebers der Londoner „Jewish Chronicle." — Göttingen, 16. November. Eine Beleidigungsklage besonderer Art war gegen den Kaufmann Jakob Meyer, Vorsteher der jüdischen Gemeinde in Hann.-Münden, erhoben worden. Die Angelegenheit hat bereits den Regierungspräsidenten in Hildesheim uNd das Oberlandesgericht in Celle beschäftigt. Als Zeugen waren etwa 18 Mitglieder der jüdischen Gemeinde und als Sachverständige zwei Rabbiner geladen. — Der Angeklagte Meyer soll am 25. März dieses Jahres in der Synagoge zu Münden den Gottesdienst einer im Staate anerkannten Religionsgemeinschaft gestört und den Lehrer und Vorsänger Wertheim beleidigt haben. Der Lehrer Wertheim sang vor Beginn des Gottesdienstes den Ledowid Boruch, nach Ansicht der einen Zeugen übermäßig laut, nach der der anderen in üblicher Weise. An demselben Abend hatte bereits ein Mitglied der jüdischen Gemeinde dem Vorsänger zugerufen, er möge leiser singen, und da Wertheim nicht darauf hörte, den Gottesdienst verlassen. Gegen ihn war die Anklage wegen Störung des Gottesdienstes fallen gelassen worden, da zur Zeit seines Zurufs noch-keine zehn Personen anwesend waren, der Gottesdienst also nach jüdischem Ritus noch nicht begonnen hatte. Kurz darauf kam Meyer, der Vorsteher der Gemeinde; er ersuchte den Vorsänger gleichfalls, leiser zu singen; da der erste Anruf nichts half, soll er ein zweites mal gerufen haben: „Wollen Sie leiser singen?" Darauf soll er auf Wertheim zngegangen sein, ihn am Arm geschüttelt und ihm das Buch aus der Hand gerissen haben. Der Angeklagte behauptet dagegen. Wertheim nicht berührt und das Büch nur'zugeklappt zu haben mit dem besonderen Hinweis: „Hier gelten meine Anordnungen." Die geladenen Zeugen spalteten sich in zwei Parteien. Die eine Partei bekundete, daß der Ledowid Boruch von Wertheim immer in derselben Weise gesungen worden sei und daß dieses Gebet schon einen Bestandteil des Gottesdienstes bilde. Die andere Partei behauptet, der Ledowid Boruch sei Privatandacht edes einzelnen und in Münden niemals anders als murmelnd gesprochen oder gesungen worden. Wertheim habe aber an diesem Tage nicht gesungen, sondern geschrieen, außerdem habe Meyer als Vorsteher für die Jnnehaltung der Synagogenordnung zu - sorgen gehabt. Auch darüber, ob Meyer den Wertheim angefaßt hat, gingen die Aussagen auseinander. Zur Entscheidung der Frage, ob der Ledowid Boruch schon zum eigentlichen Gottesdienst gehöre sowie zur Ansklärung anderer ritueller Fragen waren die beiden Sach-. verständigen geladen, die folgendes bekundeten : Der Ledowid-Boruch sei nicht als Teil des eigentlichen Gottesdienstes anzusehen, infolgedessen hgbe eine- Störung nicht stattgefunden. Dem Angeklagten sei ferner das Recht zuzusprechen, in seiner Eigenschaft als Vorsteher etwas seiner Meinung nach Ordnungswidriges zu rügen. Wenn dies auch im vorliegenden Falle in taktloser Weise geschehen sei, so könne doch die Absicht einer Beleidigung nicht nachgewiesen werden. Es erfolgte deshalb kostenlose Freisprechung. - Der'ganze Prozeß hätte doch, wohl vermieden werden können! o. Hannover, 14. November. Die. Strafkammer hatte jüngst die Frage, ob ein bestimmtes Glaubensbekenntnis von der Eidesleistung befreie, zu entscheiden. Die Ehefrau des Althändlers Jsler, die in einem Prozeß gegen Einbrecher als Zeugin vernommen wurde, erklärte, sie sei schwanger; nach jüdischem Ritus dürfe sie in diesem Zustande keinen Eid leisten. Man kann in