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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-11-17 · Heft 46 (17.11.1905) · p. Seite 546

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 46 (17.11.1905)
Date
1905-11-17
Page
Seite 546 (sequence 6)
Language
German
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546 —— nicht zur Tagesordnung übergehen, und der Gemeindevorstand sei der Meinung, in einer gemischten Deputation die Frage zur Beratung zu bringen. Gemeindesyndikus Justizrat Lilienthal macht Herrn Geheimrat Blumenthal daraus aufmerksam, daß zur Beschlußfassung der Einrichtung einer Orgel nur eine einfache Majorität in der Repräsentanz laut Statut erforderlich sei. Herr Löwenthal bittet dringend, den Ausschußantrag anzunehmen, um erst einmal die Petition und deren Begründung kennen zu lernen. Wenn aus der beantragten Subkommission eine gemischte Deputation entstehen sollte, so könnte das selbstverständlich nur erfreulich sein. Herr Hirsch erklärt sich im Prinzip für den Standpunkt Blumenthals, hält es aber für das einzig Nichtige, dem Ausschußantrage stattzugeben, um zu prüfen, was die Petenten zur Stellung ihres Antrages veranlaßt habe. Er warnt, die zwecklose Debatte noch länger hinzuziehen. Iustizrat Simon beantragt auf Grund der Ausführungen des Vorstandsborsitzenden nunmehr, den Gemeindevorstand .zu ersuchen, die Petition in einer gemischten Kommission zur Beratung zu bringen. Er weist die nach seiner Auffassung durchaus unangebrachten Bemerkungen Blumenthals energisch zurück. Was solle denn hier stabilisieret werden, so fragt er, und warum solle man denn nicht wagen dürfen und warum soll es ein Verbrechen sein, an dem vorjährigen Beschluß der Repräsentantenversammlung zu rütteln, der nur durch die ausschlaggebende Stimme Blumenthals zustande gekommen sei? Professor Baginsky bedauert aufrichtig, daß die Diskussion einen schärferen Charakter angenommen habe, zu. Animositäten liege gar keine Veranlassung vor. Es sei zweifellos unangenehm, daß, nachdem friedliche Verhältnisse jetzt in der Versammlung eingetreten seien, plötzlich dieser Zankapfel wieder in die Debatte hineingeworfen werde. Er hält es aber aus taktischen Gründen für ratsamer, die Petition zu beraten, um endlich diese Angelegenheit zum Austrag zu bringen. Professor Geiger wünscht ebenfalls eine Kommissionsberatung. Er bezeichnet, die Bemerkung Blumenthals als etwas eigentümliches, die Unterzeichner der Petition als Verbrecher hinzustellen. Man habe nicht das Recht, den Leuten, die eine Orgel haben wollen, zu sagen, sie bringen Zwietracht in die Gemeinde. Nanientlich müsse aber dagegen Verwahrung eingelegt werden, den Verband der Deutschen Juden in diese Angelegenheit mit hineinzuziehen. Der Verband habe mit den Kultusangelegenheiten der Berliner Gemeinde nichts zu tun: Es sei diese Angelegenheit keine Verletzung der Einheit der Juden, und es sei noch viel weniger ein Verbrechen, wenn diejenigen, die eine Orgel haben wollen, ihren Standpunkt in würdiger Weise vertreten. Professor Blaschke wünscht von Geheimrat Blumenthal eine Aufklärung über die Bemerkung, daß Drahtzieher hinter den Kulissen bei der Petition tätig gewesen seien. Diese Aufklärung müsse erfolgen, wenn nicht in öffentlicher Sitzung, so doch in der Kommission. Geheimrat Blumenthal hebt noch einmal hervor, daß es ihm nicht einfallen würde, den Unterzeichnern der Petition nach einigen Jahren die Berechtigung zu verschränken, für die Einführung einer Orgel einzutreten. Er habe auch nicht die Unterzeichner als Verbrecher hinstellen, sondern nur sagen wollen, es sei ein Verbrechen, den jetzigen Moment zur Petition zu wählen, wo die Eintracht unter den Parteien wieder erreicht sei. Damit ist der Schluß der Debatte herbeigeführt. Es liegen nunmehr drei Anträge vor, Antrag Blumenthal auf Uebergang zur Tagesordnung als der weitgehendste, der Ausschnßantrag auf Einsetzung einer Subkommission und ein Antrag Simon-Blaschke auf Einsetzung einer gemischten Deputation, bestehend aus sechs Repräsentanten und drei Vorstandsmitgliedern. Für den Antrag Blumenthal beantragt Professor Blaschke namentliche Abstimmung. Dieselbe ergibt die Ablehnung des Antrages mit 16 Stimmen gegen die eine Stimme des Antragstellers unter 17 abgegebenen Stimmen. Es haben also sämtliche Konservativen gegen den Antrag Blumenthal gestimmt. Der Ausschußantrag wurde gegen 5 Stimmen abgelehnt, dagegen mit großer Mehrheit der Antrag Simon-Blaschke auf Einsetzung einer gemischten Kommission angenommen. Mit 8 gegen 8 Stimmen — die Stimme des Vorsitzenden ergab hierbei den Ausschlag — wurde alsdann sofort beschlossen, die Wahl der Kommissionsmitglieder vorzunehmen. Die Zettelwahl