Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 33 (18.8.1905)
- Date
- 1905-08-18
- Page
- Seite 389 (sequence 5)
- Language
- German
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Krankenkassen werden sie ihren Einzug halten. Deshalb also, wo es sich nicht um politischen Machtentscheid handelt, empfiehlt es sich^ der ’ Minorität zum Ausdruck ihrer Meinung unbedingt zu verhelfen, und deshalb meine ich also, wenn ich das allereinfachste System Ihnen vorführen will, daß z. B. bei den Wahlen in. die Gemeindevertretung einer Gemeinde folgendermaßen gewählt wird. Nehmen wir an, es sollen zehn Mitglieder gewählt werden in das Repräsentantenkollegium, wie es heutzutage heißt, so können eine Zeitlang vor der Wähl von den verschiedenen Parteien Listen dem Wahlkommissarius übergeben werden. Diese Listen dürfen höchstens so viel Namen enthalten, als gewählt werden sollen. Dann wird gewählt, und es darf nur gestimmt werden — ich beschränke mich ausdrücklich, wie ich sage, auf den allereinfachsten Fall der Verhältniswahlen — für die eine oder die andere Liste. Jede Gruppe kann ja eine Liste eiirreichen, aber bei der Wahl kann nur gestimmt werden für die Liste A oder für die Liste B oder die Liste C, und dann wird berechnet, wieviel Stimmen auf jede Liste' entfallen und nach . dem Verhältnis dieser Summen erhält jede Liste eine Anzahl Kandidaten zugewiesen. Aus jeder Liste werden diejenigen Kandidaten entnommenwelche die erste Stelle einnehmen. Natürlich richten demzufolge, wie dies auch bei den Kaufmanns- und Gewerbegerichten geschieht, die Gruppen, welche die Listen einreichen, diese Listen danach ein, daß sie ihre Kandidaten, die sie in erster Reihe gewählt wissen wollen, zu Anfang auf die Liste schreiben. Würde sich z. B. ergeben, daß bei zehn Leuten die gewählt werden sollen, auf die liberale Liste sieben, oder meinetwegen, damit ich vorurteilslos bin, auf die konservative Liste sieben, und auf die andere drei entfallen, so kommen aus der einen Liste die ersten sieben und aus der anderen die ersten drei ins Kollegium. Dadurch ist auch der Minorität eine Vertretung gesichert, dadurch werden die Wahlkämpfe außerordentlich in ihrer Heftigkeit eingeschränkt, weil es sich bei den Wahlen nicht darum handelt, alles oder nichts, sondern vielmehr eine verhältnismäßige Verteilung stattfindet. Wir haben sogar jetzt bei den Kaufmansgerichten gesehen, daß die Parteien von vornherein auf eine gemeinschaftliche Liste sich geeinigt haben, entsprechend dem ihnen bekannten Kräfteverhältnis, und daß dann eine Wahl nicht nötig gewesen ist. Wie sich dieses Prinzip in den höheren Instanzen verwirklichen wird, damit will ich Sie nicht aufhalten, nur den Gedanken wollte ich in Ihre Mitte werfen: die Minoritätenvertretung zum Zwecke der Geltendmachung der Stellung der Minorität in dem Vertreterkörper. . Und dann könnte noch innerhalb der Gemeinden ein Mittel, der Minorität eine gewisse Freiheit zu sichern, in Betracht gezogen werden; selbstverständlich bleiben die besonderen Synagogen und der besondere Religionsunterricht, der jetzt in einzelnen Gemeinden besteht, aufrecht erhalten, ich meine aber auch, man könnte mit der Möglichkeit rechnen, daß in späterer Zeit eine Minorität einen eigenen Gottesdienst und einen eigenen Religionsunterricht verlangt, wenn unter Mitwirkung der höheren Behörde sestgestellt wird, daß die Minorität so zahlreich und so leistungsfähig ist, um im wesentlichen die Kosten dieser Einrichtungen zu tragen, und daß andererseits die bestehenden allgemeinen Einrichtungen in der Gemeinde durch diese Abzweigung nicht gefährdet werden. -Das, meine Herren, ist die Organisation, wie ich sie mir ungefähr denke, nach ihren verschiedenen Problemen und nach den verschiedenen Richtungen der Lösung dieser Probleme. Ich habe es bei der Ausarbeitung dieses Entwurfes im wesentlichen mit der Organisation zu tun. Der Organisation steht gegenüber die Funktion, die Betätigung des lebenden Organismus. Da werden die Organe des Judentums in Preußen noch viel zu tun haben, um das Haus, das in seinen Pfeilern errichtet wird, bewohnbar zu inachen, da wird es sich darum handeln, einen Beamtenrat für Rabbiner und Lehrer aufzustellen, da wird es sich darum handeln, die Grundsätze für die Verwaltung der religiösen Angelegenheiten in den Gemeinden sestzustellen, das Besteuerungswesen zu regeln und verschiedenes mehr. Das alles hier auszuführen, ist nicht meine Sache, das kann auch nicht einmal in das Organisationsstatut hineingenommen werden, sondern vielmehr in das Organisationsstatut werden allerhöchstens die Grundprinzipien für diese Funktionsregelung hineinkommen müssen. Ich brauche dabei nur ein Beispiel Herauszugreisen: die Stellung der