Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 29 (21.7.1905)
- Date
- 1905-07-21
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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69. Jahrgang, No. 29, Berlin, 21. Juli 1905, Beilage zur „Allgemeinen Leitung ötg Judentums Korrespondenten und Mschnchten. Deutschland. 22 Berlin,, 18. Juli. Zum Direktor des Berliner städtischen Pfandbriefamtes ist der langjährige Syndikus des Instituts Dr. jur. Georg Minden gewählt worden. Herr Dr. Minden trat als Nachfolger Eduard Laskers vor Jahren in seine jetzige Stellung ein und hat diese mit großer Sachkenntnis und voller Hingabe stets verwaltet. Der große Kreis derer, die ihn kennen und schätzen, wird sich mit uns dieser wohlverdienten Beförderung herzlich freuen. s. Berlin. 16. Juli. Am 7. d. M. hat der Kartelltag des Bundes Jüdischer Korporationen einstimmig folgende Resolution angenommen: „Der „Bund Jüdischer Korporationen"» der Verband der „Vereine Jüdischer Studenten", ist seiner ganzen Tendenz nach nicht konfessionell, wie in der Oeffentlichkeit vielfach angenommen wird. Er sucht vielmehr seine Mitglieder zur Stellungnahme zu allen kulturellen und sozialen Fragen innerhalb des Judentums änzuregen. Infolge der judenfeindlichen Entwicklung, die das deutsche Studeutenwefen innerhalb der letzten Jahrzehnte genommen hat, ist die Existenz der V. I. St. mehr als berechtigt; sie ist einfach eine Notwendigkeit. Was nun den sogenannten „Kampf um die akademische Freiheit" betrifft, so. sieht der B. I. C. in ihm nur einen Versuch, im Namen der akademischen Freiheit eines der wichtigsten Rechte der Studentenschaft, die Koalitionsfreiheit, zuungunsten der katholischen Korporationen zu unterdrücken. Man mag sich zum Ultramontanismus stellen wie -man will, auf jeden Fall ist die gewaltsame Unterdrückung der katholischen Korporationen ein Unrecht, und, wenn sie gar im Namen der akademischen Freiheit geschieht, eine innere Unwahrheit. Zufolge der akademischen Freiheit muß allen Studenten das Recht eingeräumt werven, sich auf Grund eines jeden Prinzips zusammenschließen zu dürfen, gleichviel ob die Majorität der Studentenschaft mit diesem sympathiesiert oder nicht. Der B. I. C. lehnt es daher wie bisher ab, sich an denl Kampf gegen die katholisch-ultramontanen Studentenverbindungen zu beteiligen." — Wie uns übrigens mitgeteilt wird, hat sich ein „Verband schwarzer Korporationen", der nach seiner ganzen Zusammensetzung antisemitische Tendenzen zu verfolgen scheint, an der ^Berliner Universität gebildet. Ihm gehören zurzeit zwölf Korporationen an: der Verein Deutscher Studenten, der Akademische Turnbund mit drei Vereinen und der „nationale" Deutsche Verband wissenschaftlicher Vereine, der bei den Lesehallenwahlen stets Hand in Hand mit dem V. D. St. geht, mit fünf Vereinen, außerdem auch die Akademische Liedertafel, der Akademische Quartett-Verein und der Akademisch- Theologische Verein. Die Herren haben bis jetzt noch nicht ihr Programm der Oeffentlichkeit übergeben; man wird aber nicht fehlgehen, wenn man annimmt, daß Korporationen, die sich um den „Verein Deutscher Studenten" scharen, nicht von Geistesfreiheit träumen werden. 8. Berlin, 16. Juli. Ein Pücklerprozeß sollte gestern vor der „ersten Strafkammer des Landgerichts II stattfinden. Wegen Vergehens gegen den § 130 St. G. B., Aufreizung zum Klassenhaß, war Graf Walter Albrecht Erdmann Pückler zu Klein-Tschirne angeklagt. Am 13. Dezember v. I. hielt Graf Pückler in dem „Elysium" zu Bernau eine seiner bekannten Reden, in der er „bildlich" seine Zuhörer auf-, forderte, „die Juden zu verhauen". Der überwachende Polizeiwachtmeister Kaßner nahm indessenikeinerlei Veranlassung, die Versammlung aufzulösen. Trotzdem hatte die Bernauer Rede die vorliegende Anklage zur Folge, die vor Gericht von Staatsanwältschaftsrat Mundry vertreten wurde. Die Verhandlung selbst wurde durch das Nichterscheinen des Grasen Pückler vereitelt. Er'zog es wieder vor. ohne jede Entschuldigung an Gerichtsstelle nicht zu erscheinen. Es wurde festgestellt, daß Graf Pückler zu Händen seiner Wirtschafterin Alma . Krause in Klein-Tschirne geladen war. Staatsanwaltschaftsrat Mundry nahm Nur aus diesem Grunde von dem Anträge einer Verhaftung des Grafen Abstand, die er beantragt hätte, wenn die Ladung dem Angeklagten persönlich zugestellt worden wäre. ^Der Vertreter der Anklagebehörde beantragte deshalb nur die Vertagung des Termins und Vorführung des Grafen Pückler. Der Gerichtshof beschloß nach dem Anträge, den Termin zu vertagen und den Angeklagten vorführen zu lassen. 