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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-10-13 · Heft 41 (13.10.1905) · p. Seite 485

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 41 (13.10.1905)
Date
1905-10-13
Page
Seite 485 (sequence 5)
Language
German
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—— 485 -- , den Gemeinden Preußens abzufassen, um ihn im Verein mit dem Kollegen Munt, Herrn Professor Rosin-Freiburg, der mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes zur Gesamtorganisation!der Juden ül Preußen von-seiten des D. I. G. B. beauftragt worden, zu überreichen, da Herr Professor Rosin es abgelehnt hatte, sich in eine persönliche Verhandlung einzulassen, - um auch den Schein zu vermeiden, als sei er von irgend einer Seite beeinflußt worden. 6. Zum IX. Gemeindetag in Frankfurt a. M. wurden die Kollegen Vogelstein-Stettin und.' Kopfstein-Beuthen delegiert. Die Interessen des Verbandes wurden durch sie bestens vertreten. 7. Der vom Grafen Douglas am 7. März im Abgeordnetenhause gestellte Antrag, den Mannschaften des Landheeres und der Marine bei ihrem Eintritt,ein Militärgesan'g'buch als Eigentum zu übergeben, ist am 17. Januar angenommen worden und das Herrenhaus ist demselben''am 1. Juli/beigetreten.^'Dieser Beschluß veranlaßte den Vorstand,^infolge einer Anregung von seiten des Zentralvereins deutscher!Staatsbürger jüdischen Glaubens/'bei der Staatsregierung vorstellig zu werden, damit'auch den Mannschaften jüdischen Glaubens bei ihrem Eintritt in das Heer ein Passendes Gebetbuch eingehändigt werde.^Die Antwort der Staatsregierung steht noch aus. Inzwischen wurde vom Vorstande aber alles zur Erledigung der Sache vorbereitet und die Ausarbeitung eines Militärgebetbuches in die Wege geleitet. 8. Vom Verbandet, der deutschen Juden wurde der Vorstandlausgefordert, 5—10 Rabbiner znl ernennen, die als Rotabeln zum Verbandstag s.einzuladen wären. Da die Aufforderung während der Ferien an den Vorsitzenden erging, so hat er nur Rücksprache mit dem Kollegen Hoxowitz in Frankfurt/nehmen können, und daraufhin dem Ersuchen entsprochen. 9. Es wird Aufgabe des Ausschusses sein,^den Zeitpunkt für die Mitgliederversammlung 7 festzusetzen^ und die7entsprechenden Vorbereitungen hierzu zu treffen. An den/Vericht! knüpft sich hierauf'eine eingehende Debatte an. Zunächst wird Punkt 3 erledigt. Gronemann beantragt, den vom Vorstande-gesaßtenI'Beschluß dahin zu modifizieren, daß das^Protokoll über die)Vorstandssitzungen den Mitgliedern des Zentral-Ausschusses zugesandt werde.'! Vögelst ein befürwortet, daß /von Zeit* zu Zeit den Mitgliedern des/Zentral/-Ausschusses über) die Tätigkeit des Vorstandes Bericht gegeben werde. Schließlich wird der Antrag W erne'r angenommen: Vier Wochen'vor jeglicher Satzung des Zentral- Ausschusses soll dessen Mitgliedern ein Bericht über die .Arbeiten des geschäftssührenden Vorstandes zugehen, dagegen sollen die Protokolle des Zentral-Ausschusses den Mitgliedern des Verbandes durch die jüdischen Zeitungen bekan'ntgegeben werden. Bei der Erörterung des Punktes 8 des vom Vorsitzenden gegebenen Berichts /wird/ schließlich einelKommission, bestehend aus den Herren Gronemann,^Kopfstein, Rülf gewählt, die zehn Herren für den Verbandstag des Verbandes deutscher Juden in Vorschlag bringen sollen. Hierauf erhält Freudenthal das Wort zur Berichterstattung über die P/ension/s-u/nd Relik tenkasse. Da das gesammelte Kapital nur 280 000 Marks) beträgt, kann der ursprüngliche Plan nicht aufrecht erhalten^werden. Von : versicherungstechnischer Seite sind daher drei Vorschläge unterbreitet^worden. 1. Volle Leistung der Pensions- und Reliktenkasse nach Statutenentwurf. Die Eintrittsgelder und Beiträge laut /Statut und Verwendung des ganzen Vermögens für die jetzigen Mitglieder, ohne Vorsorge für7. die'/künftigen Rabbiner. 2. Volle Leistungen nach Statutenentwurf und Vorsorge für 45 Amtsnachfolger und deren weitere Ersatzpersonen. Alsdann bedarf es jedoch unter Beibehalt der im Statut festgesetzten Eintrittsgelder'und Beiträge derBeschaffung von weiteren 190,000 Mark,um die Kasse dauernd lebensfähig zu erhalten. 