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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-04-14 · Heft 15 (14.4.1905) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 15 (14.4.1905)
Date
1905-04-14
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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verwirklichen und damit eine Lücke in der Fürsorge für unsere jungen Glaubensgenossen auszufüllen. A. R. Bromberg, im April. Ein orthodoxer Jude sollte vor Gericht den Zeugeneid leisten. Er bat um die Erlaubnis, daß. er — seinem religiösen Empfinden gemäß — dabei sein Haupt bedecken dürfe, was ihm indessen nicht gestattet wurde. Unter diesen Umständen weigerte er sich überhaupt zu schwören, und nun wurde er vorn Gerichtshof wegen unrechtmäßiger Eidesverweigerung zu 30 Nt. . Geldstrafe verurteilt. Hiergegen legte er sofortige Beschwerde ein, indem er einwandte, es sei unverständlich, warum ihm der Gerichtshof es verweigern wolle, während der Eidesleistung seinen Kopf bedeckt zu halten; die Würde des Gerichts könne doch unmöglich darunter leiden, denn der den Eid abnehmende Richter setze doch auch sein Barett auf, und alle Militärpersonen, die vor Gericht schwören, tun dies, indem sie das Haupt mit dem Helm bedecken. Der Staatsanwalt, dem die Beschwerde zur Aeußerung vorgelegt wurde, hielt sie für unbegründet; der Eid sei durch die Bestimmungen der Strafprozeßordnung jeder religiösen Form entkleidet, und jederrnann, der vor Gericht erscheine, habe sich daher der vor Gericht angemessenen Höflichkeitsform anzupassen und denigemäß mit unbedecktem Haupte zu schwören. Das Aufsetzen des Baretts seitens des Richters beziehungsweise des Helms seitens der Militärpersouen gehe die Zeugen gar nichts an, denn das sei eine staatliche Verwaltungsvorschrift. Dieser Anschauung des Staatsanwalts wurde vom Landgericht Brornberg, das in dieser Sache zu beschließen hatte, nicht beigcpflichtet, vielmehr wurde dem beschwerdesührenden Israeliten Recht gegeben. Es ist keineswegs richtig, so meinte der Gerichtshof, daß der Eid vor Gericht, der allerdings als eine staatsbürgerliche Handlung anzusehen ist, seines religiösen Charaktes entkleidet ist. Ausdrücklich ist seiner Zeit bei der Beratung der Strasprozeßordnung seitens der Regierungsvertreter darauf hingewiesen worden, daß den Anhängern der verschiedenen Konfessionen gestattet sein sollte, Zusätze zu der vorgeschriebenen Eidesformel zu machen, sofern sie lediglich zur Verstärkung des Schwures dienen, und ebenso unbenommen sollte es ihnen sein, sich besonderer Formen und Gebräuche dabei zu bedienen, die ihnen von Alters her heilig seien. Es steht nun zweifelhaft fest, daß es bei orthodoxen Israeliten Brauch ist, während der Eidesleistung ebenso wie bei anderen religiösen Handlungen, das Haupt zu bedecken und demgemäß kann auch in der Bedeckung seitens eines strenggläubigen Israeliten während des Schwörens ein die Würde des Gerichts oder die Achtung vor diesem verletzender Umstand nicht gefunden werden. n. Breslau, 3. April. Durch die Zeitungen laufen die Notizen, daß hier der stellvertretende Rabbiner, Herr Fabian, die Entdeckung gemacht haben soll, daß der größte Teil der jüdischen Kinder in der hiesigen Gemeinde ohne Religionsunterricht aufwachsen, und daß zur Abhilfe dieser Uebelstände der Vorstand der Gemeinde eine besondere Kommission eingesetzt haben soll. Wenn nun auch aus der Hand liegt, daß hier offenbar grobe Mißverständnisse vorliegen, so ist es doch erforderlich den richtigen Sachverhalt einmal darznstellen. Es gibt hier im ganzen etwa 3000 schulpflichtige jüdische Kinder, für deren Unterweisung die Gemeinde Sorge zu tragen hätte. Es-werden nun in den drei Religionsunterrichtsanstalten der Gemeinde und in einigen Privatanstalten mehr als 10OO Knaben und Mädchen nicht nur in Religion und biblischer Geschichte, sondern auch in ausgiebiger Weise im Hebräischen unterrichtet. Die übrigen, welche die unteren und mittleren Klassen der Gymnasien, Realgymnasien, höhere Bürgerschule und Mittelschule besuchen, erhalten einen Unterricht in Religion und in biblischer und jüdischer Geschichte, der freilich für ihre vollkommene religiöse Durchbildung nicht ausreicht. In einem Teile der Schulen, in denen nur wenige jüdische Kinder sind, ist gar kein jüdischer Religionsuntericht, ebenso wenig in den oberen Klassen der höheren Knabenschulen. Auch in einer Anzahl privater Mädchenschulen ist die Stundenzahl unzulänglich. Man sieht, es handelt sich auch hier nur um dieselben Uebelstände, die sich in allen Großgemeinden, wie Berlin, Frankfurt a. Main, Hamburg u. a. geltend machen. Seit Jahrzehnten ist die Gemeindeverwaltung bestrebt, diesen Uebelständen abzuhelfen und ihrem energischen Vorgehen ist es gelungen, die Einführung