Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 22 (2.6.1905)
- Date
- 1905-06-02
- Page
- Seite 258 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Erlaubnis in einer i Dorfgemeinde zu; Dohnen, entzieht, und wenn seine Willkür diesen Juden, der Vater von fünf bis sechs Kindern ist, zugrunde richtet, ist dies nicht Verfolgung? Und zwar administrative Verfolgung, die schlimmste von allen? Was wird diesen Juden vorgewörfen? Daß sie Plätze einnehmen, die wir nicht wollen. Wie allen überwiegend ackerbautreibenden Völkern fehlt es uns an Initiative. Und da sollen wir uns weigern, diese Fremden einzuverleiben, die wir selbst gerufen haben, uns in dieser Weise die Eigenschaften einzuflößen, die uns fehlen? Ich beute meine Güter nicht aus, folglich soll sie niemand ausbeuten? Welch bewundernswertes Raisonnement! Man behauptet, daß die Juden verachtet und verabscheut werden! Haben Sie bei den Bauern das geringste Zeichen von Verachtung oder Haß konstatiert? Ich habe jüngst einen Juden gegen die Verwaltung beschützt, dessen Verteidigung zu übernehmen ich von meinen Bauern aufgefordert wurde. Unser Antisemitismus ist bloß eine Form der Furcht, die uns die Kapitalien und die Industrie der Fremden einflößen. . ." Daß Herr Carp nichtszur Lösung unserer Judenfrage tun konnte, ist wohl nicht seine Schuld: ist er doch stets für die Judenemanzipation eingetreten. Seine in der Parlaments-Sitzung vom 28. September 1879 gehaltene Rede legt hiervon Zeugnis ab. Wenn vor ihmin der Kammersitzung vom 21. Juni 1866, N. Räkowitza, Ghika-Komanesteanuund Manolake Costake Jepureanu aus das Erniedrigende der Judenbedrückung eingingen, so hat nach Carp es niemand gewagt, die öffentliche Meinung auf das Unwürdige des Artikel 7 der Verfassung hinzuweisen. Leider war sein Mühen vergeblich. Die für geistig höherstehende zugeschnittenen politischen Ansichten Carps konnten von unseren Kammermehrheiten nicht geteilt werden, so daß es sogar Wunder nehmen muß, daß es ihm geglückt ist, in der Sitzung vom 5. März 1903 die Naturalisation des jüdischrumänischen Dichters Ronetti Roman durchzusetzen. Diesem Dichter sei die zweite Hälfte unseres Briefes gewidmet. Als im Jahre 1878 die Dichtung „Radu" erschien — es war dies das Erstlingswerk des nun gereisten Ronetti Roman — veröffentlichte der auf den Hochschulen zu Berlin und Bonn ausgebildete literarische Feinschmecker und Shakespeare-Uebersetzer Peter Carp — es ist derselbe von dem bisher die Rede war — eine recht ausführliche Besprechung (Oonäorbiri Literare, XII, 1878, S. 107—110). Die Vorhersage Carps, daß in dem Verfasser des „Radu" ein wirklicher Dichter stecke, hat sich vollkommen bestätigt; fein letztes Werk, das im Jahre 1900 erschienene Drama „Manasse", das nun in einer kurzen Spanne Zeit beinahe fünfundzwanzigmal im hiesigen Nationaltheater aufgeführt wurde, hat dieses außer Frage gestellt. Wer hätte es wohl vermutet, daß die Dichtung eines Juden, noch dazu des Verfassers einer vom judenfeindlichen Gesichtspunkte aus durchaus nicht liebenswürdigen Broschüre über die Judenfrage in Rumänien (voöa mesuri ^Zweierlei Maaßj, Bukarest 1898), aus der Bükarester Nationalbühne zur Aufführung gelangen würde! Und wer hätte es geahnt, daß die Darstellung eines jüdischen Werkes — denn „Manasse" ist nicht nur die Dichtung eines Juden, sondern sie behandelt auch einen jüdisch-christlichen Konflikt: die Liebe der jüdischen Bankierstocher Lelia Cohanowitsch zu einem Christen, zum Richter Matei Frunsa — nicht von allerhand Pöbel verhindert werden würde! Doch nichts von alledem geschah. Das Drama Ronetti Romans wird vor ausverkauftem Haus aufgeführt und kein Mißton läßt