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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-07-28 · Heft 30 (28.7.1905) · p. Seite 352

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 30 (28.7.1905)
Date
1905-07-28
Page
Seite 352 (sequence 4)
Language
German
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oder gegen das Elend-der russischen Juden gleichgültig. Von allen' Nationen und Regierungen hat nur die'englische den Juden ein großes fruchtbares Land angeboten, wo sie eine Zuflucht vor ihrer: Verfolgern finden könnten. (Großes. Gelächter auf seiten der Opposition^) Nichtsdestoweniger muß ich - wiederholen, : daß wir in erster Reihe das Wohlergehen unseres eigenen Landes im Auge behalten müssen. Auch der begeistertste Kosmopolit sucht in erster Reihe seine eigene Familie zu unterstützen. Es gibt noch keine Mittel, sestzustellen, ob dieser Mann seine Heimat aus dem Grunde verläßt, weil er daselbst religiösen Verfolgungen ausgesetzt war- oder nur um in einem fremden Lande besser Fortkommen zu können. Schließlich erklärte er sich bereit, zwischen der Formulierung der Negierung uüd der der Opposition einen Mittelweg zu suchen. - Dieser Mittelweg wurde, wie wir eingangs berichtet, endlich auch gesunden. Und so wird England auch ferner das Land des Asylrechts bleiben.- ' - Aller Augen waren in dieser Woche aus den russischen Semstwokongreß in Moskau gerichtet. Wie wie bereits nutgeteilt, haben verschiedene jüdische Korporationen an die Vertreter der russischen Intelligenz ein Memorandum über die Lage der Juden in Rußland gerichtet. Dieses Memorandum fand die volle Billigung des Semstwokongresses, wie die von demselben angenommenen Resolutionen bezeugen. In der ersten heißt es u. a.: „Die Ausschließung zahlreicher Kategorien russischer Bürger von der Beteiligung an den Wahlen widerspreche den Grundsätzen der Gerechtigkeit und weisen Staatspolitik." r In dem Entwurf für eine Reichs-Duma findet sich demgemäß auch der Passus: „Die Nationalkammer soll 840 Mitglieder zählen, bei deren Wahl Rasse oder Bekenntnis nicht in Betracht kommen/' Und zum Schlüsse nahm der Kongreß noch folgende Resolution an: „Im Hinblick aus die in letzter Zeit häufig vorgekommenen Verletzungen der persönlicher: und allgemeinen Rechte russischer Bürger durch Verwaltungsbeamte, Verletzungen, die nicht nur den sittlichen Forderungen, sondern auch den Erklärungen der höchsten Gewalt und den bestehenden Gesetzen widersprechen, beschließt der Kongreß, seinen tiefen Unwillen hierüber auszusprechen und hegt die feste Ueberzeugung, daß derartige Handlungen entsprechend geahndet werden. Der Kongreß ersucht die in der Oeffentlichkeit wirkenden Männer, in dieser Beziehung geschädigte Personen in Schutz zu nehmen und sich zu bemühen, die Beweise für die Verletzung der Rechte dieser Personen durch die Behörden beizubringen." Das russische Volk ist, wie man sieht, für die Juden. Nur das Heer von Beamten ist gegen sie, und die russische Politik glaubt noch immer, mit diesem Faktor rechnen zu dürfen.;; Lrrlm in Deutlchlsnd voran I em Kenner Berliner Verhältnisse im allgemeinen und der der jüdischen Gemeinde insbesondere wird es nicht einen Augenblick zweifelhaft sein, daß in diesem — etwas variierten — Kanzlerwort nur ein Wunsch, nicht eine fertige Tatsache ausgedrückt werden soll. Ist doch zu einer stehenden Redensart geworden das Wort: „Berlin humpelt immer nach/' Wir wollen hier nicht an die vielen wirtschaftlichen w. Einrichtungen erinnern, die Berlin andern Städten erst abgeguckt hat, oder die hier noch auf sich warten lassen, während viele kleinere Städte sie fast als einen längst überwundenen Standpunkt betrachten, sondern