Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 21 (26.5.1905)
- Date
- 1905-05-26
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
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auch die Bedürfnisse der Gemeinde in Einklang zu -bringen berniögen^ mit der Steuerkraft der Gemeindemitglieder. Er bitte,. den Frieden zwischen den beiden Schweste'rbehördcn auch weiter zu fördernda. uns durch genleinschaftMeL-friedliches Wdeiten, getragen.von g^geni' fettigem Vertrauen, sich die große Gemeinde in segensreicher Weise entwickeln könne. Gerade in dieser Stunde wolle er es aussprechen-, daß sich das friedliche Verhältnis auch auf. die Beziehungen zwischen der Gemeindeverwaltung und den Vorständen der Wohltätigkeitsanstalten erstrecken müsse; auch hier dürfe es nicht an gutem Willen fehlen, um das Interesse der großen Gemeinde zu fördern. — In Fortsetzung der Beratung der Tagesordnung wurde der Abschluß eines Pachtvertrages — derselbe bezieht sich auf das zurzeit unbenutzte zirka 50 Morgen große Friedhofsterrain in Weißensee — genehmigt. An Stelle des verstorbenen Herrn Geheimrat Abraham wurde in den Schul- und Talmud - Thora- Vorstand Herr Sanitätsrat Dr. Arnold Werner gewählt, welcher gleichzeitig auch Mitglied der städtischen Schuldeputation ist. Die Verträge betreffs Mietung der Säle im Langenbeckhaus, in der Beuthstraße 20, im Deutschen Hof, des Fiebig'schen Saales (Ackerstraße) und der Brauerei Königstadt wurden genehmigt. — An den Religionsverein Ahawat Sebolaum wurde eine Subvention von 2500 Mark, an den Religionsverein Letb Xion eine Subvention von 2500 Mark, an den Religionsverein der Oranienburger Vorstadt 3000 Mark und an den Lippmann-Tauß-Syna gogen- Verein eine solche von 2500 Mark für das Jahr 1905/06 gewährt. In der an diese Subventionen anschließenden Debatte wünscht Professor Geiger, daß die Jnspektionsberichte der zu subventionierenden Religionsvereine sowohl der Subventionskommission wie auch den vorberatenden Ausschüssen vorgelegt werden sollen. Kommissar Landgerichtsrat Pleßner wie auch Professor Blaschke bestätigen, daß die Jnspektionsberichte bei jeder Subvention vorliegen und sehr sorgsam geprüft werden. Justizrat Tr. Veit Simon regt an, eine statistische Darstellung der einzelnen Religionsvereine zu geben, um diese als Grundlage für die Subventionen zu benutzen. Professor Blaschke wiederholt die schon mehrfach gestellte Bitte nach ausführlichen Berichten über die Knaben- und Mädchenschule. Professor Geiger weist darauf hin, daß ein voller Erfolg erzielt werden könne, wenn die Berichte von einem Schulinspektor in sorgsamer Weise erstattet würden. Justizrat Lilienthal erwidert, daß der Gemeindevorstand infolge einer Petition der Synagogenvereine, die zunächst der Subventionskommission zur Begutachtung überwiesen sei, damit beschäftigt sei, bestimmte Grundsätze aufzustellen, auf Grund deren alsdann die Subventionierung erfolgen soll. Die Verhandlungen würden in absehbarer Zeit zum Abschluß gebracht werden, mit der Vorlage soll dann auch eine statistische Zusammenstellung in der gewünschten Form erfolgen. Zu der SeeschlangemAngelegenheit des Schulinspektors erwidert er, daß auch der Gemeindevorstand lebhaft bedaure, in dieser Angelegenheit nicht weiter zu kommen. Die Vorlage sei nach jeder Richtung hin gefördert, die Rechtsverhältnisse in einem ausführlichen Gutachten dargestellt und der Gemeindevorstand habe auf Grund dessen Anträge gestellt, die es ermöglichen sollen, einen Schulinspektor anzustellen, dem gleichzeitig die Inspektion des Religionsunterrichts an allen öffentlichen Schulen obliegen soll. Das einzige Hinderungsmoment liege bei der staatlichen Schulbehörde. Seit länger als einem Jahr stehe die Antwort vom Provinzialschulkollegium aus, die Angelegenheit „ruhe" jetzt beim Unterrichtsminister. Sollte in absehbarer Zeit kein Bescheid erfolgen, so würde sich der Gemeindevorstand mit der Ministerialinftanz direkt in Verbindung setzen, um endlich zum Ziele zu kommen. Professor Blaschke bestätigt, daß die Frage, welche bereits früher zu Verhandlungen mit dem Ministerium geführt habe und einen günstigen Ansgang habe erhoffen lassen, plötzlich infolge irgend welcher unbekannten Hindernisse ins Stocken geraten sei. Der Anregung des Herrn Weinberg, vorläufig seitens der Gemeindeverwaltung einen Schulinspektor für den Religionsunterricht in allen subventionierten Schulen anzusteüen und abzuwarten, ob sich dieser Schulinspektor die staatliche Anerkennung zu erringen vermag, wird vom Gemeindesyndikus widersprochen mit Rücksicht darauf, daß der