Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 32 (11.8.1905)
- Date
- 1905-08-11
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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Berlin, 11. August 1905. «, ».«, Dxx Oemeindeüote. Beilage zur „Allgemeinen Leitung deK Judentums" lkorrrlpündrn?rn und Machrichten. Deutschland. L2 Berlin, 1. August. Eine der ältesten Güssen, die mit der Geschichte der Juden in Berlin eng verwachsen ist, die Heidereutergasse, macht gegenwärtig eine vollständige Umgestaltung durch, indem die Westecke an der Spandauerstraße und die Ostecke an der Rosenstraße nach dem Abbruch der alten Baulichkeiten mit modernen Geschäftshäusern bebaut werden. Von den alten niedrigen Häusern der Gasse sind nur noch drei vorhanden: Nr. 4, in dem sich die Alte Synagoge befindet, Nr. 9, in dem seit über hundert Jahren eine Böttcherei betrieben wird, und Nr. 10, das der Kleinkinderbewahranstalt der St. Marien-Gemeinde gehört. Die Heidereutergasse führt ihren Namen nach dem Aufseher der alten Magistratsheide, dem Heidereuter, dessen Amtswohnung sich ehedem auf dem Grundstück Nr. 8 befand. s. Berlin, 3. August. Seinen 70. Geburtstag feierte heute der Geheime Sanitätsrat Dr. Oskar Rvthmann, einer der angesehensten Aerzte Berlins. In Wongrvwitz in der Provinz Posen geboren, besuchte Rothmann zuerst die Schule in seiner Vaterstadt. Mit 13 Jahren kam. er nach Berlin. Er machte hier das Gymnasium zum Grauen Kloster unter Bellermann durch und erwarb 1855 das Zeugnis der Reife. Seinen medizinischen Studien lag er ausschließlich in Berlin ob. Anfang 1861 begann er hier seine ärztliche Tätigkeit, die sich bald umfangreich gestaltete. Es währte nicht lange, bis Rothmann' zu den beschästigsten Aerzten Berlins gehörte. Sein Wirken in Berlin wurde dreimal auf längere Zeit unterbrochen, und zwar durch die Kriege von 1864, 1866 und 1870/71. Aus allen drei Feldzügen kehrte Rothmann mit Auszeichnungen heim. Für die Teilnahme an dem Zuge nach Alsen erhielt Rothmann den Roten Adlerorden IV. Klasse mit Schwertern; 1866 wurde ihm der Kronenorden IV. Klasse verliehen, und 1870 erwarb er bei Bionville das Eiserne Kreuz II. Klasse. Ter Jubilar nimmt an den medizinischwissenschaftlichen und sozialen Bestrebungen regen Anteil. In Anerkennung dafür haben ihn mehrere Vereine in leitende Stellungen gewählt. Der Aerztekammer für Berlin-Brandenburg gehört er als Mitglied an. Ganz besonders ist Rothmanns Arbeit dem Verein für innere Medizin zugute gekommen. Zum Danke dafür hat ihn dieser Verein zum Ehrenmitgliede gewählt. Besonders zu erinnern ist an ein Verdienst Rothmanns. Er steht zu der Bewegung für Errichtung von Volksheilstätten für Lungenkranke in Beziehung. Die ersten Sonderheilstätten für Lungenkranke waren lediglich für begüterte Kranke berechnet. Um auch den weniger bemittelten und unbemittelten Lungenkranken die Segnungen des physikalisch-diätetischen Heilverfahrens zuteil werden zu lassen, bedurfte es einer besonderen. Anregung. Es ist ein Verdienst des Berliner Vereins für innere Medizin mit, für diese Wohlfahrtsbestrebung das öffentliche Interesse erweckt zu haben. Hier war es Rothmann, der .1890 den Antrag stellte, daß die Errichtung vöN Volksheilstätten für Lungenkranke eine unerläßliche Forderung sei. Der Jubilar feierte seinen Geburtstag im Kreise seiner Familie in Jlsenburg i. H. — Breslau, 28. Juli. Der Streit um das Harmonium aus dem hiesigen israelitischen Friedhof ist nun durch die beiden folgenden Schreiben des Gemeindevorstands in durchaus sachgemäßer Weise erledigt worden. Die Schreiben sind an die Petenten gerichtet, welche das Harmonium abschaffen wollten und lauten: „Bresla u, 6. Juli. Die an uns gestellte Zumutung, einen von beiden Gemeindekörperschaften ohne Widerspruch und einstimmig gefaßten Beschluß nicht zur Ausführung zu bringen, müssen wir als in hohem Maße ungehörig zurückweisen. Unverständlich erscheint uns auch die Auffassung, daß durch die Anschaffung eines Harmoniums für die Friedhofskapelle ein Gewissenszwang auf die strenggläubigen Gemeindemitglieder ausgeübt wird. Von einem Zwange kann nur dann die Rede sein, wenn Maßnahmen mit bindender