Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 22 (2.6.1905)
- Date
- 1905-06-02
- Page
- Seite 256 (sequence 4)
- Language
- German
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256 bezüglich des Vitzthumschen Gymnasiums mußte die Stadt bei der am 31. März 1898 erfolgten Uebernahme in städtische Verwaltung der Administration des Vitzthum'schen Geschlechtsgymnasiums in § 3 der Uebernahmebedingungen das Zugeständnis machen, daß sie den evangelisch-lutherischen Charakter der Anstalt wahren wolle. Um diese Bedingung zu verstehen, muß man sich tzergegenwärtigen, dasi die Gründung der Anstalt mitten in die Reforrüationszeit fällt und die Schule gewissermaßen als ein protestantisches Gegenstück zu jten Lateinschulen der Klöster aufgefaßt wurde. Die Administration ' der Anstalt hat jedenfalls die Wahrung des' evangelisch-lutherischen Charakters als ein Pietätvolles Vermächtnis aufgefaßt und deshalb jene Bedingung.^Ebenso wurde bestimmt, daß an diesem Gymnasium, nicht wie bei den übrigen drei städtischen Gymnasien, Parallelklassen errichtet werden dürfen. Diese Stiftungsbedingnngen, welche also nur Schüler evangelisch-lutherischen Glaubens für das Vitztbum'sche Gymnasium zulassen, sind unter den gegebenen Verhältnissen zwar vorhanden, aber von dem Frl. Nolden in ganz falscher Auffassung auf ihr Privatinstitut, für welches sie die Aufnahmebedingungen ganz nach Belieben festsetzen kann, übertragen worden. Nach alledem lieht fest, daß in allen höheren Lehranstalten Dresdens mit alleiniger Ausnahme des Vitzthum'schen Gymnasiums Schüler aller Glaubensbekenntnisse unbeschränkt Aufnahme finden, soweit dies die räumlichen Verhältnisse gestatten." $ Das russische Ministerium des Innern oder vielleicht, aus naheliegenden Gründen, das Finanzministerium erläßt wieder einmal durch die für solche mißbräuchliche Benutzung eigens bestinlmte „Petersb. Tel.-Ag." eine Kundgebung an das Ausland, die folgendermaßen lautet: Kiew, 24. Mai. (Petersb. Tel.-Ag.) In auswärtigen Blättern war gemeldet worden, aus Anlaß der Unruhen in Schitomir habe das Polizeidepartement den Generalgouverneur Kleigels beauftragt, entschiedene Maßnahmen zur Unterdrückung der Unruhen zu ergreifen, und daraufhin sei unverzüglich die Ausweisung der Israeliten aus Kiew erfolgt, um die israelitischen Familien gegen die Erbitterung der Menge zu schützen. Diese Meldungen entbehren, wie amtlich mitgeteilt wird, jeder Begründung und find offenbar durch ein Mißverständnis hervorgerufen. Einer Anordnung des Polizeidepartements bedurfte es gar nicht,, da die nötigen Maßnahmen zur Unterdrückung der Unruhen in Schitomir von der Verwaltnug rechtzeitig ergriffen worden waren. Auch ein Befehl zu einer Massenausweisung von Israeliten aus Kiew ist nicht erteilt. Es handelt sich im angegebenen Falle um die Anwendung von Sondergesetzen, die für Kiew gelten, ohne jeden Zusammenhang mit den Vorgängen in Schitomir. Die Härte der Gesetze über das Aufenthaltsrecht der Israeliten in Kiew wird auf der Grundlage der dem Generalgouverneur erteilten Gewalt auf Ansuchen der Israeliten beständig gemildert. Außerdem klingt, die aus unbekannter Quelle geschöpfte Meldung geradezu unglaubwürdig, ein gewisser Teil der Bevölkerung solle, um ihn gegen eine mögliche Gefahr zu schützen, irgendwohin ausgewiesen werden. Die vom Generalgouverneur zugelassene Milderung der Beschränkung des Aufenthaltsrechts von Israeliten in Kiew und anderen Orten des Südweftgebiets und die Erteilung des Rechtes zum Besuch von Lehranstalten seitens israelitischer Kinder beweisen am besten, daß die Meldung der ausländischen Blätter auf tendenziöser Erfindung beruht. Was die Sicherheit der Person und des Eigentums betrifft, so genießen die Juden gleich den übrigen russischen Staatsbürgern den Schutz des Gesetzes und der Obrigkeit. (!) Aus dieser gewundenen Erklärung geht, wie die „Vossische Zeitung" treffend bemerkt, zunächst als nicht mehr anzuzweiselnde Tatsache hervor, daß in Kiew in der jüngsten Zeit zahlreiche "Juden ausgewiesen worden sind, nur sind diese Ausweisungen, wie die russische Regierung mitzuteilen sich veranlaßt findet, nicht als Folge der Judenhetzen von Schitomir zu betrachten, sondern sie erfolgten auf Grund der für die „heilige Stadt" Kiew geltenden Ausnahmegesetze. Die Tatsache der Ausweisungen so zu deuten, als habe die Regierung den Juden sogar 'Gnaden und Wohltaten erwiesen, ist' der Zweck der obigen Kundgebung. Die Behaupümg, in Schitomir seien die Judenhetzen „rechtzeitig" unterdrückt worden, ist direkt wahrheitswidrig, und der letzte Satz der Kundgebung.