Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 31 (4.8.1905)
- Date
- 1905-08-04
- Page
- Seite 366 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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366 lichen und erschöpfenden Methode zum ersten Male herausgegeben und liegt nun in einem stattlichen fast 400 Seiten zählenden Bande vor?) Der Text des hier zuerst allgemein zugänglich gemachten Werkes ist (mit besonderer Paginierung, 231 Seiten) im zweiten Teile des Bandes enthalten und mit reichhaltigen, namentlich die Quellennachweise und Parallelstellen darbietenden Anmerkungen versehen. Der erste Teil enthält außer einem kurzem Vorworte eine umfangreiche Einleitung, die das bekannte Gepräge der stoffreichen und klar disponierten Buberschen Einleitungen zeigt. In dieser Einleitung (167 Seiten) beschränkt sich Buber nicht auf die Kennzeichnung des von ihm edierten Werkes, sondern er bietet eine ungemein dankenswerte und lichtvolle Einführung in dasjenige Gebiet der Rafchi-Literatur, dem das Sefer Ha-Oräh angehört. Dieses ist nämlich nichts anderes, als ein nach praktischem Gesichtspunkte geordnetes Rit u alkomp e ndi u m, das sich in seinem Inhalte mit anderen, ebenfalls den Namen Raschis tragenden Werken berührt, mit dem längst edierten Pardes und den nur handschriftlich vorhandenen Werken: Jssar we-Hetter, Siddur, Sedarin. Ueber alle diese Werke, von denen bisher nur der „Pardes" zum Gegenstand eingehender Forschung — namentlich durch Abr. Epstein — gemacht worden, bietet Büber in'seiner Einleitung ein sowohl ihren Inhalt als ihr gegenseitiges Verhältnis beleuchtende Orientierung, die man zugleich als Vorarbeit zu der von Buber geplanten Edition der genannten, noch unedierten Werke betrachten kann. Von den 41 Kapiteln der Einleitung bringen die ersten drei Allgemeines über Raschi und seine halachischen Schriften; Kapitel 4 bis 19 sind dem Sefer Ha-Orah selbst gewidmet, von dem Buber drei Handschriften benutzen konnte, außer dem seiner Edition zugrunde liegenden und von Chajim I. D. Asulai erwähnten alten Manuskripte, gegenwärtig im Besitz J.R.Aschkenazis, Rabbiner in Ancona. Kapitel.20 bis 22 betreffen das Jssar we-Hetter, Kapitel 23 bis 25 das ,,Siddur" Raschis. Die Handschrift des letzteren, einst im Besitze S. D. Luzzattos und Halberstamms, ist jetzt, wie Buber nicht ohne Schwierigkeit eruierte, im Besitz von Rev. Dr. C. Taylor in Cambridge. Kapitel 16 weist nach, daß die „Sedarim" genannte Schrift Raschis, die in einem Münchner Kodex vorhanden ist, von deren: Inhalte aber bisher nichts bekannt war, mit dem „Siddur" fast identisch ist. Dem „Pardes" sind Kapitel 27 bis 40 gewidmet, zwei derselben (34 bis 35, Seite 94 bis 120) geben ein Verzeichnis der im „Pardes" zitierten Autoritäten und Werke. Das letzte Kapitel (S. 152—167) der Einleitung gibt einen überaus nützlichen Nachweis der Responsen Raschis, die' teils in den seinen Namen tragenden Schriften enthalten, teils anderweitig bekannt sind. Zum Schluß sei noch erwähnt, daß die in Bubers Einleitung behandelten Werke, in erster Reihe das Sefer Ha-Orah selbst, zwar Raschis Namen tragen und als von ihm herrührend durch alte Autoritäten zitiert worden, in Wirklichkeit aber, literarisch betrachtet, Werke seiner Schüler sind, wohl noch zu Lebzeiten des Meisters oder nicht lange nach seinem Tode verfaßt. Deshalb kommt auch Raschis Name selbst in ihnen vor; deshalb werden auch solche Quellen in ihnen zitiert, z. B. Alfasis Halachoth, die Raschi noch nicht kannte. Aber im großen und ganzen kann man diese Schriften, in dem bei weitem überwiegenden Teile ihres Inhalts, als von Raschi verfaßt ansehen, da seine Schüler bei der