Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 19 (12.5.1905)
- Date
- 1905-05-12
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
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Uebelstände anfgedeckt sind, damit, sie von Grund ans gebessert.werden können. Hoffentlich gelingt es. nun der ron der Gemeinde eingesetzten Schnlkommission, die'sich ja mit der Abhilfe hierfür, zu befassen hat, recht bald andere Zustände heSbeizuführen. ' Mögen die Worte bei allen denjenigen, an die sie gerichtet sind, nicht ungehört verhallen. Mögen sich auch unsere gebildeteren Glaubensgenossen, die wie oben gesagt, es ja zumeist sind, welche ihre Kinder von. dein jüdischen Religionsunterricht feniI]ciUeu, auf sich selbst besinnen und Mitwirken an der Förderung dieses Unternehmens zum Segen der Jugend und zum Heile sür unsere Gesamtheit. — Am 21. d. M. feierte unser verehrter Herr Rabbiner vr. Guttinann seinen 6V. Geburtstag. Die Herren Stadträte Pringsheim und Marck und Herr Burgfeld gratulierten im Namen des Vorstandes der Gemeinde. Viele Gratulanten aus der Gemeinde chatten sich eingefunden. Möge es unserem Herrn Rabbiner vergönnt sein, noch viele Jahre in ungetrübter Frische seines Amtes zu walten. — Zum Nachfolger des am 1. Oktober 1905 in den Ruhestand tretenden Inspektors des hiesigen Waisenhauses, Herrn Silberstein, wurde Dr. Phil. Ko rach aus Hirschberg gewühlt, derselbe war seinerzeit Erzieher am hiesigen Waisenhause und leitete dann jahrelang sein bekanntes Institut in Hirschberg. x. Ratibor, 5. Mai. Der Synagogenvorstand zu Löwen hatte den Kaufmann I. G. gemäß den statutarischen Vorschriften zu den Synagogenbeiträgen nach einem Einkommen von ca. 2700 Mark herangezogen. I. G., welcher nicht nur ein Schnittwarengeschäft besaß, sondern auch als Agent für Versicherungsgesellschaften tätig war, erhob nach fruchtlosem Einspruch Klage im Verwaltungsstreitverfahren und beantragte, der Berechnung seiner Synagogenbeiträge ein Einkommen von ca. 1900 Mark zugrunde zu legen, insbesondere bestritt er entschieden, im Besitz von Aktien zu sein. Nachdem aber der Bezirksausschuß Ermittlungen angestellt und einen Sachverständigen vernommen hatte, wies er die von I. G. erhobene Klage kostenpflichtig ab. Gegen diese Entscheidung legte I. G. Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein und betonte, sein Einkommen belaufe sich höchstens auf 1387 Mark; die Vorentscheidung sei schon aus dem Grunde unzutreffend, weil der Vorderrichter es unterlassen habe, seine Hypothekenzinsen von dem ermittelten Einkommen iü Abzug zu bringen. Der Synagogenvorstand behauptete hingegen, I. G. sei noch viel zu niedrig veranlagt. Das Oberverwaltungsgericht erkannte aber unter Aufhebung der Vorentscheidung nach dem Anträge des Kaufmanus I. H:, weil das Statut, auf Grund dessen derselbe zu den Synagogenbeiträgen herangezogen sei, nicht als eine genügende Grundlage für die Veranlagung angesehen werden könne; das Statut sei vielmehr unbrauchbar, und müsse durch ein brauchbares ersetzt werden. — Hannover, 3. Mai. Ueber die Heranziehung zu den jüdischen Ge mein beste steuern hatdasOberverwaltungsgericht ein wichtiges Urteil gefällt. Ein jüdischer Lehrer und ein Kaufmann aus Meppen waren zu den Synagogenbeiträgen heran gezogen worden. Nach fruchtlosem Einspruch erhoben beide Klage im Verwaltungsstreitverfahren. Der Lehrer verlangte völlige Freistellung von den geforderten Beiträgen und berief sich auf § 49 (3) der Hannoverschen Schulordnung für jüdische Schulen vom 5. Februar 1854, wonach es bezüglich der Befreiung von den Beiträgen zu den jüdischen Gemeinden bei dem Herkommen bleiben solle. In der Synagogengemeinde Meppen bestehe aber das Herkommen, daß der jüdische Lehrer zu den Beiträgen zur jüdischen Gemeinde nicht herangezogen werde. ^Spätere Gesetze hätten hieran nichts geändert. Der Kaufmann verlangte hingegen eine Ermäßigung der von ihm geforderten Beiträge. Der Bezirksausschuß wies jedoch beide Klagen ab, da ein Verwaltungsstreitverfahren den einzelnen Gemeindegliedern gegen die Heranziehung zu den Synagogenbeiträgen in Hannover überhaupt nicht gegeben sei. — Das Oberverwaltungsgericht nahm dagegen auf die Berufung der Kläger an, daß aus einer preußischen Verordnung vom Jahre 1868 in Verbindung mit § 54 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 zu folgern sei, daß auch den Juden in Hannover gegen die Heranziehung zu den Synagogenbeiträgen