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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-05-26 · Heft 21 (26.5.1905) · p. Seite 242

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 21 (26.5.1905)
Date
1905-05-26
Page
Seite 242 (sequence 2)
Language
German
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■ 242 Es' geschieht dies innerhalb des einzelnen Truppenkörpers resp. des Bezirkes, wo der Offiziersaspirant dient oder domiziliert so daß hier als anachronistische Anomalie/ein Gemisch zwischen Klub-Bällotage lind staatlicher Ernennung fortbesteht,.-wobei letztere sich ersterer unterwirft. Es ware wohl sehr verlockend, näher darauf' einzugehen, ob die militärischen Behörden nichtschön längst mit der — übrigens gar nicht so alten Institution der Wahl seitens des Offizierskorps gebrochen und deren Abschaffung beantragt Haberl würden, wenn beispielsweifck : in einigen Bezirken einmal durch eine Reihe von Jahren eine „antiadelige" Tendenz zum Durchbruche käme und Mitglieder bestimmter Adelsfamilien prinzipiell durchfielenl .Noch der- , lockender wäre es/ wenn man . ergründen wollte, warum bei der Ergänzung des Sanitätsoffizierkorps die W ah l bezeichn end er Weise feh lt ,mnd ob dies nicht deshalb der Fall ist, weil der Staat auf die jüdischen Aerzte im Kriegsfälle nicht verzichten kann.') - In sozialer Beziehung gibt es nun prinzipiell keinen Unterschied zwischen aktiven und Reserveoffizieren,, d. h. es gibt keine Offiziere erster oder zweiter Güte. Auch die Tatsache, daß in manchen Truppenkörpern — man blicke beispielsweise auf - das größtenteils bürgerliche Reserveoffizierkorps der Garde- Infanterie — das aktive Offizierkorps gesellschaftlich anders geschichtet ist, wie das Reserveoffizierkorps desselben Regiments, - vermag an der allgemeinen prinzipiellen Koordination zwischen aktiven und Reserveoffizieren nichts zu ändern. Es ist' nun vollkommen begreiflich, daß ein Reserveoffizierkorps nicht nur ein allgemeines Spiegelbild der Strömungen der darin vertretenen Kreise ist, sondern daß es vor allem von den Anschauungen des aktiven Offizierkorps direkt beeinflußt wird, wobei noch der Einfluß der Bezirkskommandeure nicht unerwähnt bleiben sott. Es muß daher weiter nur vollkommen natürlich erscheinen, daß unter solchen Umständen das Reserveoffizierkorps die Aufnahme jüdischer Kameraden ablehnt' wenn es sieht, daß dies seitens des aktiven Offizierkorps geschieht, da es sich sonst zu einem Offizierkorps zweiter Güte gestempelt zu sehen glaubt. Daran ändert auch der anscheinende Widerspruch nichts, daß einzelne Regimenter — wie es z. B. bei dem vom'Kriegsminister von Einem kürzlich erwähnten, bei der Wahl) durchgefallenen jüdischen Offizieraspiranten der Fall war — hie und da jüdischen Offizieraspiranten die Qualifikation erteilen^ Und da komme ich nun zu einem Punkt, wo die Vertreter der militärischen Behörden schon längst hätten Farbe bekennen 'müssen, wenn zwei Fragen einmal klar gestellt worden wären-. Da' das Reserveoffizierkorps bei der Wähl seiner Ergänzung souverän'ist, so kann weder der oberste Kriegsherr, noch die Militärbehörde bei der „Wahl" direkt eingreifen, wie es ja auch Kriegsminister von Einem anläßlich des obenerwähnten Falles korrekt zum Ausdruck gebracht hat. Ganz'anders steht aber die Frage bei der Ergänzung des aktiven Offizierkorps, wobei ich die Frage des Eintritts eines Juden als Avantageur wiederum ausscheide, weil auch hier derselbe Modus der souveränen Wahl seitens des Osfizierkorps zutrifft. Um was es sich handelt, ist die Abgabe einer strikten Erklärung seitens i) Bei der Frage der Sanitätsoffiziere wäre übrigens die. einzige Gelegenheit gewesen, wo die Juden schon längst hätten wirkungsvoll Vorgehen können. Kein charaktervoller Jude , wird in eine Studentenverbindung eintreten, die nur jüdische Mediziner aufninunt, weil sie deren Hilfe bei Mensuren braucht^ wahrend sie andere jüdische Studenten abweist. Da man