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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-05-05 · Heft 18 (5.5.1905) · p. Seite 207

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 18 (5.5.1905)
Date
1905-05-05
Page
Seite 207 (sequence 3)
Language
German
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207 diejenigen auszütreiben, die in die Hände der Landesjustiz fielen. Der Durchwanderer solle in keiner Weise, behindert werden und nicht unter die Bestimmungen fallen, die für den Einwanderer ausgestellt wurden. Der Gesetzentwurf solle aber nicht nur. den verbrecherischen Fremden abweisen, sondern auch die Einwanderung sonst unerwünschter Elemente beschränken und verhindern, daß England die Ablagerungsstätte für verarmte, kranke oder verbrecherische Fremde werde. ’ Eine nähere Betrachtung der einzelnen Bestimmungen des neuen Entwurfes ergibt allerdings, daß dessen angebliche Milde jedenfalls ein sehr relativer Begriff ist. Die liberale Opposition hat denn auch aufs neue Front gegen den Einwurf gemacht. Die liberale Opposition ist nun, wie man weiß, bis zuletzt immer stärker geworden, so daß es auf den ersten Blick erscheint, als müsse der neue Entwurf an ihrem Widerstand noch sicherer scheitern als der alte. Das ist jedoch ein Schein, der wahrscheinlich trügerisch ist. Die Regierung hat in diesem Falle nämlich ausnahmsweise die überwiegende Stimmung im Lande für sich. Damit dürsten die Liberalen, zumal jetzt, wo man sich schon mit den kommenden Wahlen beschäftigt, zu rechnen haben und auch wirklich rechnen. Wenn also Sir Charles Dille im Namen der Opposition und unter ihrem Beifall abermals Stellung gegen das Gesetz nahm, wenn er es eine Gefährdung des kostbaren Privilegs englischer Freiheit,, des Ashlrechts, nannte und in allen Stücken das Gegenteil von dem sagte, was der Home-Secretary gesagt hatte, so dürften dennoch die Liberalen diesmal einen allzuheftigen tatsächlichen Widerstand gegen ein so populäres Gesetz nicht leisten. I Das würde ihnen bei den komrnenden Wahlen viele Gegner machen und von der: Konservativen sicherlich auf§ ausgiebigste zur Stimmungsmache gegen sie ausgenutzt werden. * Im rumänischen Parlament wurde anläßlich der Debatten über die Thronrede auch die Jüdensrage wieder eimnal gestreift. Der Berichterstatter über die Thronrede, Arion, ein wie es scheint, objektiv urteilender Politiker, wagte sogar die Meinung zu äußern, es sei in der Verfassung vorgesehen, wie man in dieser Frage Vorgehen müsse. Es sollen also Juden die Bürgerrechte verliehen werden, aber nicht ausschließlich an reiche, „die zumeist Ausbeuter seien", sondern auch an arme, die auf geistigem und wirtschaftlichem Gebiete für das Wohl des Vaterlandes wirken. Man darf diese Erklärung, obwohl sie nicht von der Minifterbank ausging, doch wohl als Ausdruck der Absichten, welche die Regierung hat, betrachten. An eine wenn nicht endgültige, so doch wenigstens umfassendere Lösung der Frage ist aber immer noch nicht zu denken. Wenn auch auch hundert Juden im Jahre zur Regelung ihrer rechtlichen Lage kommen, was bedeutet dies gegen 250 000 Juden, die leider immer noch in dem Lande, in dem sie zumeist geboren sind, ziemlich rechtlos bleiben? * Eine Anzahl jüdischer Gemeinden Rußlands hat in der vorigen Woche nach Wilna ihre Vertreter zu : einer Versammlung geschickt, die den Zweck haben sollte, eine Vereinigung der noch nicht organisierten Juden herbeizuführen, um so den Befreiungskampf gegen die Ausnahmegesetze mit vereinten Kräften aufnehmen zu können. Das Ergebnis der Versammlung war. die Gründung einer besondern jüdischen Grrlppe, die ihr Programm wie folgt festlegte: a) Aufhebung aller gegen die Juden erlassenen Ausnahmegesetze und Gleichstellung der Juden mit den übrigen Teilen des Volkes. b) Beteiligung der Juden sowohl an den vorbereitenden wie später ordentlichen Beratungen der