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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-10-06 · Heft 40 (6.10.1905) · p. Seite 476

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 40 (6.10.1905)
Date
1905-10-06
Page
Seite 476 (sequence 8)
Language
German
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Noch mancherlei hätte ich auf den Aufsatz des Herrn M. zu entgegnen, ich fürchte aber, daß meine Erwiderung zu lang werden könnte, und verschiebe das Weitere daher auf, ein andermal, wenn ich mehr Muße habe. Vielleicht werden auch von anderer Seite die zum Teil sehr beachtenswerten Ausstellungen an der Rosinschen Skizze bezüglich der dem Staate einzuräumenden Rechte näher beleuchtet. - Nur zwei Momente prinzipieller Natur möchte ich noch kurz berühren. . ■ Herr Makower nimmt Anstoß an dem Ausdruck „Rabbinatsverbände" zur Bezeichnung der unter einem Rabbinate vereinigten Shnagogengemeinden, weil unter Hmständen auch andere Angelegenheiten als die Bestellung von Rabbinern durch solche Verbände geregelt werden, und weil es wünschenswert sei, das Mißverständnis zu vermeiden, als. sei notwendig der Rabbiner der Kristallisationspunkt für.derartige Zweckverbände, und als komme ihm unter Ausschluß der Laien die Leitung dieser Verbände zu. Wiederum also die Furcht vor der Hierarchie, vor der Vergrößerung des Einflusses der Rabbiner! Man könnte ja statt der Bezeichnung „Rabbinatsverbände" den von ihm vorgeschlagenen Ausdruck „Bezirksverbände" wählen, — denn aus den Namen kommt es nicht so sehr an aber dann fehlt jede Kennzeichnung ihres eigentlichen Zweckes;. es müßte dann zum wenigsten „jüdische Bezirksverbände" oder „Synagogen-Bezirksverbände" heißen, auch diese Bezeichnungen drücken das Wesen dieser Vereinigungen nur unvollkommen aus, während gerade das Wort „Rabbinatsverbände" klar erkennen läßt, daß die zu einem Verbände vereinigten Gemeinden einen gemeinsamen Rabbiner haben, ohne daß die übrigen religiösen Institutionen gemeinsam zu sein brauchen. Das Mäkeln an dem Ausdrucke „Rabbinatsverbände" ist eben charakteristisch für die Würdigung des Institutes der Rabbinate seitens des Herrn Makower. In den Schlußabsätzen bezeichnet dann Herr M. daspreußische Judengesetz von 1847 als einzig mögliche. Grundlage für eine Aenderung der preußischen Gesetzgebung, der er das Lob zuerkennt, daß sie sich im großen und ganzen gut bewährt habe, und daß die von ihrgeschaffenen Einrichtungen keineswegs veraltet, sondern nur „etwas verbesserungsbedürftig", seien. Der Deutsch-Israelitische Gemeindebund ist aber mit den. Rabbinern der Meinung, daß das Gesetz von 1847 in so hohem Maße verbesserungsbedürftig ist, daß seine Verbesserungsfähigkeit als unmöglich erscheint, und daß nur eine w esentli che Umgestaltung, d. h. ein ganz neues Gesetz dem dringenden Bedürfnisse der preußischen Juden entspricht. Eben dasjenige, was Herr M. bestehen lassen möchte und nur notgedrungen ein klein wenig zu ändern sich bereit erklärt, ist die schwache Seite . dieses Gesetzes; es fehlt darin die Bestimmung, daß jed er Jud e . einem Rabbinate angehören muß, und es ist die rechtliche Stellung der Rabbiner nicht in einer den fachmännischen Vertretern des Judentums entsprechenden Weise gewahrt. Dadurch'.., ist die Gefahr vorhanden, daß das preußische Judentum sich - in einzelne Atome auflöst und den Zusammenhang völlig verliert, eine Gefahr, die vielfach schon zu einem Verhängnis geworden ist; und daher kommt auch nach außen hin das . Judentum als R eli gion nicht so zur Achtung, wie es wünschenswert und angemessen ist. Nicht das Entgegenkommen gegenüber den süddeutschen Anschauungen, sondern