Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 17 (28.4.1905)
- Date
- 1905-04-28
- Page
- Seite 200 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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.. Im großen und ganzen ist das Werk von Nadlinski sehr interessant und nützlich; eshätte auch in jeder anderen Literatur einen guten Eindruck gemacht. Um so wichtiger ist cs aber, da bis jetzt in der polnischen Literatur über die israelitischen Propheten ein solches Werk nicht geschrieben worden ist. Die Anschauungen sind meist sehr interessant und wenn auch nicht immer originell, so doch immer klar, lehrreich und gediegen. Das Buch wird ohne Zweifel gerade in seinem Leserkreise eine gute Wirkung üben. Hermann Cohens „LthiK des reinen Willens." Von Dr. B. Kellermann. VII. bgleich der Protestantismus in Luthers Freiheit des „Glaubens" dem Begriff der Freiheit wieder 31t seinem Rechte verhalf, so konnte doch der Freiheitsbegriff in seinem ganzen Umfang nicht zur Geltung gelangen. Der „Gottmensch" bildet die unüberwindbare Schranke. Mein, essragt sich, ob selbst mit Beseitigung jener Schranke ein solcher Freiheitsbegriff hätte gewonnen werden können, der als konstitutiver Grundbegriff der reinen Ethik sich erwiesen hätte. Handelt es sich doch vor allen: um den Grundbegriff, der die einzelnen. Gesetze, des Rechtsstaates als die Gesetze des Selbstbewußtseins aus. sich heraus erzeugen kann. Kann der Freiheitsbegriff als ein solcher Ursprung der Rechtsgesetze bestimmt werden? Bildet die Freiheit die Hypvthesis, die Grundlegung jener Gesetze? Diese Frage muß verneint werden. Bei dem geschichtlichen Freiheitsbegriff handelt es sich durchaus nicht um ein wissenschaftliches Grundprinzip der Ethik, als ein Prinzip, in dem die ethischen Inhalte begründet werden. Das Problem der Freiheit bezieht sich überhaupt nicht aus die Möglichkeit der Gesetze, sondern auf die Möglichkeit ihrer Verwirklichung, aus die Möglichkeit der Handlung. Das historische Freiheitsproblenr lautet: Wodurch ist der absolute Anfang der Handlung, ihre Emanzipation von dem Mechanismus des Kausalgesetzes bedingt? Die Antwort lautet: Durch das absolute Selbst, das absolute Ich, das jenseits der kausalen Naturnotwendigkeit sich erhebe. Diese Antwort bedeutet jedoch die prinzipielle Preisgabe des Kausalgesetzes, als eines Gesetzes, dessen allgemein gültige Anwendbarkeit keine Lücken, kennt und kennen darf. Ein derartig fundierter Freiheitsbegriff würde jeder Art des Wunderglaubens Tür und Tor öffnen und hierdurch indirekt einen endgültigen Sieg des Materialismus über den Idealismus herbeisühreu. Wir müssen aberfragen: Ist denn ein solcher Freiheitsbegriff, der die Grundgesetze des Naturgeschehens verleugnet, mit dem wahren Idealismus, vereinbar? Wurde nicht bereits am Eingänge unserer Untersuchung sestgestellt, daß die Ethik die Logik in ihren: ganzen Umfange zur Voraussetzung hätte, daß in der Grundlegung der Ethik auch nicht ein Schritt unternommen werden dürfte, der den-Gesetzen des reinen Denkens zuwiderlaufe? Welche andere Lösung aber bleibt für jenes Freiheitsproblenr noch übrig, damit die Antinomie zwischen der Freiheit des Handelns und der Naturnotwendigkeit des kausalen Geschehens vermieden werde? Wir antworten: Die Aenderung des Problems. Es darf keineswegs gefragt werden: Wie. ist die Freiheit der Handlung . uröglich, damit die Absolutheit des Ich, des Selbst erhalten bleibt? Diese Art der Freiheit' setzt den Begriff des Selbst als ein empirisches Faktum voraus. Es muß vielmehr gefragt werden: Durch welchen Begriff ist die Handlung der Freiheit, d. h. die Bildung des