sich hören. Selbst unsere bis vor kurzem noch so heiklen Studenten weigern sich nicht, den künstlerischen Wert der Dichtung anzüerkeNnen. Nur in der Kritik sind die Meinungen geteilt : während sämtliche theater- und literaturkundigen . Leute sich darüber , einig sind, daß „Manasse" trotz einiger unbedeutender sprachlicher und technischer. Mängel eine hervorragende Dichtung sei, haben sich vier Rezensenten gegen den Dichter und sein Werk ausgesprochen. Es sind dies Caion (im „Romanul literar“), ein Narr, der sich dadurch lächerlich gemacht hat, daß er den genialen rumänischen Dichter Caragiale des Plagiats bezichtigte; der alte Judenhetzer V. Paun (im „Secolul“); beschränkter Gymnasiallehrer und langweiliger Artikelschreiber, ob seines zweifelhaften moralischen Betragens „Sittenprofessor" benannt; Ivan Polychroniadis (in der „vesteplarea"), ein feit Jahren in Antisemitismus mächender dunkler Ehrenmann griechischer Abstammung; und — last/not least — Dr. Ivan Scurtu (im „Samanätorul“) ein aus Siebenbürgen stammender rumänischer Philologe — siebenbürger Rumänen sind fast immer judenhetzerisch veranlagt — der selbst in seiner Leipziger Inauguraldissertation OMihail Eminescus Leben und Prosaschriften", Leipzig 1903, Joh. Andr. Barth, S. 101) seinem Judenhaß Ausdruck verlieh. Es ist hier nicht der Ort, in eine kritische Würdigung der Dichtung einzugehen. Wir wollen uns nur damit begnügen, die Fabel des Dramas in aller Kürze zu schildern. Manasse Cohen ist ein alter, rechtgläubiger, talmudgelehrter Jude, dessen bemittelter, aber nur wenig gebildeter Sohn Niffim Cohanowitsch in Bukarest lebt, wo er ein Bankgeschäft betreibt, Nach dem Tode seiner Gattin Sarah entschließt sich der in Foltitscheni in der Moldau seßhafte Alte seinen Sohn in der Hauptstadt zu besuchen, in dessen Haus er nun aus das herzlichste ausgenommen wird. Doch der Alte kommt nicht allein; in seiner Begleitung befindet sich sein Faktotum, der Makler Selig Schor, eine überaus witzige Figur, dessen drollige Bemerkungen das Lachen des Publikums auslösen. Der alte Manasse kann sich nicht ganz über das Wiedersehen freuen, denn ein in seinem Wohnort stattgehabtes Ereignis kommt ihm nicht aus dem Sinn: die Tochter seines Geschäftsfreundes Kalman ist von einem Christen entführt worden, und dem Alten ist es unbegreiflich, wie der arme Kalman diesen Schmerz ertrage. Der Alte ahnt es nicht, daß ein ähnliches bald auch mit seiner Enkelin geschehen soll. Im Hause Nissims findet Manasse seine beiden Enkelkinder, den zum Sozialismus, hinneigenden Lasar, der als Doktor der Philosophie aus dem Auslande zurückgekehrt ist, und dessen Schwester Lea oder Lelia, die nun zum Weibe herangereist ist. Binnen kurzem soll ein Wohltätigkeitskonzert gegeben werden und die Kinder Nissims sollen mit ihren Freunden, dem Richter Matei Frunsa und dessen Schwester, einer jungen Lehrerin, ein Quartett bilden. Die Freundschaft der jungen Leute geht aber weiter: der Richter liebt Lelia und Lasar ist gewillt, dessen Schwester, die Lehrerin, zu ehelichen — trotz des Glaubensunterschiedes. Während nun der Alte zu Besuch gekommen ist, bittet der Richter Frunsa um eine Unterredung, die ihm von Nissim und dessen Gattin gern gewährt wird. Allein die Werbung um die Hand ihrer Tochter.fällt wie ein Keulenschlag auf ihr Haupt. . Der arme, aber kinderreiche, immer nachGewinn jagende Selig Schor hatte gehorcht; er weiß nun, in welch' bedrängter Lage sich die Eltern Lelias befinden und das macht er sich zu Nutzen, indem er ihnen eine passende Parties vorschlägt. Ohne Wissen des Alten hatte er den Bauunternehmer Emil Horn, einen ungehobelten, bildungslosen, aber vermögenden