Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 35 (1.9.1905)
- Date
- 1905-09-01
- Page
- Seite 420 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3228636-3228672--61979-3275830- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Platz genommene Die Namen der Geschworenen' waren:>vor?.. gewesen und ausgelost; auch ihre Vereidigung vom Vorsißendtzn^- geschehene Jetzt' trat der Staatsanwalt, eine'höhe stattliche Figur, in den Saal, begrüßte Richter und Geschworene- und. nahm,_arr,seinem.Steht!ulte.Platz^.Dann erschienedeß Jnkplpaten. Verteidiger, eine schmächtige, -kleine Figur mit durchgeistigtem Antlitze, Und' hinter ihm der Angeklagte. Dieser wagte nicht, den Blick zu erheben und nahm stumm aus der Bank Platzt Der äufgeförderte. Zeuge Erdmann fehlte, da sein Domizil unbekannt..war. Doch beschloß der Gerichtshofs ohne ihn zu verhandeln, weil er so-, wie so, nicht das Recht besaß, einen Ei.d. zu leisten. Die Tribüne, zählte ein so zahlreiches Auditorium, daß im wahren Sinne--des -Wortes kein Apfel zur Erde fallen konnte. - Nach^Erledigung einiger Formalfragen begann die Verhandlung. - Das'Vorleben^ des'-Angeklägten wies eine tadelfreie, reine Vergangenheit auf. Sein Auftreten während der Untersuchung hatte den besten EiNdru ck auf die Richter gemacht Allein diese konnten, da der'Beweis dafür nicht zu erbringen war, .seiner,Versicherung, daßnurein unglücklicher Zufall und keiye . Absicht bei . jener, nächtlichen Katastrophe obgewaltet, so. ohne weiteres keinen- Glauben.-schenken. Die Juristen nahmen. zwar als: bewiesen an, daß, der Förster zuerst geschossen habe. Die-deutliche -Narbeam Arme Wichards bestätigte dies zweifele los.' -Aber sie fandenes auch.: ganz wahrscheinlich, daß der ehemalige Soldat, durch' den -Angriff des Försters aufgebracht,, zü ''seiner Abwehr wieder-geschossen, und, ohne die Absichtgehabt' zu haben, den Unglücklichen tötete. ' ' ■ '; " - ' ' ' - (Schluß folgt.) :: Litrrsrilchr Mitteilungen. IDr? M. Epstein: Prozessuale Rechtsgrundsätze der Juden in biblischer und-nachbiblischer Zeit. Eine juristisch-kritische Studie zur Streitfrage .-Bibel, und Babel: -Frankfurt a. M. 1905. I. Kauffmann>) Diese Arbeit ist wohl, 'wie schon ihr Titel .ankündigt, vorwiegend der mödernen Streitfrage: -Bibel und Babel, gewidmet. Namentlich hat ihr der Vortrag.denProfessorDr. D. H. Müller-Wien in der. juristischen. rGeseLsthaft-7üLer..^ieses Thema' gehalten, als. Ausgangspunkt gedient; . aber der Autor hatsich durchaus nicht, auf eine Reproduktionbeschränkt, sondern den Gegenstand kritisch behandelt,, und sogar manchen Lapsus namentlich bezüglich der versuchten Ableitung -des Talion-Gedankens im -babylonischen Strafkodex (10 und 30 fach) aus-deNi biblischen (2 und 4sach) aufgedeckt. Er hat namentlich durch Vergleichung der Parallelstellen die Härten des babylonischen Strafkodex .gegenüber der Milde des biblischen klar dargelegt. Aber dieMrbeitwirst auch inmanchen . Punkten Streiflichter auf die modernen Gesetzgebungen bezüglich des materiellen und formellen Strafrechts, sowie des Zivilrechts, wie Eherecht, Pfandrecht, Eigentumsrecht und rweist namentlich, aus einzelnen Stellen der Mischna insbesondere' ausdem in das offizielle-jüdische Gebetbuch aufgenommenen Teile PivkeÄboth .(Sprüche der Väter) nach,, daß dort bereits mancher in unserer'' modernen Strasprbzeßordnung ruhende Gedanke bezüglich der Beweistheörie, der Anfechtbarkeit. des richterlichen Urteils, der - schwierigen Aufgabe der richterlichen Funktion sowie, die Idee des geistigen Eigentums schlummerte. Die Darstellung ist trotz. der Sprödigkeit' des Stoffes eine gefällige und fesselnde. Was der Arbeit einen^besvnöeren Wertverleiht,^ ist, daß der Autor es verstanden hat, die: modernen ^sozialpolitischen .-Fragen, Armenrecht, Sklavenrecht- Fremdenrecht" rc. in'den Bereich der Besprechung zu ziehen- und daß auch auf die bezogenen Bibelstellen im Urtext beigegeben wurden. - M'argulies <S. H. Discorsi sacri. Firenze 1905. Italien war lange Zeit das klassische.'Land.