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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-08-18 · Heft 33 (18.8.1905) · p. Seite 387

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 33 (18.8.1905)
Date
1905-08-18
Page
Seite 387 (sequence 3)
Language
German
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387 Fremden fallen in großer Zahl der Armenverwaltung zur Last, obgleich es schon längst nachgewiesen wurde, daß die Unterstützung fremder Armen in ganz England nicht mehr als 29 000 Pfund jährlich betrage, eine Summe, die in Anbetracht der von den Fremden gezahlten Steuern, geradezu verschwindend genannt werden muß. Lord Belper sang zuletzt ein großes Loblied auf die jüdische Wohltätigkeit, deren Erfolg sein wird, daß selbst arme Juden mit den nötigen zur Landung erforderlichen Geldmitteln versehen sein werden. Graf Spencer: Er beabsichtige nicht, an dieser Stelle alle vom Vorredner ausgestellten falschen Behauptungen zu widerlegen. Es ist richtig, daß die Zahl der fremden Verbrecher in England von 2572 im Jahre 1897 auf 4474 im letzten Jahre gestiegen ist. Allein es fehlen die Angaben darüber, ob diese Verbrecher erst vor kurzer Zeit oder bereits vor sehr langer Zeit in England eingewandert sind. Jedem falls ist die Zahl der russischen Juden, die in England ein Verbrechen begehen, geradezu verschwindend, und doch richtet sich die Bill nicht etwa gegen die Deutschen, Franzosen und Italiener, welche eia großes Kontigent zum fremden Verbrechertum liefern, sondern speziell gegen die ehrlichen und fleißigen russischen Juden. Bezeichnend ist übrigens, daß in den Vereinigten Staaten in den letzten 5 Jahren Nur 106 Personen als Verbrecher von der Landung zurückgewiesen wurden, während 9825 fremde Verbrecher sich allein im Jahre 1903/04 in den Strafanstalten und Korrektionshäusern befanden. Man sieht, wie wenig Einwanderungserschwerungen das Eindringen von Verbrechern zu verhindern vermögen. Auch die Angaben über die wachsende Zahl der fremden Armen beweisen für mich nichts. Richtig ist zwar, daß die Zahl dieser Kategorie von llnäesirables von 3234 im Jahre 1908 auf 4172 im Jahre 1904 gestiegen ist. Allein es fehlen die parallelen Angaben über die Steigerung der Armut unter der einheimischen Bevölkerung, die sicherlich in weit stärkerem Maße stattgefunden hat. .Die Fremdenbill ist nur auf das Drängen einer kleinen Zahl von Schreiern von der Regierung eingebracht worden. Die schlimmen Folgen einer solchen Nachgiebigkeit gegenüber einer kleinen Minorität werden nicht lange auf sich warten lassen. Die enorme Gefährdung des Asylrechts bleibt trotz aller im Unterhause vorgenommenen Verbesserungen bestehen. Lord Landsdowne bestreitet, daß die Regierung beabsichtigt, mit den Traditionen des Landes zu brechen. Die Regierung wolle nur vermeiden, daß die alte englische Gastfreundschaft mißbraucht wird. Er bestreitet-ferner, daß jemand am Landen verhindert werden könnte, aus dem bloßen Grunde, weil er kein Geld habe. Lord James of Hereford, der bekannte Vorsitzende der Fremdenkommission, rektifiziert zunächst Lord Belpers Angaben über die Zahl der alljährlich in England sich niederlassenden Fremden. Es ist nicht wahr, daß alljährlich sich 20000 Fremde in England niederlassen. Wahr ist dagegen, wie die Kommission seinerzeit festgestellt hatte, daß diese Zahl sich nur auf 7000 beläuft. Allein diese kleine Zahl konzentriert sich in ganz bestimmten Teilen. Es findet daher in England nicht eine Immigration, sondern eine Kolonisation von Fremden statt, durch welche zahlreiche Eingeborene aus ganzen Stadtteilen verdrängt werden. Redner tritt der Ansicht entgegen, die Bill sei dazu bestimmt, die englischen Arbeiter gegen die fremden Einwanderer zu schützen. Wie die Fremdenkommission seinerzeit feststellen konnte, werden gelernte englische Arbeiter von den Fremden nicht, verdrängt. Im Gegenteil haben die fremden Einwanderer zahlreiche neue Erwerbszweige eingeführt, durch welche die einheimischen Arbeiter reichliche Erwerbsgelegenheiten finden. Lord Coleridge verwirft ein Gesetz, das zwischen reich und arm unterscheidet und den Deckpassagieren die Einwanderung erschwert, während diejenigen, die ein Billett zweiter Klasse bezahlen