ergab die Wahl folgender Herren : Hirsch, Justizrat Simon,' Kommerzienrat Friedländer, Sieskind, Rechtsanwalt Dr. Cohn. Als sechstes Mitglied kommen die Herren Professor Geiger und Löwenth al in Betracht, die.beide 8 Stimmen erhalten haben und zwischen denen nunmehr das Los entscheiden müßte. Professor Geiger tritt jedoch zugunsten des Herrn Löwenthal zurück. — Dem Verbände für jüdische Statistik ist auf^ seinen Antrag hin und in Anbetracht seines Defizits von 1500 Mark eine einmalige Unterstützung von 500 Mark bewilligt worden. Der Referent Herr Adolf Mayer hebt die vorzüglichen Leistungen des Verbandes hervor und bittet, dem Anträge znzustimmen. Geheimrat Blumenthal würdigt auch noch einmal die großen Verdienste des Verbandes, auf dessen grundlegende Arbeiten der Verband der Deutschen Juden, der Verein deutscher Staatsbürger, der Deutsch- Israelitische Gemeindebund bei allen ihren Maßnahmen angewiesen seien, und bittet, wenn nicht das ganze Defizit, so doch mindestens 1000 Mark zu bewilligen. Gemeindeshndikus Justizrat Lilienthal betont ebenfalls, daß der Gemeindevorstand die Leistungen des Verbandes voll und ganz anerkenne. Doch sei der Verband keine spezielle Berliner Einrichtung, sondern komme ganz Deutschland zugute, und es wäre ganz falsch, wenn der Verband nur einseitig von Berlin unterstützt würde. Auf Grund der auch an andere jüdische Gemeinden gerichteten Petitionen würden die noch fehlenden 1000 Mark mit Leichtigkeit zusammenkommen. Die Versammlung genehmigte die Bewilligung von 500 Mark. — Debattelos wurden darauf bewilligt 300 Mark zu den Kosten des Festgottesdienstes in Weißensee, 2097 Mark zur Abtragung und Wiederaufführung der zwischen dem Hedwigskrankenhaus und der Neuen Synagoge belegenen Grenzmauer, 400 Mark zum Ankauf einer Thorarolle,- 300 Mark zur Anschaffung zweier Goldberg'scher Schächtapparate zum Umlegen von Großvieh. Betreffs der letzterwähnten Vorlage ist noch folgendes von großem Interesse. Zur Abwehr der vielfachen Angriffe, die in neuerer Zeit wiederum gegen das rituelle Schächtverfahren erhoben worden sind, ist es dem Zentralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens wünschenswert erschienen, das Verfahren zur Niederwerfung der Schlachttiere tunlichst zu vervollkommnen. Zur Erlangung von Vorschlägen für eine derartige Verbesserung hat sich der Verein neben anderen Körperschaften auch an den hiesigen Gemeindevorstand gewandt. Für die hiesige Gemeinde war die Frage keine akute. Denn, trotzdem unsere Schächter unter fast ständiger Aufsicht des Verwaltungs- und Aerztepersonals der Schlachthausverwaltung arbeiten, ist seit dem Bestehen des hiesigen Schlachthofs noch niemals über Tierquälereien oder sonstige Unzuträglichkeiten beim Schächten Klage geführt worden. Im Gegenteil! Die ganz besondere Vorzüglichkeit des Schüchtverfahrens vor sämtlichen übrigen Schlachtmethoden ist, soweit es sich um Berliner Verhältnisse handelt, auch von nichtjüdischer Seite dadurch anerkannt worden, daß verschiedene christliche Engrosschlächter für christliche Fleischhändler mit christlicher Kundschaft sich gleichfalls des Schächtverfahrens bedienen. Der einzige Unterschied gegenüber dem rituellen Schächten besteht darin, daß bei letzterem längere' und schärfere Messer verwandt werden und dadurch, sowie durch die höheren Anforderungen an die Qualifikation des Schächtenden ein humaneres Verfahren gewährleistet wird. Der Goldberg'sche Apparat ist in der Gemeinde zu Halberstadt bereits seit einiger Zeit im Gebrauch und hat sich dort durchaus bewährt. Mit Rücksicht auf die besonderen hiesigen Verhältnisse sind einige Aenderungen für erforderlich erachtet worden, die vorzunehmen der Erfinder sich bereit erklärt hat. Das Wesentliche der neuen Erfindung besteht darin, daß durch zweckdienliche Vorrichtungen das Aufschlagen des Viehs auf den Boden beim Niederwerfen vermieden wird. Zn den Versuchen aus dem hiesigen Schlachthofe hat die Verwaltungsdirektion bereits ihre Genehmigung erteilt. — Zur Teilung zweier Knabenklassen in der sechsten Religionsschule in der Rykestraße gibt die Versammlung ihre Zustimmung. In das Kuratorium der Nanny, Julius und Rosalie Böhm-Stiftung wird der Gerichtsassessor Dr. Fritz R a t h e n a u als Schriftführer abgeordnet. In den Vorstand des Hospitals werden die Herren Geheimer Sanitätsrat Dr. Peltesohn, Paul Dahlheim und Norbert Lachmann gewählt. — Bei der Beratung des über die Bibliothekräume abgeschlossenen Mietsvertrages wurde den Repräsentanten eine freudige Ueberraschungzuteil. Namens des Ausschusses erbat und erhielt Prof. Blaschke die Genehmigung, den Mietsvertrag der Gemeindebibliothek

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