Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 14 (7.4.1905)
- Date
- 1905-04-07
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
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----- Benthen (O.-S.), 2. Llpril. Die tückische Epidemie, welche ftit Wochen im oberschlesischen Jndustriebezirk herrscht, Hai ein großes Opfer gefordert. Dr. Lewi Emmrich, seit Oktober 1903 Rabbiner o-r Gemeinde Tarnowitz, ist im jugendlichen Mannesalter vor: 31 Jahren am Abend des 29. März ihr erlegen. Unter dem Eindruck Iner großen Trauer steht die verwaiste Gemeinde, steht auch unsere Gemeinde, in welcher seine, sechsjährige, segensreiche amtliche Tätigkeit als zweiter Rabbiner, nachhaltige Eindrücke-hinterlassen hat. Die Methodik seines Religionsunterrichts, die ihre tiefen Wurzeln in dem reinen, kindlichen Gemüt des Verewigten hatte, war bewundernswert. Wie wußte er aus Herz und Geist der Kinder einzuwirken, die Matten aufzurütteln, die Verstockten zu Tränen zu rühren, die Begabten zu hohen Zielen zu'führen! Seine Lebensaufgabe suchte er', darin, im stillen friedlichen Wirken Menschenliebe auszubreiten und zu fördern, die Lehren der Thora jung und alt zugänglich zu machen. Ihm war Hillel das große Vorbild. Als ich den Heimgegangenen vor etwa Jahresfrist im Literaturverein zu Kattowitz in großen Zügen ein Lebensbild Hillels entwerfen sah, da lauschte die Versammlung in atemloser'Spannung, als er über die Lehrweise Hillels sprach. Ein schwerer Verlust fürwahr! Eine sehr jugendliche Witwe, hervorgegangen aus einer Familie, in der Thorastudium zu den Ueber- . lieferungen' des Hauses gehört, beweint den Tod des Gatten/ein I h/jähriges Kind hat den Vater verloren. Einen solchen Schlag zu überwinden — dazu gehört Gottvertrauen! Als ich gestern, am Sabbat Schemini, dem Rabbiner Dr. Guttmann in der großen Breslauer Synagoge im Anschluß an den plötzlichen Tod der Söhne Ahrons den Ausführungen des Kanzelredners über das Schriftwort: „Und Ahron schwieg" lauschte — da stand wohl jeder unter dem Bann der großen Trauer, die ihn sichtlich erfüllte, als er tags zuvor an der Bahre des ihm verwandtschaftlich nahestehenden Amtsbruders ihm die letzten Abschiedsworte zurief. Das Andenken des Frommen zunl Segen. i. Dresden, 2. April. Am 28. v. M. feierte der Kantor und Lehrer Adolf Wolssohn, ein Schüler Lewandowskis, in hiesiger Gemeinde sein 25jähriges Amtsjubiläum. Er wirkte zuvor als erster Kantor 10 Jahre in Görlitz und wurde 1890 in gleicher Eigenschaft nach Dresden berufen. Die ganze Gemeinde war bemüht,' den Tag des Jubiläums zu einem festlichen und ehrenvollen zu gestalten. Der Gemeindevorstand sprach in einem anerkennenden Schreiben, begleitet von einem Ehrengeschenk, seine wärmsten Glückwünsche aus. Hieran schloß sich eine Deputation - der Schüler der Religionsschule unter Führung des Herr Rabbiner Dr. Winter, die dem Jubilar ein Silbergeschenk überbrachten. Herr Rabbiner Dr. Winter sprach in einer längeren herzlichen Ansprache zugleich im Namen sämtlicher anwesender Lehrer, der gegenwärtigen Schüler sowie aller früheren Schülergenerationen seine Glückwünsche aus. Herr Kantor Hofstein sprach sodann im Aufträge der Beamten der Gemeinde und hob insbesondere das herzliche kollegiale Verhältnis, das den Jubilar mit allen Beamten verbindehervor. Ein wertvoller Notenschrank mit Widmung wurde dem Jubilar zur Erinnerung an diesen Ehrentag von den.Beamten geschenkt. Sodann erschienen die Herren Shnagogenvorsteher Max Levi und Carl Meyer; ersterer betonte in seiner Ansprache insbesondere die Verdienste des Jubilars um die Gestaltung des Gottesdienstes. Namens der Synagogenkommission überreichte er ein prachtvolles mit Widmung versehenes silbernes Ehrengeschenk. Schließlich überbrachten Herr Expräsident Dr. med. Cohn und Herr Max Hinzelmann die wärmsten Glückwünsche der Fraternitas-Loge. .Möchte es dem Jubilar noch lange vergönnt sein, in der Dresdener- Gemeinde segensreich zu wirken! all Plauen, 2. April. Ein sehr merkwürdiger Prozeß, in dem hoffentlich noch nicht das letzte Wort gesprochen, wurde kürzlich vordem hiesigen Landgericht verhandelt. Er drehte sich um eine Privatklagesache des Kaufmanns und Inhabers eines großen photographischen Ateliers Emil Strauß in Leipzig, der in Plauen eine Filiale seines Leipziger Hauptgeschäftes besitzt, gegen den Hofphotographen Graul in Plauen wegen Beleidigung. Ein Angehöriger des Plauenschen Regiments hatte bei Gräül ein halbes Dutzend Bilder, etwas größer als Kabinettformat, bestellt, wofür ihm aber schließlich der zu zahlende, für Militärs bedeutend ermäßigte Prei§ (7 Mark) zu hoch war. Er schrieb