Freiheitsgesetzes, des Selbstgesetzes, möglich, - damit sich die Allheitsanfgabe des Selbst in der Gesetzgebung des Staates realisiere? - Dieses neue Problein bezeichnet der Begriff der Autonomie. Dieser Begriff . scheidet prinzipiell das Sittengesetz von -dem Naturgesetz. Ererblickt indem „Selbst", kein empirisches Faktum, das einer besonderen Freiheitskrast bedarf, um das Recht seiner Sonderexistenz gegenüber dem Selbst der Natur sicher zu stellen. Ihm ist das Selbst jene ewige Ausgabe der Einheitsbildung, wie sie in dem ethischen Grundbegriff der Allheit, der juristischen Person, ihre prägnante Formulierung gefunden hat. Und das Selbstgesetz stellt keine andere Forderung auf, als nur solche Gesetze zu erzeugen, in denen der Einzelne nur als Vertreter der Allheit in Frage kommt.. Die Absolutheit der Allheitsausgabe, der Allheitsbildung allein ist gültig. Die Absolutheit der Mehrheitsbildung ist verwerflich. Die Allhejtsaufgabe ist höchster Zweck, ist Endzweck, ist Selbstzweck. Die Autonomie wird Antotelie. In der Mehrheitsbildung gibt es mehrere Aufgaben, mehrere Zwecke. Der eine Zweck wird zum Mittel für den anderen Zweck. In der Allheitsbildung gibt es nur den einen Zweck der unendlichen Zusannnenfassung, den jeder Einzelne vertritt^: Das ist der Sinn des kategorischen Imperativs: „Handle so, daß Du Deiue Person wie die Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals als Mittel brauchst." Wo die Allheit herrscht, da gibt es nur einen Zweck und keine Mittel, Bilde nur solche Gesetze, in denen jeder Einzelne als Vertreter dieses einen Zweckes die gleichen Rechte, die gleichen Pflichten hat. Wie klar und durchsichtig ist an dieser Stelle Cohens Disposition! Und wie wenig einheitlich erweist sich Kant in der Entwicklung dieser Begriffe! Hätte Kant den Begriff der Autonomie in dem erwähnten Sinne erfaßt, er hätte dann gewiß den vielseitigen Begriff des „intelligibeln Charakters" vermieden, er hätte endgültig an Stelle des Freiheitsbegriffs die Autonomie gesetzt, er hätte insbesondere den kategorischen Imperativ nicht aus der leeren Formalbestimmung des „Gesetzes" ableiten müssen, zumal der eigentliche Inhalt des Imperativs ohne den erzeugenden Charakter des Antonomiebegriffs direkt undenkbar ist. Nachdeur nun Cohen in dem Begriff der Autonoinie den Ursprung des gesamten Inhalts des Sittengesetzes erkannte, verabsäumte er nicht, die einzelnen Begriffe zu formulieren, in denen die Autonomie ihren erzeugenden Charakter besonders zur Geltung bringt. Als erster Begriff kommt die Selbstgesetzgebung in Betracht. Als Gegensatz tritt die Heteronvmie auf. Zur Heteronomie gehört alles, was der Ausgabe des Selbst nicht förderlich ist. Vor allen Dingen wird deshalb die Sinnlichkeit, der Affekt in seiner physischen Qualität als heteronom betrachtet. Wurde doch bereits früher ausgeführt, daß nur der reine, von den Gesetzen der Logik getragene Affekt als gut zu bezeichnen ist. Somit setzt die Ailtonomie die Anerkennung der Vernunft, des reinen Denkens voraus. Die Verachtung, der Wissenschaft widerspricht dem Geiste der Autonomie. Wenn aber die Ethik das Denken zu seiner unverbrüchlichen Voraussetzung hat, kann dann jener ethische Inhalt, der in der „Offenbarung" seinen Ursprung hat, noch als ethisch bezeichnet werden? Verfällt er nicht dem Verdammungsurteil der Heteronomie? Cohen schreibt : „Offenbarung, Emanation und alle die Ausdrücke der Selbstentfaltung des Absoluten bleiben innerlich unbefremdlich und unanstößig; denn man fordert die Selbstentfaltung, die Selbstdarstellung des Absoluten. Anstößig, kann nur die einzelne sinnliche Erscheinungsform