Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 36 (8.9.1905)
- Date
- 1905-09-08
- Page
- Seite 425 (sequence 5)
- Language
- German
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Tage - später. wehte oben ein anderer .Wind, und. aus der den Juden gewährten. Bewegungsfreiheit /in^Sibiriell ist nichts geworden. Die . jüdischen Finanziers in' den Vereinigten Staaten -werden, sich, hüten, Rußland.auch.nur einen Cent zu pumpen, solange Ln. diesem.Lande das Gesetz nichts, das Ausnahmegesetz aber alles ist. Wie - aus Newhork telegraphiert wird, sandten dieselben unter Bezugnahme auf die Portsmouther Besprechungen Witte jetzt ein energisches. Schreiben, worin die Emanzipation der russischen Juden verlangt wird. Amerika sei infolge der massenhaften russischen. Judenauswanderung befugt, in dieser Angelegenheit mitzusprechen. Mus Ärm Lllsh. Ende August. er hochinteressante Vortrag; des Herrn .Geheimrat Professor. Ros in in Freiburg über die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinden in Preußen wird gewiß auch hier wieder die Wünsche nach einer Aenderung unserer Konsistorialversassung laut werden lassen. Eine Besprechung der recht nahe liegenden Vergleichungspunkte will ich berufeneren Kräften überlasten, wobei ich allerdings mit Bedauern die Tatsache feststellen muß, , daß wir recht wenig Juristen haben, die sich um jüdische Angelegenheiten kümmern; von den drei Konsistorien zählt nur das Metzer — das energischste und fortschrittlichste — einen- Justizrat zu seinen Mitgliedern, und außerhalb derselben liest man nur von dem Regierungsrat a. D. Geigel, der aber kein Jude ist, hin und wieder etwas über die Versassungsfragen u. dgl. Daß an eine einfache Uebernahme des von Rosin 'dargelegten Programms nicht zu denken ist, ist selbstverständlich. Hier ist keine.Organisation zu schaffen, sondern es könnte höchstens der Versuch gemacht werden, die bisherige umzugestalten, falls in Anbetracht der veränderten Verhältnisse sich -dies als unbedingt notwendig oder wenigstens als in höchsten Grade nützlich und wünschenswert erweisen sollte. Das . ist z. B. nicht der Fall, in betreff unseres Verhältnisses zur Staatsgewalt.. Soweit Verwaltungsangetegenheiten in Betracht kommen, genießt sie das volle Vertrauen aller Kreise, soweit sogar, daß Konsistorialgegner bereits ernstlich den Vorschlag in Erwägung zogen, den Konsistorien einen Regierungskommissar nach badischem. Muster beizugeben, ihn allerdings im ersten Stadium wieder fallen ließen, mit Rücksicht darauf, daß die jüdische Verwaltung auf diese Weise in größere Abhängigkeit von der Regierung käme als die der christlichen Bekenntnisse. An den Bezirkskonsistorien möchten wir aus historischen Gründen nicht rütteln, und zur Herstellung der Einheit bedarf es nicht, wie es vor drei Jahren erstrebt wurde, eines Oberkonsistoriums (Landessynagoge), sondern es würde vollständig genügen, wenn die zur Besprechung wichtiger gemeinschaftlicher Angelegenheiten von Zeit zu Zeit stattfindenden fakultativen Plenarsitzungen der drei Konsistorien verfassungsmäßig festgelegt würden. - Ein Satz des Rosinschen Referats wird aber sicherlich bei erster Gelegenheit — ob sofort, ob bei den Konfistorialwahlen, oder wenn einmal der Entwurf in Preußen Gesetz geworden sein sollte, ist gleichgültig — als Losungswort ausgegeben werden: „Die jüdische Ge m ein de muß in erster Reihe d e n grün dt eg ende n V er w a l tungsk ö rper innerhalb des. Gesamtorganismus der Juden bilden." Herr Rosin lehnt damit ^ausdrücklich unsere reichsländische Verfassung ab und. unterstützt dadurch die auf eine größere Selbständigkeit unserer Gemeinden gerichteten Bestrebungen. Bheoretisch läßt sich gegen diesen Grundsatz sicherlich nichts einwenden, wenigstens