Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 29 (21.7.1905)
- Date
- 1905-07-21
- Page
- Seite 338 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228636-3228666--61867-3275712- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Judentum zurückzuweisen, einmal weil jedem — auch dem unbefangensten Menschen, die Oede und Schalheit solcher rein gewaltsam auf das Judentum zugespitzten Literaturprodükte auffällen muß; dann aber auch, weil es sich um Sachen handelt, die das Judentum absolut nichts angehen. Jedes Uebel muß an der Wurzel angefaßt werden. M wird nicht eher besser werden, als bis sich die „geschäftlichen Kalküle" als Fehlschläge erweisen werden. Nicht eher, als bis die Juden sich abwenden von der Unterstützung dieser Art der Literatur. Otto v. Leixner hat einen Schutzbund ins Leben gerufen „zum Kampfe gegen den Schmutz in Wort und Bild." Uns Juden täte ein anderer Schutzbund mindestens ebenso Not zum Kampf gegen die jüdische — judenfeindliche Geschäftsliteratur. Dir Mache. Berlin, 18. Juli. s ist bekannt, daß unsere Gegner, nachdem sie die Juden mit großer Gewandtheit aus allen anderen Positionen so ziemlich verdrängt haben, jetzt ihre Pfeile vornehmlich gegeü die jüdischen Aerzte richten. ' In der Berliner Aerzte- Korrespondenz finden wir deshalb folgendes: „Medizin und Religion" überschriebene Mahnwort: „Der unbefangene Leser der „Aerztlichen Mitteilungen" wird bei Durchsicht der neuesten Rubrik „Stellennachweis" von der wirtschaftlichen Abteilung des Deutschen Aerztevereinsbundes (Leipziger Verband) staunend den Kopf schütteln. Von 56 Angeboten: Assistenten, Vertreter, Praxisstellen haben 32, also mehr als die Hälfte, den Zusatz „Christ" oder „evangelisch", „protestantisch". Ist es nur ein Zeichen von Unbefangenheit, wenn der Leser bisher der Ansicht gewesen ist, daß vor allem eine gründliche Kenntnis der wissenschaftlichen und praktischen Medizin, ein gefestigter Charakter, gute Umgangsformen die Fähigkeit eines tüchtigen Arztes bedingen? Was hat aber um Himmelswillen die Tätigkeit des Arztes mit der Religion und Konfession zu tun? Haben nicht deutsche Aerzte verschiedenen religiösen Bekenntnisses, die wir mit Stolz die Unfern nennen, unsere Wissenschaft auf das Glänzendste gefördert? Standen nicht in den letzten Jahren alle deutschen Aerzte Schulter an Schulter im Kamps um die wirtschaftliche Hebung unseres Standes? Zeigt nicht die tägliche Erfahrung, daß christliche Aerzte an jüdischen Krankenanstalten, in jüdischen Familien, sowie jüdische Aerzte an christlichen Krankenhäusern mit großem Erfolg ihre Tätigkeit ausüben? „Die Aerzte sind die Führer der Nation" wird in unfern Blättern mit Stolz zitiert; der ärztliche Beruf ist ein freier, ein unabhängiger nach oben und nach unten! Wie stimmt dies obenbezeichnete Verfahren mit diesen hochtönenden Worten überein? Man sollte doch meinen,, daß das dem Arzte innewohnende Gerechtigkeits- und Unabhängigkeitsgefühl ihn in erster Reihe verpflichte, sich den engherzigen und rückständigen Anschauungen gewisser Kreise kraftvoll entgegenzustellen und nicht derartige ungerechte und kulturfeindliche Bestrebungen gutzuheißen. Darum fort mit diesen „konfessionellen" Angeboten, die durch Aussäen von Zwietracht die bisherige erfreuliche Einmütigkeit der Kollegen aus das Ernftlichste gefährden!" * Ein Berliner Mitarbeiter berichtet dem Stuttgarter - „Schwäbischen Merkur": „Wieder einmal ist ein Zipfel des den Stengel'schen Reichsfinanzplan verhüllenden Schleiers zu lüften : nicht nur eine Reichserbschaftssteuer, sondern auch eine Reichswehrsteuer wird beabsichtigt. Ein neuer. Gedanke ist auch diese nicht mehr. Fast ein Vierteljahrhundert ist darüber vergangen, daß die Regierung mit einer