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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-06-23 · Heft 25 (23.6.1905) · p. Seite 290

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 25 (23.6.1905)
Date
1905-06-23
Page
Seite 290 (sequence 2)
Language
German
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Der Vorsitzende erteilte alsdann Geheimrat Professor Dr. Ros in-Freiburg das Wort zu einem Referate über seine Arbeit betr. die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinden in Preußen. Vier Probleme sind'es, so führte der Redner aus, deren Lösung uns zu beschäftigen' haben: Es ist erstens die Herstellung der Organisations- Formen, zweitens die Bestimmung des Einflusses des geistlichen und des Laienelementes bei diesen Organisationsformen, drittens die Feststellung des Verhältnisses der Staatsgewalt zu den Organisationsformen und endlich viertens die Feststellung der Rechte der Minorität innerhalb der "Gesamtorganisation. Bei der Organisation der preußischen Inden handelt es sich um die Ordnung von Verhältnissen, die in Süddeutschland größtenteils bereits eine befriedigende Regelung gefunden haben. Redner empfiehlt daher, wenigstens in den Grnndzügen speziell die Organisation der Juden in Baden auch für Preußen zu erstreben. Die unterste Stufe in der Organisation wird nach wie vor die Gemeinde bilden. Diese könne nun in Preußen nicht, wie in den kleineren süddeutschen Ländern, unmittelbar zu dem Staatsverbande zusammengeschlossen werden, sondern es empfiehlt sich, sie zunächst Provinzialverbänden anzugliedern, und zwar derart, daß die einzelne Gemeinde erst durch Vermittlung des Provinzialverbandes dem Landesverbände angehört. Selbstredend hat die Einteilung in Provinzialverbände aus die Dichtigkeit der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen, so daß schwach bevölkerte Provinzen sich zu einem Verbände zusammenzufchließen haben, ebenso wie die kleinen Gemeinden zur befriedigenden Erfüllung ihrer Pflichten einer Zusammenlegung bedürfen. Andererseits können auch an einem Orte mehrere Gemeinden, speziell solche verschiedener religiöser Richtung nebeneinander bestehen, sofern die Interessen der Gesamtheit darunter nicht zu leiden haben. Aus jeder der drei Organisationsstufen: Gemeinde, Provinzialverband, Landesverband, sollen sich zwei Organe gegenüberstehen: das repräsentative, der Vertreterkörper, und das exekutive, der Verwaltungsrat. Die zweite Frage ist nun die, wie sind in diesen Organisationsformen die geistlichen und weltlichen Kräfte zu verteilen? Redner empfiehlt die Lösung, daß der Rabbiner bei Beratung religiöser Angelegenheiten mit. beschließender Stimme hinzuzuziehen ist; wird gegen ihn beschlossen, so daß er das Religionsgesetz verletzt glaubt, so steht ihm der Weg des Rekurses an die höhere Behörde zu. Die Geistlichen sollen in der Regel in den Verwaltungsräten jeder Stufe zu etwa hg, in den Synoden zu etwa V4 bis Vs vertreten sein. Es wird angemessen sein, in dem Synagogenrat einem Juristen den Vorsitz einzuräumen. — Durch' eine derartige Organisation würde nun zweifellos die Macht der jüdischen Religionsgemeinschaft außerordentlich gestärkt werden, und der Staat müßte demgemäß verlangen, daß ihm einige Zugeständnisse in bezug auf die Unabhängigkeit der Organisation gemacht werden. Auch hier können die badischen Einrichtungen bis zu einem gewissen Grade als maßgebend hingestellt werden. Der Staat wird nicht nur sich ein Genehmigungsrecht für die Beschlüsse Vorbehalten, er wird auch eine dauernde Aufsicht für sich in Anspruch nehmen; es geschieht das am besten in der Weise, daß dasjenige Mitglied der betreffenden. Staatsbehörde, das sich mit den Angelegenheiten der Juden in dem fraglichen Verwaltungsbezirke beschäftigt, dem Provinzialbezw. Landesshnagogenrat als stimmberechtigtes Mitglied beigegeben wird. Die Befugnis dieses staatlichen Kommissars darf indessen nicht, wie nach badischem Recht, so weit gehen, daß der Kommissar eventuell gegen den Beschluß des Synagogenrates seinen Vorschlag zur Ausführung bringen kann. In dieser Mittätigkeit wird sich dem staatlichen Kommissarius auch zeigen, daß die Interessen der jüdischen Religionsgemeinschaften den staatlichen Interessen nicht nur nicht entgegenstehen, sondern Hand in Hand mit ihnen gehen. Die Ernennung der jüdischen Mitglieder des Synagogenrates soll dem Landesherrn Vorbehalten sein, doch sollen nur von dem Synagogenrat vorgeschlagene Kandidaten ernannt werden können. Was nun das vierte Problem betrifft, so führte 'Redner aus, daß bei religiösen Fragen am allerwenigsten die Minorität unberücksichtigt bleiben dürfe. Er schlägt daher das System der Proportionalwahlen für die Vertretungs- und Verwaltungsorgane vor. Auf diese Weise wäre' ein gedeihliches