Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 45 (10.11.1905)
- Date
- 1905-11-10
- Page
- Seite 534 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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/ 534 Dr. Meyer-Zweibrücken. Von. der. bischöflichen Depesche zum 2.5 jährigen- Amtsjubiläum des ersteren,^ die in so herzlicher Weise die aufrichtigste. Anteilnahme atmet — mehr fürwahr, als sie von sogenannter kollegialer Seite bei solcher Gelegenheit empfunden und ausgesprochen zu werden pflegt — ist bereits in der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" die Rede gewesen.. Freilich hatte der Herr Bischof gelegentlich der Danksagung des Empfängers für diese anerkennenswerte Aufmerksamkeit demselben des öfteren in ■ offener Weise erwidert: „Sie haben eine solche durchaus verdient!" Indes auch diese Erwiderung zeugt, von einer so eminenten Herzensgüte hes Bischofs gegen den Rabbiner, daß auch diese konstatiert zu werden verdient. Und wie erst zeigte sich diese Charaktereigenschaft des Bischofs als Gast im Hause des Rabbiners! Gelegentlich der „Firmung", die der Kirchenfürst in Zweibrücken und Kaiserslautern vornahm, unterließ derselbe nicht, ..die Rabbiner in den genannten Gemeinden mit seinem Gegenbesuche zu beehren. Bekanntlich hatten die Rabbiner der Pfalz einmütig beschlossen, persönlich die Glückwünsche dem Herrn Bischof zu dessen Amtsantritt darzubringen. Leider waren es nur die obengenannten Herrn allein, die zu diesem Zwecke in dem bischöflichen Palast zu Speyer an dem bestimmten Tage erschienen waren, obgleich die telegraphische Einladung sich.an alle richtete, also auch an alle ergangen war! Und wie herzlich war der Empfang und der Dank des hohen Herrn, den der.Rabbiner Dr. Landsberg in jener Anrede begrüßte, deren Wortlaut die „Allgemeine Zeitung des Judentums" bereits mitgeteilt hat. Auf diese Ansprache kam der Herr Bischof zurück in seinem Zwiegespräch mit dem Rabbiner, den er in Kaiserslautern in Begleitung seines Geistlichen, des Herrn Dekan Schwind, aufsuchte. Ist schon an sich die Tatsache, daß das Oberhaupt der katholischen Kirche den Rabbiner als solchen in seinem Hause aussucht, ein seltenes Ereignis, so gewinnt dieses noch mehr an Bedeutung, wenn man die herrliche, imposante Erscheinung des Bischofs sich vergegenwärtigt, geschmückt mit dem in die Augen fallenden bischöflichen Ornat, und die hohe Würde und den hoheitsvollen Ernst, mit welchem derselbe austritt. Liebenswürdig in seinem Benehmen, gewandt.in seinem Auftreten, verstand es der hohe Gast, der der Aufforderung, Platz zu nehmen, gern folgte, die Unterhaltung auf Gegenstände zu lenken, die von Interesse sind. Die Seelsorge, die Armenpflege, der Predigerberuf und andere bildeten den Stoff der Kauserie während dieses Besuches. Mit dem Wunsche, daß der Rabbiner auch unangemeldet in Speyer den Bischof aufsuchen möge, erhob sich derselbe mit Segenswünschen und mit nochmaligem Danke, den auch der Rabbiner seinerseits wiederholt allsdrückte. Es ist vielleicht nicht überflüssig, zu erwähnen, daß derselbe hohe Herr, der eben erst in so leutseliger und herzlicher Weise mit dem religiösen Vertreter der Juden verkehrte, es nicht unterließ, sich auch der Gattin desselben vorstellen zu lassen! Dieselbe dankte auch ihrerseits für die hohe Ehre des Besuches, worauf der Herr Bischof die Worte sprach: „Wie könnte ich denn unsern lieben Herrn Dr. L. vergessen, welcher in so herrlicher Weise in Speyer durch eine solche Ansprache mich beehrte! Bleiben Sie weiter glücklich miteinander!" wüllschte der Herr Bischof unter Händedruck. Sodann schritt derselbe aus der Wohnung des Rabbiners, begleitet von demselben bis an den Wagen, der ihn in das