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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-11-03 · Heft 44 (3.11.1905) · p. Seite 521

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 44 (3.11.1905)
Date
1905-11-03
Page
Seite 521 (sequence 5)
Language
German
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—— 521 — nur unvollkonlmen seinen wertvollen Inhalt wiedergeben. Wir können uns deshalb, da der Vortrag ln extenso gedruckt wird, nur auf diese wenigen Andeutungen beschränken. Die tiefe und mächtige Wirkung, welche dieser hochinteressante. Vorträg hervorrief, gab sich in minutenlangem,' stürmischem Beifall deutlich füiib; Folgende Resolution gelangte anschließend zur Verlesung: „Die Hauptversammlung des Verbandes der^ Deutschen Juden weist aus tiefster Üeberzeugung die gegen die Lauterkeit der jüdischen Religion gerichteten Angriffe zurück und wiederholt die längst bekannte Wahrheit, daß das Judentums die Mutter der monotheistischen Religionen, auf der Grundlage eines reinen Gottesglaubens die alle Menschen umfassende Nächstenliebe lehrt, volle Hingabe an das Vater land gebietet und die Betätigung sozialer Pflichten als religiöse Ideal aufstellt." - ' Zu Punkt 4 .'der Tagesordnung referierten alsdann^ Justizrat Breslauer-Berlin und Rechtsanwalt Dr. Ernst Auerbach-Frank furt a. SDi: über „Die staatliche Lage der Juden in Deutschland". Nachdem Justizrat Breslauer kurz die staatsrechtliche Stellung der Juden, die bekanntlich durch die Artikel 4 und 12 der preußischen Verfassung vom 31. Januar 1850 und für ganz Deutschland durch das Bundesgesetz vom 3. Juli 1869 festgestellt ist, erörtert,'die Kämpfe skizziert hatte, die zum Erlaß des Gesetzes von 1869 speziell in Preußen geführt worden sind, und die die Gesetzesbestimmungen einschränkenden Reskripte und Verfügungen der verschiedenen Minister beleuchtet hatte, wies er auf die Zurücksetzung und Ausschließung der Juden in allen staatlichen Stellungen hin, so in der Diplomatie und der allgemeinen Staatsverwaltung, im unteren ' Verwaltungsdienst, auf dem Gebiete der Schule, auf jden Universitäten, in der',Verwaltung der öffentlichen Arbeiten und endlich in der Justizverwaltung, wo ebenfalls eine planmäßige Zurücksetzung der Juden statthat. Anr Reichsgericht ist kein Jude, auch jüdische Präsidenten gibt es nirgends^ an den Oberlandesgerichten waren früher zwei Juden, keiner ist Senatspräsident geworden. Die neueste Ernennung in Kassel kommt hier nicht in Betracht. Bei den Landgerichten sind vielfach jüdische Richter als Beisitzer der Zivilkammer beschäftigt, viele vertreten den Vorsitzenden Monate und Jahre, aber Direktoren werden sie nicht. Bei den Amtsgerichten werden Inden wie jeder ändere als Spruchrichter'beschäftigt. aber aufsichtsführende Amtsrichter werden sie nicht. Die jüdischen Gerichtsassessoren erhalten Kommissorien,' nur wenn gar kein christlicher Assessor mehr für-das Kommissorium aüfzutreiben ist. Zu Richtern werden sie im äußersten Notfall ernannt. Man drängt die jüdischen Assessoren in die Rechtsanwaltschaft und beklagt sich nachher darüber, daß in der Rechtsanwaltschaft zu viel Juden seien. Auch den Reserendarien wird nach Möglichkeit der Eintritt in die Juftizverwaltung erschwert. Zu Notaren wird nur ein verhältnismäßig kleiner Teil von Juden ernannt; man führt ganz offen zwei verschiedene Listem Zu'Laienrichtern -muß man Inden ernennen wie Christen. Handelsrichter gibt es in den Großstädten' fast mehr jüdische als christliche: überall haben sie sich lwwährt und gezeigt, daß sie mit gleichem Eifer, 'mit gleicher Pflichttreue ihres; Amtes walten wie ihre christlichen Kollege,:. Dagegen gibt es/viele Gebiete, in Deutschland, in denen die Juden nicht mehr zürn Schöffen- und GeschworenendiensiFzugelaffen werden. Bedauerlich ist es aber, daß die zurückgesetzten Personen von der Justizverwaltung sofort für qualifiziert erachtet werden, jene.Stellen zu bekleiden, wenn sie sich zur Taufe bequemen.' Diese Tatsache ist um so bedauerlicher, weil sie bei einer Verwaltung, die zum Schutz für Recht und Gerechtigkeit ein gesetzt ist, anr schwersten wiegt. Kann denn in Zeiten der Gefahr sich der Staat auf Beamte verlassen, die um'solcher äußeren Vorteile willen ihren Glauben wechseln, und dies in Zeiten, in denen' ihre Glaubensgenossen in'jeder Weise zurückgesetzt und zurnckgedrängt werden? Schreckt denn aber nicht auch jeder gute Staatsbürger davor zurück, daß öffentlich von Staatswegen eine Prämie auf die Taufe gesetzt wird? Auch - aus dem Heeresdienst werden die Juden ferngehalten. Alle Beschwerden sind vergeblich gewesen, und jeder Kriegsminister hat neue Ansreden erfinden müssen, wenn Beschwerden an ihn gelangten. Die Zurücksetzung ist hier,Irm^so schmerzlicher, als sie nicht wie sonst bei Bewerbungen um Staatsstellen, bestimmte