Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 22 (2.6.1905)
- Date
- 1905-06-02
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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69. Jahrgang. Ko 22. Beilage zur „Allgemeinen Leitung deS Iuüentümß" lkorrrlpondenzm und Mschrichten. Deutschland. 8. Berlin, 28. Mai. Die heutige R ep räsentanten-Versammlung hatte wiederum eine sehr reichhaltige Tagesordnung zu erledige^. Zum geschäftlichen Teil gibt der Vorsitzende ein Schreiben zur Kerintnis, worin sechs Mitglieder des Hospitals — darunter die Herren Man heim er, Geheimrat Wiesenthal, Moritz Heilmann — ihr Amt im Kuratorium niederlegen. Professor Blas chke erbittet alsdann vom Gemeindevorstand in einer Interpellation Auskunft über den Stand der Vorarbeiten für den Anbau an die in. Alterversorgungsanstalt, für welchen bekanntlich bereits die Bausumme vorhanden ist'. Kommissar Jüftizrat La chm an n erklärt, daß nach, wiederholten Abänderungen nunmehr am 24. Mai ein Bauplan genehmigt worden ist und daß der Termin des Beginns des Baues von der Genehmigung der Baupolizei abhängt. Doch solle zunächst nur ein Flügel angebaut werden, während für einen zweiten Anbäu, für welchen auch bereits die Mittel von Frau Priester zur Verfügung gestellt worden sind, die Königliche Genehmigung noch nicht vorliege. Die Angelegenheit werde vom Vorstand möglichst beschleunigt werden. Ein Antrag von Mitgliedern der Versammlung betr. Beschleunigung der Vorlage wegen Ankaufs eines Synago gengrundstücks im Westen wird von der Beratung abgesetzt, da die Frage noch nicht spruchreif ist. — Ein fernerer Antrag Blas chke ersucht den Gemeindevorstand, zu Ostern 1906 gedruckte Jahresberichte über alle Schulen der jüdischen Gemeinde erscheinen zu lassen. Der Antragsteller begründet kurz den Antrag, für dessen Annahme sich auch der. Ausschuß ausgesprochen hat. Er empfiehlt auch den Austausch solcher Jahresberichte mit den übrigen jüdischen Schulen und bittet schließlich, die Anordnungen für die Lehraufgaben der Religionsschulen in Form einer Tabelle drucken zu lassen, um eine Vergleichung mit den anderen Anstalten leichter zu ermöglichen. Der Antrag wurde angenommen. — Em Antrag Veit Simon, Geiger, Kalischer ersucht den Vorstand, eine Statistik der privaten Religionsvereine unter Berücksichtigung ihrer örtlichen Lage, ihrer Kultuseinrichtungen und ihrer Religionsschulen mit erläuterndem Bericht vorzulegen und hierbei die wesentlichen Teile der letzten Jnspektionsberichte mitzuteilen. Die Statistik wird, wie der Referent Professor Blas chke ausführt, nicht nur von allgemeinem, pädagogischem Interesse sein, sondern auch eine Grundlage für die Subventionierung der Religionsvereine bilden. Der Antrag wurde debattelos angenommen. — Ein Antrag Wein-. berg, Benas Levy und Friedländer, dem § 14 der Geschäftsordnung hinzuznfügen: „Die den Ausschüssen nicht angehörenden Repräsentanten sowie die einberusenen Stellvertreter können den Sitzungen der Ausschüsse mit beratender Stimme beiwohnen," wird zurückgezogen, nachdem der Referent des Ausschusses, Rechtsanwalt Dr. Cohn, den Antrag als statutenwidrig erklärt hat. Nach dem Gemeindestatut können nur dieVorsitzenden der Ausschüsse den Verhandlungen des anderen Ausschusses mit beratender Stimme beiwohnen, während die übrigen Repräsentanten, die nicht Mitglieder dieses Ausschusses sind, nur als Zuhörer zu den Verhandlungen zugelassen werden können. Die einberusenen Stellvertreter haben nur eine allgemeine Vertretung und nicht für einen bestimmten Repräsentanten; sie können deshalb auch nicht in den Ausschüssen mitstimmen. — Ein Antrag Veit Simon, Geiger, Blumenthal erbittet die Zulassung der Wahl weiblicher Personen in die Verwaltungskommissionen der jüdischen Gemeinde und beantragt eine dahingehende Abänderung des Gemeindestatuts, wonach die steuerzahlenden weiblichen volljährigen unbescholtenen Gemeindemitglieder sowie auch die. volljährigen unbescholtenen weiblichen Familienangehörigen der wahlberechtigten Gemeindemitglieder in Zukunft in die Verwaltungskommissionen gewählt werden können. Der Referent Dr. Coh n bezeichnet den Antrag als unannehmbar und beantragt die