jetzt vorliegenden Redaktion jedenfalls Aufzeichnungen des Meisters selbst oder seine Diktate zugrunde legten. Darum kann man auch getrost ]) Ha-Orah, Ritualwerk Rabbi Salomo ben Jsaac (Raschi) zugeschrieben. Mit Anmerkungen nebst einer ausführlichen Einleitung versehen von Salomon Buber. Lemberg,/Verlag des Verfassers 1905. das Sefer Ha-Orah als Werk Raschis anerkennen, wie es in den Handschriften desselben als solches bezeichnet wird. In der Nachschrift der einen Handschrist heißt es: „Dieses Werk verfaßte unser Lehrer Salomo für seine Schüler, um sie den Weg zu lehren, auf dem sie wandeln und die Handlungsweise, nach der sie handeln sollen" (s. Exod. 18, 20). Damit wird wahrscheinlich die Art der Entstehung unseres Kompendiums angegeben. Raschi stellte, wohl aus Wunsch seiner Schüler, die wichtigsten Ritualsatzungen zusammen, die den einen solchen Vademekum bisher entbehrenden Jüngern als „Lichter" auf dem Lebenswege dienen sollten. Der verdienstvolle Herausgeber des Sefer Ha-Orah hat dafür gesorgt, daß das Raschis Namen tragende und seinem Gedächtnisse zu Ehren edierte Werk auch weiteren Kreisen zugänglich sei. Zunächst bekommt jeder zur Raschi-Stiftung Beitragende ein'Exemplar, sonst ist der auch äußerlich schön ausgestattete Band um den verhältnismäßig geringen Preis von vier Kronen beim Herausgeber selbst (in Lemberg) erhältlich. Herr Buber, der das. Werk auf eigene Kosten drucken ließ, entzieht sich trotz seines hohen Alters und seiner hervorragenden sozialen Stellung auch den mit der Verbreitung des Werkes verbundenen äußeren Mühen nicht. Möge seinen opferwilligen Bemühungen um eine würdige Gedächtnisfeier Raschis reicher Erfolg beschieden sein! Lrief aus Ängsrn. Von S. Fischer. ie haben Recht, geehrter Herr, als Sie in Ihrem letzten Leitartikel sagten, daß auch im schönen Magyarenlande nicht alles Gold sei, was da glänzt und blinkt. Ich kann Ihnen heute einen drastischen Beweis für die Wahrheit dieses Satzes geben. Seit dem 15. Juli geht ein Entsetzensschrei durch die gesamte ungarische Judenschaft und nun soll er auch nach Deutschland gedrungen und auch dort wird man empört sein, daß sich das, was sich in Szegedin, der zweitgrößten Stadt des Landes, zugetragen hat, in einem Kulturstaate ereignen konnte. Am? letzten Fronleichnamstag, der Ende Juni fiel, wird in katholischen Ländern ein feierlicher Umzugveranstaltet; der höchste kirchliche Würdenträger, in Szegedin war es der Bischof, geht unter einem Baldachin mit der Monstranz', das Allerheiligste in der Hand dem Zuge voran, und es ist religiöse Pflicht eines Katholiken, wenn er diesen Zug passiert oder stehend ihn vorübergehen läßt, die Kopfbedeckung abzünehmen. Als die diesmalige Prozession über den Estherhazyplatz ging, stand der Rabbiner der Szegediner Gemeinde in einer Nebengasse im Gespräch mit einem anderen Israeliten, aber mindestens hundert Schritte von der Prozession entfernt. Er hatte nichts von der Prozession gesehen, er aber wurde gesehen und sofort wurde der Bischof aufmerksam gemacht, daß zwei Juden den Hut nicht herabgenommen haben, als die Prozession vorüberging. Das hatte nun weiter keine Folgen, denn der^ Bischof, ein intelligenter Herr, sagtesich, daß ein Jude, wenn er nicht in unmittelbare Nähe des Zuges kommt, wohl keinen Anlaß hat, die Kopfbedeckung abzunehmen.. Desto mehr gärte in dem Pöbel der Haß gegen die Juden und am 15. Juli drangen unerforscht gebliebene menschliche Scheusale nachts in die Synagoge und legten wahrscheinlich an mehreren Stellen Feuer, die Bundestade ward aufgebrochen, die Thorarollen aufgerissen und in nicht wiederzugebender Weise besudelt. Sie entgingen wie durch ein Wunder dem