Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 28 (14.7.1905)
- Date
- 1905-07-14
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3228636-3228665--61861-3275705- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
G9. Jahrgang. No. 28. f Seilage zur „Allgemeinen Leitung deß Judentum^'' Oorrelpondrn?rn und Mchrichten. Deutschland. S.. §^L Berlin, 9 Juli- Am 21. v. M. fand eine Sitzung des geschäftsführenden Ausschusses, des Hilfsvereins der Deutschen Juden unter dem Vorsitz des Herrn James Simon statt. Herr Dr. Nathan berichtete ausführlich über die Tätigkeit des Vereins indem letzten Vierteljahr. Aus seinem Berichte ging hervor, daß die Zahl der Mitglieder des Hilssvereins zwar Beständig zunehme, daß aber die Einnahmen desselben bei weitem nicht im Verhältnis stehen zu den .außergewöhnlichen Aufwendungen, die er zu machen gezwungen ist. Es müßte daher als eine Ehrenpflicht eines jeden deutschen Juden betrachtet werden, Mitglied des Hilfsvereins zu werden. Die Haupttätigkeit galt in erster Reihe den russischen Juden; es wurden vom 1.^ Januar bis 1. Juni 1905 allein zugunsten unserer russischen Glaubensgenossen nicht weniger als 210 000 Mark verausgabt. Von den Anstalten, die vom Hilfsverein teils begründet, teils subventioniert werden, ist am 1. Juni der Kindergarten in Safed, am 16. der Volkskindergarten in Stanislau eröffnet worden. Am 18. Mai ist Oberlehrer Josef Carlebach in sein neues Amt am Lehrerseminar in Jerusalem eingesührt worden. Aus den weiteren Verhandlungen sei hier folgendes erwähnt. Es wurde beschlossen, eine gemeinsame Aktion aller großen jüdischen Organisationen zur Versorgung der Familien der Getöteten und Schwerverwundeten von Schitomir in die Wege zu leiten, an der sich der Hilssverein der Deutschen Juden, die Großloge für Deutschland U. O. B. B. und der Hilfsverein in Frankfurt a. M. beteiligen werden. Behufs Begründung Von Auskunftsbureaus für Auswanderer in Rußland nach dem Muster der deutsche Schutzkomitees sind 2000 Rubel bewilligt worden. Den geplünderten Juden in Melitopel wurden 2000 Mark, denjenigen von Brest-Litewsk 1000 Mark und den Abgebrannten in Turow (Gouv. Minsk) 500 Mark überwiesen. Der geschäftsführende Ausschuß hat ferner beschlossen, in Jerusalem eine neue Mädchenschule im Anschluß an die dortigen Kindergärten des Hilssvereins zu begründen. Die einzige Mädchenschule, die dort existiert, nämlich die Eveline v. Rothschild'sche, reicht bei weitem nicht aus. Die neue Schule soll im Herbst ins Leben gerufen werden. Eine ganze Reihe weiterer Beträge wurde bewilligt, unter anderem für die Abgebrannten in Haskieuy, für ein Ambulatorium in Braila, für Zwecke der Bekämpfung des Mädchenhandels u. a. m. Einige Anträge mußte.leider der Ausschuß ablehnen in Rücksicht daraus, daß die materiellen Kräfte des Hilfsvereins in den letzten Monaten auf das äußerste durch die russischen Juden in Anspruch genommen werden und es gar nicht abzusehen ist, wie die Verhältnisse in.Rußland sich gestalten und welche weiteren Mittel sie noch erfordern werden. Der Vorsitzende hob noch einmal die dringende Notwendigkeit hervor, die Finanzen des Vereins zu stärken uud bat die erschienenen Herren, mit der größten Energie für die weitere Entwicklung und. Propagierung des Hilfsvereins tätig zu sein. 8. Berlin. Die Idee, der Gründung eines gemeinsamen Archivs für die deutschen Juden, hat in den letzten Wochen das Interesse weiter Kreise unserer Glaubensgenossen erregt. Die Anregung zur Gründung eines Gesamtarchivs ist, wie unsere Leser wissen, von der Großloge des Ordens B’nei Brit i linb dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund ausgegangen. In dem Archiv sollen — so erklärte das vor längerer Zeit den jüdischen Gemeinden übersandte Zirkular dieser beiden Verbände -rdie jüdischen Gemeinden, Verbände,. Gesellschaften, auch Private, solche wichtigen Urkunden, und Aktenstücke, die sie für ihre laufenden Geschäfte nicht mehr gebrauchen, im Original oder, sofern sie sich ihrer nicht entäußern wollen, in Abschrift niederlegen. Es handelt sich dabei um Gemeinde- und Gesellschastsbudgets, um Anstellungen und Dienstinstruktionen, Akten über Erbauung und Einrichtung von Synagogen und Schulen, Friedhofs- und Synagogenordnungen, Erwerbung von