Wehrsteuervorlage an den Reichstag herantrat. Man hat im Lauf der Zeiten gar manches Fiasko von Steuervorlagen gesehen, ein so vollständig vernichtendes wie in diesem Fall aber niemals wieder. Der Gesetzentwurf fand tzn Reichstag nicht einen einzigen Befürworter. Heute kann man freilich von. antisemitischen Rednern ganz offen erklären hören, daß ihnen eine solche Wirkung der Wehrsteuer durchaus er- - wünscht/' wäre, ' um die Juden aus der Arme e heraüszubringen und zugleich dem Reich noch besonders tributpflichtig zu machen. Indes wird man diese Herren, da doch wohl auch jetzt ein ausschließlich auf die Juden beschränktes Wehrsteuergesetz nicht zu erreichen sein wird, ein wenig an ihr sonst immer so lärmend zur Schau getragenes mittelstandfreundliches Herz erinnern müssen. Eine Wehrsteuer nach dem Muster der Vorlage von 1881 würde in erster Linie eine neue schwere Last für den Mittelstand werden; statt Gerechtigkeit würde die neue Steuer vielfach härteste Ungerechtigkeit schaffen; insbesondere würde das unter diesem Gesichtspunkte schon bisher bestehende Mißverhältnis zwischen söhnereichen und kinderlosen oder nur mit Töchtern gesegneten Familien noch ganz außerordentlich verschärft werden."' fr Das Gesetz über die Trennung von Staat und Kirche in Frankreich ist nun nach langen Beratungen angenommen worden. Aus demselben ist für die jüdischen Verhältnisse folgendes zu entnehmen: Das Pensionsgesetz wurde vom Abgeordnetenhause radikal umgestaltet. Alle amtsunfähig gewordenen Beamten bekommen ohne Rücksicht auf Alter und Dauer der Dienstzeit im ersten Jahre ihren vollen Gehalt, im zweiten Jahre zwei Drittel, im dritten Jahre die Hälfte und im vierten Jahre ein Viertel desselben ausgezahlt. Gemeinden in Städten mit unter 1000 Seelen zahlen die Hälfte obiger Beträge. Die Witwe eines verstorbenen Beamten erhält, falls sie minderjährige Kinder hat, die Hälfte.der Pension, eine ohne minderjährige Kinder ein Viertel derselben. Diese Pension selbst beträgt für Lehrer im Alter von 60 Jahren und 30jährigenr Dienst drei Viertel, im Alter von 45 Jahren und 20jähriger Dienstzeit die Hälfte ihres Gehaltes, jedoch darf er bei letzterem 1500 Fr. jährlich nicht übersteigen. Alle diese Bestimmungen bedeuten gegenüber der Regierungsvorlage eine Aenderung zugunsten der Lehrer und ihrer Relikten und zuungunsten der die Pension zahlenden Gemeinden. Große jüdische Gemeinden mit über 1000 Seelen befinden sich nämlich in Frankreich nur 4, und zwar: Paris, Marseille, Lyon und Nancy. Die anderen jüdischen Gemeinden, selbst in solchen großen Städten wie Nemirmont, Luneville, Rheims und Lille, haben weniger als 200 Steuerzahler. Trotzdem unterhalten alle diese Gemeinden einen Rabbiner und zwei Lehrer. Solche Gemeinden werden nach dem Gesetze ausschließlich auf ihre eigenen Mittel angewiesen bleiben und werden keine Hilfe aus dem Staatssäckel erhalten können. Nach den in der französischen Kammer erteilten Aufstellung der Einkünfte der Kirchengüter und Konsistorien werden die Einkünfte der katholischen Kirchen auf 11,547,798 Franken geschätzt. Die Einnahmen der 586 protestantischen Kirchengemeinden betragen 1,121,146 Franken und die Ausgaben 1,068,232 Franken, die Einnahmen der 65 jüdischen Gemeinden gar nur 1,058,347 und die Ausgaben 1,005,803 Franken. Diese Summe werden die französischen Juden wohl auch freiwillig aufbringen können. * Die englische Fremdenbill wird nun in dritter Lesung beraten. Die Aussichten der Bill in der Gestalt, wie sie die Negierung haben will, sind nur gering. Bezeichnend ist auch diesesmal die Haltung der jüdischen Abgeordneten, welche durch ihre Abstimmung sich regelmäßig lahm legten. Leider aber gehen die meisten Amendements, welche die Liberalen zugunsten