aber zum Waffendienst verpflichtet ist, hätten die jüdischen Mediziner ihr Dienstjahr gleich den Nichtmedizinern entweder bei der Truppe ableisten oder sich mit der militärärztlichen Feldwebelcharge begnügen sollen. der militäri sch enB eh örd e n, o b eine A u f n a h m e v o n I u d e n in den K a d e t t e n h ä u s e rn in praxi ersolgt oder.nä cht. Hier ist -ie-Militärbehörde vollkommen- -souverän und kann sich nicht/auf die Wähl berufen. Solange diese Frage in praxi mcht endgültig gelöst ist, dünken mir alle Rekriminationen nur zwecklose Spiegelfechtereien zu fein, wie es" ja die-Verhältnisse der letzten 20 Jahre erweisen. Dies wärealso die erste Frage, die endlich klar gestellt werden müßte. Und' nun zur zweiten Frage. Es ist ein öffentliches Geheimnis, daß — und zwar nicht nur bei. der Ernennung von Offizieren, sondern auch bei der Ernennung von Zivilbeamten, ordentlichen Universitätsprofessoren usw. — die Taufe, sofort die Hinderungsgründe verschwinden macht, die dem Bewerber'jüdischen Glaubens im Wege stehen. Halbwegs offenherzige Geheimräte haben — gewiß nicht aus eigenem Antrieb — daraus auch kein Hehl gemacht, ja sich nicht einmal gescheut, ' jüdischen Bewerbern, die persönlich der Verlockung Trotz boten, „wenigstens die Taufe ihrer Kinder als Zeichen guten Willens und nationaler Gesinnung nahe zu legen." Auch über die Natur jener amtlichen Anfragen, die wissen wollten, ob in den Verhältnissen jüdischer Petenten seit der letzten Abweisung „keine Aenderung eingetreten sei," dürste wohl niemand im Zweifel sein. Und deshalb sollte nun endlich die Behörde veranlaßt werden, bestinuut zu erklären, ob die „Rechtgläubigkeit," das heißt: ob das Bekenntnis zur christlichen Religion im Gegensätze zu den ausdrücklichen Bestimmungen der Verfassung als Erfordernis für die Staatsämter verlangt wird, damit in diesem Falle die Verfassung auch wieder in Einklang mit der praktischen Handhabung gebracht werde. Huldigt der Staat dieser Auffassung, dann möge er wenigstens den Mut seiner Ueberzeugung haben, dann soll er auch offen eingestehen, daß es ihm mit der vollen Gleichberechtigung der Konfessionen nie ernst war. In der Beurteilung dieses Kulturschrittes würde in der gesitteten Welt dann keine Divergenz herrschen. Heute aber steht die Moral des antisemitischen Blattes, welches kürzlich verlangte, man solle jüdische Einjahrig-Freiwillige auch ungerechterweise bestrafen, damit sie aus der Liste der Offiziersaspiranten gestrichen werden, keineswegs niederer, wie die allgemeine Praxis, die die Juden ihres Glaubens halber genau so bestraft, indem sie sie in praxi eben nicht befördert. Es läßt sich nun einmal nicht vereinen,, daß die Spitzen der Militär- und Zivilbehörden der Einweihung von Synagogen beiwohnen und dabei weihevolle Reden halten, daß der Staat die Erteilung des jüdischen Religionsunterrichtes fordert und dafür zahlt, während die Angehörigen dieser Religion nur aus diesem Grunde zurückgestoßen werden, sobald sie sich um ein staatliches Amt bewerben. Es ist nun einmal nicht mehr zu vereinen, daß hervorragende jüdische Vertreter der Industrie durch Ordenssterne und Gunstbezeugnngen ausgezeichnet werden, während'deren Söhne in einer Art behandelt werden, die dem Sohne des letzten christlichen Beamten jener Industriellen nur im Falle erheblichen persönlichen Makels widerfahren würde. Diesen Zuständen gegenüber war die alte Schutzjudenzeit, in welcher * die Juden statt der Ordenssterne den gelben Fleck auf der Brust trugen, weit konsequenter- Ob die heutigen -■ jüdischen Ordensritter, die sich mit - solchen Zuständen -im Hinblicke aus die persönlichen Gunstbezeugungen abfinden, höher stehen, oder ob der Staat höher steht, der' von Leuten erst Recht sprechen läßt, wenn sie sich vor dem Rechte gebeugt haben und damit nur die Fähigkeit bewiesen' haben, selbst das Recht zu beugen, das wollen wir nicht ergründen. mrnm

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