Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 26 (30.6.1905)
- Date
- 1905-06-30
- Page
- Seite 303 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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bedürftig seien. Die Großbanken könnten da ein patriotisches Werk tun. Darauf fiel aus der Versammlung die Bemerkung, daß Vertreter -von Aktiengesellschaften nicht in der Lage seien, aus dem Gesellschaftskapital Schenkungen zu machen. Worauf der Fürst seinerseits zu verstehen gab, nicht auf die Gesellschaften, sondern auf deren Direktoren und ihre Privatkassen sei es abgesehen. Schließlich meldete sich Direktor Ahrens von der Berliner Handelsgesellschaft zum Wort. Er erklärte, die Rede des Fürsten könne in den Kreis, in dem sie gehalten worden sei, nur irrtümlich geraten sein. Der Fürst wisse sehr gut, aus welchen Schichten das preußische Offizierkorps sich rekrutiere, und daß von diesen Schichten die Finanzwelt oder doch ein erheblicher Teil derselben, nämlich der zum Judentum gehörige, grundsätzlich ausgeschlossen sei. „Die Absicht, die Ausgeschlossenen für die Privilegierten zu Spenden heranzuziehen, könne kaum ernst gemeint sein." Diesen Einwand schien Fürst Donnersmarck nicht erwartet zu haben; seine Antwort klang ein bißchen gereizt. Er habe sich in seinem Leben oft um den Ausgleich sozialer Gegensätze bemüht und hoffe, auch hier nicht aus unüberwindliche Schwierigkeiten zu stoßen; ganz leise und unverbindlich, doch laut genug für feine Ohren, wurde die Möglichkeit angedeutet, gerade ein Zeichen patriotischen Gemeinsinnes, wie es jetzt erbeten werde, könne vielleicht Hindernisse beseitigen, die heute noch berechtigten Ansprüchen den Weg sperren. Der definitive Beschluß wurde auf den Herbst vertagt; vorläufig einigte man sich auf den Antrag eines israelitischen Großbankiers nur darüber, daß die Banken als solche sich an dem Geschenk nicht beteiligen sollen." Wir haben diesen Mitteilungen nichts hinzuzufügen. Es wäre sehr erfreulich, wenn die Hochfinanz die gleiche Festigkeit auch bei einer etwaigen neuen russischen oder rumänischen Anleihe an den Tag legen würde. * Das Gesetz über die Trennung der Kirche vom Staate ist von der französischen Kammer noch immer nicht verabschiedet worden, und immer neue Amendements werden eingebracht und diskutiert. Das Pensionsgesetz wurde radikal mngestaltet. Alle arbeitsunfähig gewordene Beamte bekommen ohne Rücksicht auf Alter und Dienstzeit im ersten Jahre ihr volles Gehalt, im zweiten Jahre 2/ä, im dritten Jahre die, Hälfte und im vierten Jahre V4 desselben ausgezahlt. Gemeinden in Städten mit unter 1000 Seelen zahlen die Hälfte obiger Beträge. Die Witwe eines verstorbenen Beamten erhält, falls sie minderjährige Kinder hat, die Hälfte der Pension, eine ohne minderjährige Kinder V4 derselben. Diese Pension selbst beträgt für Lehrer im Alter von 60 Jahren und 30 jährigem Dienst 3/4, im Alter von 45 Jahren und 20 jähriger Dienstzeit die Hälfte ihres Gehaltes, jedoch darf sie bei letzteren 1500 Franks jährlich nicht übersteigen. Alle diese Bestimmungen bedeuten gegenüber der Regierungsvorlage eine Aenderung zugunsten der Lehrer und ihrer Relikten und zuungunsten der die Pension zahlenden Gemeinden. Große jüdische Gemeinden mit über 1000 Seelen befinden sich nämlich in Frankreich nur vier und zwar: Paris, Marseille, Lyons und Nancy. Die andern jüdischen Gemeinden, selbst in großen Städten wie Remiremont, Luneville, Rheims und Lille haben weniger als 200 Steuerzahler. Trotzdem unterhalten alle diese Gemeinden einen Rabbiner und einen Lehrer, manche von ihnen sogar einen Rabbiner und zwei Lehrer. Solche Gemeinden werden nach dem Gesetze ausschließlich auf ihre eigenen Mittel angewiesen bleiben und werden keine Hilfe aus dem Staatssäckel erhalten können. Daher werden diese Gemeinden sich bemühen,/im Abgeordnetenhause eine Aenderung der sie schwer belastenden Bestimmungen herbeizuführen. Das jüdische Rabbinerseminar in Paris, welches bis zum Jahre 1885 vom Staate