Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 43 (27.10.1905)
- Date
- 1905-10-27
- Page
- Seite 507 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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507 auf beiden Seiten sich in ihren ethischen Idealen zusammenfinden, wenn diese Ideale nicht bloß in Büchern'stehen, sondern auch ins Bewußtsein der Massen eindringen, und wenn sich unbeschadet der Vergangenheit und ihrer Differenzen, das Gefühl gemeinsamer sittlicher Ueberzeugungen,' der Gedanke^einer über die konfessionellen und nationalen Unterschiede hinausreichenden Humanität auf beiden Seiten befestigt. Nur mit diesem geistigen Erbe Lessings kann der unheilvolle Spalt überbrückt werden, und als ein Hüterund Mehrer dieses Erbes sei Cohen herzlich willkommen geheißen!" Die russische^Regierung hat in Angelegenheit der Prozentualen Beschränkung keine endgültige Entscheidung getroffen. Einerseits swagte sie nicht, der öffentlichen Meinung, welche mit Ungestümdie unbeschränkte Zulassung der jüdischen Abiturienten zum Studium an den höheren, Lehranstalten forderte, . zu trotzen, andererseits aber wollte sie jedoch nicht die Prozentuale Norm endgültig fallen lassen und so ihre ganze 25 jährige Judenpolitik selber zu verurteilen. Sie schlug daher einen Mittelweg ein, Lindem siel den an den Pforten der Universität ^pochenden Juden für diesmal Einlaß gewährte, im übrigen jedoch alles beim^Alten bleiben ließ. Für alle Fälle sind dadurch in diesem Jahre im ganzen 751 jüdische Studenten über die prozentuale Norm hinaus ausgenommen worden und zwar aus den Universitäten zu Petersburg 83, zu Moskau 80, Charkow 69, Odessa 200, zu Kiew 169 und auf dem Polytechnikum zu Warschau 150. Außerdem haben die Studenten des Kiewer Polytechnikums in ihrer Versammlung beschlossen, nur dann die Vorlesungen wieder aufzunehmen, wenn sämtliche Juden ausgenommen werden würden. Falls die Studenten^ihren Wunsch durchsetzen sollten, was wir übrigens nicht im mindesten bezweifeln, so dürfte unter Hinzurechnung aller auf anderen Universitäten Aufnahme suchenden Juden die Zähl der über die Norm aufgenommenen jüdischen Abiturienten in diesem 7 Jahre nahezu 1000 betragen. Man sieht daraus, welche Verheerung die prozentuale Beschränkung während der zehn Jahre ihres Bestehens angerichtet hat, wenn infolge der Nichtanwendung derselben in einem einzigen Jahre 1000 Juden mehr auf die Universitäten gelangen konnten. Für die Zukunft ^gedenkt die Regierung nach wie vor zu lavieren. Das Bildungsministerium will in die kommende Gosudarstwenaja Duma ein Gesetz zur Abschaffung der religiösen und nationalen Beschränkungen bei der Aufnahme in den Schulen einbringen. Bis dahin aber sollen alle zum Eintritt in den Schulen sich meldende Juden auf administrativem Wege resp. auf Befehl des Kaisers zugelassen werden. In,der Sitzung der russischen Preßkommission am 10. d. M. wurde beschlossen, den nichtrufsischen Blättern dieselben Erleichterungen wie den russischen zu gewähren. Die Vorzensur wird abgeschafft. Zur Herausgabe einer neuen Zeitung ist eine vorherige Erlaubnis der Regierung nicht mehr erforderlich. Nur in kleinen Kreisstädten muß drei Monate vorher das Erscheinen der Zeitung angemeldet werden, damit die Regierung^jemand ernennen könne, der diese Zeitung im Auge behalten sollte. Bei dieser Gelegenheit ist eine ganze Reihe von eigenartigen Bedrückungen uud Ausnahmezuständen, welche bisher für das jüdische Preßwesen in Rußland geherrscht haben, zutage getreten. So hatte die altbekannte jüdische Druckerei in Wilna der Firma Romms Witwe für die Einfuhr von Druckereimaschinen einen Extrazoll zu entrichten. Ferner ist es den jüdischen Druckereien