die Erkenntnis, daß das badische Gesetz in seinen Grundzügen und wichtigsten Bestimmungen .das Richtige trifft, hat den zehnten Gemeindetag veranlaßt, der - auf Grundlage dieses Gesetzes entworfenen Skizze des Herrn , Professor Rosin einmütig züzustimmen, und wir dürfen wohl erwarten, daß die preußische Regierung und Volksvertretung nach sorgfältiger Prüfung des Gesetzentwurfes sich nicht, wie Herr M. fürchtet — oder hofft, aus partikularistischen Gründen ablehnend verhalten wird. Lin orrgrllemr tzrld. Ein Vortrag aus dem Nachlasse von Professor Dr. M. Lazarus. II. 3ch darf an dieser Stelle nicht vorübergehen an einer Spielsage aus dem Mittelalter — die ich allerdings nur als Kind gehört habe, ich habe sie sonst nirgends wieder gelesen — die uns folgenden Gedanken verdeutlicht. Da wird erzählt: Zwei Talmudjünger waren der Spielleidenschaft ergeben. Der Spielteufel — er spielt eine Rolle in all den Spielsagen des Mittelalters — faßt sie bei der Leidenschaft an einem Rüfttage des Versöhnungstages, nachmittags; es ist noch eine Stunde Zeit, bis man in den Tempel geht. Zur Feier des Tages wollen , sie bis dahin-spielen. Offen können ffie das nicht, sie gehen in einen Keller. Uhren gibt es, noch nicht. Aber sie nehmen ein kleines Stück Licht mit, gerade so viel nur, als ausreichen wird; wenn das niedergebrannt ist, können sie in den Tempel gehen. Der Teufel aber verlängert dieses Licht, es brennt bis zum anderen Abend, und wie es fertig ist, kommen sie aus ihrem Keller hervor und wollen in die Synagoge. Die Leute kommen ihnen entgegen — man geht nicht hinein, man. kommt heraus. Sie sind natürlich aufs tiefste bestürzt, eilen hin zum Rabbiner, dem ihren Fall zu erzählen und ihn um eine Buße zu bitten. Da sagt er ihnen: „Ihr seid zwei, ich bin der dritte, wenn ihr noch sieben andere Leute findet, welche mit euch jetzt in die Synagoge gehen und von neuem den Jom Kippur feiern wollen, dann ist für euch „Jom Kippur". Die Teilnahme für einander, die Hingebung des Einen für den Anderen, die größte, die schwerste Teilnahme an der Schuld des Anderen, um sie zu sühnen, macht den zweiten Tag zum Jom Kippur. Und wie an diesem Punkte, so an allen übrigen finden wir in den zahlreichen Aussprüchen von Josua ben Chananja, daß er überall auf den inneren Grund des Gesetzes geht, daß ihm vor allem an der Gesinnung der Menschen liegt. Er ist es, der die Menschenliebe nicht bloß überall predigt, sondern auch überall durch Sanftmut übt als der wahrhafte Schüler des großen Hillel. Durch Sanftmut gewinnt er die Menschen, zieht er auch sehr viele von den Heiden zum Judentum. Aber so wenig sah er im Judentum das einzige und das spezifische Heil, daß er es ist, von dem der Ausspruch stammt: „Die Frommen unter den Heiden haben Teil an der ewigen Seligkeit." Er am meisten tritt auf gegen alle Scheidung der Menschen bloß nach ihrer Abstammung. Er will vor allem, daß die Gesinnung allein das Herrschende sei. Daher haßt er auch, wie uns vielfach berichtet wird, alle „Gefärbten", wie sie dort heißen, alle Scheinheiligen, alle Unechten. Er ist auch ein Widersacher jener unsinnig Frommen, welche Uebertreibung in bezug auf Gesetzeserfüllung, namentlich auch ohne Rücksicht aus Zeit und Umstände entweder üben oder lehren. Die Religion ist auch für ihn das höchste im Leben. Aber er ist der Ueberzeugung, daß sie init allem harmonieren muß, was Großes und Gutes sonst unter den Menschen lebt, deshalb auch mit den Gesetzen der Natur und den Notwendigkeiten der Gesellschaft. Von ihm stammt der allgemeine Grundsatz: es darf keine Verordnung erlassen

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