Zusammenarbeiten aller Richtungen innerhalb der Gemeinden und der Verbände gewährleistet. — Mit lebhaftem, anhaltenden Beifall dankte die Versammlung für die geistvollen und klaren Ausführungen. Mit Rücksicht. darauf, daß der Bericht ein vorläufiger war, wurde eine Diskussion nicht eröffnet. Nach Fertigstellung des Entwurfs wird derselbe mit ausführlicher Begründung der Oeffentlichkeit zur Kritik übergeben werden. Herr Benjamin Hirsch-Halberstadt nahm Veranlassung, das vollkommene Einverständnis auch der.orthodoxen Juden mit dem vorgeschlagenen Organisationsplan zu erklären. Nach der Verlesung eines Begrüßungsschreibens des Geh. Hofrats Josephthal-München begann die Beratung über den zweiten Punkt der Tagesordnung „Propaganda", wozu der Syndikus der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin, Herr Dr. Apt, das Referat übernommen hatte. Redner führte aus, daß die Beiträge der Gemeinden infolge des Beschlusses des letzten Gemeindetages, dieselben tunlichst um 1 Prozent zu erhöhen, zwar gestiegen seien, aber den Betrag des Voranschlages bei weitem nicht erreicht hätten. Dies rührt daher, daß die Gemeindemitglieder durch die Zahlung des Beitrages seitens der Gemeinde ihre Pflicht dem D.-J. G.-B. gegenüber erfüllt zu haben glauben. Aber diese Beiträge reichen nicht aus; vielmehr müßten auch die privaten Mittel der einzelnen für die Zwecke des Gemeindebundes herangezogen werden. Redner schloß daher mit einem Appell an die oftbewährte Opferfreudigkeit unserer Glaubensgenossen und forderte zur Werbung von persönlichen Mitgliedern des D.-J. G.-B. auf. Dr. Apfel-Köln erblickt den Grund der geringen Mitgliederanzahl in dem verhältnismäßig hohen Beitrag von 10 Mark und beantragt Herabsetzung desselben auf 5 Mark. Professor Philippson- Berlin weist darauf hin, daß es ja keinem verwehrt sei, dem Gemeindebund einen kleineren Beitrag zukomrnen zu lassen, wenngleich er alsdann nicht die Mitgliederrechte genieße, immerhin aber diene er dadurch den großen Zielen des D.-J. G.-B. Der nächste Punkt der Tagesordnung: „Religionsunterricht und die damit zusammenhängenden Fragen", worüber Professor Dr. Blaschke-Berlin referierte, rief eine lebhafte Debatte hervor. Blaschke besprach zunächst die verschiedenen Petitionen des D.-J. G.-B., die derselbe in Sachen des Religionsunterrichts an das preußische Kultusministerium, allerdings leider mit geringem Erfolg, gerichtet hat. Redner fordert Durchführung des israelitischen Religionsunterrichts in allen Klassen sämtlicher Lehranstalten, und zwar durch geeignete Lehrer. Ferner müsse den Schülern über die Leistungen auch auf diesem Gebiete regelmäßig ein Zeugnis ausgestellt werden, und zwar an derselben Stelle, an der den christlichen Schülern ein Religionsprädikat erteilt wird. Dies erstreckt sich auch auf das Zeugnis der Reise für die Schüler höherer Lehranstalten, und es dürfe durchaus nicht in das Belieben des Schülers gestellt werden, ob er ein Religionszeugnis wünsche oder nicht. Redner verlangt ferner die Inspektion des Religionsunterrichtes, und es seien vor allem die Rabbiner, die als Inspektoren in Betracht kommen müssen. Professor Cohen-Marburg bringt zu Beginn der Diskussion in Vorschlag, daß auch den jüdischen Kandidaten des Lehramtes eine Prüfung in Religion durch den Rabbiner abzunehmen sei. Ferner beteiligten sich an der Besprechung dieses Punktes die Herren Belgardt - Graudenz, Silberberg-Posen, Ransenberg-Neuwied, der in äußerst scharfer Weise die Forderungen der Lehrer geltend machte. Er betrachte die Inspektionen als eine Parade, und vor allem müßten ältere tüchtige Lehrer von der Inspektion ausgeschlossen sein; auch seien die Rabbiner nicht immer zur Inspektion geeignet. Dr. Vogelstein-Stettin wies diese Forderungen zurück, indem er ausführte, daß jeder tüchtige Inspektor zu erkennen verstehe, ob der Religionslehrer etwas leiste oder nicht, und daß deshalb gerade der tüchtige Lehrer die Inspektion nicht zu scheuen habe. Der Rabbiner sei es auch stets, der die Stellung der tüchtigen Lehrer. bei ihren Gemeinden zu festigen strebe. Dr. Seligmann-Frankfurt hält es für die Hauptaufgabe des Religionslehrers in unseren Tagen, in der Reihe seiner Schüler diejenigen zu erkennen, die für den Lehrberuf prädestiniert seien, und diese demgemäß leiten. Ein Gegensatz zwischen Rabbiner und Religionslehrer dürfe nicht bestehen. Bei der Wahl eines Rabbiners sei vor allem seine pädagogische Befähigung mehr als seine rednerische in Betracht zu ziehen, denn es komme vor allein darauf an, das Heranwachsende Geschlecht dem Glauben unserer Väter zu erhalten. Nach einer halbstündigen Frühstückspause wird auf Antrag von Heß-Wiesbaden nach Schluß der Rednerliste weiter über denselben

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