Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 20 (19.5.1905)
- Date
- 1905-05-19
- Page
- Seite 233 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3228636-3228657--61717-3275553- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
233 bescheiden. Bestehet fest auf eurem Recht, oder ihr werdet es nie haben. Die Paßfrage muß in derselben Art behandelt werden, wie seinerzeit Mr. Bayard, der energische Staatssekretär unter Cleveland, die Weigerung der österreichischen Regierung einen amerikanischen Gesandten anzuerkennen, weil er eine jüdische Frau hatte, zu brechen verständen hat. Damals sagte Mr. Bayard: Ich bin vom Präsidenten beauftragt zu erklären, daß die amerikanische Negierung diesen Grund nicht nur als nicht berechtigt ansehen, sondern im Gegenteil, denselben ganz energisch als nicht stichhaltig, mit den Prinzipien unserer Verfassung als unvereinbar erklären muß. Ebenso energisch muß jetzt unsere Regierung Rußland gegenübertreten. Sie müßte der russischen Regierung ebenso bestimmt wie ruhig erklären, daß, so lange die Sache nicht erledigt ist, unsere herzlichen Beziehungen zu ihr einen Bruch erleiden werden. Wenn Rußland unsere Freundschaft braucht, um sein eigenes Haus in Ordnung hallen zu können, so muß es sich schon bequemen, unseren Wünschen entgegenzukommen." Lrirk aus München. -t-. München, 8 Mai. nterm 6. dieses erging die nachstehende allerhöchste Verfügung des Prinzregenten: „Wir finden Uns allergnädigst bewogen vom 16. Mai 1905 ab den Rat am Oberlandesgericht München Adolf Epstein wegen Krankheit und hierdurch bewirkter dauernder Dienstesunfähigkeit nach Maßgabe des 8 22 Lit. D der neunten Verfassungsbeilage in den erbetenen Ruhestand für immer treten zu lassen und ihm aus diesem Anlaß in huldvollster Anerkennung seiner langjährigen mit Treue und Eifer geleisteten vorzüglichen Dienste den Rang eines Rates am Obersten Landesgerichte gebührenfrei zu verleihen." Das schmerzliche Bedauern der hierdurch um die Tätigkeit dieses Richters kommenden rechtsuchenden Bevölkerung wird nur dadurch gemindert, daß dem verdienten Manne bei seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienste an Anerkennung zuteil wird, was nur irgendwie ihm zuteil werden kann; ist ihm doch der Rang eines Landgerichtspräsidenten durch die Standeserhöhung zuteil geworden. Ein Rückblick auf sein bisheriges Leben und seine Tätigkeit ergibt ein Bild, das durch diese Mitteilung auch Fernerstehenden nicht vorenthalten sein soll. Adolf Epstein ist der einzige Sohn des in hohen Jahren verstorbenen Altmünchener Schneidermeisters Feis Epstein, der als 70 jähriger Greis noch seinem Gewerbe mit der Schere in der Hand oblag und damit die Staatsuniformen wie die sonstigen Kleider hauptsächlich der Münchener Beamtenwelt geschickt Zuschnitt; daneben war der Alte durch seine angeborene Klugheit und seinen scharfen Verstand das Vertrauen seiner Mitbürger besitzende Schneidermeister, lange Zeit Verwaltungs- Mitglied der Münchener Kultusgemeinde; er entstammte als ein Sohn des Rabbiners Josef in Altenschönbach in Franken im Weiberstamme dem fürstlich Vambergischen und ritterschaftlichen Oberlandesrabbiner Feis Frensdorf, auch Uri Feis genannt, in Bamberg, dessen Nachkommen im Mannesstamme den Namen Feust angenommen haben; zahlreiche Gelehrten waren darunter, wie die Advokaten Dr. Karl Feust in Fürth und dessen Sohn Dr. Philipp Feust, die hervorragenden Zeitungsredakteure . Dr. Emanuel Feust und