Grundstücken, Verkehr mit den staatlichen Behörden,, sowie um historische und biographische Merkwürdigkeiten jeder Art, auch aus älterer Zeit usw. Nur wenn alle diese Akten, sicher ausbewahrt und wohlgeordnet, stets der Einsicht der Interessenten offen liegen, darf man hoffen, sowohl eine durch Präzedenzfälle gewährleistete Konstanz, der Verwaltungspraxis zu schaffen, als auch dem Historiker, Kulturhistoriker, Statistiker, Staatsrechtslehrer und Politiker ein-genügendes Material zur Beurteilung der Zustände der Juden in Deutschland zu bieten. Die einzelnen dem Archiv übergebenen Stücke bleiben Eigentum ihrer Besitzer,. und diesen steht jederzeit das Recht zu, ihre Archivalien zurückzufordern. Das Schreiben der beiden Verbände ist allen jüdischen Gemeinden im deutschen Reiche mit der Anfrage übersandt worden, ob sie geneigt wären, die Gründung des Archivs durch Ueberlassung des bezüglichen Aktenmaterials zu unterstützen. An die hiesige Gemeinde erging die weitere Anfrage, ob die erforderlichen Räumlichkeiten zur Unterbringung des Archivs hierfür Verfügung gestellt werden könnten. Diese Anregung wurde hier freudig begrüßt, um so freudiger, als auch hier vor einigen Jahren bereits die gleiche Idee gefaßt wurde. Im Jahre 1902 wurde nämlich derselbe Gedanke von unserem hochverdienstvollen Sanitätsrat Neumann im Schoße der Bibliothek-Kommission erörtert uud grundsätzlich angenommen, ja, es wurden bereits die einleitenden Schritte zur Verwirklichung des Planes unternommen. Deshalb erklärte auch die Bibliothek- Kommission, welche jetzt gutachtlich über die Anfragen der Verbände gehört wurde, das Unternehmen für sehr verdienstlich und der Förderung wert. Unter eingehender Motivierung erachtete sie die Gründung eines Archivs für dringend notwendig und wünschenswert.. Sie hielt es, weil der Bestand eines derartigen Unternehmens im Falle der Angliederung an die jüdische Gemeinde gesicherter erscheinen müsse, indessen für geboten, daß die Archivgründung von der Gemeinde 'ins Werk gesetzt und nicht dem D. I. G. B. überlassen würde. Der hiesige Gemeindevorstand, der von vornherein dem Plane an sich durchaus geneigt war, konnte sich der letzterwähnten Bedingung nicht anschließen. Die Archivgründung ist, wie der Gemeindevorstand mit vollem Recht in den hierüber gepflogenen Beratungen hervorhob, eine Sache der gesamten deutschen Judenheit. Ein derartiges Werk in Angriff zu nehmen,.. wird eine Einzelgemeinde — und sei es auch die Berliner — nicht als berufen erachtet werden können, so lange Verbände vorhanden sind, deren Aufgabe es ist, die über den Pflichtenkreis der Einzelgemeinde hinausgehenden Interessen der Gesamtheit wahrzunehmen. Aus diesem Grunde wurde der Vorschlag der Bibliothek- Kommission, seitens der Gemeinde das Archiv ins Leben zu rufen, abgelehnt. Dagegen wurde die Kommission beauftragt, zur Förderung der Anregung mit der Großloge und dem D. I. G. B. in kommissarische Verhandlungen zu treten. Aus Grund der sehr eingehenden Beratungen unterbreitete die Kommission alsbald dem hiesigen Gemeinde-, Vorstände den Antrag, zu den Kosten, welche die Einrichtung und Erhaltung des Archivs voraussichtlich verursachen wird, einen Beitrag von jährlich 2500 Mark zu bewilligen mit der Maßgabe, daß der Sitz des Archivs sich in Berlin befinden soll. Für den Fall, daß die Gemeinde. Räume für das Archiv zur Verfügung stellt, soll der Mietwert derselben von dem Jahresbeitrag in Abzug gebracht werden. Die Gesamtkosten der Archivunterhaltung werden aus 8—10 000 Mark jährlich veranschlagt. Hierzu steuert der D. I. G. B. — abgesehen von einem Betrage von 750 Mark für die Kosten der ersten Einrichtung — 1750 Mark bei. Den gleichen Betrag sowohl für die erste Einrichtung als auch die. laufenden Kosten stellt die Großloge zur Verfügung, während die Baronin von Cohn-Oppenheim-Stiftung sich zu einer jährlichen Beisteuer von zunächst 300 Mark verpflichtet hat. Zur Leitung des Archivs soll ein Kuratorium bestellt werden, in das, für den Fall seiner Beteiligung, der Vorstand der hiesigen Gemeinde infolge der kommissarischen Vereinbarungen eine beliebige Anzahl von Vertretern entsenden dürfen soll. Der Gemeindevorstand trat dem Anträge der Kommission bei und bewilligte vom 1. Juli dieses Jahres ab zunächst