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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-04-07 · Heft 14 (7.4.1905) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 14 (7.4.1905)
Date
1905-04-07
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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Wirtschaftsmädchen. Non ausgenommen wurden vier Kinder. Die Zöglinge erhalten eine vielseitige Erziehung und-besuchen höhere und' niedere Schulen, je nach ihrer Begabung. Die Anstalt betrachtet die ^Fürsorge für ihre entlassenen Zöglinge als wichtige Aufgabe und sucht denselben besonders bei der Gewinnung ihrer beruflichen Selbstständigkeit zu helfen. — Die Einnahmen betrugen im vergangenen Jahre 52158 Mark, darunter ein Legat von einer christlichen Dame über 16 000 Mark, die Ausgaben betrugen 23799 Mark, dazu 237 937 Mark für den Neubau. Das Vermögen der Anstalt beläuft sich auf 344 020-Mark. Die Verpflegungskosten betrugen pro Kops 49^2 Pfennig, die Gesamtausgaben für ein Kind. 740 Mark. — Der Vorstand des Waisenhauses besteht aus den Herren Professor Dr. Saalschutz, Vorsitzender, Stadtrat Professor Dr. Laßar-Cohn, stellvertretender Vorsitzender, Alexander Magnus, Kassierer, A. Aron, Dr. Ad. Friedländer, Julius Lazar, Max Minkowski-Königsberg, Dr. med. Kamnitzer-Allenstein, Otto Eichelbaum-Jnsterburg. — Ehrendamen der Anstalt sind Frau Friederike Bohrend, Frau Rahel .Josephsohn, Frau Kommissionsrat Laser und Frau Emilie Magnus. — Leiter der Anstalt ist Herr Inspektor Adolf Peritz. x. Thor«, 29. März. In der Stadtverordnetensitzung vom 16. d. Mts. interpellierte Herr Dr. Wolfs, der unermüdlich mit Eifer und Takt überall für die Interessen der Juden eintritt, warum bei Bezirks- und Armenvorsteherwahlen nie ein jüdisches Mitglieö vorgeschlagen werde. Er sagte u. A.: „Früher war es ja allerdings so, daß die jüdische Gemeinde 10 Prozent von den Kommunalsteuern zurückbekam und dafür ihre Armen selbst zn verpflegen hatte. Seit dem Erlaß des Kommunalabgabengesetzes, seit 1893 sind die Verhältnisse aber gleich geworden und es liegt kein Hindernis vor, auch jüdische Mitbürger zu wählen, die sich oft besser hineinfinden dürften. Bei der großen Anzahl jüdischer Mitbürger kann es an geeigneten Persönlichkeiten nicht fehlen. Auch in der Schuldeputation sind die jüdischen Mitbürger nicht vertreten, trotz der großen Anzahl jüdischer Schüler.' Wenn alle Konfessionen in der Schuldeputation vertreten sein sollen, dann darf man eine nicht ausschließen. Daß ein jüdischer Mitbürger nicht zum Stadtrat gewählt wird, ist bei uns ja schon Tradition geworden. In den Großstädten schließt man die jüdischen Mitbürger dabei nicht aus und man hat damit keine schlechten Erfahrungen gemacht. Es dürfe doch nur Befähigung und Tüchtigkeit maßgebend bei den Wahlen sein. Keineswegs solle es nach den Konfessionen bei den städtischen Wahlen gehen, aber es muß doch auch gleiches Recht für alle gefordert werden.. Oberbürgermeister Dr. Kersten bekanntlich ein Konservativer von der Kanalgegnerpartei, erwiderte hierauf: Soweit sich die Ausführungen des Herrn Wolff gegen die Stadtverordnetenversammlung richten, müsse er deren Beantwortung der Versammlung selbst überlassen. Was das Armendirektorium anlange, so müsse er, Redner, bedauern, das; Herr Wolff konfessionelle Unterschiede mache. Er habe ja selbst gesagt, daß es bei den Wahlen nicht nach den Konfessionen gehen könne, sondern daß die Geeignetheit maßgebend sein müsse. Bisher haben wir auch nach diesem Grundsätze immer verfahren; wir haben nicht katholische, evangelische und jüdische Mitglieder von Deputationen rc. aüsgewählt, sondern haben bei » unseren Vorschlägen uns von der Tüchtigkeit und den persönlichen Verhältnissen der Betreffenden leiten lassen. Stv. Wolff bemerkte: Das Armendirektorium mache bei. Wahlen die Vorschläge, die auch inrnrer akzeptiert werden. Deshalb habe er seine Bemerkungen an die Adresse der Armendirektion gerichtet. Darauf Stadtsyndikus Kelch: Wie der Herr Oberbürgermeister namens des Magistrats, müsse er, Redner, auch namens des Armendirektoriums erklären, daß dasselbe bei seinen Vorschlägen keine konfessionellen Unterschiede mache. Der Vorsitzende bemerkte, die Vorschläge des Armendirektoriums würden ja in den Ausschüssen vorberaten, wo man weitere Vorschläge machen könne. Jedenfalls sei von einer Absicht, wie sie Herr Wolff annehme, nichts zu bemerken. Natürlich werden Juden aber auch weiter nicht vorgeschlagen, werden — trotz dieser schonen Worte! rn. Ans der Provinz Pommern, im März. Zu dem Aufsehen erregenden Prozeß des angesehenen Inhabers des seit über 60 Jahre bestehenden bedeutenden Getreidegeschäfts G. Rosenbaum, Gottschalk Scheidemannzu Bütow contra