Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 46 (17.11.1905)
- Date
- 1905-11-17
- Page
- Seite 548 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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548 der heiligen Schrift im Bolle Sorge zu tragen, das mühte von der Gemeindebehörde lind den für die Erhaltung und Förderung des Judentums tätigen Organisationen geschehen. Es mühte dafür auch durch eine schöne äußere Ausstattung und einen billigen Preis gesorgt werden. Außerdem gibt es ja im Gemeindelebeil manche passende Gelegenheit, durch die man für die Verbreitung der Bibel in der Familie tätig sein kann. Die erste Gemeinde Deutschlands, die ja auch die führende ist, würde sich ein großes Verdienst erwerben, wenn sie hier den Anfang machte. Jedem Barmizwa-Knaben, jeder Konfirmandin, jeden: Brautpaar müßte bei dem Verlassen der Synagoge eine solche Bibel mitgegeben werden. Der Vorschlag verdient gewiß besondere Erwäglrng, und wir würden uns freuen, wenn er Verständnis und Annahrne fände. Glücklicherweise besitzen wir eine deutsche Bibelübersetzung, die alle:: berechtigten Ansprüchen genügt und die für diesen Zweck besonders geeignet ist. Es ist dies die von Dr. S. Bernfeld, welche gegenwärtig in den Verlag von I. Kauffmann in Frankfurt a. M. übergegangen ist. Dieses Buch in allen jüdischen Kreisen zu verbreiten, sollte eine dankenswerte Aufgabe der Gemeindebehörden, Verbände und Vereine fein: .In protestantisch-christlichen Kreisen zeigte man sich in den letzten Jahren ebellfalls eifrig bestrebt, die heilige Schrift dem Volke in einer moberncn, allgemein verständlichen Form näher zu brillgeu, da die alte Lutherische Uebersetzuug veraltet erscheint. Aber ohne uns in eine Besprechung dieser Arbeiten, deren wissenschaftlicher Wert gewiß auzuerkelmen ist, einzulassen, mllß doch gesagt werden, daß sie nicht geeignet sind, volkstümlich zu werden, weil sie auf den Boden der modernen Bibelkritik stehen. Natürlich wollen wir nicht die Bibelkritik an sich, soweit sie auf wissenschaftlicher Grundlage aufgebaut ist, bekämpfen. Indessen ist es klar, daß eine Volks bi bel von derartigen Studieil sreigehalten sein muß, dlirch die nicht nur der religiöse Sinn eine Störung erleidet, sondern auch der reine künstlerische Genuß verloren geht. Eine Bibetausgabe für Theologen und Bibelkritiker kann nicht als eine Familienbibel Verbreitung finden. Die heilige Schrift ist ein historisches Buch, das auf die geschichtliche Entwickelung der Menschheit wie kein anderes gewirkt hat. Wir Inden aber müssen es in unserer Familie so erhalten, wie es bei lins in den Jahrtausenden gehalten und verehrt wurde, als die Grundlage des Judeiltums und als der Gesamtinhalt unseres religiösen Lebens und Schaffens. Die Bedeutung der Bibel liegt eben in ihrer Einwirkung aus unsere geschichtliche Entwickelung. Die heilige Schrift muß von llnserenl Dolke so gelesen werden, daß es versteht, was sie ist und was sie uns geworden ist. Dies inüssen wir festhalten. lind deshalb soll eine Familieubibel für Juden eine jüdische sein. Das Kölner Schiedsgericht. 8. Köln, 12. November. ©eit Jahren tobt hier der Orgelstreit in der Nepräsentantenversammlung. Die Gemeinde kümmert sich wenig mehr, darum. Aber es ist wirklich unglaublich, lvelche- Wege die orthodore Minderheit und ihr auswärtiger Anhang Anschlägen, u:n die Sache bis zn den nächsten Wahlen hinzuhalten, von denen sie, sicher vergeblich, einen Umschlag der Stimmung erwarten. Inzwischen hat am 8. d. M. das nach S 88 des Gemeindestatuts znsammenberufene Schiedsgericht, ivelches über die religiöse Zulässigkeit der Orgel in: Gottesdienst zn entscheiden hat, hier getagt. Von den Schiedsrichtern waren erschienen: Professor Dr. Maybaum - Berlin und Dr. Sanluel-Essen. Der von der konservativen