Gerichtsverhandlungen täglich die Beobachtung machen, daß israelitische Handelsleute darum bitten, während der Eidesleistung ihren Hut auf dem Kopf behalten zu dürfen. Die Hauptbedeckung während der Eidesleistung wird von den Gerichten anstandslos genehmigt. Eine gesetzliche Bestimmung, die die Eidespflicht aus Grund einer solchen Glaubensregel ausschließt, gibt es aber nicht, wie das Gericht hervorhob. Nach der Strafprozeßordnung können gewisse Beteuerungsformeln an Stelle des Eides gestattet werden. Diese werden der Eidesleistung gleichgeachtet, wenn ein Mitglied einer Religionsgesellschaft, welcher das Gesetz den Gebrauch gewisser Beteuerungsformeln an Stelle des Eides gestattet, eine Erklärung unter der Beteuerungsformel dieser Neligionsgesellschaft abgibt. Eine solche Formel besteht hier indes für die jüdische Religion nicht. Deshalb wurde die Zeugin unter Hinweis aus die bekannten Folgen der Eidesverweigerung zur Ableistung des Eides verpflichtet. i. Aachen, 15. November. Hier ist vor kurzem Herr David N. Marx im 78. Lebensjahre gestorben, der. wie ich Ihnen seinerzeit mitgeteilt, der Gemeinde eine Orgel geschenkt hat. In seinem Testament hat er das Gesamtvermögen im Betrage von 600000 Mark der Gemeinde vermacht, mit der Bedingung, daß die Zinsen nach Beschluß des Vorstandes und der Repräsentanten verwendet werden sollen. — Am 12. d. M. fand hier eine Versammlung statt, in der ein Verein zur Belebung und Förderung des Interesses an den Gemeindeangelegeriheiten unter dem Titel „Israelitischer Gemeindeverein" begründet wurde. -Vorsitzender ist Herr Generalagent S. Hirsch. Ein solcher Verein tut hier sehr not. Die Tatsachen, die in der Versammlung hierfür angeführt wurden, waren in der Tat sehr charakteristisch. Ist doch Aachen eine der sehr wenigen größeren Gemeinden, die auf dem Berliner Verbandstage fehlten! Hoffentlich gelingt es dem neuen Verein, das Interesse für Angelegenheiten der Gemeinde und des Judentums hier in weite Kreise zu tragen. 8. Bingen, 19. November. Hier wurde, wie ich Ihnen seiner Zeit gemeldet, vor kurzem die neue Synagoge eingeweiht. Die „Rhein-, und Nahe-Zeitung", das amtliche Kreisblatt in Bingen, richtete bei diesem Anlaß an die Einwohnerschaft die folgende Aufforderung: „Zur Einweihung d'er neuen Synagoge ist vom Herrn Rabbiner Dr. Grünfeld eine Festschrift verfaßt worden: „Die Geschichte der Juden in Bingen". Das Werkchen ist auch für Nichtisraeliten sehr anregend und in den hiesigen Buchhandlungen zu hbben. — Sehr wünschenswert würde es sein, wenn zu der Feier, die von so hoher Bedeutung für unsere israelitischen Mitbürger ist, auch die Angehörigen der anderen Konfessionen durch eine allgemeine Beflagguug der Häuser das ihrige beitrügen." — Diese Zumutung findet die „Staatsbürger-Zeitung", die auch unter ihrem neuen Verleger nicht viel vornehmer geworden ist, „unerhört". Wer die Verhältnisse am Rheine kennt, der muß über diese sittliche Entrüstung lachen. Im Rheinland wird keine christliche Kirche gebaut, zu der nicht die Juden durch Geldsammlungen beisteuern. Bei Prozessionen und Kircheneinweihungen schmücken die Juden ebenso ihre Häuser wie die Christen und ebenso erweisen die christlichen Nachbarn bei Synagogeneinweihungen durch äußeren Schmuck ihre Verehrung. Diese Leute werden das nie begreifen, daß die Liebe und nicht, der Haß der Grundton aller Religionen ist.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.