Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 40 (6.10.1905)
- Date
- 1905-10-06
- Page
- Seite 470 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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470 des Menschen mit sich selbst, mit seinen! Mitmenschen und mit der Gottheit sein. Die Versöhnung mit 'sich selbst erreicht er, indem er in sein eigenes Herz schaut und sich prüft, ob er sich selbst und seiner Menschenwürde-treu war und seine Freiheit immer bewahrt hat gegen die harte Notwendigkeit des Daseins, und gegen die Macht der Leidenschaft. Die Versöhnung mit; seinen Mitmenschen gewinnt er, indem er sich fragt, ob er in einer Zeit voll Kampf und Haß immer getreu war der Pflicht, seinen Nächsten zu lieben wie sich selbst, und der Selbstsucht zu - gebieten, die. immer aufs neue mächtig zu werden in ihm. strebte, und' die ja von vielen als das höchste Ideal des . modernen Lebens gepriesen wird. Die Versöhnung aber mit; der Gottheit erlangt er an diesem Tage, indem er sich; Rechenschaft abfordert, ob er durch sein Tun und Streben seiner Gottähnlichkeit genügte, ob er in der Erkenntnis Gottes seine Weisheit, in dem Vertrauen auf Gott seine Kraft und in der Liebe zu Gott seine Pflicht erkennt. Der Versöhnungstag ist ein Tag des Gerichts, in das der Mensch mit sich selbst eingeht. Darin beruht feine große ethische Bedeutung, an der wir in allem Wandel der Zeiten und Weltanschauungen unverbrüchlich, treu festhalten müssen. Er ist ein Tag, an dem wir von neuem freudig Zeugnis ablegen, daß wir das Gebot der Achtung und Liebe gegen den Nächsten ohne Unterschied des Volkes und der Religion immer zu erfüllen bereit gewesen sind und auch ferner trotz Haß und Spott, trotz Kampf und Zurücksetzung zu erfüllen bereit sein werden. Ein solches: weltgeschichtliches Zeugnis kann doch schließlich nicht unbeachtet bleiben. Es muß mit der fortschreitenden Humanität, mit der wachsenden Freiheit der Menschen jene Beachtung finden, die es verdient und die ihm gebührt. Der Versöhnungstag ist es^ der vor allem geeignet erscheint, einer umfassenden Anerkennung des Judentums und feiner Bekenner die Wege zu ebnen und den Völkern wie den Fürsten zu zeigen, daß das Judentum ein wesentliches Element in der Geschichte der Menschen ist-, daß seine Bekenner die freie Mitwirkung an den gesamtensittlichen Aufgaben der Zeit freudig angenommen haben, wiees ihre Religion von ihnen fordert. Das ist das Judentum, das wir am Versöhnungstage bekennen, an dem wir mit der ganzen Kraft unseres Gemütes festhalten wollen; das seine Zukunft, der wir trotz aller Stürme und Enttäuschungen mit; voller Zuversicht entgegensehen, und deren Verwirklichung wir freudig bereit sind unsere besten Kräfte Zu weihen in der festen Hoffnung, daß der Versöhnungstag Israels dermaleinst ein Versöhnungstag der Menschheit werden wird. Die Woche. Berlin, 4. Oktobers s ist jetzt die Saison der „Tage". Jomim jedaberu, bie: Tage mögen sprechen, heißt es in Hiob. Leider sprechen; aber die Tage nur selten und nur wenig darüber, was die-, Lage der Juden verbessern könnte, auch wenn es ihre Auf-, gäbe wäre, dieses allerdings für viele recht heikle Thema zu., erörtern. Nur unsere Gegner vergessen es nicht. So hat. Herr Stöcker auf dem chri.stlich-sozialen Parteitag in. Essen unter anderem gesagt: „Unsere Schwierigkeiten sind heute alle international. Inter-; national ist bas Zentrum, international die Sozialdemokratie, das; Judentum, das Kapital, der Kapitalismus. Man muß da auf dem