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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-05-26 · Heft 21 (26.5.1905) · p. Seite 243

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 21 (26.5.1905)
Date
1905-05-26
Page
Seite 243 (sequence 3)
Language
German
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■ ' ■ . . -—- 243 — ' V ■ ■ Ein Vierteljahrhnndert ist es her-- daßMonnnsen schrieb: „Sind die Preußischen Universitäten, die. denNamen unserer Könige tragen, .gegründet als Schlingen zum Herantocken an Stellungen, in die der Einlaß versagt: wird? Ich kann es verstehen,: daß. ein richtiger verbissener Antisemit die gute. alte Zeit zurückwünscht, in welcher der Jude nur durch das Taufbecken fähig wurde, sich zur Uebernahme einer obrigkeitlichen Stellung vorzubereiten. Aber die Forderung dieser Petenten bestätigt leider den alten Satz, daß der Fanatismus ein Krebsschaden ist,: welcher schließlich auch das Gefühl der Ehre und Ehrenhaftigkeit angreift." Daß damit die jüdische Ehrenhaftigkeit gemeint sein könne, wird auch der „verbissenste Antisemit" nicht behaupten wollen. " Dringend notwendig erscheint endlich die Klarstellung, ob das Reichsgesetz vom 3. Juli 1869, das „die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Äem'ter vom religiösen Bekenntnis unabhängig" macht und die preußische Verfassung in ihrer vollen Bedeutung bestehen bleiben sollen, vor allem im Interesse christlicher Moral, christlicher Nächsten- ..und Wahrheitsliebe, die uns von maßgebender Seite wiederholt als Pfeiler des staatlichen Gebäudes geschildert wurden. M. P-S. Die Woche. Berlin, 23. Mai. as Reichsgericht kann bekanntlich die Arbeit nicht bewältigen, die ihm obliegt. Es werden deshalb Vorschläge zur Vermehrung der Senate oder der Richter in den Zivilsenaten zur Erhöhung der Revisionssumme re. von verschiedenen Seiten dem Reichstag vorgelegt. Was die Sache uns angeht? Das hat ein freisinniger Abgeordneter, Justizrat Pohl, der dem Kern der Frage traf, richtig hervorgehoben, indem er dem Einwand, daß es an geeigneten Juristen zur Besatzung neuer Reichsgerichtsratsstellen fehle, mit folgenden Bemerkungen begegnet: „Der Regierung stehen viele, viele tausend Richter und Rechtsanwälte zur Verfügung, unter denen sie sich die besten Kräfte für das Reichsgericht aussuchen kann. Wird diese Auswahl nicht durch kleinliche Rücksichten auf arische Abstammung und politisches Wohlverhalten eingeengt, dann werden sich für die von mir vorgeschlagene Vermehrung der Richterstellen unbedingt geeignete Kräfte mit Leichtigkeit noch finden lassen. Mit diesen neuen Kräften wird sich unter Zuhilfenahme der dem Reichsgericht anderweit zurückgestandenen Erleichterungen der Geschäftsgang am ehester: in Ordnung bringen und so lange in Ordnung halten lassen, bis eine Reform der Rechtsmittel in Zivilsachen methodisch durchgeführt werden kann."' Derselbe Abgeordnete hat in der Reichstagssitzung vom 19. d. M. gegenüber einem antisemitischen Redner treffend bemerkt: Der Abg. Bruhn warnte vor dem Eindringen jüdischen Geistes in das Reichsgericht. Deutsche Richter sollen Recht sprechen. Aber wer ein deutscher Richter sein kann, bestimmt das Gerichtsverfassungsgesetz, und das Gesetz uracht keinen Unterschied nach Konfession oder Rasse. Wenn Herr Bruhn wirklich so großen Respekt vor dem Gesetz hat, wie er gestern sagte, so sollte er einen solchen Gegensatz nicht in das Gesetz hineiutragen. Wenn wir in den Parteien hier die Rassenprobe auf das Deutschtum machten, so bliebe bei manchem wohl sehr wenig übrig. Es wäre bitterböse, wenn wir uns in Deutschland-wie in Oesterreich nach Rassen scheiden sollten! (Sehr wahr! b. d. Frs.) Gott behüt' unS vor Rassenhaß und Klassenhaß und derlei Teuselswerk. Eine solche Rassenscheidnng vorzünehmen, scheint rnir unpätriotisch. (Sehr gut!) ' ' '/' 1 / ' '.. .Auf einer kirchlichen Synode wurde. jüngst, wieder bas. Schlagwort Won der „v erju.dete