Gemeindevorstand ganze Arbeit machen wolle und in dieser Frage hauptsächlich nach voller Einheitlichkeit für alle Schulen strebe. Justizrat Dr? S i uro NÄempfiehlt noch, sich persönlich mit dem für ‘ diese Frage bestimmten Dezernenten in Verbindung zu setzen. — Zum Schluß deröffentlichen.Sitzung^ 'werdest an das Kaiser Franz Joseph-Hospiz in Karlsbad 150 Mark als Beitrag' für^ das "Jahr 1905/06 und zu den Kosten des jüdischen Religionsunterrichts än der Brühl'schen Mädchenschule 40tzMark als Beihilfe für das-Zahr:190Z/06 bewilligt. — In der sich anschließenden, geheimen Sitzung wubde die Debatte über die im Hospitak zu tage! getretenen Differenzen fortgesetzt. Der Antrag Mannheimer auf Zurückverlegung der, Vorlage in die öffentliche Sitzung stieß auf Widerspruch, rmd so beschäftigten sich fast durch zwei Stunden hindurch die Gemeindevertreter hinter verschlossenen Türen, mit der Lösung der Differenzen. Der. Verlaus der Debatte Mar ein außerordentlich lebhafter, und mehrfach, ertönte, das Glockensignal des Vorsitzenden als Warnungszeichen für die zahlreichen Redner, die . sich zu dieser Frage äußerten. Die Diskussion endete mit der Annahme einer Resolution, in der, wie wohl anzunehmen ist, dem Kuratorium des Hospitals die gewünschte Anstellung einer Oberin empfohlen worden, ist. Es steht nunmehr zu hoffen, daß damit die Frage ihre Erledigung finden dürfte. 8. Berlin, 22. Mai. Der Hjlssverein der deutschen Juden hat für die Opfer der blutigen Exzesse in Shitomir zunächst 3000 Mark und für die durch gleiche Exzesse geplünderten Glaubensgenossen in Dussiaty 2000 Mark überwiesen^ — Vergangene Woche haben eine Reihe von Propagandaversammlungen für den Hilssverein in Süddeutfchland stattgefundem die sämtlich einen sehr befriedigenden Verlaus genommen haben. In Karlsruhe sprach Herr Siegmund Bergel mit großem Erfolg, so daß sich sofort ein Lokalkomitee konstituierte, bestehend aus den Präsidenten beider Gemeinden, dem Vorsitzenden des Oberrats der Israeliten, dem Präsidenten der Loge und beiden Ortsrabbinern. Am 14 d. M. sprach der Sekretär des Hilfsvereins Herr A. Meyerowitz in sehr gut besuchten Versammlungen in Landau und Rülzheim (Pfalz) mit gleichem Erfolg. Auch in Kaiserslautern fand eine Propagandaversammlung statt. n. Breslau,' 21. Mai. Es ist seinerzeit bereits mitgeteilt worden, daß unsere sogenannteu Konservativen eine Petition gegen das Harm oni uin auf dem jüdischen Friedhofe in der Gemeinde zirkulieren ließen. Man darf aber nicht glauben, daß es sich in dieser Petition darum handelte, das Harmonium bei den Begräbnissen Strenggläubiger nicht spielen zu lassen, sondern es sollte überhaupt nicht spielen. Das ist die orthodoxe Toleranz. Diese Petition ist nunmehr vom Vorstand der Synagogengemeinde abgelehnt worden. Es hatten übrigens im ganzen nur 340 Mitglieder der Gemeinde unterzeichnet. Der letzten Repräsentantenversammlung war die Petition in Abschrift unterbreitet worden. Sie konnte aber nicht zur Besprechung gelangen, da sie nicht auf der Tagesordnung stand. — Am 19. d. M. feierte Herr Rabbiner Dr. Rosenthal und seine Frau Amalie, eine Schwester David Kaufmanns s. A., ihre silberne Hochzeit unter allgemeiner Teilnahme der Gemeindemitglieder. — Haunöversch-Müuden, 16. Mai. Dem Kaufmann L., der seit 1895 seinen Wohnsitz in der Stadt Münden hat, dort angeblich. ein selbständiges Gewerbe betreibt, auch Eintrittsgeld und Gemeindesteuer an die Synagogengemeinde entrichtet, war von dem Vorsteher der Shnagogengemeinde die Nachricht zugegangen, daß er in der Liste der stimmfähigen Mitglieder der Synagogengemeinde gestrichen sei und die ihm bisher gewährten Rechte aufhören müßten, weil, wie sich herausgestellt habe, ihm das Recht zur selbständigen Besetzung mangele. L. hat hiergegen beim Bezirksausschuß Hildesheim Klage erhoben, indem er zunächst behauptete, daß nach § 48 des Hannoverschen Gesetzes vom 19. Januar 1844. nicht der Vorsteher, sondern die Gemeindeversammlung über Entziehung des Stimmrechts zu beschließen habe. Das Stimmrecht des Klägers ergebe sich aus § 49 des Gesetzes; die beschränkenden, älteren hannoverschen Bestimmungen, seien durch das Freizügigkeitsgesetz beseitigt. Nach den Anführungen des beklagten Synagoge.nvorstehers ist L. russischer Untertan und nicht Deutscher. Er besitze nicht die durch das. Gesetz erforderlichen Eigenschaften, und . sei Insbesondere nicht selbständig, sondern für das Geschäft der Ehefrau tätig. In letzterer Beziehung wurde vom Kläger entgegnet, daß er als Agent einer Feuerversicherungsgesellschast ein selbständiges Gewerbe betreibe, und