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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-10-27 · Heft 43 (27.10.1905) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 43 (27.10.1905)
Date
1905-10-27
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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6&. Jahrgang» No. 43. Berlin, 27. Oktober 1S0L. Vetlsgr zur „Allgemeinen Leitung drK Judentums" KorrrlponLkN?en und Kachrichten. Deutschland. 8. Berlin, 21. Oktober. Aus der Repräsentantenv>rsammlung vom 16. Oktober tragen wir noch folgende Einzelheiten nach, die wir aus technischen Gründen in der vorigen Nummer nicht bringen konnten. Zum Januar nächsten Jahres steht die regelmäßige Ergänzungswahl des Gemeindevorstandes bevor. Diese Frage, die, wie unsere Leser sich wohl noch erinnern, bereits einmal einen' wirksamen Protest und infolgedessen die Amtsniederlegung sämtlicher Vorstandsmitglieder veranlaßt chatte, ist eine recht schwierige. Aus Grund des damaligen Einspruches war sestgestellt worden, daß die Aeltestenstellvertreter selbst nach ihrer definitiven Einberufung immer noch Aeltestenstellvertreter bleiben. So kann es kommen, daß nicht, wie es statutarisch sein sollte, 7 Aelteste und 3 Stellvertreter, sondern wie augenblicklich, 5 Aelteste und 5 Stellvertreter im Vorstande wirken. Im Januar haben 8 Aelteste und 3 Stellvertreter, darunter der in der letzten Sitzung gewählte Stellvertreter, statutengemäß auszuscheiden. Die Versammlung schließt sich dem Votum des Ausschusses an, die Vorlage einer vorberatenden siebengliedrigen Kommission zur genaueren Prüfung zu übergeben. In die Kommission wurden gewählt die Herren Louis Sachs, Geheimrat Blumenthal, Manheimer, Professor Blaschke, Hirsch, Justizrat Veit Simon und Rechtsanwalt Dr. Cohn. — Der Antrag Levy-Minden, betreffend Einsetzung einer gemischten Kommission zur Beratung von Normen für die Ständevermietung, veranlaßte, wie wir bereits erwähnten, eine längere Diskussion. Der Antrag ist durch den Mißstand hervorgerufen, oaß Gemeindemitglieder trotz erdenklicher Mühe durch Jahre hindurch keinen Platz in einer ständigen Synagoge bekommen konnten. Der Referent, Professor Blaschke, beantragt namens des Ausschusses, die Frage in einer gemischten Deputation zu besprechen, ob nicht Normen gesunden werden können, die derartige berechtigte Klagen abzustellen imstande sind. Syndikus Justizrat Lilienthal erklärt namens des Gemeindevorstandes, diesen Antrag ablehnen zu müssen, da es sich um eine reine Verwaltungsangelegenheit handle, die zur Kompetenz des Gemeindevorstandes gehöre. Selbstverständlich bleibe es der Repräsentantenversammlung unbenommen, in Form von Resolutionen Wünsche auszusprechen, denen der Vorstand nach Möglichkeit Rechnung tragen werde. Der Gemeindevorstand beschäftige sich seit langer Zeit mit dieser Frage und. sei andauernd bestrebt, die betreffenden Einrichtungen zu verbessern. Selbstverständlich sei es Unmöglichkeit, jedem Gemeindemitglied eine bestimmte Sicherheit auf einen Synagogenplatz zu geben, doch werde seit dem vorigen Jahre sehr sorgsam, mit. den Vormeldungen verfahren und durch die Einführung des Systems der wiederholten Zuteilung sei ein hoher Grad von Gerechtigkeit erreicht. Herr Weinberg begrüßt den Antrag mit Freude und glaubt, daß der Vorstand aus den Beratungen der geplanten Kommission nur Nutzen ziehen könne. Herr Bodenstein empfiehlt als Weg zur Abhilfe, die Stände durch die einzelnen Synagogenvorstände selbst vermieten zu lassen. Justizrat Li.lienthal weist daraufhin, daß die Synagogenvorstände ja ständige Verwaltungskommissionen seien, deren Erfahrungen dem Gemeindevorstande zur Verfügung stehen. Der Vorschlag Bodensteins sei nicht neu und bereits mehrfach in Erwägung gezogen worden; manches spreche für diesen, doch würden auch erhebliche Bedenken gegen. ihn geltend gemacht, so zum Beispiel, daß es eine Belastung des Publikums sei, an verschiedenen Stellen wegen eines Synagogenbilletts vorstellig werden zu müssen. Rechtsanwalt Cohn hält die Ablehnung, des Antrages in der Form Levy-Minden für berechtigt. Er beantragt deshalb, den Vorstand zu ersuchen, in einer gemischten Deputation zu beraten, in welcher Weise eine möglichst befriedigende Regelung der Vermietung der Synagogenplätze herbeizusühren