katholische Vereinshaus führte, wo ihm zu Ehren ein Bankett abgehalten wurde. Bei demselben sprach der Bischof in längerer Rede den bedeutungsvollen Satz: „Der, konfessionelle Streit ist ein Verderben, für das Volk" , ein Satz, der ganz der Persönlichkeit entspricht, wie sie sich im.Verkehr mit den Rabbinern gezeigt hat. Denn auch im Hause des Rabbiners von Zweibrücken war sein Gegenbesuch ebenso herzlich wie., human. Da bleibt nur zu wünschen übrigdaß es dem Bischof von Speyer gelingen möge, in gleicher Weise auf seine ihm unterstellten Geistlichen und auf seine Pfarrkinder zu wirken. In jedem Falle gebührt dem hohen Herrn die Anerkennung, daß er ein wahrhaft toleranter Oberhirt der katholischen Kirche ist und sicherlich sein Versprechen stets einlösen wird, welches er den Rabbinern der Pfalz in Speyer ausgesprochen hat: „Sie werden in mir immer einen Bischof von Speyer finden!" ' . o. f.; Abermals zur Organisation der indischen Seligionsgemeinden in Kreutzen. Von Dr. H. Vogelstein-Stettin. < bedarf wohl nicht erst meinerseits der Bitte um Entschuldigung an die Leser der Zeitung des Judentums, daß ich noch einmal das von mir erst kürzlich behandelte Thema zum Gegenstände einer Besprechung mache. Herr Rechtsanwalt Mako wer hat in der vorwöchentlichen Nummer in dieser Angelegenheit mehrere Fragen an mich gerichtet und um deren eingehende Beantwortung gebeten. Es wäre unhöflich oder feige, wollte ich dieser Bitte nicht entsprechen, und der Gegenstand an sich ist auch viel zu wichtig und für die religiöse Entwicklung des Judentums in Preußen von zu hoher Bedeutung, um nicht einer wiederholten sorgfältigen Erwägung unterzogen zu werden. Ich glaube deshalb auch recht zu tun, wenn ich mich nicht auf die Beantwortung der von Herrn Makower gestellten Fragen beschränke, sondern seine neuerlichen Ausführungen näher beleuchte. Denn seine gegen den von Herrn Professor Rosin entwickelten Plan für ein neues preußisches Judengesetz geltend gemachten Bedenken berühren höchst wesentliche Grund-, sätze dieses Entwurfes und zielen auf eine völlige Aenderung und Umgestaltung desselben ab. Welche Stellung den Rabbinern in dem Gesetze eingeräumt werden soll, welche Rechte ihnen in religiösen Angelegenheiten gewährt werden, ist von prinzipieller Bedeutung nicht nur für den Rabbinerstand, sondern auch für die jüdische Gesamtheit, da die religiöse Entwicklung des Judentums hiermit in enger Verbindung steht. Die Fragen, ob und bis zu welchem Grade das Religionsgesetz verbindlich ist, wer in letzter Instanz berufen und befugt ist, darüber zu entscheiden und wie die Körperschaften, denen die Entscheidung übertragen werden soll, zusammengesetzt sind, haben eine eminente Bedeutung für den Einzelnen wie für die Gesamtheit, sie greifen tief in das Gemeindeleben ein und sind nicht ohne Grund in der Rosinschen Skizze ausführlich behandelt worden. Darum sollte es Herr Makower auch nicht mit Bedauern aufnehmen, daß ich seinen in Nr. 38 dieser Zeitung zum Ausdrucke gebrachten Bedenken entgegengetreten bin, es vielmehr, wie ich' seinen Ausführungen gegenüber getan habe, freudig begrüßen, daß von verschiedenen Gesichtspunkten aus diese wichtige Materie behandelt und durch eine öffentliche Diskussion dem allgemeinen Verständnisse näher gebracht wird. Und daß meine in Nr. 40 dieser Zeitung enthaltene Erwiderung in ruhigem und gemäßigtem Tone gehalten, daß sie in rein sachlicher und. nicht „in erregter Weise" die Ausstellungendes Herrn Makower bespricht, werden außer ihm wohl alle zugeben, die meinen Aufsatz ohne Voreingenommenheit gelesen haben. - Desgleichen glaube ich es dem allgemeinen Urteil überlassen zu dürfen, ob die von Herrn Makower beliebte Bezeichnung ...