können, ungehindert landen dürfen. Lord Tweedmouth: Die durch die Fremdeneinwanderung -entstandenen llebel sind ganz und gar rein lokaler Natur und keine Regierung hat das Recht, wegen solcher lokalen Uebel ein allgemeines, das ganze Land betreffendes Gesetz vorzuschlagen. Trotzdem wurde der Gesetzentwurf angenommen! ft Der bekannte amerikanische Senator Henry M. Goldfogle, der seit Jahren mit großem Erfolg die -Anerkennung der amerikanischen Pässe in Rußland betreibt, hat am 19. d. M. vom Auswärtigen Amt in Washington die Abschrift eines Berichtes des Gesandten der Vereinigten Staaten in Petersburg erhalten, in welchem über das neue russische Paßgesetz nachstehende authentische Details mitgeteilt werden. Dasselbe , ist von einer unter der Leitung des Senators Durnowo stehenden Kommission ausgearbeitet und, nachdem der Minister des Inneren es mit seinem Placet versehen hat, in den Reichsrat eingebracht worden, wo es sehr bald durchberaten werden soll. Danach werden die Jnlandspässe in Rußland mit dem 1. Januar 1996 alten Stils aufgehoben werden. Fortan braucht — mij Ausnahme von Verbrechern und Juden! — kein Russe einen Jnlandspaß zu besitzen. Ausgenommen sind jedoch die beiden Residenzen Moskau und Petersburg, in denen jedermann im Besitz eines Passes oder doch wenigstens von Ausweispapieren sein muß. Sehr wichtig ist die Vestinunung, welche der Polizei verbietet, jemand bloß deshalb zu verhaften, weil er weder einen Paß noch Ausweispapiere besitzt, noch auch von einer der Polizei bekannten Person identifiziert werden kann. Selbstredend wird auch fortan niemand mehr per Schub in seine Heimat befördert werden können. Die Auslandspässe für Russen bleiben nach wie vor bestehen, jedoch wird die Verabfolgung derselben nicht mit den bisherigen schier unüberwindlichen Schwierigkeiten verknüpft sein. Jedermann im Alter von 17 Jahren kann, falls er die nötigen Gebühren dafür entrichtet hat, in allen Städten des Reiches einen Auslandspaß bekommen. Auch Ausländer müssen in Rußland einen von einem russischen Konsul visierten Paß aufweisen. Für diese Visierung muß eine bestimmte Gebühr entrichtet werden. Alle anderen Steuern und Gebühren, mit welchen die in Rußland reisenden Ausländer bis jetzt geplagt wurden, werden jedoch aufgechoben. Ausländische Juden genießen die volle Gleichberechtigung mit ausländischen Christen! Ausgenommen von allen diesen einschneidenden Begünstigungen bleiben nur die russischen Juden, welche auch in Zukunft im Besitze von Pässen sich befinden werden müssen. Die Aufhebung des Paßwesens ist identisch mit der Proklamierung der Freizügigkeit, und diese bleibt den Juden nach wie vor vorenthalten. Der Paßzwang wird daher für sie solange bestehen müssen, als das Ansiedlungsrayon bestehen wird. Es wird daher demnach der bisher unerhörte Fall in Rußland eintreten, daß Ausländer mehr Rechte als die eigenen Untertanen haben werden. Während der in Rußland geborene, Steuer zählende und seiner Militärpflicht genügende Jude nur in einigen wenigen Städten des Ansiedlungsrayons wohnen darf, wird der ausländische Jude gegen eine geringe Gebühr für die Visierung seines Passes die gleichen Rechte wie die Nichtjuden besitzen. Es ist das eine ungeheuerliche Abnormität, wie sie nur in Ländern bestehen kann, wo das Gesetz nichts, das Ausnahmegesetz aber alles ist. ft Die Juden von Marokko, welche in der Hoffnung,. ein französisches Protektorat werde ihnen mit. einem Schlage die Gleichberechtigung bringen, alles aufbieten, um Frankreichs Einfluß in Marokko zu steigern, werden vielleicht in ihrem Eifer sehr Nachlassen, wenn sie die traurige Lage ihrer Glaubensgenossen in dem nahen, seit 1880 unter Frankreichs Oberhoheit stehenden Tunis kennen lernen würden. Dieselbe ist fast so traurig wie vor der Proklamation des Protektorats. Nach wie vor dürfen die Juden kein Amt bekleiden. Die heimischen Behörden lassen sie zu keinem Amte zu, weil sie keine Mohammedaner sind und die französischen Behörden sperren ihnen den Weg zu jedem Amt, weil sie keine Christen sind. Selbst unter den Stadtverordneten von Tunis, von denen vierzig durch den Generalrefidenten ernannt werden müssen, sitzt nur ein

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