-der jüdischen Predigt. Nicht nur ein Teilder altem Midraschim ..-weist' auf diese Heimat, sondern auch in späteren'Zeiten, als sie in. andern-Ländern völlig außer Uebung gekommen/war- - behauptete - in Italien die jüdische Predigt ...'ihren, Platz)' und n och i m -vorigen Jahrhundert verfügte das Land über eine . Reihe berühmter und vortrefflicher jüdischer Kanzelredner. Mit dem > Verfall, des-, jüdischen Geisteslebens in Italien überhaupt geriet auch die Predigt in Verfall. In den Synagogen wurde nur an. wenigen Tagen im Jahre und vielfach nicht beim Hauptgottesdienst gepredigt, bei feierlichen Gelegenheiten, wie Hochzeiten und Beerdigungen, waren Reden überhaupt nicht üblich. Es ist ein Verdienst, des Verfassers, daß er die schöne, ihm von Deutschland her vertraute Sitte, den Gottesdienstv und die . bedeutsamsten. Stunden des Lebens '.durch Verkündigung des Wortes Gottes zu weihen, allen Widerständen zum Trotz wieder eingeführt hat, und wir sind ihm zu Dank verpflichtet, daß er nunmehr eine Sammlung von Predigten im Druck vorlegt. Die Sammlung enthält, auf 176 Seiten 14 Predigten zu allen fünf großen Feiertagen, drei Reden bei der Prämienverteilung in der Florentiner, jüdischen Schule, fünf Leichenreden und vier Trauungsreden. Es ist höchster Bewunderung wert, wie der Verfasser die italienische Sprache und Form beherrscht. Für Freunde eines klassischen Italienisch bieten die Reden eine vorzügliche Lektüre. Aber auch die Gedanken sind der Form angemessen und in packender Weise, oft in originellen Wendungen kommen tiefe religiöse Gedanken zum Ausdruck. Auch der Fachmann wird die Reden mit Nutzen und Vergnügen lesen. —n. Sprechtag!. Geehrter Herr! Mi. reproduzieren, daß „kein Jude in den letzten Jahren in Preußen ordentlicher Professor geworden", ist nicht richtig. Weder für die Universitäten noch für die technischen Hochschulen. An der in Charlottenburg sind vor erst einigen Monaten Dr. Georg Schlesinger und , Professor Dr. Grunmach zu ordentlichen Professoren ernannt worden. * Berlin, im August, Ergebenst X. Sehr geehrter Herr Redakteur! 5ur tatsächlichen Richtigstellung der in Nummer 3! Ihrer geschätzten Zeitung enthaltenen Notiz betreffend die jüdischen Korporationen an den Universitäten gestatte ich mir, .Ihnen das Folgende mitzuteilen: Zu den jüdischen Korporationen, d: h. den Korporationen, die exklusiv jüdisch sind und nur aus Juden bestehen, gehören zunächst die „Vereine jüdischer Studenten" und die „Tendenzverbindungen deutscher Studenten jüdischen Glaubens (K. C.)". Zu den letzteren gehört außer den angeführten noch die Verbindung „Ghibellinia" zu Freiburg (gegr. 1895), Freie jüdische Verbindungen sind „Hasmonäa"- Berlin und Makkabaea-Breslau. Die übrigen aufgezählten Verbindungen Sätia-Würzburg (1904), Wirceburgia-Würzburg (1885), Normannia-Breslau (1892), Thuringia-München (1892), Alsatia- Leipzig (1898) sind keine jüdischen Korporationen, insofern sie nicht ausschließlich aus Juden bestehen und auch nicht das Prinzip haben, nur Juden aufzunehmen, vielmehr sich um die Konfession bezw. Religion ihrer Mitglieder durchaus nicht kümmern und auch nicht als konfessionelle Korporationen angesehen werden wollen. Daß sie heute, ebenst) wie die „Freie wissenschaftliche Vereinigung an der Universität Berlin" de facto 31t einem großen Teile aus Juden bestehen, liegt an den ungünstigen Verhältnissen, da jüdischen Studenten der Eintritt in sämtliche großen Verbände mit Ausnahme der Neformburschenschaften verwehrt ist. Sie aber als jüdische -Korporatiönen zu bezeichnen, geht schon mit Rücksicht auf die vorhandenen andersgläubigen Aktiven und alten Herren zu Weib Die Politik der Absonderung führt in der Studentenschaftzu immer größerer Entfremdung; Beweis dafür: die Stellung der katholischen Korporationen zur übrigen Studentenschaft. Mit ausgezeichneter Hochachtung cand. jur. L. Druck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin. - . Verantwortlich für die Redaktion: Max Bnuchwitz in Berlin.