Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 14 (7.4.1905)
- Date
- 1905-04-07
- Page
- Seite 160 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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. ä'ÄSS 160 nur aus alle Schulen unter 30 Schüler Anwendung finden. Im übrigen hat dieser Antrag wenig Aussicht auf Annahme, zum mindesten ist seine Annahme sehr fraglich. Ich werde mir erlauben, Ihnen über die Erfolge des Antrags später Mitteilung zu machen. Mit vorzüglichster Hochachtung ergebenst v. Mentzel. * Wieder ein hübsches Pröbchen antisemitischer Wahrheitsliebe! In Frankreich erregt jetzt der Sensationsprozeß gegen eine Räuberbande von 29 Köpfen großes Aufsehen, der in Amiens verhandelt wird. Das Haupt derselben, der Räubersührer, heißt I a c o b — und nur aus diesem Grunde wurde er von antisemitischen Blättern mit einem Zynismus ohne gleichen zum Juden gemacht! So schreibt eines dieser Blätter: „Mit dem selbstbewußten Gefühle eines Verbrechers tritt er auf, der weiß, daß er als Jude ungestraft seine Richter beleidigen darf, daß er in dieser. Eigenschaft als später Verurteilter auf alle Milderungen Anspruch haben wird und daß ihm, dem Juden, selbstverständlich die Kerkerpforten in kurzer Zeit auf irgend eine Art offen stehen werden. Nur damit läßt sich das herausfordernde Verhalten des jüdischen Verbrecherhäuptlings Jacob erklären." Und ein anderes antisemitisches Blatt weiß zu berichten: „Der Häuptling dieser Baude hieß Marius Jacob: er stammt, wie schon der Vorname Marius verrät, aus Marseille, und wie der Vatersname verrät, ist er ein Nachkomme der Patriarchen im gelobten Land. Die Art, wie er sich verteidigt, zeigt denn auch gleichzeitig jüdischen Zynismus und Marseiller unverfrorenen Mutterwitz. Er leugnet keinen der Diebstähle, Einbrüche, auch keine der Brandstiftungen, die er der Anklage zufolge selbst ausgeführt oder durch seine Bande hat ausführen lassen. Er rühmt sich ihrer vielmehr, denn er hat sie, wie er behauptet, aus Ueberzeugung und im höheren Dienst der Menschheit ausgeführt. Er nennt sich Anarchist." Wir haben infolgedessen Erkundigungen in Paris eingezogen und erhalten darüber von wohlinformierter Seite die nachstehende Meldung: „Von zuverlässiger Seite erfahre ich, daß der Räuberhauptmann Jacob, über den Sie Auskunft wünschten, kein Jude ist, und daß in Frankreich nur die „Libre Parole" jene Erfindung gebracht hat, der man auch nicht ein Wort glauben darf." Damit ist das Märchen vom jüdischen Räuberhauptmann in Amiens wohl endgültig beseitigt. $ Das Memorandum der russischen Juden au den Ministerpräsidenten, das wir bereits in voriger Nurumer in Aussicht gestellt, hat folgenden Wortlaut: „Die in den letzten 25 Jahren erlassenen Gesetze und Verordnungen betreff der jüdischen Einwohner Rußlands hatten augenscheinlich den Zweck gehabt, die 5000000 zählende jüdische Bevölkerung in Bettler zu verwandeln. Ein künstlich in allen Details ausgearbeitetes System von Unterdrückung und Gewalt, das in der Praxis mit aller Gründlichkeit ausgeführt wurde, hatte den Zweck, aus Juden Menschen ohne Erwerb, ohne Bildung und ohne Ehre zu machen. Der Umstand, daß der Pöbel 1881 zahlreiche Judenkrawalle veranstaltete, wurde von den Behörden benutzt, um den Juden das Recht zu nehmen, sich in den Dörfern niederzulassen und daselbst Grund und Boden zu erwerben. Aber nicht allein eine neue Ansiedlung auf dem flachen Lande wurde ihnen verboten, die Beamten fanden sogar Mittel und Wege, die bereits in den Dörfern wohnenden Juden massenhaft auszuweisen, und sie so immer mehr in einer Anzahl von Städten und Städtchen zusammenzupferchen. Dahin wandten sich auch diejenigen Inden, welche außerhalb einer Zone von 50 Werst längs der Grenze lebten und die nunmehr ebenfalls in Massen aus ihren Wohnorten ausgewiesen wurden. Das gesamte russische Reich wurde für die Juden künstlich in drei streng von einander gehaltene Gebiete zerlegt. In den 25 Gouvernements des sogenannten Ansiedlungsrahons konnten die Juden nur noch in den Städten und Städtchen unbeschränkt wohnen. Das übrige