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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-07-14 · Heft 28 (14.7.1905) · p. Seite 328

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 28 (14.7.1905)
Date
1905-07-14
Page
Seite 328 (sequence 4)
Language
German
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328 : Von großem Interesse ist der folgende Auszug aus.dem Protokoll der Sitzung des russischen Ministerkomitees vom 16. Mai d. I., in der die Beratung des die Juden betreffenden Teils des Zarenerlasses vom 25. Dezember 1904 aus der Tagesordnung stand. In Anbetracht dessen, daß die Zentralgewalt sich schon seit 200.?Jahren unablässig mit der Judenfrage befaßt, ohne sie jedoch definitiv lösen zu können, beschließt das Ministerkvmitee nochmals, diese Frage'eingehend zu ventilieren. Das Protokoll gibt zunächst eine Uebersicht der Judengesetzgebung in Rußland seit 1772 und teilt gleich am Anfang die unseres Wissens bis jetzt unbekannt gebliebene Tatsache mit, daß die Kaiserin Katharina II. gleich nach der ersten Teilung Polens sämtlichen Bürgern, der Rußland zugefallenen polnischen Provinzen, speziell aber den Juden, die absolute und volle Gleichberechtigung in einem feierlichen Akt garantiert hat. Was jedoch das kleine Rumänien im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts ohne Widerspruch sich gestatten durfte, konnte dem mächtigen Rußland hundert Jahre früher nicht verwehrt werden. Katharina II. beeilte sich daher, ihr gegebenes Wort zu brechen und gegen die Juden eine ganze Serie von Ausnahmegesetzen zu erlassen. Nicht nur wurden sie vom Militärdienst ausgeschlossen und ihnen dafür eine schwere Kopfsteuer auserlegt, sie wurden 1785 auch aus der Stadtverwaltung ausgeschlossen. Gleichzeitig wurde ihnen das Wohnen außerhalb der neueroberten Provinzen untersagt. Dadurch war der Grund zur Schaffung des später so berüchtigt gewordenen Ansiedlungsrayons gelegt. Auch das Verbot, Land zu kaufen oder zu pachten, stammt bereits aus den Tagen Katharinas II. her. Die judenfeindliche Gesetzgebung wurde von dem im Anfang seiner Regierungszeit, liberalisierenden Zaren Alexander I. für einige Jahre unterbrochen. 1804 gestattete er den Juden, in den von ihnen bewohnten Provinzen sowie im Kaukasus nicht besetzte. Ländereien käuflich zu erwerben. Allein diese liberalen Anwandlungen haben nicht lauge vorgehalten. 1807 wurden die Juden, welche von den ihnen gewährten Begünstigungen Gebrauch machten und sich auf dem flachen Land niederließen, ausgewiesen. Zar Nikolaus I. fuhr mit dem Ausbau der künftigen Maigesetze, zu dem Katharina den Grundsteign gelegt hatte, weiter fort. Der von der nordischen Semiramis geschaffene Ansiedlungsrayon wurde um die Gouvernements Tschernigow und Poltawa, sowie um die Städte Kiew, Nikolajew und Sebastopol weiter verkürzt. Ferner verbot er den Juden, sich auf dem flachen Lande der Gouvernements Mohilew und Witebsk, sowie in den den Kosaken gehörenden Dörfern niederzulassen. Ebensb verbot er ihnen das Wohnen im Kaukasus und Sibirien. Endlich wurden die Jgnatiewffchen Maigesetze insofern antizipiert, als im Jahre [1843 die berühmte 50 Werst-Zone längs der Grenze vom Zaren Nikolaus zum erstenmal ins Leben gerufen -wurde. Nicht nur durften sich die Juden in dieser Zone nicht mehr niederlassen, Zar Nikolaus befahl sogar, sämtliche bereits dort ansässigen Juden auszuweisen.' Freilich war das eher gesagt als getan, da die strenge Durchführung dieses Befehls ganze Länderstrecken menschenleer gemacht hätte. Nicht vergessen dürfte es werden, daß Zar Nikolaus es auch war, der die bis dahin autonom gewesenen jüdischen Gemeinden aufhob und so die einzige den Juden übriggebliebene Organisation vernichtete. Die auf den jüdischen Gemeinden in Gestalt von Fleisch- und Lichtabgaben. lastenden speziellen Steuernmußten selbstredend nach wie vor gezahlt werden. Abermals trat nach 30 jähriger schwerer Verfolgung für die .Juden eine kurze Ruhepause ein. Zar Alexander II. begann seinen Regierungsantritt mit einer Reihe von Erleichterungen, deren bedeutungsvollste die Gewährung des freien Wohnrechts an einige Kategorien von Juden war. Es war nun selbstverständlich, daß die Juden von den ihnen gewährten Rechten Gebrauch machten und so allmählich teilweise zu einigem Wohlstand gelangten. Diese natürliche Tatsache erschien aber dem russischen Tschinöwniktum als eine ganz unerhörte Frechheit und man beeilte sich sehr bald, eine scharfe Wendung nach rückwärts zu machen. Schon 1864 wurde den Juden der Kauf von unbeweglichem Eigentum, selbst im Ansiedlungsrayon, nach Möglichkeit erschwert. 