insofern subventioniert wurde, als letzterer die Lehrer bezahlte und die Schüler unterstützte, wurde seit 1885 sehr gekürzt. Die staatliche Subvention betrug von da ab nur 22000 Franks, was nur für das Gehalt der Lehrer, nicht aber zur Unterstützung der Schüler ausreichte. Das neue Gesetz strich auch diese Summe für die jüdischen Seminare. In bezug auf die Synagogen hat die Kammer eine für die Gemeinden günstige Aenderung getroffen. Nach der Regierungsvorlage hat die Religionsgemeinde zwei Jahre nach Jnkrafttretung des Gesetzes für ihre Synagogen und Bethäuser Miete zu zahlen. Die Kammer beschloß nun mit einer großen Majorität, daß Bethäuser den Religionsgemeinden für alle Zeiten gratis zur Verfügung stehen. Es ist zu hoffen, daß das Gesetz noch weiter zugunsten der Gemeinden modifiziert' werden wird. * Die Audienz der russischen Semstwovertreter beim Zaren hat stattgefunden und der Redner derselben, Fürst Trübetzkoi, hat in seiner Ansprache an den Beherrscher aller Reußen ausdrücklich hervorgehoben: „Der einzige Ausweg aus dem inneren Leiden sei die Einberufung von erwählten Vertretern des Volkes. Von einer solchen Volksvertretung dürften aber keine Teile der Bevölkerung, keine gesellschaftlichen Schichten ausgeschlossen werden, damit so Ausgeschlossene nicht Feinde der neuen Organisation würden." Auch im Ministerrate sprach sich, wie versichert wird, die Mehrheit der Minister gegen die Ausschließung der Juden aus der Volksvertretung aus. Inzwischen bleiben die Verhältnisse derselben nach wie vor trostlos. Man schreibt uns darüber: Wie seinerzeit mitgeteilk wurde, hat das Ministerkomitee beschlossen, die endgültige Regelung derJudenfrage der kommenden Gossndarstwenjia Duma zu überlassen. Die Beratungen über die Zusammensetzung dieses russischen Reichstages sollen gegen Mitte Juli abgeschlossen und der Reichstag selbst am 14. September einberufen werden..* Demselben soll eine Judenvorlage, d. h. eine Vorlage über die Regelung der Verhältnisse der Juden in Rußland zugestellt werden. Zur Ausarbeitung des Gesetzentwurfes ist eine aus Beamten der verschiedenen Ministerien bestehende Kommission einberufen worden. Dieselbe wird sehr langsam arbeiten, da sie vorerst das in den verschiedenen Ministerien aufgestapelte Material über diesen Gegenstand durchgehen sollen. Nachdem dieses mit russischer Gemütlichkeit geschehen sein wird, werden die Prinzipien des neuen Gesetzes ausgestellt und dem Zaren zur Genehmigung vorgelegt werden. Erst auf Grund dieser vom Zaren gutgeheißenen Leitsätze soll der Gesetzentwurf ausgearbeitet und der Gossudarstwenjia Dumr vorgelegt werden. Bekanntlich haben zahlreiche jüdische Stadtverordnete in fast allen Städten des jüdischen Ansiedlungsrayons ihre Aemter niedebgelegt. Die Regierung sollte dadurch gezwungen werden, die Bestimmungen der Maigesetze, durch welche den Juden das aktive und passive Wahlrecht zu städtischen Ehrenämtern genommen wurde, wieder aufzuheben. Die Bewegung unter den Juden hat eine solche Ausdehnung genommen, daß gegenwärtig im gesamten Ansiedlungsrayon es keinen einzigen jüdischen Stadtverordneten mehr gibt. Infolgedessen sahen die Gouverneure von Wilna und Kischinew sich gezwungen, mit den Juden zu paktieren und dieselben zu ersuchen, ihnen die wenigen von der Regierung den Juden zugestandenen Stadtverordneten zu präsentieren. Gleichzeitig gaben sie das Versprechen, die Präsentierten auch wirklich zu bestätigen. Selbstredend gingen die Juden auf diese Falle nicht ein und erklärten, nicht eher ein Stadtverordnetenmandat anzunehmen, als bis der betreffende Passus der Mnigesetze aufgehoben sein wird. Man sieht, auch in Rußland kann durch einmütiges und beharrliches Vorgehen etwas erreicht werden. Bestehen die Juden auf ihrer Forderung, sich von keinem Gouverneur auf dem Gnadenwege zum Stadtverordneten bestimmen zu lassen, so wird den Herrn Tschinowniks nur die Alternative übrig bleiben, entweder Städte mit 60 bis 75 Prozent Juden ausschließlich von christlichen Stadt-