Rabbiner. Ich bin der Meinung, daß die Gesamtorganisation dazu Mitwirken soll, um speziell auch den'Rabbinern eine ihrer Stellung entsprechende äußere Lebensführung und Lebensstellung zu garantieren. Es wird also von den Voraussetzungen der Bewerbung um das Rabbinat gesprochen werden müssen in dem Entwürfe, die Voraussetzungen werden festzustellen sein, namentlich hinsichtlich der Vorbildung; es wird zu sprechen sein von der Anstellung, und es wird darauf zu sehen sein, daß bei aller Festhaltung an der Selbständigkeit der Gemeinden zugleich auch die höheren Organe der Gesamtgemeinschaft bei der Anstellung der Rabbiner Mitwirken, um ihm seine Selbständigkeit auch innerhalb der Gemeinde zu garantieren. Es werden die Besoldungs- und Pensionsverhältnisse der Rabbiner geregelt werden müssen, und da wird es die Ausgabe sein, daß die Gesamtheit helfend und unterstützend eintritt gegenüber denjenigen Gemeinden, welche vielleicht schon jetzt oder bei späterem Rückgang nicht imstande sind, die vollen Lasten, die durch die Rabbinatsstellung hervorgerufen werden, zu tragen. Das alles will ich nur ganz kurz andeuten, und nachdem ich Sie schon so lange in Anspruch genommen habe, meinen Bortrag schließen. Sie werden sich überzeugt haben, daß ich in der Tat nicht mehr gegeben habe und nicht mehr geben konnte, als eine Darstellung der Probleme und eine Skizze, eine selbst für mich noch unverbindliche Skizze, die noch weiteren Nachdenkens und noch weiterer Ausführung bedarf, über die Möglichkeit der Lösung dieser Probleme. Nun könnten Sie fragen: Warum bin ich mit einem so unvollkommenen Entwurf an Sie herangetreten und vor Sie hingetreten? Das habe ich getan, nachdem der Ausschuß des D.J. G. B. mir den Wunsch ausgesprochen hat, ich möchte über meine Arbeit einen schriftlichen oder mündlichen Bericht erstatten. Ich habe den mündlichen vorgezogen; wenn man sich Auge in Auge gegenübersteht, dann machen sich die Dinge eindrucksvoller als wenn sie lediglich auf dem Papier stehen, und ich habe auch, nachdem ich dem Ausschuß erklärt hatte, wie die Dinge liegen und was ich geben könnte, mich bewegen lassen, den Bericht zu erstatten. Ich habe mir gedacht, daß es dem Ausschuß nicht so sehr darauf ankommt, Ihnen etwas Fertiges vorzulegen: Sie werden den Entwurf zur genauen, freien, eingehenden Prüfung bekommen, wenn er fertig ist, und das wird hoffentlich nicht so lange dauern. Ich habe geglaubt, daß es der Wunsch des Ausschusses ist, nicht so sehr dazu anzueifern, jetzt im Streite der Meinungen so oder so Stellung zu nehmen, sondern daß es vielmehr der Wunsch des Ausschusses ist, wie mein eigener Wunsch, das Interesse für die Sache zu erwecken und zu zeigen, daß, wenn auch eine Zeitlang vergeht — was sind schließlich ein paar Jahre im Leben einer Organisation, die auf ein langes Leben zurückblickt — daß die Dinge nicht unter den Tisch gefallen sind und nicht unter den Tisch fallen werden. Daß die Frage des allerregsten Interesses würdig ist, darüber sind wir uns ja schon lange einig gewesen, als Sie auf dem achten Gemeindetage den Beschluß gefaßt haben, und auch damals ist schon aus Süddeutschland von dem Herrn Rabbiner Dr. Kroner, dem Mitglied des Oberkirchenrats ausgesprochen worden, wie sehr es grade auch in Süddeutschland freudig begrüßt wird, daß jetzt auch die norddeutschen und preußischen Juden dazu kommen: es geht nicht mit der Zerrissenheit, es muß zu einer Eesamtorganisation kommen. In der Tat, wer es mit dem Judentum, seiner inneren Macht und seiner äußeren Stellung gut meint, der kann sich nicht anders, entscheiden. Aber freilich, so viele Vorteile, so viele Stärkung der Kraft sie uns bringen wird, daß werden Sie auch aus meinem Vortrage ersehen haben, ohne Opfer geht es dabei nicht ab. Die Einigung der Glieder in eine Gesamtorganisation bringt mit Notwendigkeit Opfer mit sich, nicht bloß in finanzieller Beziehung, so daß die großen Gemeinden damit, daß sie ihre überschüssigen Säfte in die Kanäle des Gesamtkörpers leiten, auch die kleineren unterstützen, davon würde ich vor einem Kreise von Juden nicht besonders sprechen: daß die Juden zu finanziellen Opfern für die Gesamtheit und für die bedürftigen Glieder der Gesamtheit jederzeit bereit sind, darüber brauchen wir nicht zu sprechen. (Bravo.) Aber es fordert eine Gesamtorganisation auch Opfer an der ungezügelten Selbständigkeit, welche bisher die Teile gehabt haben. (Bravo.) Ohne diese Opfer geht es nicht ab, die einzelnen Teile, die Gemeinden müssen Opfer in ihrer Autonomie bringen, und die Gesamtheit muß Opfer gegenüber dem Staate bringen. Diese Opfer werden wir äls Preis zahlen müssen für die staatliche Stütze, die wir erhalten. Das ist nun freilich ein Punkt, bei welchem mancher