1866 wurden die. von den Zaren Alexander I. und Nikolaus I. betriebene Gründung von jüdischen Kolonien, welche zur Errichtung von mehr als 300 jüdischen Dörfern in fast sämtlichen Gouvernements des Ansiedlungsrayons geführt haben, definitiv ausgegeben: 1870 wurde die Zahl den jüdischen Stadtverordneten beschränkt. . . ' ^. Man sieht, sämtliche Bestimmungen der Maigesetze waren schon im Laufe des ersten Jahrhunderts' nach Eroberung der von den Juden bewohnten Provinzen in Kraft getreten und der berüchtigte Jgnatjew hatte nichts weiter zu tun, als alle diese Bestimmungen zukodifizieren und für die richtige Wirksamkeit zu sorgen. Die judenfeindliche Gesetzgebung reicht bis kurz vor dem. Ausbruchder Revolution in Rußland, da noch im Jahre 1903 den Juden das Erwerben von Ländereien im gesamten russischen Reiche verboten wurde. Das war der letzte Schlag, den das sterbende russische Tschinöwniktum gegen die Juden geführt hat. Das Protokoll, gibt selbst zu, daß von allen Ausnahmegesetzen keines so schwer auf den Juden gelastet hatwie die Beschränkung des Wohnrechts. Die Zusammenpferchung in einigen wenigen Städten und das dadurch erzeugte Massenelend hat sogar einen Plehwe veranlaßt, nicht nur den Juden gegen 200 Dörfer neu zu eröffnen, sondern auch die 50 Werst-Zone definitiv aufzuheben. Die letzten 125 Jahre bilden also für die Juden eine einzige ununterbrochene Kette von harten Verfolgungen nnd schweren Bedrückungen aller Art. Dennoch wagt das Ministerkomitee zu behaupten, daß in der Judenpolitik der Negierung weder Absicht noch Ziel zu erkennen wären. Die Regierung hat von den Tagen der Zarin Katharina II. bis auf den heutigen Tag in bezug auf die Juden geschwankt. Unter diesen Umständen konnte auch das Ministerkomitee nicht anders als schwankend sein. Trotz 125 jähriger Erfahrung und obgleich - die zahlreichen Judenkommissionen ein erdrückendes Material aufgebracht haben, konnte es keine endgültige Entscheidung treffen, „da die Frage .noch immer nicht . gehörig aufgeklärt ist". Die Judensrage sei um so schwieriger, als sie nicht allein eine politische, sondern auch gesellschaftliche und Rassenfrage ist. Dadurch, daß sie von dem Gebiete der Politik auf das Gesühlsgebiet überspielt, wird ihre Lösung überaus delikat. Einerseits ist es zwar zweifellos, daß in einem Lande wie Rußland mit seinen zahlreichen und sehr verschiedenen Nationalitäten Ausnahmegesetze gegen ein einziges Volk uns!atthaft sind. Andererseits stellten aber die Juden eine besondere Rasse dar, der man doch nicht ohne weiteres Rechte einräumen dürste. Es könnten dadurch die Interessen derjenigen Körperschaften geschädigt werden, zu deren Schutz eben die Ausnahmegesetze erlassen wurden. Es sei nicht ausgeschlossen, daß die Gewährung der Gleichberechtigung an die Juden die nichtjüdische Bevölkerung derart alterieren würde, daß große, den.Bestand des Reiches erschütternde Unruhen entstehen könnten. Dennoch erscheint es dringend geboten, auf die eine oder die andere Weise die zukünftige Politik in bezug auf die Juden festzulegen. Die Möglichkeit ist dazu aber nur gegeben, wenn die Regierung sich in bezug aus die Juden eins mit der gesamten Bevölkerung wisse. Wenn man die Lösung der Judenfrage dem Volke resp. seinen Vertretern überläßt, so wird niemand Prätentionen gegen die Regierung mehr haben können. Daher beschließt das Ministerkomitee, sich an die demnächst einzuberufenden, von dem Volke erwählten Vertreter zu wenden und ihnen zu überlassen, auf diese verwickelte Frage eine definitive Antwort zu geben. Das Ministerkomitee verkennt nicht, daß die Judengesetze -zum Teil auf illegalem Wege erlassen worden und daher ungültig find. Ferner, daß ihre Anwendung von den untern Beamten häufig zu Durchstechereien mißbraucht werde. Es kommt endlich zu dem Schluß, daß es notwendig sei, diese Gesetzgebung radikal umzuändern und schlägt zu diesem Zwecke die Einsetzung einer Kommission vor, welche der kommenden Reichsduma eine betreffende Vorlage ausarbeiten soll. * Gleich nach den ersten Judenkrawallen in Rußland im Jahre 1881, infolge deren die jüdische Maffenemigration nach den Vereinigten Staaten begann,, ist der Gedanke entstanden, einen Teil. der neuen jüdischen Einwanderer als Kolonisten anzufiedeln. Die. ersten Versuche sind jedoch so gut wie gescheitert, und von den damals begründeten Kolonien

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