des jüdischen Religionsunterrichts als eines Lehrgegenstandes in. sämtlichen städtischen und einigen königlichen Gymnasien sowie in dem größten Teil der privaten höheren Mädchenschulen-durchzusetzen. Es ist nun das Verdienst des „Vereins jüdischer Religionslehrer und Lehrerinnen zu Breslau", der hier vor drei Jahren ins Leben trat, daß er sich die allmähliche Beseitigung der noch vorhandenen Uebelstände zur Aufgabe gestellt hat. Herr Rabbiner- Fabian, der Vorsitzende des Vereins, hat in dankenswerter Weise die statistische Grundlage für ein Vorgehen in dieser Richtung herbeigeschafft und zunächst dem Verein vorgelegt. In der allernächsten Zeit wird das gesamte statistische Material der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht werden, und ich werde mir erlauben, auch unserem Leserkreise die ermittelten Tatsachen zur Kenntnis zu bringen.. Nach der Verfassung der hiesigen Gemeinde hat es nun bisher bloß getrennte Kommissionen, die die Oberaufsicht über jede der bestehenden Religionsschulen hatten, gegeben. Alles, was über den Nahmen dieser Anstalten hinausging, hat danach das Plenum des Vorstandes zu beraten gehabt, und es muß anerkannt werden, daß die Interessen des jüdischen Religionsunterrichts jahrzehntelang darunter in keiner Weise gelitten haben. Um aber bei der stetigen Zunahme der Schulgattungen und bei dem immer größeren Anwachsen der zu lösenden Aufgaben eine beratende Instanz zur Seite zu haben, hat jetzt der Vorstand eine besondere Schulkommission ins Leben gerufen, die die Aufgabe hat, mit Hilfe zu leisten bei dem Unternehmen, daß möglichst alle Kinder der Gemeinde einen ausreichenden Unterricht erhalten. In diese Kommission sind berufen worden: die beiden Gemeinderabbiner Herr Dr.. Guttmann und Herr Dr. Rosenthal, deren Stellvertreter Herr Dr. Deutsch und Herr. Fabian, Herr Ghmnasialoberlehrer Professor Dr. Badt, Herr Seminardozent Dr. Braun, Herr Universitätsprofeffor Dr. Cohn, Herr Rechtsanwalt Hirschberg, Herr- Rechtsanwalt Joöl, Herr Dr. Reich. Den Vorsitz führt als Mitglied des Vorstandes Herr Stadtrat Marck. lieber die bisherige Tätigkeit der. Kommission berichte ich demnächst. Heute hat es sich nur darum gehandelt, der übertriebenen Darstellung, als ob hier in der religiösen Unterweisung der Jugend reine Zuchtlosigkeit herrsche, durch die Klarlegung des wahren Sachverhalts entgegenzutreten. -- Hamburg, 5. April. Die Zentenarfeier der Talmud- Thora-Realschule fand um 31. v. M. im Saale der Erholung statt. Als Vertreter der Oberschulbehörde waren der Präses, Herr Senator Dr. v. Melle, sowie Herr Schulinspektor Professor Schobert erschienen. Vertreter des Gemeindevorstandes, Delegierte der übrigen Gemeindeinftitutionen und eine große Anzahl von Ehrengästen waren anwesend. Eingeleitet wurde die Feier durch Gesang des Schülerchors; dann begrüßte Herr Dr. B. Levy die Teilnehmer, worauf Herr Direktor Dr. Goldschmidt die Festrede hielt, in der er in ausführlicher Weise die Entwicklung der Schule schilderte. Am 31. März 1805 wurde die Schule in der Elbstraße Nr. 122 eröffnet. Sie hieß „Israelitische Armenschule der Talmud-Thora". Die ersten 60 Schüler wurden in vier Klassen von vier Religionslehrern und einem Schreib¬ und Rechenlehrer unterrichtet. Bis 1822 war die Schule hauptsächlich eine Neligionsschule. Unter der Leitung des am 30. Oktober 1821 als geistliches Oberhaupt der jüdischen Gemeinde nach Hamburg berufenen Isaak Bernays wurde die Schule zu einer israelitischen Volksschule entwickelt; Unterricht in der deutschen Sprache, in Naturkunde. Erdkunde und Geschichte wurde eingerichtet. Bernays stand der Schule bis zu seinem Tode 1849 vor. Die Zahl der Schüler stieg bis zum Jahre 1848 auf 207. Im August 1851 wurde Oberrabbiner A. Stern als Nachfolger Bernays nach Hamburg berufen und übernahm als Ephorus die Leitung der Schule in Gemeinschaft mit dem Vorsteher H. I. Mathias. Sie entwickelte sich zu einer Bürgerschule und wurde 1869 in eine Realschule umgewandelt. Im November 1857 war sie in ihr jetziges Schulhaus auf den Kohlhöfen übergesiedelt. 1869 erhielt die Schule die Berechtigung zur Erteilung von Zeugnissen für den einjährigen Freiwilligendienst. 1871 wurde ein zweites Schulhaus für die Vorschule eingerichtet. Im April 1889 wurde der jetzige Direktor Dr. I. Goldschmidt in sein Amt ein geführt. Die Zahl der Schüler ist heute 550; die Anstalt ist die größte jüdischkonfessionelle Schule in Deutschland. Er wünsche, daß der Schule stets eine Leitung und ein Lehrerkollegium wie heute zur Verfügung stehen möge. Im Namen des Lehrerkollegiums dankte Herr Direktor Dr. Goldschmidt für die freundlichen Worte. Herr Dr. R. Cohn brachte die Glückwünsche der ehemaligen Schüler dar. Der Gesang

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