3. Das Ruhegehalt wird nur in Höhe von 30|8o des Gehaltes ohne Steigerung gewährt und zwar bei Fortfall der vom 70. Lebensjahre laufenden Aktivitätsrente. Dagegen wird Vorsorge für 45 Amtsnachfolger und deren weitere Ersatzpersonen getroffen. Die Eintrittsgelder und Beiträge blieben in diesem Falle die im Statut festgesetzten, es müßten jedoch noch/weitere 160 000 Mark der Kasse zügeführt werden. — Der dargelegten Berechnung liegt die Anzahl von 45 Versicherten zugrunde, weil bis jetzt 45 Rabbiner ihren Beitritt zur Kasse erklärt haben. — Sämtliche obige Vorschläge sirid abzuweisen, weil sich entweder ihrer Verwirklichung die größten Schwierigkeiten entgegenstellen, oder weil sie dem angestrebten Ziel nicht entsprechen. Es bleibt somit nur die Alternative: 1. Entweder nur die Witwen- und Waifenkafse ins Leben zu rufen, oder 2. zugleich mit dieser die Pensionskasse unter der Maßgabe//rns Leben treten zu-lassen, daß vom 70. Lebensjahre eine feststehende Altersrente von 1200 Mark an den Versicherten gezahlt werde. Im-letzteren Falle wären jährlich 9 bis 10 Prozent des Einkommens von den Rabbinern bezw. von den Gemeinden zu'zahlen. An diese/vom Referenten gemachten Darlegungen knüpft sich: eine eingehende Besprechung. Guttmann begrüßt-es mit Freude, daß jetzt endlich die Sache/greifbare Gestalt annehmen werde, da bei späterem Zustandekommen die jetzigen Rabbiner keinerlei Vorteil von der Kasse hätten. Er befürwortet, zunächft/nur die Witwen- und//Waisenkasse zu 'schaffen/ später ließe sich der ganze ursprüngliche Plan verwirklichen. Kopfstein bemerkt, daß man durch die Pensionskasse die definitive Anstellung der Rabbiner habe erzielen wollen, deshalb will er auch die Pensionskasse nicht missen. Er fragt zugleich an, wie die Sache sich gestalte, wenn statt der jetzt zur Kaffe angemeldeten 45 Mitglieder 50 beitreten würden, worauf der Referent Freudenthal die entsprechenden Informationen gibt. Werner will ebenfalls die Pensionskasse jetzt schon geschaffen wissen. Die Gemeinden! wollen gesichert sein und ohne die Pensionskasse würden wohl viele Gemeinden keine definitive Anstellung gewähren. Vogel stein warnt vor allzu pessimistischen Ausblicken. Man dürfe getrost auch an die Gründung der Pensionskasse herantreten, sie werde sich sicher lebenskräftig erweisen, zumal da, wie die Erfahrung lehrt, die Rabbiner sich nur selten pensionieren lassen und in der Regel bis zu ihrem Lebensende im Amte bleiben. Eschelbach er weist darauf hin, daß man bei Uebernahme einer Verpflichtung für die Zukunft mit dengegenwärtigen Verhältnissen rechnen müsse. Auch die Gemeinden würden dies tun und auf die Aussichten hin, die die Pensionskaffe ihnen und den Rabbinern nach dem gegenwärtigen Plan biete, keine definitive Anstellung gewähren. Rosenberg hält den geforderten Beitrag von 9—10 pCt. für viel zu hoch. Für die Relikten werde man allenfalls 4—5 pCt/seines Einkommens an die Kasse zahlen, nicht) aber für die/eigene Pensionierung. Auch entspreche das Entgelt nicht)den gemachten Leistungen. Sterbe jemand vor dem 70. Jahre, so habe er nichts von den der Pensionskasse gezahlten Beiträgen. Räch dem' 70. 'Jahre waren die allerwenigsten uoch mehrere Jahre im Besitze der in Aussicht gestellten Rente. So würden weder die Rabbiner noch die Gemeinden zmn Beitritt bei der Pensionskasse sich verstehen. Man solle deshälb^die Reliktenkasse gründen und die Gründung der/Pensionskasse auf spätere Jahre verschieben. Kaatz vertritt und unterstützt den Antrag des Verbandes der Rabbiner Oberschlesiens. Rosenthal spricht sich für die alleinige Gründung der Reliktenkasse aus. Guttmann betont die Pflicht.der Rabbiner, ihre Gemeinden zu Beiträgen an die Pensionskasse anzufeuern. Man solle zu den Gemeinden Vertrauen haben, sie würden sich der Fürsorgepflicht für ihre Beamten nicht entziehen. Kopfstein schlägt vor, die fehlenden Gelder durch eine Lotterie zu beschaffen. Freudenthal befürwortet, daß in das Statut der Passuslaufgenommen werde: Invaliden/können schon vor/dem 70. Lebensjahre die Rente von 1200 Mark bekommen. Maybaum will vor allem etwas Positives geschaffen wissen, dann werde man die Gemeinden weiter für die Sache interessieren. Darum solle man zunächst die Witwen- und Waisenkasse schaffen. Eschelbacher beantragt, die Sache bis zur nächsten Generalversammlung zu vertagen. Der Antrag wird nach langer. Debatte/abgelehnt. Daraus/wird der Antrag, die Pensions- und Reliktenkasse sofort ins! Leben zu rufen/mit sechs gegen fünf Stimmen angenommen. Dem Vorstand wird Vollmacht gegeben, alles Nötige zu ordnen, mit der Negierung in Verbindung zu treten und/Uebergangsbestimmungen zu treffen. In den Vorstand'treten Maybaum, Guttmann, Freudenthal, Cohn-Rawitsch und Grünseld-Bingen, sowie 5 noch zu wählende Laien. Kaatz stellt den/Antrag, auch Nichtmitglieder des Verbandes an der Kasse Anteil nehmen zu lassen. Da hierüber schon ein früherer Beschluß vorliegt, wird die Besprechung des Antrags ab gelehnt. Behufs Kräftigung der Kasse wird der Vorstand ersucht, neue Mitglieder zu werben.

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