yicht vom liberalen Standpunkt aus, und; dre; Orthodoxie HAämPft ihn, solange sie 'nicht die Macht hat, ihren Willen allerorts ' durchzusetzen, im eigensten Interesse nicht. . Ist er aber in Elsaß-Lothringen durchführbar , oder ist seine, .Verwirklichung mit allen Mitteln zu erstreben, und wäre, sie ein Gegen, für die hiesige jüdische Bevölkerung? Zurzeit schwerlich. Denn eine Vorbedingung ist nicht vorhanden, nicht in dem Maße vorhanden, wie sie vorausgesetzt werden muß, wenn , die Selbständigkeit. der Gemeinden als Ideal einer Verfassung angesehen werden soll, 'wie' es die Befürworter der.Dezentralisation tun -7unsere Gemeinden sind nicht an Selbstverwaltung und Selbstbetätigung gewöhnt, und gar viele der in großer Mehrheit befindlichen kleinen werden sich auch nicht von'heute aus morgen daran gewöhnen. - Sie werden eben schon zu langem geführt, sie sind v erwöhnt und wünschen,.daß andere für sie sorgen. Ein aufmerksamer Beobachter kann die Wahrnehmung machen, daß man häufig Fragebogen unbeantwortet läßt, weil sie nicht vom Konsistorium eingefandt wurden. Kollekten, die nicht vom Konsistorium empfohlen werden, steht man vielfach mißtrauisch gegenüber. - . Das sind unbedeutende Züge, die aber gerade deshalb so recht das Fehlen der Erziehung zur Selbständigkeit des Gemeindelebens dartun. Freut man sich etwa allgemein darüber, daß die. Gemeinden nunmehr ihre Vorstände selbst, wählen dürfen? Keineswegs, war es doch früher viel bequemer, und ließ sich doch so leicht jede Schuld an eingetretenen Mißständen auf die Vorgesetzte.Behörde schieben! Zudem traten Zwietracht und ungeordnete Verwaltung nie so offen zutage, wie seit der Einführung dieser Wahlen, bei denen Persönliche Angelegenheiten häufig den Ausschlag geben. In einer mittleren Gemeinde mit nicht ganz '40 Wählern, in der 5 Vorstandsmitglieder zu wählen waren, zersplitterten sich die Stimmen auf "28 Mitglieder, weil man in der einträchtigen Gemeinde keine Kandidaten aufgestellt hatte. ' Das gibt uns doch wohl das Recht, die Fähigkeit zur Selbstverwaltung in Frage zu ziehen. Und die Sehnsucht nach Selbständigkeit ist auch nicht sehr groß. „Wozu Probepredigten, wozu sollen wir uns den Rabbiner selbst wählen? Wir waren bisher noch immer mit dem uns vom Konsistorium ernannten zufrieden," erklärte der Vorstand einer Gemeinde, der die Rabbinerwahl ohne diesbezüglichen Antrag überlasten worden war. Nun sind ja andererseits abfällige Urteile über die Konsistorien gang und gäbe, aber wie oft sind diese veranlaßt, eben dadurch, daß denen, die sie fällen, mehr oder minder berechtigte Wünsche nicht erfüllt wurden. Alles verlangt man von oben und . greift erst zuletzt zur Selbsthilfe. Die Ausnahmen bestätigen erst recht die Regel, da diese in vielen Fällen der. Energie eines einzelnen, des / Rabbiners oder einer sonstigen weiterblickenden Persönlichkeit, entspringen. Das ist ein bedauerlicher Zustand, besten Beseitigung erstrebt werden muß. Aber das plötzliche wäre hier durchaus nicht gut. Soll nach dieser Richtung hin einmal eine Aenderung getroffen werden, so muß sehr behutsam vorgegangen werden und kann auch schwerlich alles über einen Leisten geschlagen werden. Aus den größeren Gemeinden kommt der Ruf nach größerer Selbständigkeit; daß' er dort berechtigt ist, soll nicht bezweifelt werden, verallgemeinert aber darf er nicht werden. Ob dafür ein Zusammenschluß innerhalb der Rabbinate als ein Fortschritt zu bezeichnen wäre, ob ein Gemeindetag der Ausbildung des Gemeindelebens^dienlich wäre, soll hier nicht untersucht werden. Ein Zusammenwirken, ein' besseres Jneinandergreifen aller Gemeinden ist jedenfalls notwendig. Die leistungsfähigeren größeren ^Gemeinden erhalten die meisten Subventionen vom Staate, die kleineren