Grunde des Lebendigen Christentums gewissermaßen einen übernationalen Standpunkt haben? ' Leider verhindert aber dieser übernationale Standpunkt nicht echt chauvinistische Angriffe auf Juden und Judentum, wo solche nur möglich sind. Demgegenüber hätten' wir gewünscht, daß auf dem Parteitag der freisinnigen Volkspartei in Wiesbaden einmal ein kräftig Wörtlein über diese Dinge gesprochen worden wäre. Es ist nicht geschehen, obwohl es an Anlaß hierzu nicht gefehlt hat. Auch selbst bei der Schulfrage nicht, wo es doch sicher am Platze gewesen wäre. Die Landtagsabgeordneten Funck, Cassel, Kopsch, Dr. Zwick hatten einen Antrag gestellt, der in dem Schulkompromißantrag der konservativen .Partei und Nationalliberalen eine Gefahr für die Entwicklung des preußischen - Schulwesens erblickt, die geplante gesetzliche Festlegung der Konfessionsschule als Regel abgelehnt, „an der alten liberalen Forderung des Unterrichts der Schüler aller Konfessionen in einer gemeinsamen Schule durch Lehrer ohne Unterschied der Konfessionen" festhält und für die Simultanschule eintritt. Anträge ähnlichen Inhalts waren von Königsberg und dem Abg. Merten-Berlin gestellt. Dagegen erkarte sich Justizrat. Heilberg-Breslau mit der Begründung, daß man diese Frage einem späteren Parteitage Vorbehalten möge. Es gebe hier eine ganze Reihe schultechnischer Bedenken, man möge diese Frage nicht übers Knie brechen; während Justizrat Cassel-Berlin ersuchte, seinen Widerspruch gegen den Antrag Merten fallen zu lassen, da derselbe ja eine andere Organisation des gesamten Schulwesens und einen Uebergang vorsehe. Der Antrag Merten (allgemeine Volksschule) gelangte zwar zur Annahme, jedoch nur mit geringer Mehrheit. Ein Antrag des Abgeordneten Gyßling-Königsberg verlangte die gesetzliche Neuordnung des Privatschulwesens, sowohl in betreff, der Voraussetzungen für die Errichtung von Privatschulen als der Stellung der Privatlehrer. Kein Privatlehrer und Privatschulleiter habe ein gesetzliches Mittel gegen die Verweigerung der Konzession, welche selbst die Schankwirte hätten. Die Vorschrift entspreche nicht den liberalen Forderungen, an Recht und Gesetz. Der Antrag gelangte zur einstimmigen Annahme. Aber es ist kaum anzunehmen, daß der Antrag praktische Folgen haben wird. Inzwischen rückt die Herbstsession des Landtages immer näher, die den in Rede stehenden Gesetzentwurf über die Schulunterhaltungspflicht bringen wird, und es ist höchste Zeit, daß man in unseren Kreisen sich energisch rühre, um zu erlangen, was unter den obwaltenden Verhältnissen überhaupt noch zu erlangen möglich ist! * Leider fängt nun auch die Schweiz an', sich der Reihe der Staaten anzuschließen, die den armen Juden, welche dort einzuwandern gezwungen sind, Beschränkungen auferlegen. Nach dem Beispiel der Kantone Luzern und St. Gallen hat auch die Züricher Justizdirektion nunmehr verfügt, daß an russische Juden keine Hausierpatente mehr gegeben werden dürfen. Diese Maßregel trifft zunächst mehr als 150 arme Familien und wird deshalb besonders hart empfunden, weil sie ohne vorherige Ankündigung plötzlich erlassen wurde und so die Armen von einem Tag auf den anderen brotlos gemacht hat. Wohl haben der Präsident , der Gemeinde Dr. jur. Guggenheim, Rabbiner Dr. Littmann als Vertreter der Armenpflege und Dr. Schmidt, Generalsekretär der Freiwilligen und Einwohnerarmenpflege, Schritte getan, um eine, Milderung herbeizuführen, aber der Erfolg war nur ein geringer. Die . Justiz- und Polizeidirektion des Kantons