Ablehnung, empfiehlt dagegen die Resolution zur Annahme, dem Gemeindevorstand anheimzugeben, bei der für den Herbst dieses Jahres beabsichtigten Aenderung des Gemeindestatuts eine erhöhte Tätigkeit der Damem in den Berwaltungskommissionen in Erwägung zu ziehen. Nach Ansicht des Ausschusses müssen dringendere Gründe für eine , so umfassende Abänderung des Statuts/ dessen Paragraphen mehrfach diesem Anträge entgegenstehen, vorliegen. Die segensreiche Tätigkeit der Damen in den Kommissionen sei nicht verkannt worden. Justizrat Sümon spricht seine Verwunderung aus, daß der Ausschuß zum Beschluß gekommen ist, ohne die Motive des Antragstellers zu dieser neuen Bestimmung zu kennen. Er hält im .Gegensatz zu den juristischen Ausführungen des Referenten einen formellen Hinweis auf § 13 des Pemeindestatuts bereits für ausreichend,- um die Aenderungen einzuführen. Die Versammlung stehe hier vor einer Aufgabe, die doch endlich einmal erledigt werden müsse. Nach dem Ausspruche eines bekannten Schriftstellers werde die" Kultur eines Volkes darnach beurteilt, wie das betreffende Volk seine Frauen behandle. Das Gemeindestatut sei in dieser Beziehung absolut rückständig, da den Frauen nur die Pflicht zustehe, Steuern zu zahlen, aber gar keine Rechte gewährt ^würden. - Die Kommissionen seien, wie vielfache Beispiele zeigen, gär nicht in der Lage, der Mithilfe der FraUen entbehren zu können, die viele Fragen weit besser als die Männer entscheiden können. Es erfordere die Gerechtigkeit, deshalb auch den Frauen das gleiche Stimmrecht wie den Männern zu gewähren. Wenn Männer und Frauen in einem Kollegium mit gleichem Stimmrecht Zusammenarbeiten und nicht, wie bisher, in zwei getrennten Gruppen marschieren, würden sich auch Zwiespältigkeiten, wie sie jetzt im Hospital zutage getreten seien, vermeiden lassen. Er beantrage die Zurückverweisung der Vorlage an den dritten Ausschuß. Diesem Anträge widerspricht Geheimrat Blumenthal, der ebenfalls "die- Tätigkeit der Damen hervorhebt,' aber auch bittet, mit einer Aenderung bis zur Statutenänderung im Herbst zu warten. Der Referent Dr. Cohn weist noch darauf hin, daß eine Beschwerde über dse unwürdige Stellung der Damen in den Kommissionen bisher noch niemals geäußert worden und die Stellung der Damen in städtischen Korporationen durchaus die gleiche wie bei der jüdischen Gemeinde sei. Ein nunmehr gestellter Antrag Simon, die Vorlage dem Gemeindevorstand zur Berücksichtigung zu überweisen, gibt Veranlassung zu einer längeren Geschästsordnungsdebatte. Die Beratung über diesen neuen Antrag wird abgelehnt, der Antrag selbst auch, dagegen mit großer Mehrheit die Resolution des Ausschusses angenommen. — Die Pslichtstundenzahl der an den Gemeindeschulen tätigen Lehrkräfte soll nach einem Anträge des Schul- und Talmud- Thora-Vorstandes nach 20 jähriger Dienstzeit aus wöchentlich 26 bis 28 Stunden, nach 28 jähriger Dienstzeit auf 24 Stunden, bei den Lehrerinnen nach 18jähriger Dienstzeit auf 22 Stunden festgesetzt werden'; der Gemeindevorstand will die Zahl erst nach 22 jähriger Dienstzeit auf'26' bis 28 Stunden, nach 31 jähriger Dienstzeit auf 24 Stunden herabgesetzt wissen. Im Ausschuß haben drei Mitglieder für den Antrag des Schulvorstandes, vier für den Antrag des Gemeindevorstandes gestimmt. Am Ausschuß ist alsdann der Antrag gestellt worden, auf den Beschluß des Schulvorstandes zurückzugreifen. Justizvüt Lachmanp gibt die zahlenmäßige Belastung der Gemeinde durch den Antrag des Schulvorstandes, mit dem sich der Gemeindevorstünd zweifellos nicht einverstanden erklären werde. Nach seiner Meinung solle man. auch die Pflichtstundenzahl nicht Herabsetzen, solange die Lehrkräfte noch in dieser Ausdehnungzu arbeiten fähig seien. Prof. Blaschke weist auf das Beispiel .der Stadt Berlin hin, die in dieser Frage bereits vorangegangen sei. In der ganzen Welt wohl, nur mit Ausnahme der Dörfer mit einklassigen Volksschulen, werde bei zunehmendem 'Alter der Lehrer die Pflichtstundenzahl herabgesetzt; dies geschehe nicht nur im Interesse der Lehrer, sondern auch im Interesse der Schulen und der Kommunen. Prof. Geig er tritt ebenfalls für den Antrag des.Schulvorstandes ein. Er kann sich mit dem