Kraft für alle Gemeindemitglieder getroffen werden, denen diese sich nicht entziehen können; die Mitwirkung eines Harmoniums ist jedoch eine Maßregel fakultativer Natur, da es von dem Belieben eines jeden abhängt, ob er die Mitwirkung wünscht oder nicht. Daß aber schon das Vorhandensein eines Harmoniums in dem Kapellenraum eine Verletzung der religiösen Gefühle herbeiführt, kann verständigerweise nicht behauptet werden, da die Benutzung von Musikinstrumenten selbst in der Synagoge z. B. bei Trauungen nach den Vorschriften unserer Religion durchaus gestattet ist. Wir müssen es als ein Zeichen hoher Unduldsamkeit betrachten, wenn einzelne Gemeindemitglieder es sich herausnehmen, anderen Gemeindemitgliedern, die von der Mitwirkung eines Harmoniums bei der Veerdigungsfeierlichkeit eine schmerzbesänftigende Wirkung und eine Vertiefung der Feier erwarten, die Benutzung eines Harmoniums verbieten zu wollen. Glücklicherweise halten sich unsere beiden Gemeindekörperfchaften von einer solchen Unduldsamkeit fern, indem sie von der zutreffenden und in unserem Statut begründeten Auffassung ausgehen, daß man den Wünschen und Bedürfnissen beider Richtungen in unserer Gemeinde mit gleichem Wohlwollen entgegenkommend müsse. Schließlich wollen wir noch bemerken, daß wir unliebsame Zwischenfälle, die zu einer Störung der Beerdigungshandlung führen, nicht befürchten; eintretendenfalls würden wir aber solchen mit gesetzlichen Mitteln zu begegnen wissen." „Breslau, 6. Juli 1904. Auf die von Ihnen in Gemeinschaft mit einer größeren Anzahl von Gemeindemitgliedern an uns gerichteten Petition, betreffend die Benutzung des Harmoniums bei Leichenbegängnissen gereicht ihnen folgendes zum Bescheide: Wir stimmen dem im Eingang der Petition ausgesprochenen Satze, daß in einem Gemeinwesen, in welchem verschiedene religiöse Richtungen vertreten sind, jeder religiösen Richtung, auch wenn sie in der Minderheit sich befindet, Rechnung getragen werden müsse, vollkommen bei. Von diesem Grundsatz haben sich seit Jahrzehnten die beiden Gemeindekörperfchaften bei allen ihren Maßnahmen leiten lassen und dadurch den Frieden in unserer Gemeinde aufrecht erhalten. Von diesem Grundsatz haben sich die beiden Gemeindekörperfchaften auch leiten lassen, als sie durch einstimmigen Beschluß die Benutzung des Harmoniums bei Leichenbegängnissen, sofern die Hinterbliebenen es wünschten, gestatteten. Wenn ein nicht unerheblicher Teil unserer Gemeinde von der Mitwirkung des Harmoniums eine Vertiefung der Feier, eine weihevolle Stimmung erwartet, so hieße es jenem Grundsatz geradezuins Gesicht schlagen, wenn wir es ablehnen wollten, einem solchen Wunsche Rechnung zu tragen. Auf niemanden wird ein Zwang ausgeübt; wünschen die Hinterbliebenen die Benutzung des Harmoniums nicht, so unterbleibt sie. Uns erscheint es unbegreiflich, wie Sie und die Mitunterzeichner der Petition durch die fakultative Gestattung der Benutzung eines Harmoniums sich in ihrem religiösen Empfinden verletzt fühlen können, Sie müßten denn auf dem Standpunkt stehen, daß jede Einrichtung des Kultus und des Ritus, welche von JhrM eigenen Anschauungen und Empfindungen abweicht, verpönt und zu verbieten sei. Das scheint auch der Standpunkt der Unterzeichner der Petition zu sein. Sie wollen der freieren Richtung in unserer Gemeinde, mag sie auch die Mehrheit bilden, jede Betätigung ihrer Anschauungs¬ und Empfindungsweise verbieten, sofern sie von ihrer 'eigenen Aüschauungs- und Empfindungsweise abweicht. Wahre Toleranz -zeigt nur der, der auch einer gegnerischen Auffassung freie Betätigung gestattet; die Petition atmet den Geist, völliger Unduldsamkeit. Wenn der Vorstand, wie bei allen seinen Maßnahmen, so auch, in dieser Angelegenheit. Duldsamkeit gegen alle innerhalb unserer Gemeinde bestehenden religiösen Richtungen als seinen Leitstern betrachtet, wahrt er am besten den Frieden in der Gemeinde, während die Unterzeichner der Petition mit ihrer Unduldsamkeit gegen, die andere religiöse Richtung den Frieden untergraben. Gerade auf dem Gebiete des Beerdigungswesens sind in den letzten Jahrzehnten vielfach Aenderungen und Neuerungen gegenüber dem früheren Zustande'