in Rußland verboten, russische Bücher zu drucken, während den Druckereien in Minsk es nicht gestattet war, jüdische Zirkulare und sonstige kleine Druckarbeiten in jüdischer Sprache anzufertigen. Solche Eingriffe in das Erwerbsleben der einzelnen sind vollständig ungesetzlich, da die betreffenden Bestimmungen, weder auf vorschriftsmäßigem Wege erlassen noch irgendwo publiziert worden sind. Allein in Rußland ist das ganze Gesetz ungesetzlich. Es kann eben in. einem Lande, wo das Gesetz nur die Ausnahme, das Ausnahmegesetz aber die Regel ist, von irgend welcher Gesetzlichkeit überhaupt nicht die Rede sein.' $ Die leitenden Kreise der jüdischen Gemeinden in England bereiten, wie wir schon mitgeteilt, für die erste Dezemberwoche eine große Festfeier in London zur Erinnerung an den 250. Jahrestag der sogenannten Whitehall-Konferenz vor, die bekanntlich einen Wendepunkt in der Geschichte der Juden in England bedeutete. Nach dem Edikt König Eduards I. war es den Juden nicht gestattet, sich in England ansässig zu machen, und wenn diesem Edikt auch die gesetzliche Sanktionierung durch besondere Parlamentsakte fehlte, so bestand doch in der Praxis dies strenge Gebot. Im Jahre 1655 berief jedoch Oliver Cromwell, infolge einer besonderen Mission Menasseh ben Israels, eine Nationalversammlung (die „Whitehall-Konferenz") zum Zweck der Beschlußfassung darüber, ob und unter welchen Bedingungen eine Rückkehr der Juden nach England gesetzlich zuzulassen wäre. Die ersten staatsrechtlichen Autoritäten der Zeit erörterten diese Frage in erschöpfender Weise, und auf Grund ihres Gutachtens sprach sich der Konvent dahin aus, daß eine gesetzliche Handhabe, die Juden von England fernzuhalten, nicht bestände. Was die Bedingungen der Wiederzulassung der Juden anbetraf, so kam die Konferenz zu keiner endgültigen Entscheidung, aber Oliver Cromwell sanktionierte bald darauf Kraft seiner eigenen Autorität und Verantwortlichkeit die Rückkehr der' Vertriebenen. Diese Handlungsweise eröffnete den Juden in England neue Laufbahnen, indem ihr gesetzlicher Status im Lande festgelegt wurde und seit dieser Zeit datiert die Gründung der anglo-jüdifchen Gemeinde. Die Whitehall-Konferenz tagte am 4. Dezember 1655 und danach am 12. und 18. desselben Monats. Man plant nun für diese Daten besondere Festlichkeiten in London, so ein großes Bankett am 4. Dezember, eine Ausstellung, Gottesdienste usw. Die Vorbereitungen hierzu sind in Händen der Jewish Historical Society of England und ihres vortrefflichen Präsidenten, des Herrn Israel Abrahams. Die genannte Gesellschaft stellt sich u. a. die Aufgabe, ein Museum und eine Bibliothek zur Aufbewahrung der Archive der anglo-jüdischen Gemeinden und Institutionen zu gründen und alle auf die . Geschichte der Juden in England bezüglichen Dokumente zu sanxmeln. * lieber die spanisch-jüdische Frage, über die wir demnächst eine Artikelserie veröffentlichen, publizieren wir für heute folgende Zuschrift des Herrn Siegwart Al. Nußbaum in derselben Angelegenheit: Die Schriftleitung des „Israelit" fühlt sich in einer Zuschrift, an die „Frankfurter Zeitung" (mitgeteilt im Abendblatt vom 5. Oktober) veranlaßt, an den im sechsten Morgenblatt derselben Zeitung erschienenen Artikel „Eine Iudensrage in Spanien" einige Bemerkungen zu knüpfen. Ich gestatte mir, hierzu folgendes zu erwidern: Es wäre doch von — ich möchste säst sagen — historischem Interesse, wenn die Redaktion des „Israelit" die erwähnte Mitteilung des sel. Dr. Kayserling, daß er aus nicht näher zu erörternden Gründen auf die Wiederbekehrungsgelüste der.Mara n.ne n nicht eiugegangen sei, in all ihren Details veröffentlichen würde. Denn es hätten schwerwiegende