Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 39 (29.9.1905)
- Date
- 1905-09-29
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3228636-3228676--62053-3275908- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
59 Jahren gestorben. — Der Rentier M. Ehrl ich in O str o w o, : Vorstandsmitglied der Synagogengemeinde daselbst, beging neulich unter reichen Ehrungen seinen 70. Geburtstag. — Brauereibesitzer Otto Hegener in Krotoschin ist zum Stadtrat daselbst neugewählt worden. — In Birnbaum ist die von dem bekannten früheren Antisemitenführer Dunke begründete Kreditbank in Konkurs geraten. Meistens kleine Handwerker sind dadurch empfindlich geschädigt. 16. Hannover, 22. September. Ein schon seit mehreren Jahren in Hemelingen wohnhafter jüdischer Kaufmann (Galizier) beantragte im Februar 1904 bei dem Regierungspräsidenten zu Stade durch' den Landrat zu Achim seine Naturalisation. Statt dessen erhielt er einen Monat später den Bescheid (ohne Angabe von Gründen), bis zum 1. Oktober 1904 Preußen zu verlassen. Zu gleicher Zeit erhielt noch ein anderer dort wohnender Jude, der schon seit vier Jahren ein stehendes Produkten- und Uhrengeschäft dort betreibt, einen Ausweisungsschein. Ein Bittgesuch an den Regierungspräsidenten zu Stade um Zurücknahme der Ausweisung hatte den Erfolg, daß die Aufenthaltsfrist bis zum 1. April 1905 verlängert wurde. Ein nochmaliges Bittgesuch mit dem Hinweis auf die gänzliche Unbescholtenheit, auf die Schwierigkeit der Liquidation usw. wurde mit dem Bemerken abschlägig beschieden, daß schon die Verlängerung der Aufenthaltsfrift als eine große Wohltat auzusehen sei. Für den einen der beiden Unglücklichen verwendete sich nun ein Ausschußmitglied der Hemelinger Gemeinde; dieser verstand es, den nationalliberalen Reichstagsabgeordneten Held dafür zu interessieren, Bei Uebernahme der Angelegenheit zur Regelung zweifelte Herr Held nicht an dem Erfolg; er machte seinem Klienten auch dementsprechende Hoffnungen. Zunächst stellte er den Ausgewiesenen unter Vorlegung des Aktenmaterials dem Oberpräsidenten von Hannover vor und bat' um dessen Meinung. Derselbe enthielt sich jeden Urteils, da ihm die ' Gründe der Ausweisung nicht bekannt waren. Herr Held reiste sofort nach Berlin, um die Sache dem Minister zu unterbreiten, nachdem er zuvor den Regierungspräsidenten um Angabe der Gründe und Ueberweisung nach Berlin ersucht hatte. Monate vergingen, die Hoffnung lvurde immer geringer. Die Bemühungen des Herrn Held blieben schließlich erfolglos. Für den anderen Ausgewiesenen wurde ein schriftliches Gesuch unter Befürwortung des Landrabbiners Dr. Groncmann - Hannover direkt an den Minister Freiherrn von Hammerstein, der kurze Zeit darauf gestorben ist, gerichtet. Das Gesuch wurde dem Oberpvüsidenten zur Beantwortung überwiesen. Resultat: Der Aufenthalt wurde bis zum 1. April künftigen Jahres verlängert. So müssen nun die Bedauernswerten zürn Wegzuge rüsten. Erwähnen wollen wir noch, daß in denr industriereichen Hemeling noch 400 Galizier wohnen — aber nicht jüdischen Glaubens. K. Bielefeld, 20. September. Heute fand hier die feierliche Einweihung der mit einem Kostenaufwand von 250000 Mark erbauten neuen Synagoge statt. Der Bau. mit dem am 5. April vorigen Jahres begonnen wurde, ist nach den Plänen des Regierungs- und Baurats Fürstenau-Berlin im Stile deutscher - Renaissance auf byzantinischer Grundlage errichtet und umfaßt etwa 800 Plätze. Einen besonderen Schmuck erhielt das Gotteshaus durch künstlerisch ausgeführte Kuppelfenster; die nicht unbedeutenden Mittel wurden durch Stiftungen mehrerer Gemeindemitglieder zur Verfügung gestellt. Die Weiherede hielt Rabbiner Dr. Coblenz, der als Kanzelredner rühmlichst bekannt, die ganze Versammlung durch seinen Gemüt und Geist ergreifende Predigt hingerissen hat. in der er die Bedeutung des Gotteshauses als einer Stätte des Friedens, der Humanität und der religiösen Erhebung in beredten Worten auseinandersetzte. Der Feier wohnten die Spitzen der städtischen Behörden bei. Dem besonders verdienstvollen Vorsitzenden des Vorstandes der Shnagogengemeinde, Bankier Bio ritz Katzen st ein, wurde der Kronenorden vierter Klasse verliehen. Die hiesige jüdische Gemeinde ist von 350 Mitgliedern im Jahre 1870 auf jetzt über 1000 Seelen angewachsen und ist jetzt der Zahl wie der Intelligenz noch eine der angesehensten des Landes. — Mannheim, 19. September. Der folgende Prozeß dürfte das Interesse Ihrer Leser aus verschiedenen Gründen erregen. Der Generalagent einer Versicherungsgesellschaft in Frankfurt a. M. hatte gegen den jüdischen Geschäftsreisenden C. R., hier, den