ist. Professor Blaschke ist der Ansicht, daß der Gemeindevorstand Gelegenheit nehmen sollte, in Form der gemischten Deputation, zu der auf seinen Antrag - die Synagogenvorstände hinzugezogen werden j sollten, sozusagen die „Männer aus dem Volke" zu hören. Erschließt sich dem neuen Anträge Cohn an, hält es jedoch für ratsam, denselben erst dem Ausschuß III zur Vorberatung zu übergeben. Justizrat Dr. / Veit Simon erhebt in sehr lebhafter Weise Einspruch gegen die ab- D' .lehnende Haltung des Vorstandes und weist auf das Gemeindestatut hin, wonach die Vertretung der Gemeinde und die Verwaltung ihrer H Angelegenheiten den Repräsentanten und dem Vorstande übertragen ist. Wenn Mißstände hervorträten, so hätten die Repräsentanten nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die Klagen , abzustellen. Die Zumutung an die Repräsentanten „bellen aber nicht beißen zu dürfen", stehe durchaus im Widerspruch mit dem Gesetz und den Statuten. Die Proklamierung solcher Grundsätze vom Vorstandstische aus sei außerordentlich bedauerlich. Die Repräsentanten müßten dagegen energisch Einspruch erheben und zwar dadurch, daß sie ohne Rücksicht, ob sie sich beim Vorstande einen Korb holen oder nicht, den Antrag Cohn sofort annehmen. Justizrat Lilienthal hält die. Anregung Blaschkes, den Antrag Cohn erst zur Vorberatung zu stellen. Z, für sehr glücklich. Im übrigen liege gar keine Veranlassung vor, die ' Angelegenheit zu irgend einer Staatsaktion aufzubauschen; es sei nicht angängig, irgend eine Bestimmung des ohnehin ja recht mangelhaften Gemeindestatuts zur Begründung des Einspruchs heranzuj ziehen, da trotz des Statuts das Gesetz in der Tat die Obliegenheiten der beiden Schwesternbehörden trenne und die Verwaltung der Gemeinde dem Vorstande zuspreche. Herr Loewenthal ist der Meinung, daß es sich nicht um Mißstände bei der Ständevermietung, sondern um einen wahren Notstand handle; jedenfalls hätten sich die Synagogenvorstände redliche Mühe gegeben, berechtigte Klagen abzustellen. Mit dem Einverständnis des Antragstellers wurde darauf der Antrag Cohn dem Ausschuß zur Vorberatung überwiesen. — Die durch Vermehrung der Klassen in der VI. Religionsschule (Rykestraße) erwachsenen Mehrausgaben von jährlich 3640 Mark werden - debattelos bewilligt. Professor Blaschke bittet hierbei, die Aufnahme ' von Schülern in der Neligionsschule innerhalb des Semesters nur . dann erfolgen zu lassen, wenn die Schüler anderweitig keinen Religionsunterricht genießen. Die Lehrer sollten nur dann einen Aufnahmeschein -,4 , ausstellen, wenn sie bestimmt wissen, daß damit kein Mißbrauch getrieben :> ' . werde. — Die"durch Einrichtung der Oberin-Wohnung im Hospital - entstandenen Kosten im Betrage von 341 Mark werden bewilligt. -; Herr Weinberg enthält sich hierbei der Abstimmung, um dadurch 4/ seinen Einspruch gegen die Anstellung der bereits im Amt befindlichen — Oberin zu bekunden. — Die Umzugskostenentschädigung für Herrn Direktor Holzman im Betrage von 270 Mark wird genehmigt und die Nachbewilligung von 140 Mark für die Mietung des kleinen Saales des Langenbeckhauses zum Zwecke der Abhaltung von Jugen'ogvttesdienst ausgesprochen. — Heber den Rechnungs-; f abschluß der Armenkommission pro 1904/05 berichtete Herr Willibald Loewenthal. An einmaligen Unterstützungen wurden / -^ hiernach bewilligt 70 790,14 Mark, an laufenden Unterstützungen f 64 153,50 Mark, an Speisemarken für die Volksküche 2497 Mark, an ■ [ Speisemarken für die Kochschule 384 Mark, an., Gewerbescheinen / -. 1180 Mark, für Badereisen 10 705 Mark u. a., im ganzen 151 779,64 . , Mark. Aus dem Fonds für verschämte Arme wurden bar gegeben? , 41360,86 Mark, für Badereisen 4615 Mark, im ganzen also < > 45 975,36 Mark. Der Eesamtzuschuß seitens der Gemeindeverwaltung 3; belief sich auf 87 500 Mark, und das Vermögen der Ärmenkommission 4 \ stellte sich am Schluß des Berichtsjahres auf 993 570,60 Mark..— Der 3/ 7 Rechnungsabschluß der Kommission zur Unterstützung hilfsbedürftiger J | durchreisender Juden für das Jahr 1904/05 ergab als Einnahmen | ] 17 228,60 Mark, als Ausgaben 15 501,28 Mark, so daß ein Minderverbrauch von 1727,32 Mark entstand, der an die Hauptkasse znrückgezahlt worden ist. Es wurden insgesamt 1953 Parteien mit 2640 3 /

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