Rittergutsbesitzer und Amtsvorsteher Leutnant d. N. v. d. Lanken zu Wusseken ist noch folgendes zu berichten. Der Justizunnister hatte sotvohl auf Beschwerde des p. v. d. Lanken (gegen den ablehnenden Bescheid des Oberstaatsanwalts) als auch auf diejenigen der beiden Rechtsanwälte des p. Scheidemann die Akten eingefordert. Ende voriger Woche sind nun diese Akten.dem Stolper Landgericht zugesandt, vor-welchem nun die Berufungsverhandlung gegen v. d. Lanken demnächst stattfindet. Zu der Verhandlung am Bütower Schöffengericht ist noch nachzutragen, daß der wegen Beleidigung des Scheidemann angeklagte v. d. Lanken sich die Aeußerung erlauben durfte: „Die - Juden betrügen ja alle, warum sollte er (Scheidemann) nicht betrügen? und der ist noch einer von den besten." Das durste er ungerügt sagen, obgleich der Vertreter .der Reichsbanknebenstelle zu Bütow unter Eid erklärte, daß Scheidemann ihm unentgeltlich Wechsel bis 25 000 p. a. diskontiert und prolongiert hätte. — Kantor Jungmann in Stolp ist, 11 nachdem er kaum ein Jahr dort amtierte, nach Schlochau zum 1. April I berufen. Kantor Lange-Garz a. O. wirkt jetzt in Fordon, und an 8 Stelle des Nestors der Pommerschen jüdischen Lehrer Bauer-Cöslin I ist 'Kantor. Cahn-Frankfurt a. M. berufen worden. Hingegen hat 8 Kantor Malinowsky-Berent eine Wahl nach Neustettin abgelehnt. — Augenblicklich unternimmt der bekannte Tierschutz verein wieder seinen alten Kampf gegen das Schächten, aber aus einem neuen Wege. Er fragt bei allen Schlachthofen der Provinz an, wieviel für das Schächten der Synagogengemeinde, bezw. dem Schächter pro Stück Vieh gezahlt wird. Auch die Fleischerei-Berussgenossenschaft beschäftigt sich wieder mit dieser Frage und fordert, bezw. erlangt! die Aufnahme des Schächters in ihre Kasse. Die Synagogengemeinden müssen selbstredend zahlen. — Am 5. März fand in Bütow ein Fest zum Besten des über 40 Jahre bestehenden jüdischen Frauen- Vereins statt. Das Fest, welches aus einer Aufführung von Katz' (Gelsenkirchen) Purimsestspiel nach vorhergegangenem Prologe und lebendem Bilde und aus der Verlosung freiwilliger. Spenden bestand, hatte einen in jeder Hinsicht befriedigenden Erfolg. — Auf der ersten Seite des in Pyritz erscheinenden „Mittelstand" des Pastors Krösell stand die feierliche Erklärung, daß Annoncen von nur wahrhaft Christlich-Deutschen ausgenommen würden. Tags darauf stand auf einer anderen Seite die Annonce einer Pyritzer jüdischen Rentiere! n. Breslau, 28. März. Am 16. b. Mts. wurde Frau Witwe Minna Aron, die seit dem Jahre 1874 an der Spitze des hiesigen israelitischen Frauenvereins steht, zum Ehrenmitglieds des Vereins ernannt. Eine Deputation, bestehend aus den Herren Stadtrat Marck, Gemeindevorsteher Eduard Sachs, Kaufmann Samuel Kohn und den Damen Frau Rabe und Frau Schiff, überreichten ihr das Diplom mit einer Ansprache, in der ihre segensreiche Tätigkeit im Dienste der Wohltätigkeitspflege rühmend hervorgehoben wurde. — Zur Teilnahme an. den von dem „Verein jüdischer Religionslehrer- und Lehrerinnen zu Breslau" ins Leben gerufenen hebräischen Sprachkursen haben sich bereits 16 junge Damen gemeldet. Den Unterricht hat Herr Rabbiner E>r. Guttmann jr. übernommen. — Soeben ist der Bericht der Generalversammlung des „Vereins israelitischer Lehrer in Schlesien und Posen" erschienen, die arn 16. November v. Js. stattgefunden hat. Bei dieser Gelegenheit ist unter anderem eine Kommission ernannt worden, die Ferienkurse zur Fortbildung jüdischer Lehrer der beiden Nachbarprovinzen ins Leben rufen soll. Die Kommission hat einen Plan für diesen Zweck entworfen. Folgende Lehrgegenstände wurden in Aussicht genommen: Grammatik, biblische und jüdische Geschichte, Bibel mit alten und neuen Kommentaren, j Lektüre der Mischna, systematische Religionslehre, Geschichte der Liturgie, Haniletik, Orachchajim, Midrasch, kantorale Fortbildung. Die Kommission hat sich sodann an das Lehrerkollegium des jüdischtheologischen Seminars gewandt mit der Anfrage, ob die Mitglieder desselben geneigt wären, den Unterricht für diese Ferienkurse zu übernehmen und hat freundlicher Weise einen durchaus zusagenden Bescheid erhalten. Auch die Herren Rabbiner und deren Stellvertreter haben in dankenswerter Weise ihre Mitwirkung diesem Unterricht in Aussicht gestellt. Hoffentlich gelingt es der Kommission, auch die erforderlichen materiellen Mittel herbeizuschaffen. Sie hat sich zu diesem Zwecke an den deutsch-israelitischen Gemeindebund, die Verbände der schlesischen Synagogengemeinden und den Vorstand der hiesigen; Gemeinden gewandt. Hoffentlich gelingt es, schon in den nächsten 1 großen Ferien die Kurse in vollem Umfange zu eröffnen.

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