Dr. Philipp Feust in Nürnberg, der Arzt Dr. Jsak Feust in Fürth, der schon 1804 in Göttingen Univrrsitätsstudent war, und andere. Adolf Epstein bestand, nachdem er die Mittelschulen mit ausgezeichnetem Erfolge besucht hatte, auch die juristischen Staatsprüfungen mit sehr gutem Erfolge und erhielt seine erste nicht widerrufliche, sondern definitive Anstellung im Staatsdienste im Jahre 1876 als Assessor am . damaligen Stadtgericht München links der Isar, womit er als der zweite Jude im Königreich Bayern die Stellung eines Berufsrichters erlangte. Vom 1. Oktober 1879 an war er als Amtsrichter am Kgl. Amtsgericht München I. bis zu seiner 1886 erfolgten Ernennung zum Rate am Kgl. Landgerichte München I. tätig. 1898 zum Rat am Kgl. Oberlandesgericht München ernannt, versah er das Amt volle sieben Jahre. Wer seine Tätigkeit zu beobachten in der Lage war, dem konnte nicht entgehen, wie Adolf Epstein mit einer auffallend raschen Auffassungsgabe ausgestattet und unterstützt von scharfer tiefgehender Gelehrsamkeit die schwersten Rechtsfragen mit Leichtigkeit und sicher löste, so daß es stets ein Genuß war, die von ihm verfaßten Urteile durchzulesen, und wie er als Schwurgerichtspräsident die Verhandlungen gemeinverständlich durchführte, so daß die Schwierigkeiten derselben gar nicht in. die Erscheinung traten; in der veröffentlichten Sammlung von Entscheidungen des Oberlandesgerichtes München in Strafsachen finden sich auch zahlreiche von ihm verfaßte prinzipielle Entscheidungen dieses Gerichts als früheren Revisionsgerichts. Wenn jetzt Adolf Epstein den Lasten seines Berufes, zu denen sich diejenigen als Mitglieder der Disziplinarkammer für richterliche Beamte und Notare gesellt haben, erlegen ist, so tragen sich seine Verehrer mit der Hoffnung, daß ihm die wohlverdiente Ruhe das früher scheinbar unerschöpfliche Maß seiner Kräfte wieder beschaffen werde und ihm noch ein langes gesegnetes Dasein im Interesse der Wissenschaft vergönnt sein wird. Adolf Epstein ist in seinen Umgangsformen von unendlicher Bescheidenheit, hat auch stets seine Zugehörigkeit zur angestammten Religion bekannt und sich den Pflichten derselben nicht entzogen. Interessant ist, wie aus dem Bamberger Rabbinerhause' die ersten Richterbeamten in Bayern hervorgegangen sind; der erste bayerische Berufsrichter, der noch aktive Oberlandesgerichtsrat Max Berlin in Nürnberg, ist der Urenkel des Bamberger Oberlandesrabbiner Löb Berlin, 1789 bis 1794 in Bamberg, gestorben in Kassel als Konsistorialrabbiner, während Adolf Epstein der Urenkel von dessen ursprünglichem Assessor und späterem Amtsnachfolger Uri Feis, 1777 Dajan in Bamberg, 1797 bis 1802 Oberlandesrabbiner dortselbst, ist; und diejenigen, welche solche genealogische Erinnerungen mit Eifer verfolgen, werden gern hören, daß die Gattin Adolf Epsteins die Urenkelin jenes Löb Berlin wiederum ist, und zwar als die Tochter des einstigen bayerischen Landtagsabgeordneten und geheimen Hofrats, früheren Advokaten Siegmund von Henle in München. Julius Mrtt. Von Dr. Adolph Kohut. II. er Wahlspruch Fürsts: „Der Buchstabe ist die Brücke, die in das Reich des Geistes führt" betätigte sich vor allem in seinen linguistischen Leistungen. Nachdem durch die beiden Schlegel, Bopp, Wilhelm von Humboldt und andere das Sanskrit in die deutsche Wissenschaft eingesührt und die Theorie der Sprachvergleichung wissenschaftlich begründet worden war, unternahm er es, den semitischen Sprachstamm, der bis dahin