es fei hier nur die Rede von eiriler Institution, die die jüdische Gemeinde, ja die gesamte deutsche Judenheit in ihrem tiefsten Innern interessiert: wir meinen die Religionsschulen. Das Berhältms der Lehrer zu den Religionsschvlen. Daß das Religionsschulwesen unserer Gemeinde verbesserungsbedürftig ist, wird nur derjenige in. Abrede stellen können, der entweder kein Verständnis für die Forderungen der Gegenwart hat oder sich gern in ausgetretenen Geleisen bewegt und für den das Ueberkommene und Uebernommene ein „noli me tangere" ist. Gerade jetzt, wo man im Begriff steht, eine neue (zehnte) Religionsschule zu errichten, wollen wir die Aufmerksamkeit der zuständigen Behörde, des Schul- und Talmud-Thöra-Vorstandes, auf einen unhaltbaren Zustand auf dem Gebiete des Religionsschulwesens lenken: die Anstellungs- und Vesoldungsverhältnisse der Lehrer. Ob zu den im- Schoße des Schul- und Talmud-Thora-Vorstandes geplanten Veränderungen, vielleicht sogar Verbesserungen im Reffort der Religionsschulen eine weitergehende Reorganisation der Lehrerfrage gehört, wissen wir nicht; unsere Vorschläge dürften jedoch noch nicht zu spät kommen, da'mit dem Tempo, in dem im Gemeindehause gearbeitet wird, eine Schnecke in Wettbewerb treten könnte. Daß die diskretionäre Gewalt der Herren Dirigenten insoweit eingeschränkt ist, als z. B. die Anstellung und Entlassung der Lehrer nicht mehr ganz in ihrer Machtvollkommenheit liegt, möchten wir als erfreuliche Anzeichen dafür deuten, daß die Behörde, der die Religionsschulen unterstellt sind, die Absicht hat,' die Anstellung des Lehrers mehr von seiner Befähigung als von dem Wohlwollen der Herren Leiter abhängig zu machen. Desgleichen dürfte die Entlassung eines Lehrers auch nur auf disziplinarischem Wege und nicht durch das bloße Machtwort des Dirigenten erfolgen können. Bisher stand es ausschließlich im Belieben des Leiters, dem Lehrer den Umfang seiner Tätigkeit zuzuweisen. Und da sich die Höhe des Einkommens nOch der Zahl der erteilten Stunden richtete, so konnte es Vorkommen, daß ein älterer bewährter Lehrer einem jungen, der eben erst schüchtern und mit Zagen seine ersten pädagogischen Versuche machte, im Einkommen nachstand. Auch in der buntscheckigen Verschiedenheit der bisherigen neun Anstalten in bezug auf die Zahl und Lage der Unterrichtstage und -Stunden ist eine ungleichmäßige Beschäftigung und somit eine differenzierende Besoldung der Lehrer begründet. An der einen Anstalt kann der Lehrer 14 Stunden, an der andern höchstens 5 Stunden in der Woche unterrichten. Man ist zwar in der letzten Zeit in einzelnen Fällen dieser Ungleichheit in der Beschäftigung und Besoldung der Lehrer dadurch zu begegnen bestrebt, daß man Lehrern an zwei Anstalten Unterrichtsgelegenheit bietet; allein dieses an sich löbliche Verfahren dürfte doch zu mancherlei Unzuträglichkeiten führen, die wohl nicht weiter erörtert zu werden brauchen. (Man denke nur daran, daß die eine Anstalt mehr nach orthodoxen, die andere mehr nach liberalen Grundsätzen geleitet wird.) '; Sollen die Lehrpersonen nicht der Willkür der Herren Dirigenten anheimfallen und nicht dem Zufall unterworfen sein, so muß die Anstellung der Lehrer, die Art und der Umfang der Beschäftigung und die Besoldung nach den allgemein üblichen Grundsätzen erfolgen, wie diese bei analogen Behörden maßgebend sind. Vor allem ist anzustreben, daß die Lehrpersonen, deren Haupt- oder ausschließlicher Beruf die Erteilung, des Religionsunterrichts ist, mit einem festen, einer progressiven Steigerung fähigen Jahresgehalt als Beamte der jüdischen Gemeinde angestellt werden. Als solche haben sie

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