Minorität gewählte Provinzialrabbiner'Dr. Cohn-Fulda hatte seine Beteiligung aus nichtigen' Gründen abgelehnt. Als Vertreter des Vorstandes waren die Herreil Louis Eliel und Dr. Callmann anwesend, für die Repräsentantenversanunluirg war Herr Sally Bielefeld erschienen, und die konservative Minorität war durch Herrn Hermann van Cleef vertreten. Nach Eröffnung der Sitzung gab Herr Hermann van Cleef einen Protest gegen das Schiedsgericht ab, aber Herr Professor Dr. Maybaum erklärte zutreffend, daß er sowie sein Kollege Dr. Samuel den Protest nicht zu Protokoll nehmen könnten, da die ganze Verlesung desselben deplaziert sei und er bei den Gemeindebehörden eingebracht werden müsse. Auch seien der Vertreter der Minorität sowie die anderen Herren der Verwaltung llur als stumme Korona bei dieser Verhandlung anwesend. Nachdem Professor Maybaum dem Herrn van Cleef sein Schriftstück znrückgegeben hatte, konstatierte er vor allem, daß sämtliche Schiedsrichter ordnungsmäßig eingeladen worden seien, und daß der Vertreter der Miilorität, Herr Dr. Cohn- Fulda, kllrz vor dein Termin aus nichtigen Gründen sein Erscheinen verweigert hat, nur um die Allgelegenheit noch weiter zn verschleppen. Sodann begründeten zuerst Dr. Samuel, dann Professor Maybaurn ihr Votum, und einigten sich zuletzt zu einer protokollarischeil Erklärung, die lulgefähr den folgenden Inhalt hat: Für denjenigen, der von der Ueberzeugung durchdrungen ist, das; das Gesetz der Entwicklung auch das Leben der Religion wie alles ans Erden beherrscht, kann es keine Frage sein, daß jedes Geschlecht die Berechtigung hat, sein religiöses Denken und Empfinden im gottesdienstlichen Leben zum Ausdruck zu bringen. Wer . diesen Standpunkt mit uns teilt, der wird bei einer angestrebten Refornl nicht fragen, ob sie im früheren Kultus ihre vollkommene Analogie hat. sondern nur danach wird er fragen, ob sie aus dem Geiste geboren ist, der die religiösen Formen der Vergangenheit durchwaltet hat. Hiernach genügt es, zur Rechtfertigung für die Einführung einer Orgel darauf hinzuweisen, daß die Musik auch von den Alten als ein wesentliches Mittel zur Verherrlichung des Gottesdienstes geschätzt wurde. „Schön ist es, dem Ewiger: zu danken und Deinem Namen, Erhabener, zu saitenspielen, zu verkünden am Morgen Deine Hnld und Deine Treue in den Nächten, und bei dem Zehnsait, dem Psalter und dem Harfenklang," singt der Psalmendichter in den: bekannten Sabbatpsalm, und tatsächlich ist der Opferdienst im jerusaleinischen Tempel stets von Gesang und Musik der Leviten begleitet gewesen. Das; der Gottesdienst in der Synagoge jener alten Zeit der Ver herrlichung durch die Musik entbehrte, kann kein Grund sein, sie unserer Synagoge zu versagen. Denn während die Synagoge der alten Zeit mit allen ihren Einrichtungen nur ein Anhängsel des Opfertempels zu Jerusalem bildete, sind unsere Synagogen die einzige Stätte unserer gottesdienstlichen Verehrung; sie stehen daher vollkommen im Range des alten Opfertempels und dürfen daher alle seine Vorrechte in Anspruch nehmen. Und wie es im Geiste unserer Religion ist, die Musik zur Verherrlichung des Gottesdienstes heranzuziehen, so ist es auch in ihren: Geiste, bei der Wahl des Instrumentes nicht danach zu fragen, ob dasselbe bei fremden gottesdienstlichen Kulten benutzt wird. Denn es unterliegt keinem Zweifel, das; auch die musikalischen Justrumeule der alten Israeliten weder Werke ihrer eigenen Erfindung waren,' noch auch nur von ihnen beim Gottesdienste gebraucht lvnrden. Die nrusikalischen Instrumente im salomonischen Tempel waren, wie der ganze Back und seine Einrichtung, Werke phönizischer Kunstfertigkeit. ]) Solche Entlehnungen können daher durchaus nicht unter das Verbot der Nachahmung heidnischer Bräuche fallen. i) Vergl. II Chr. 0,11.