das Verwaltungsstreitverfahren offen stehe. Was den Lehrer anlange, so habe der Bezirksausschuß zu prüfen, ob er seinen Anspruch ans Freistellung von den Synagogenbeiträgen auf ein Herkommen stützen könne. Die Klage des Kaufmanns wurde als sachlich unbegründet abgewiesen. Frankfurt a. M., 5. Mai. Hier ist kürzlich ein Verein zur Errichtung einer jüdischen Bibliothek und Lesehalle^ gegründet worden. Derselbe soll die jüdische und hebräische Literatur insbesondere auch die periodische unter Berücksichtigung aller ^Richtungen den weitesten Kreisen unentgeltlich zugänglich machen. Der Verein zählt jetzt bereits über 100 Mitglieder. und sind ihm so reichliche Geldmittel zugeflossen, daß die Lesehalle bereits in den nächsten Wochen eröffnet werden kann. Dem Vorstand gehören u. a. Herr Direktor Dr. Adler, Herr Dr. Rudolf Geiger, Herr Dr. W. Hanauer, Herr Dr. Kaufmann und Herr Fritz Sondheimer an. I. München, im April. Der erste Jahresbericht des hiesigen Vereins für die Statistik der Juden in München über das Jahr 1904 ist nach verschiedenen Richtungen hin von Interesse. Zunächst schon das, was über Gründung und Organisation dort mitgeteilt wird. Der Verein besteht aus sechs Arbeitsgruppen, nämlich: A. Bevölkerungsstatistik. Leiter Dr. Halpern. 6. Berufsstatistik. Leiter Dr. Heymann, Stellvertreter Dr. Adler. G. Medizin und Anthropologie. Leiter 'Dr. Epstein, v. Soziale Aktion und Organisation (Vereine, Stiftungen, Wohltätigkeit rc.) Leiter Dr. Werner, Stellvertreter Hirschinger. E. Historische Statistik. Leiter Dr. Ehrentreu. F. Bibliographie. Leiter Dr. E.. Straus. Die Gruppenleiter bilden zusammen mit den Vereinsvorsitzenden Dr. Cohen und Dr. Holländer den Arbeitsausschuß. — Der Verein hatte am Schluffe des Jahres 1904 147 Mitglieder, darunter 82 arbeitende und 5 Vereine. Aus dem Arbeitsplan entnehmen wir folgende Enqueten: über die Lage der osteuropäischen Juden in Münzen; über die Vererbung von Krankheiten bei den Juden. Dr. Singer, Sekretär am städtischen statistischen Amt und städtischer Oberbeamter, hielt an den vier Mittwochen des Juni abends von 7 bis 8 Uhr einen Lehrkurs „Einführung in die Arbeitsmethoden der Statistik" im Bibliotheksaale des städtischen statistischen Amtes. Dr. Halpern hielt einen Vortrag über die Lage der jüdischen Arbeiter in London. Dr. E. Straus sprach über die Entwicklung der jüdischen Bevölkerung in Bayern im 19. Jahrhundert. Die Ortsarbeitsgruppe Nürnberg- Fürth wurde ebenfalls von diesem Verein ins Leben gerufen. Der Vorstand besteht aus den Herren: 1. Realfchuldirektor Gombrich, Nürnberg, 1. Vorsitzender; 2. Fabrikbesitzer I. Feistmänn, ‘ Fürth, II. Vorsitzender, 3. Rechtsanwalt Dr. Aal, Nürnberg. I. Schriftführer, 4. Ingenieur Dr. Offenbacher, Fürth, II. Schriftführer; 5. Bankdirektor Pflaum, Schatzmeister. Die Ortsgruppe Nürnberg-Fürth hat sich auch schon in verschiedene Untergruppen gegliedert. Es sind gebildet worden Gruppen für 1. Wohltätigkeitsstatistik (korresp. mit unserer Gruppe v) mit sechs Teilnehmern, 2. Bevölkerungsstatistik (korresp. mit unserer Gruppe A) mit 7 Teilnehmern, 3. Schnlstatistik mit 11 Teilnehmern. Die Einnahmen des Jahres 1904, des Jahres der Gründung des Vereins, betrugen 805 Mk., die Ausgaben 593,52 Mk. wovon 30.51 Mk. auf die Gründung, 38,05 Mk. auf Satzungen. 75.60 Mk. aus Agitation, 30 Mk. auf Saalmieten, 108.75 Mk. auf die Bibliothek, 53.05 Mk. auf das Inventar, 90.42 Mk. auf statistische Arbeiten und 167.13 Mk. auf diverse Ausgaben entfallen. Es ist also am 31. Dezember 1904 ein Ueberschuß von 211.48 Mk. vorhanden. Die Vereinsleitung besteht aus den Herren: Dr. Arthur Cohen, I. Vorsitzender, Dr. G. Halpernt, II. Vorsitzenden, Dr. E. Straus, I. Schriftführer, Dr. Epstein, II. Schriftführer, Max. Krämer,. Schatznleister. Konsul Bällin. Dr. Blumenstein. Juftizrat Ofner.. Dr. Sielmann. Rabbiner Dr. Werner. Gesterreich-Ansarn. □ Wittt, 8. Mai. Das Schächtverbot des Gemeinderats macht viel von sich reden. Wie man erzählt, ist Dr. Lueger dazu von den Ultras seiner Partei förmlich gezwungen worden. Er soll vor Beginn der Sitzung gesagt haben: „Sie haben sich die Suppe eingebrockt, jetzt sollen sie sie nur selber auslöffeln." Herr Lueger weiß nämlich genau, daß sich der Wiener Gemeinderat mit der ganzen Sache sehr blamiert. Bekanntlich hat das Ministerium des Innern schon in einem Erlaß vom 11. April 1893 erklärt, „daß die im Jahre 1888 über die bei den Israeliten übliche