an Graul einen Brief, in welchem er sich aus das photographische Atelier des Privatklägers Strauß berief und bemerkte, daß dort ein ganzes Dutzend solcher Bilder schon für 8,50 Mark zu haben sei. Graul richtete hierauf ein energisches Schreiben an den Unteroffizier/worin er u. a. äußerte: „Wie können sie sich erdreistenI mein Geschäft mit dem jüdischen Ramschgeschäfte^zu vergleichen." Der Unteroffizier brachte den Inhalt dieses Briefes Strauß zur Kenntnis, der sich durch den Ausdruck „jüdisches Ramschgeschäft"^ beleidigt fühlte, und Privatklage gegen Graul erhob. Graul wurde vom Schöffengerichte der Beleidigung schuldig befunden und zu 50 Mark Geldstrafe verurteilt. Hiergegen legte er Berufung ein. In der Berufungsverhandlung bemerkte Graul, daß ihm eine Beleidigung des Privatklägers bei erwähntem Ausdruck ferngelegen habe, zumal er den Brief nicht an Herrn Strauß, sondern an den Unteroffizier gesandt habe, für den der Brief lediglich bestimmt gewesen sei. Nach erfolgter Beweisaufnahme kam die Berufungsinstanz schließlich aus einen entgegengesetzten Standpunkt wie der Vorrichter. Sie hob das schöffengerichtliche Urteil auf und sprach den Beklagten Graul frei. Der Privatkläger hat die Kosten des Verfahrens sowie die dem Beklagten erwachsenen notwendigen Auslagen zu erstatten. In der Begründung des Urteils kam es dem Gerichte insbesondere auf die Auslegung der Worte „jüdisches Ramschgeschäft" an. Ein Ramschgeschäft sei ein Geschäft, wo verschiedene Waren, gute und geringwertige, billig gekauft und billig verkauft würden. Derartige Geschäfte existierten zweifellos; etwas Beleidigendes liege in dem Ausdrucke an sich noch nicht. Auch im photographischen Gewerbe hätten sich Geschäfte gebildet, bei denen dieselben Grundsätze Platz griffen. Nun habe der Privatkläger während der Beweisaufnahme selbst annerkannt, daß sein Geschäft bezüglich der Leistungen in künstlerischer Hinsicht nicht heranreiche an das. Graulsche Geschäft. Wenn nun der Beklagte in dem Briese an der: Unteroffizier den Ausdruck „Ramschgeschäft" gebraucht habe, so müsse man nach dem Vorerwähnten darin doch nicht gleich eine beleidigende Absicht erblicken. Auch aus den: Worte „jüdisch" könne eine beleidigende Absicht nicht geschlossen werden, da sich damit ja nicht ohne"weiteres der Begriff des Unsoliden verbindet. Der Beklagte habe zwar gewußt, daß der Privatkläger ein Jude.sei, und daß sich an dem Geschäfte des Privatklägers ein jüdischer Mitbürger beteiligt habe, jedoch habe er nicht zugegeben, daß er die Geschästsleitung als eine unsolide habe bezeichnen wollen. Er habe nur gemeint, daß es sich in der Entwickelung des gewerblichen Lebens vielfach gezeigt habe,, daß derartige Geschäfte zum großen Teil in den Händen von Juden seien. Eine andere Auslegung sei ihm auch nicht nachzuweisen, weshalb der Beklagte freigesprochcn wurde! R. Oldenburg, 29. März. Die Einweihung der neuen Synagoge fand unter großer Beteiligung aller Kreise unserer Bürger heute statt. Der Großherzog ließ ein Schreiben an den Vorstand von Dresden aus richten, wo er zur Kur weilt, worin er sein Bedauern ausspricht, nicht persönlich teilnehmen zu können. Er sandte als Stellvertreter den Staatsminister Ruhstrat. Außerdem waren zugegen der Vorsitzende des Oberkirchenrates Geh. Ministerialrat von Finkh, von jeden: der drei Regimenter eine Abordnung von höheren Offizieren, der Oberbürgermeister, der Stadtsyndikus, das evangelische Oberschulkollegium, die Schuldirektoren, die benachbarten Rabbinen und viele Behörden und Deputationen. Die Gottesdienstfeier gestaltete sich besonders dadurch so erhebend, daß die Erziehungsanstalt von Ahlem bei Hannover in liebenswürdiger Weise ihren rühmlichst bekannten Knabenchor unter Leitung des Herrn Lehrers Lampe hierher gesandt hatte zur Verstärkung unseres Kinderchores, deren hervorragende gesangliche Leistung von der Empore herab mächtig wirkte. Sechs prachtvolle Fenster mit Glasmalereien waren von Herrn Leo Steinberg aus Berlin gespendet worden mit jüdischen Emblemen, die dem Raum eine weihevolle Stimmung verleihen. Auch einzelne Mitglieder der Gemeinde hatten Gaben gespendet. Die Weiherede von Herrn Ländrabbiner Dr. Mannheimer mache auf die Anwesenden einen tiefen Eindruck. Der Redner nahm die Gelegenheit wahr, einmal vor den Spitzen der Behörden das Wesen des Judentums mit anerkennenswerter Offenheit darzulegen. Diese Rede hat zweifellos dem Ansehen des Judentums in unserer Stadt sehr viel genutzt. An: Abend versammelte, sich die Gemeinde zu einem Festbankett in der Union, wo in manchen schönen Toasten der Friede in unserer Gemeinde gefeiert wurde.