Klassen, sondern alle Juden ohne Unterschied ihres Berufes trifft, als gerade der Heeresdienst mit Recht als der höchste und wichtigste dem Staate zu leistende Dienst erachtet wird und als endlich in Stunden der Gefahr, wenn alle Unterschiede schwinden, auch die des Glaubens und Bekenntnisses aufhören. Allgemeine Gründe für die Ausschließung der Juden vom Offiziers dienst gibt-es nicht und werden niemals angeführt. Immer wird ihre Qualifikation betont, nur gerade in jedem einzelnen Falle liegt ein besonderer Umstand vor. der den Bewerber ungeeignet macht. Und dabei weiß man ganz genau, daß es den jüdischen Soldaten an Umgangsformen und Takt, an Mut und Tapferkeit nicht gebricht. Was die näheren Gründe der Zurücksetzung der Juden betrifft, so glaubt Man, Deutschland, insbesondere Preußen dürfe nicht im liberalen Sinne regiert werden. Man meint, mit Schwert und Altar die für staatsfeindlich erkannten Elemente Niederhalten zu können, die nur äuf dem Gebiete des Geistes überwunden werden können. Man glaubt, durch die einseitige Begünstigung einer Religion eine größere Macht'über die Massen zu erlangen, endlich aber, und; das ist" der wichtigste Punkt, ist es die Macht der Bureaukratie, die ihre Allein^ Herrschaft durchsetzen will. Doch wehe dem Lande, das seiner Bureau* kraiie überliefert wird, wehe Deutschland, wenn es seine Bureaukratie so mächtig werden ließe, wie die russische geworden ist. Deshalb ist es gerade die wichtigste Aufgabe der Inden, so lange zu kämpfen, bis sie die verfassungsmäßigen Rechte auf jedem Gebiete errungen haben. Wenn wir uns eng-zusammenschließen, immer und überall unser Recht fordern, dann werden wir dem deutschen Vaterlande und den deutschen Juden den größten und einen dauernden Dienst erweisen. Daß wir dazu berechtigt sind, des sind wir gewiß, wenn wir uns an das laute und klare-Kaiserwort halten: Deutschland heißt Kultur. Freiheit für jeden in Religion sowohl wie in Gesinnung und Betätigung: Rechtsanwalt Dr.-Auerbach-Frankfurt a. M. behandelte ausführlich die Verhältnisse in Süddeutschland, die zwar dbrt^ekwas besser, aber auch keineswegs ideal seien. Die volle Gleichberechtigung, wie sie das Gesetz verlangt, ist auch dort noch nicht dürchgedrungen. In Hessen gibt es allerdings ineiner Reihe von Verwaltungszweigen eine vollständige Gleichberechtigung, so in technischen Fächern, an Schulen und'Universitäten, im Subalterndienst Doch versagt hat die Gleichberechtigung vollständig in der Justiz und und in der allgemeinen Verwaltung. In Württemberg ist es etwas besser mit der Justiz, aber an den höheren Schulen gibt es keinen einzigen jüdischen Lehrer. In Bayern ist die Gleichberechtigung in sehr vielen Verwaltungszweigen, vor allem auch in dev Justiz ziemlich dnrchgeführt, - wenn auch in gewissem prozentualen Verhältnis. Aber in den leitenden- Stellungen gibt es keine Juden. Auch - das Großherzogtnm Baden versagt bei der Besetzung der leitenden Stellen. Der' Einfluß der norddeutschen Bureaukratie gewinnt in Süddeutschland immer mehr an Boden. - Der deutlichste Beweis dafür ist die Zurücksetzung im Militärwesem Wenn wir die Tatsachen betrachten, die die staatliche mißliche Lage der Juden in Deutschland ergibt, so verdichtet sich die Berichterstattung zur wuchtigen Anklage, erhoben Im Namen des Gesetzes und? der Menschlichkeit. Diese Anklage muß in uns peinliche Empfindungen auslösen, einerseits wegen'der sittlichen Verwerflichkeit dessen, was wir änklagen, und andererseits, weil uns das Gefühl der Scham überkvmmt in bezug auf die Begründung, die für die Versagung unserer Rechte gegeben wird, weil diese Begründung unwahrhaftig und unstichhaltig ist. Man stützt sich aus die Volksstimmung- und ihr zu Liebe will man die Zahl der jüdischen Beamten-Nicht vermehren. Wenn der Staat davon Nutzen zieht, daß die jüdischen Geisteskräfte als außerordentliche Professoren, als Honorarprofessorendie Jugend lehren, daß technische Unterbeamte in großer Zahl tätig sind, ohne in die leitenden Stellen zu kommen, und beim Militär die Juden nur die unteren Chargen besetzen dürfen/ffo liegt darin eine Ausbeutung des geistigen Kapitals, das Deutsche jüdischen Glaubens in' sich tragen, und gegen diese Ausbeutung kann nicht genügend Front gemacht werden. Im Interesse des Judentums und des Staates ist auch die Taufe und die verderbliche Wirkung,' welche dieselbe nach sich zieht, zu beklagen. Nicht nur die religiöse Gemeinschaft wird gesprengt, sondern auch die Unwahrhaftigkeit hierdurch gefördert. In Tausenden von Familien wird durch die Taufe innerer Zwiespalt erregt, der ungeahnte verderbliche Folgen für den Staat hat, der sich auf die Familien zu stützen hat. Wenn wir andererseits uns die Frage vor? legen, ob wir nicht in den Jahren, seitdem die Emanzipation zur

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