Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 38 (22.9.1905)
- Date
- 1905-09-22
- Page
- Seite 450 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3228636-3228675--62026-3275880- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
zu berühren. So gelangte er nach 120 Tagen Marfchierens nach Brody.. Auf der ganzen Flucht hat es ihm viel genützt, daß er kurzes Haar und kurzen Bart trug, denn der Telegraph trug an alle Grenzstationen den Steckbrief, daß' der Jude Samuel Grünblatt geflüchtet sei; so wie er jetzt aussah, hielt ihn kein Mensch für einen Juden. Als er noch in Sibirien war, schrieb er sich in sein Taschengebetbuch die Geschichte seiner Leiden während acht Jahren. Gestern kam der Mann nach Wien, ging zu einem Rechtsanwalt und erzählte ihm, daß die Russen damals die österreichische Regierung verdächtigt haben, nach Rußland Spione zu schicken; deshalb sei er und noch 39 andere nach Sibirien geschickt worden. Der Rechtsanwalt setzte sich hm und schrieb an den Minister einen Bericht, in dem Sinne, wie es ihm Grünblatt erzählt hatte. - Er selbst aber schenkte dem Unglücklichen fünf Gulden, er solle sich indessen ein möbliertes Stübchen mieten, er,, der Rechtsanwalt, werde für ihn bei reichen Israeliten eine Geldsammlung veranlassen. Zufällig schickte er den Unglücklichen in das Haus, wo Schreiber dieses wohnt und so hatte ich Gelegenheit, den Mann zu mir kommen zu lassen und seine Geschichte zu hören. Im Gefängnisse in Kiew war er mit einem dortigen Einwohner in einer Zelle und dieser schilderte den Gendarmeriechef, der seine Verfolgung veranlaßt hatte, folgendermaßen: Er fei ein Weiberknecht, Erpresser, Fälscher und Dieb, er habe-ein großes Vermögen, aber er sei zu diesem Reichtum gekommen durch tausendfachen Raub. Wenn ein reicher Kaufmann nach Kiew kam, so ließ ihn der Gendarmeriechef ohne jeden Anlaß verhaften und ließ ihm dann sagen, wenn er eine Kaution von tausend Rubeln hinterlege, so könne er frei in seine Heimat gehen; der Mann wußte wohl, daß kein einziger zurückkommen - werde, aber das lag ja in seinem Plan. Auf diese Weise soll er eme Million Rubel erworben haben. - Er ist aber inzwischen seines Amtes enthoben worden. Wenn man von solchen Verhältnissen hört, dann^ lernt man leider den Terrorismus begreifen, der seit Monaten unter diesen Kreaturen mit Revolver und Bombe so furchtbar aufgeräumt hat. Organisation drr Milchen Keligionsgemeinden in Kreutzen. Von Felix Mako wer. er Deutsch-Israelitische Gemeindebund hat, wie den Lesern dieser Zeitung bekannt, Nor einigen Jahren beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Abänderung des preußischen < Gesetzes von 1847 über die Verhältnisse der Juden und der übrigen in Preußen geltenden Gesetze über die jüdische Gemeindeverfasfung aufzustellen. Mit. Ausarbeitung eines solchen Gesetzentwurfs hat der Gemeindebund Herrn Professor Rosin in Freiburg (Baden) betraut. Auf dem jüngsten Gemeindetag in Frankfurt a. M. hat nun Herr Professor Rosin in eingehender Weise die Grundzüge dargelegt, von denen nach seiner vorläufigen Ansicht bei einem solchen Entwurf auszugehen sei. Er bezeichnet seine Ausführungen ausdrücklich als eine auch für-ihn selbst noch unverbindliche Skizze; daher erscheint es. zulässig, die Hauptbedenken gegen den Inhalt jener Skizze schon jetzt, vor Erscheinen der endgültigen Ausarbeitung, vorzubringen. Diese Hauptbedenken liegen in der geplanten Einräumung eines Sonderrechts an den Rabbiner im Gemeindevorstand, in der Einführung einer Shnodalperfassung in Provinz und Staat mit gesonderter starker Vertretung der Rabbiner sowohl inden beratenden wie auch in den beschließenden Körperschaften, in Einräumung eines 'Bestätigungsrechts an den Staat bezüglich der Vorsitzenden der Provinzialverwaltungsräte und des Landesverwaltungsrats, und in Zulassung christlicher Staatskommissare als mitbeschließende Mitglieder der letzterwähnten Behörden. 