n Pr e sfe." gebraucht. . Und ein antisemitisches Blatt chat in - lieblicher Uebereinstimmung. behauptet, daß den' ganzen- „Haeckel-Runnnel" in Berlin zunächst/.die „jüdisch-freisinnigen Blätter" gemacht hätten. Es ist interessant zn lesen, was ein echt evangelischer Geist-' licher, Pfarrer Battenberg, in seinem Blatte „Die Gememde" hierzu bemerkt : ' / ' . , : „Wie bösartig und wie unwalirhaftig ist doch eine solche vollständig unkontrollierbare, lediglich den vorhandenen Haß gegen, das Judentum schürende Bemerkung. Die jüdische Presse! Welch ein Unfug wird mit dieser Bemerkung getrieben! Es mag eine.Zestung noch so anständig und gediegen fein, wenn nur ein Jude in ihrer Redaktion oder jn ihrem Verlag sitzt, dann ist sie schon in der.Verdammnis. . ...... Gewiß, wir vom christlichen Standpunkt haben gar manchesmal. Ursache, zu beklagen, daß unsere Weltanschauung so wenig in den politischen. Blättern zum . Ausdruck kommt, besonders wir von: christlich-liberalen Standpunkt. Aber welche. Gleichgültigkeit gegen die Religion, welche Oberflächlichkeit und Frivolität macht sich doch auch in den. von Christen geschriebenen Blättern so manchesmal geltend,, und welcherlei Persönlichkeiten führen da oft das Wort!. Aber dafür, haben diese Antisemiten kein Auge imb Ohr. und wenn sich die Tat-, fache nicht leugnen läßt, dann sind eben diese christlichen Zeitungsschreiber einfach verjudet! Z. B. Herr v. Hammerstein, der Freund Stöckers!! . ... ' . . , Was hier den konkreten Fall angeht, so ist es bekannt, daß.die materialistisch-monistische Weltanschauung einen Rückschlag des überspannten philosophischen Idealismus aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts darstellt, daß aber gerade das Judentum nach dem Wesen seines religiösen Glaubens dieser Weltanschauung wenig günstig war und ist, und insonderheit ist dieser radikale moderne Monismus, sowohl was die Zahl als was die Bedeutung seiner Vertreter betrifft, nicht von den Juden, sondern von den Christen in erster Linie vertreten, während er besonders von den rabbinistischen Juden schroff, vielleicht hie und da allzu schroff bekämpft wurde." * Kürzlich wurde aus Dresden über das von der Vorsteherin einer höheren Töchterschule beliebte Kontingentierungsverfahren bei der Ausnahme jüdischer Schülerinnen Klage geführt. Jndeß ist dies auch in Berlin der Fall und es sind, schon ' vor Jahren in der Stadtverordnetenversammlung wie im Abgeordnetenhause darüber lebhafte Debatten geführt worden. Noch in der letzten Sitzung der Berliner Stadtverordneten hat ein Fachmann von hervorragender Bedeutung, Professor Dr. Hellwig, der Direktor der fünften städtischen Realschule, seiner Ueberräschung entschiedenen Ausdruck gegeben über die Bemerkung in einer Uebersicht des Magistrats (die von der Versammlung durch eventuelle Wiederaufnahme der Verhandlungen zu verfolgenden Angelegenheiten, sowie über diejenigen Angelegenheiten, in denen die Versammlung einer Vorlage des Magistrats entgegensieht), in der gesagt wird, daß von den in Berlin bestehenden acht höheren Privatmädchenschulen zwei, die von Fräulein Möwis und Fräulein Hitzigrath, prinzipiell jüdische Schülerinnen ausschließen. In beschränkter Zahl scheinen nach der Rückäußerung des Magistrats, die jüdischen Schülerinnen nur ausgenommen zu werden bei Fräulein Prox und bei Fräulein Dörstlmg. Es hat mich, so führte der Redner aus, mittelalterlicher Geist aus dieser Bemerkung angeweht. Besonders unangenehm berührt mich und viele andere diese Unduldsamkeit angesichts der vor kurzem ab - gehaltenen- Schillerfeier. Wie kann man in diesen Schulen den großen Männern Herder, Lessing und Friedrich dem Großen gerecht werden, die die weiteste. Toleranz: vertreten haben! Man hat darauf hingewiesen, daß den jüdischen Mädchen gewisse Eigenschaften anhaften, die sie für den gemeinsamen Unterricht mit christlichen Mädchen

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