^wonach die Juden gleich den übrigen russischen Staatsbürgern den Schutz des Gesetzes und der Obrigkeit genießen, ist grotesk in seiner Naivität, schon weil er Rußland als einen Rechtsstaat därzustellen sucht. Unbegreistich ist nur, wozu man solche amtlichen Telegramme an das Ausland sendet, wo sich doch niemand durch sie täuschen läßt. Vielleicht würde es sich besser empfehlen, sie einfach brieflich den Leitern der großen Finanzitiftitute zuzusenden. Inzwischen haben wieder in Warschau am 23., 24. und 25. dieses Monats Unruhen stattgesunden. Abermals berichtet die berüchtigte Petersburger Telegraphenagentur: Warschau, 24. Mai. (Petersb. Tel.-Ag.) Die Schlägereien dehnten sich auch aus andere Straßen aus und dauerten bis Mitternacht. 20 Sterbende wurden in die Krankenhäuser gebracht, die Zahl der Verwundeten ist noch nicht bekannt. Die Schlägereien sind dadurch entstanden, daß der bessere Teil der jüdischen Bevölkerung das arbeitsscheue jüdische Gesindel, durch das sie sich kompromittiert fühlten, ausrotten wollte. In Wirklichkeit verhält es sich nach dem Bericht eines gut unterrichteten Blattes folgendermaßen damit: Wie in vielen von einer starken jüdischen Bevölkerung bewohnten Städten'Rußlands, hat sich auch in Warschau in den Judenviertel eine jüdische Schutzwache gebildet, da zahlreiche bittere Erfahrungen die Juden gelehrt haben, daß sie nicht nur nicht auf den Schutz der Behörden zu rechnen haben, sondern daß die Behörden dem Mob zumeist Vorschub leisten, wenn er sich gegen die Juden wendet. Auf diese Weise ist es den Juden in Warschau bisher gelungen, während der unaufhörlichen Unruhen, deren Schauplatz Warschau in diesem Jahre ist, die von ihnen bewohnten Stadtteile gegen die Einbrüche mordender und plündernder Banden zu behüten. Es waren vielmehr große Geschäftsstraßen, in denen an den Tagen der Arbeiterkundgebungen das lichtscheue Gesindel unter Duldung der Behörden sein Unwesen trieb. Wir haben schon wiederholt darauf hingewiesen, daß leider mannigfache Anzeichen amtlicher Natur auf das Nahen einer Periode neuer blutiger Judenverfolgungen in Rußland hindeuten. Das Verhalten der Behörden scheint nun den Mut des Warschauer Mobs bedeutend gestärkt zu haben, so daß er sich trotz der jüdischen Schutzwache nun doch in die -Judenquartiere Hmeinwagte. Die Folge davon waren, wie nicht anders erwartet werden konnte, blutige Schlägereien, wobei es viele Tote und Verwundete gab. Rußland bleibt eben nach allen Niederlagen zu Wasser und zu Lande noch das alte Rußland. * . Zu der Frage der e n g l i s ch e n Fremdenbill schreibt man uns : Die englische. Fremdenbill mag ja in gewissem Sinne eine Verlegenheit sein, namentlich in einem Augenblick, in welchem überhaupt fast alle Grenzen geschlossen sind und man nicht weiß, in welche Länder Juden auswandern sollen, aber eine Verlegenheit braucht noch durchaus keinen Nachteil und keine Ungerechtigkeit zu bedeuten. Zunächst herrscht auch unter den nach England ausgewanderten Juden ziemlich viel Elend. Ich habe erst vor kurzem von Leuten, denen ich zur Reise nach dort pekuniäre Beihilfe geleistet habe, Unterstützungsgesuche erhalten. Die Arbeitsgelegenheit vermehrt sich eben nicht so schnell, als in der letzten Zeit die Auswanderung nach England zugenommen hat. Einige der Bestimmungen der Fremdenbill, beispielsweise die Ausweisung von Verbrechern, sind gerade vom jüdischen Standpunkt aus als nützlich zu begrüßen. Der Verfasser des Artikels in Ihrer Nr. 20 scheint mir über dem Mitleid sür