Reichsvertretung. e) Autonomie der jüdischen Gemeinden, wie überhaupt Freiheit der nationalen und kulturellen Entwicklung. d) Aufhebung aller den Juden besonders auferlegten Abgaben unter Rückgabe der etwa vorhandenen Ersparnisse aus diesen Steuern an die jüdischen Gemeinden. (Es handelt sich nun Kommunalabgaben.) ' Zum Schluß stellt die Versammlung noch einmal die wiederholt geäußerten allgemeinen Forderungen zusammen. Bei dieser Gelegenheit sei auf die Tatsache' hingewiesen, daß sich bezüglich der Judenfrage in Petersburg leider ein Wechsel zuungunsten der Juden bemerkbar macht. Seit dem Sommer vorigen Jahres ist kein einziger Erlaß zur Verbesserung der Lage der Juden erschienen, während fast alle anderen „Unzufriedenen" wenigstens kleine Abschlagszahlungen erhielten. Dazu die widerliche Hetze in den Blättern, wie z. B. der „Nowoje Wremja". Glücklicherweise ist, soviel man bis jetzt weiß, das Osterfest ohne die Unruhen vorübergegangen, die die Juden fürchteten und die manche Behörden, so hat es wenigstens den Anschein, wünschten. Die Blätter hatten vor dem Feste beständig über die Verbreitung von Aufrufen gegen die Juden in Rußland unter Mitwirkung der Lokalbehörden zu berichten und fast tägtich fand man ähnliche Mitteilungen in russischen Blättern. Es, sollte eigentlich nicht nötig sein, meinte die „Kölnische Zeitung", die russische Regierung darauf aufmerksam zu machen, daß sie stark an Kredit verlieren würde, wenn sie nicht energisch allen Versuchen, die liberale Bewegung durch Aufhetzung der ungebildeten Klassen gegen Studenten, Polen, Deutsche und Juden zu bekämpfen, entgegentreten wollte. Wenn nun trotz alledem wohl nichts passiert ist, so hat die Regierung es in keinem Falle auf ihr Verdienstkonto zu schreiben. An Hetzereien hat es wahrlich nicht gefehlt. Und dabei gibt es noch Leute, die von einer Kulturmission Rußlands gegenüber Japan sprechen. Nette Träger der Kultur! Eur Steuer der Wahrheit! Von Professor Dr. S. May bäum. seinem gegen die Vereinigung der orthodoxen Rabbiner mit ihren liberalen Kollegenim Rabbinerverbande in Deutschland gerichteten Pamphlet sagt Herr Provinzialrabbiner Dr. M. Lahn auf Seite 104 das Folgende: „Uebrigens bietet gerade die Schächtangelegenheit einen Beweis, daß ein gemeinsames Vorgehen ohne irgend einen Verband erforderlichen Falles sehr wohl zu erzielen ist. Am 30. und 31. August 1893 fand nämlich in Veranlassung einer Polizeiverordnung in betreff des Schlachthauses zu Harburg und einer Verfügung des Königlichen Regierungspräsidenten von Westpreußen vom 14. Juni, eine gemeinsame Besprechung der Schächtangelegenheit in Berlin statt, an welcher sich etwa 20 Rabbiner beteiligten. Ohne Rücksicht auf die sonstige Verschiedenheit ihres religiösen Standpunktes behandelten dieselben die vorliegende Frage in einmütiger Weise und gelangten auch zu einheitlichen Beschlüssen. Nur ein Intermezzo drohte die Einhelligkeit zu stören: Ein von Mahbaum gestellter Antrag, in die zu wählende Kommission ihn selbst und seinen Berliner Amtskollegen, die zu Mitgliedern jener Kommission in Vorschlag gebracht waren, als „Vertreter des Verbandes der Rabbiner Deutschlands" zu wählen. Wie mir bekannt, entsprach dieser Antrag einem von langer Hand gehegten Plane, indem die Leiter jenes Verbandes sich der Hoffnung Hingaben, bei Aufrollung der Schächt-, frage aus die dem Beitritt zu ihrem Rabbinerverbande Widerstrebenden — und dies waren damals ausnahmslos alle Rabbiner, die dem gesetzestreuen Judentum angehörten — einen moralischen Druck ausüben zu können. Auf die ablehnende Haltung, die die anwesenden Gesetzestreuen diesem Antrag gegenüber einnahmen, erklärte Mahbaum, daß er und sein Kollege auf ihrem Anträge beharrten und ohne seine Annahme nicht in die Kommission eintreten - würben. Ungeachtet dieser Erklärung und der warmen Befürwortung

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