europäische Rußland war nur denjenigen Juden offen, welche eine Kaufmannsgilde ersten Grades 10 Jahre läng bezahlen konnten, einen akademischen Grad erreicht haben oder ein Handwerk ausübten; für letztere gab es im europäischen Rußland ein besonderes Ansiedlungsrayon, da im Gouvernement Moskau und Taurien jüdische Handwerker nicht wohnen durften. Endlich gab es ein Gebiet im russischen Reiche, das für Juden ohne Ausnahme ein noli me tangere blieb. In Sibirien durften nämlich Juden unter keinen Umstünden wohnen, es sei denn, daß sie ein schweres Verbrechen begangen hatten und zur Strafe dafür dahin verbannt wurden. Das Ergebnis aller dieser Einschränkungen des Wohnrechts, verbunden mit tausenden von Ausweisungen war, daß die Städte und Städtchen des Ansiedlungsrahons von den Juden im hohen Grade übervölkert waren. Trotz überaus lebhafter Emigration nach den europäischen und außereuropäischen Ländern leben in den wenigen Städten und Städtchen des Ansiedlungsrahons nicht weniger als 4 200000 Juden, welche da eng zusammengepfercht sind und sich gegenseitig eine wütende Konkurrenz machen. Um den Juden den Zutritt zu den Schulen zu verwehren, ist augeordnet worden, daß die Zulassung jüdischer Schüler in Mittelschulen 10% nicht übersteigen darf. Die Zulassung zu den Hochschulen war derartig beschränkt, daß wenige Juden nach Beendigung des Ghmnasialstudiums das Glück hatten, Aufnahme in einer Universität zu finden. Auch dieses geringen Glücks konnten Wenige aus demllniversitätsstudium sehr geringe Vorteile für ihre zukünftige Existenz ziehen. Dem Juden wurde es verwehrt, in staatlichen und Kommunal-Anstalten, sowie in den Institutionen des Semstwos irgend ein Amt zu bekleiden; ja selbst in den Stand der Rechtsanwälte konnten sie nur auf besondere Genehmigung des Justizministers ausgenommen werden. In beit letzten 14 Jahren ist auch kein einziger jüdischer Jurist in Rußland Rechtsanwalt geworden. Man kann ohne Uebertreibung sagen, daß die einzige Aufgabe der russischen Politik darauf ausgeht, den Juden das Leben in Rußland unmöglich zu machen. Sämtliche Regierungsbehörden beschäftigen sich immerfort mit der Judenfrage. Es wird in der gegenwärtigen Zeit unglaublich scheinen, daß es eine Zeit gab, wo die strebsamen Gouverneure und Landräte es als beste Empfehlung ansahen, daß sie immer neue Juden bedrückende Gesetze ausheckten und der Zentralregierung in Petersburg vorlegten. Noch unter der Negierung des Herrn von Plehwe wurde es den Juden verboten, außerhalb des Ansiedlungsrahons Grund und Boden zu erwerben, und zwar aus dem ausschließlichen Grund, weil in den drei Gouvernements Smolensk, Pskow und Nowgorod der jüdische Grundbesitz bereits 1 Prozent des gesamten Bodens erreicht hat. Die Behörden verfolgten und bedrückten die Juden auf Schritt und Tritt, und es kam schließlich soweit, daß selbst bei der Begründung von Leih- und Sparkassen gefordert wurde, daß diese ausschließlich von und für Juden errichtete Institution nur von Christen verwaltet werden durfte. Selbst also, wenn die Juden sich vereinigten, um auf dem Wege der Selbsthilfe ihre Lage zu erleichtern, mußten solche Verbindungen von fremden Elementen kontrolliert und geleitet werden. In vielen Städten des Ansiedlungsrahons bildete die jüdische Bevölkerung nicht weniger als 60 Prozent der gesamten Einwohner und brachte 90 Prozent aller Kommunalsteuern auf. Trotzdem durften Juden keine Stadtverordneten wählen, besaßen weder das aktive noch das passive Wahlrecht. Die jüdische Bevölkerung mußte von einem nichtjüdischen Magistrat beherrscht und die von ihnen aufgebrachten Steuern von fremden zum Teil feindlichen Elementen verwaltet werden. Mit einem Worte, es ist kaum möglich, alle die Gesetze und Verordnungen aufzuzählen, welche dem Juden sein ganzes Leben lang, von der Wiege bis zum Grabe, auf Schritt und Tritt verfolgten und bedrohten; und wo der Jude auch wohnen mag, ob in dem Ansiedlungsrahon, ob außerhalb desselben, niemals hat er die Sicherheit, nicht von den Behörden erdrückt und in seiner ganzen Existenz ruiniert zu werden.