22 Berlin, 16. Juli. Im Herren hause hatte vor längerer Zeit der Rittergutsbesitzer v. Clitzing in Charlottenhos bei Kietz Aeußerungen gemacht, die den Vorstand des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens veranlaßten, an denselben folgendes Schreiben zu richten: Ew. Hochwohlgeboren haben, wie wir aus dem amtlichen stenographischen Berichte ersehen, arn Montag den 16. v. M. in der 16. Sitzung des Preußischen Herrenhauses bei Gelegenheit der Eisenbahndebatte wörtlich gesagt: „In den Zügen werden wir genau sortiert nach dev ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse, in den Wartesälen aber nicht. Es steht zwar darüber, aber es ist jedem erlaubt, hineinzugehen, wie er will. Für unsereinen als Mann oder für ganze Familien ist das egal; aber es reisen auch manchmal Damen, junge Damen, allein, und da macht sich in der zweiten Klasse ein Publikum breit, das zu unfern Staatsangehörigen jüdischen Glaubens.gehört, die sich durchaus nicht immer so gegen Damen und namentlich junge Damen benehmen, daß man die Damen allein fahren lassen kann. Wenn die Herren in die Wartesäle gewiesen würden, zu denen sie Billetts haben, so würde das ausgeschlossen sein." Als die Vertreter der größten Vereinigung der deutschen Judendes mehr als 100 000 deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens um fassenden Zentralvereins, gestatten wir uns, Ew. Hochwohlgeboren darauf ergebenst hinzuweisen, daß Sie zwar in Ihrer Rede diese an so hervorragender Stelle ohne die Spur eines Beweises aufgestellte Behauptung ausdrücklich zu den „Kleinigkeiten" rechnen, wir aber davon eine ganz andere Auffassung haben. Wir find der Ansicht, daß das Publikum, welches, mit Fahrkarten dritter oder vierter Klasse ausgerüstet, sich in den Wartesälen , erster oder zweiter Klasse aufhält, in den allerseltensten Fällen zu den „Staatsangehörigen jüdischen Glaubens" gehört. Wir sind ferner der Meinung, daß es Ew. Hochwohlgeboren schwer fallen würde, die aufgestellte Behauptung zu beweisen, noch schwerer aber, nachzuweisen, daß es vorzugsweise jüdische Reisende sind, welche gegenjunge Damen sich unziemlich benehmen. Wir erwarten, daß Ew. Hochwohlgeboren Wert darauf legen, nicht zu denjenigen gerechnet zu werden, welche unwahre, mindestens aber unerweisliche Behauptungen, durch welche die Ehre einzelner oder ganzer Bevölkerungsklassen angegriffen wird, leichtfertig aufstellen, und wir unterbreiten Ihnen deshalb ergebenst das Ersuchen, entweder uns die Beweise für Ihre Behauptung gefälligst mitzuteilen oder aber — falls nämlich, wie wir überzeugt sind, nur eine rednerische Entgleisung vorliegt — an derselben Stelle, an welcher jene unrichtige und verletzende Aeußerung gefallen ist, ihre' Richtigstellung zu bewirken." Diese Erwartung hat sich nicht erfüllt; Herr von Clitzing hat weder in der vorigen, noch in der letzten Session Gelegenheit genommen,, im Herrenhause seine die deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens beleidigenden Behauptungen auf eine irrtümliche Annahme zurückzuführen, noch überhaupt das Schreiben des „Zentralvereins" zu beantworten. — Posen, 14. Juli. Nach dem Vereinsgesetz ist von allen Versammlungen, in welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert oder beraten werden sollen, mindestens 24 Stunden vor dem Beginn der Versammlung unter Angabe des Orts und der Zeit derselben Anzeige zu machen. W. und Genossen aus der Gegend von Jarotschin hatten sich in einer Privatwohnung eingefunden, um