Verdacht, dieser habe seinen Regenschirm in der Bahn absichtlich gegen seinen, des Angeklagten^ vertauscht und sich dieser Tat noch anderen gegenüber gerühmt. Ohne sich über die Verläßlichkeit der Angaben seiner Gewährsleute im mindesten zu vergewissern, hatteer den Kläger in einer Eingabe an die Polizeidirektion in Mannheim als „schlauen Geschästsjuden" bezeichnet, ihm Gewissenlosigkeit vorgeworfen und behauptet, daß er sich das amüsante Abenteuer habe leisten wollen, irgend einem gutmütigen, arglosen Germanen das eigene alte Möbel anzudrehen und mit neuem Schirm bewaffnet, siegreich am heiligen Sabbat nach Hause zurückzukehren usw. Der Klage vorausgegangen war ein Brief des Klägers und ein Schreiben des klägerischen Rechtsbeistandes an den Beklagten, in denen unter Darlegung des Sachverhaltes um Zurücknahme der verleumderischen Anschuldigungen ersucht wurde. Hartenfels revozierte nicht, und es kam am 6. Juni 1905 zur schössen gerichtlichen Verhandlung in Mannheim. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 30 Mark — auf Grund der §§ 185, 186 — verurteilt. — In der Begründung des Urteils heißt es nun: Bei der Strafausmessung berücksichtigte das Gericht einerseits, daß „der Privatbeklagte, wie er behauptet, mit Juden schon recht üble Erfahrungen gemacht und infolgedessen die dadurch herbeigeführte seelische Depression ihn zu der Annahme veranlaßt habe, in dem Privatkläger den Dieb seines Regenschirmes gefunden zu haben. Andererseits jedoch ist das Gericht der lleberzeugung, daß die Aeußerungen des Privatbeklagten entschieden den Nahmen des § 193 St. G. B. überschreiten, an sich schwer beleidigend ffind und berücksichtigte auch, daß der Privatbeklagte auch noch in der heutigen Hauptverhandlung, obwohl das Verfahren gegen Privatkläger, welches auf die Anzeige des Privatbeklagten eingeleitet worden war, eingestellt worden war, erklärte, er habe noch immer den Verdacht, der Privatkläger sei der Dieb seines Regenschirmes. Eine Geldstrafe von 30 Mark, eventl. 6 Tage Haft, erschien dem Gericht angemessene und hinreichende Sühne." — An dieser Begründung befremdet in hohem Maße, daß das Gericht in den durch nichts erwiesenen Behauptungen des Angeklagten, er habe mit Juden üble Erfahrung gemacht, einen Strafmilderungsgrund erblickt hat. Es ist das um so unverständlicher, als das Gericht in den Tlrteilsgründen nach einem, das Verhalten des Angeklagten scharf brandmarkenden Passus als strasverschärfendes Moment hervorhebt, daß Hartenfels noch in der Hauptverhandlung den Verdacht des Diebstahls gegen den Kläger aufrecht erhalten hat. Gesterreich-Ansarn. □I Wien, 25. September. Ein Jubiläum, das erst am 1. Oktober gefeiert werden wird, ist von der Tagespresse zum Teil schon antieipanäc» besprochen worden. Es betrifft den berühmten Ohrenarzt Hofrat Dr. Politzer. Zum Ruhme dieses Mannes braucht wohl nichts gesagt zu werden, was nicht schon jeder Gebildete selbst wüßte. Er ist eine der ersten Autoritäten in Europa auf seinem Gebiete. Seine Lehrbücher haben überall Eingang gefunden und sind sehr geschätzt. Politzer besitzt ein Anzahl von Orden und Dekorationen und wurde vom Kaiser zum Hofrat ernannt; er beteiligt sich an allen medizinischen Kongressen des In- und Auslandes und finden seine hochwissenschaftlichen Ausführungen in allen Kreisen vollste Anerkennung und Würdigung. Politzer, der auch durch mehrere Jahrzehnte die Stellung eines städtischen Ohrenarztes unentgeltlich ausübte, verzichtete im vorigen Jahre darauf wegen der gegen ihn vorgebrachten, selbstredend vollständig unbegründeten, von seiten des Landmarschalls mit keinem Worte gerügten Anwürse im niederösterreichischen Landtage. Er ist ein Kunstmäcen im vollsten Sinne des Wortes, seine Bildergalerie gehört zu den besonderen Sehenswürdigkeiten Wiens. Hofrat Politzer ist. aber auch ein guter Jude; er war Vorstandsmitglied des israelitischen Kultusgemeinde, ist Vizepräsident der „Gesellschaft für Sammlung und Konservierung von Kunst- und historischen Denkmälern des Judentums", deren Museum er mit einer hochinteressanten Kollektion seltener Stiche bereicherte. — Dem ordentlichen Professor der deutschen Universität in Pra g, Hofrat Dr. Horaz Krasnopolski und dem ordentlichen Professor an der böhmischen Universität in Prag, Hosrat Dr. Alois Zuck er. wurde das Komthurkeuz des Franz Josef-Ordens verliehen. — Auf Initiative und Einladung des Herrn Dr. Strauch er fand am 21. v. M. im Sitzungssaale d?r israelitischen Kultusgemeinde C z e rn o w i tz eine Besprechung von Delegierten der Judenschaft des ganzen Landes statt. Den Gegenstand der Beratung bildete dieBegründung einer