1. Synodalverfassung und Sonderrechte der Rabbiner. Für die Einzelgemein de will Herr Professor Rosin im wesentlichen die bisherige Verfassung beibehalten, eine gewählte Gemeindevertretung und einen von dieser gewählten Verwaltungsrat. Eine Neuerung besteht jedoch darin, daß der Rabbiner in allen religiösen Angelegenheiten als stimmberechtigtes Mitglied — nicht als Vorsitzender mit Stichentscheid, wie in Baden — dem Verwaltungsrat beitreten soll, mit dem Recht einer Anrufuug der Vorgesetzten Synodalbehörde, wenn er überstimmt wird und durch den gefaßten Beschluß das Religionsgesetz verletzt glaubt. Was an letzterem Vorschlag bedenklich, ist zum größten Teil bereits bei früherer Gelegenheit (Zeitung des Judentums 1897 S. 592, 1898 S. 499,- 1902 S. 137, 172) vom Verfasser und von anderer Seite hervorgehoben worden; es liegt für die.Ge gen wart namentlich in der Unbestimmtheit der Ausdrücke „religiöse Angelegenheiten" und „Religionsgesetz", in der Schwierigkeit einer nichthierarchischen Regelung der Rabbinervertretung bei Gemeinden mit mehreren Rabbinern und in der Unerwünschtheit eines Rechts auf Anrufung einer Vorgesetzten Behörde durch ein einzelnes Mitglied >ines Kollegiums von nach jüdischen Religionsgrundsätzen Gleichberechtigten, und für die Zukunft in der voraussichtlichen Unhaltbarkeit des vorgeschlagenen Kompromisses, das vielmehr — wie wiederholte. geschichtliche Vorgänge gezeigt haben — nur eine. Vorstufe bilden würde für eine spätere Einräumung des Vorsitzes im Vorstand an den Rabbiner, eine Entwicklung,' die auch Herr Professor Rosin für unerwünscht hält. Der 9. Gemeindetag (1902) hat denn auch nur beschlossen: „Bei Verhandlungen über religiöse Angelegenheiten ist der Rabbiner zuzuziehen", während mit großer Mehrheit abgelehnt wurde der weitergehende Antrag der Rabbiner: „Bestehende Kultuseinrichtungen können nur mit Zustimmung der Gemeindebehörden und des Rabbinats geändert werden." - Der Vorschlag des Herrn Professor Rosin geht daher über den Beschluß seines Auftraggebers erheblich hinaus, wiederum ein Zeichen, daß kein Halten auf diesem Wege ist, wenn man einmal anfängt, dem Drängen der Rabbiner nachzugeben. Daß angesichts jener Beschlüsse des neunten Gemeindetags den Ausführungen des Herrn Professor Rosin auf dem zehnten Gemeindetag nicht widersprochen worden ist, beruht wohl daraus, daß gemäß vorheriger Ansage eine Diskussion über das Referat des Herrn Professor Rosin nicht eröffnet wurde. Den oben erwähnten Beschlüssen des neunten Gemeindetages würde in durchaus genügender Weise entsprochen werden, wenn dem Rabbiner Sitz und Stimme in den — nötigenfalls zu bildenden — Verwaltungskommifsionen für die Kultus- und Schulangelegenheiten gewährt würde, eine Einrichtung, die schon jetzt in vielen größeren Gemeinden besteht und gut wirkt. Entsprechend einem anderen Beschluß des Gemeindetages schlägt Herr Professor Rosin die Einrichtung von Rab binats-' verbänden vor, und zwar sollen kleine .Gemeinden sich zur .