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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-03-31 · Heft 13 (31.3.1905) · p. Seite 149

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 13 (31.3.1905)
Date
1905-03-31
Page
Seite 149 (sequence 5)
Language
German
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.149 gern bereit, ihn richtig zu stellen, kann das aber nur in einer Form tun, die mich vor dem Vorwurf schützt, leichtfertigerweise unbewiesene Behauptungen aufgestellt zu haben. Dazu wird sich die Möglichkeit besser beim Titel Kriegsminister in dritter Lesung finden, als bei einer Erklärung vor der Tagesordnung. Berlin, 16. März 1904. Liebermann v. Sonnenberg. Diesen Brief hat Herr Liebermann v. Sonnenberg nach der „Deutsch. Fr. Presse" den verschwiegenen Akten des Reichstages einverleiben lassen. Und dann hat er geschwiegen ein ganzes Jahr lang. & Ueber die Aufbringung der Kosten für besonderen konfessionellen Religionsunterricht ist von dem Unterrichtsminister bestimmt worden: Die Schulverbäude sind, abgesehen von dem Geltungsbereich des katholischen Schulreglements für Schlesien vom 18. Mai 1901, grundsätzlich verpflichtet, für den Religionsunterricht der konfessionellen Minderheit in der öffentlichen Volksschule zu sorgen und die dadurch entstehenden Kosten zu decken. Indessen ist, um ihnen nicht unverhältnismäßige Kosten aufzubürden, nachgelassen, daß besonderer Religionsunterricht für die konfessionelle Minderheit nur da eingerichtet zu werden braucht, wo die Zahl der betreffenden Kinder einer Schule mindestens zwölf beträgt oder, wo diese Zahl durch Vereinigung der Kinder aus mehreren Schulen erreicht wird. Im erstereu Falle hat der Schulverband die gesamten Kosten des Religionsunterrichts allein zu tragen, während in dem letzteren Falle die Kosten auf die einzelnen Schulverbände verhältnismäßig zu verteilen sind. Soweit die Schulverbände zur Aufbringung der auf sie entfallenden Beträge nachweislich außer Stande sind, können ihnen Beihilfen aus dem Fonds Kapitel 121 Titel 34 des Staatshaushaltsetats' gewährt werden, vorausgesetzt, daß sie die Einrichtung des Religionsunterrichts beschlossen und die grundsätzliche Verpflichtung zur Aufbringung der Kosten anerkannt haben. In Frankreich steht augenblicklich die Vorlage über die Trennung von Kirche und Staat im Vordergrund. Die Kammerverhandlungen bewegen sich bis jetzt nur in allgemeinen Erörterungen. Um so interessanter ist für uns ein Schreiben an die Redaktion des „Siecle", der eine Rundfrage über die Meinungsverschiedenheiten der geistlichen Würdenträger verschiedener Konfessionen über die Trennung von Kirche und Staat veranstaltet hatte. Unter anderen erschien das Gutachten des Pariser Seminardirektors Großrabbiners I. Lehmann. Dieser sprach darin zuerst seine Verwunderung darüber aus, daß diejenigen, die berufen wären, die Interessen der verschiedenen Konfessionen zu vertreten, nicht auf ihre Ansicht hin gehört worden feien. Lehmann fährt dann fort: „Wenn wir gefragt worden wären, so hätten wir alles aufgeboten, die Tempel denen im Besitz zu erhalten, für die sie gebaut wurden und die in ihnen ihr Gebet verrichten; jede Konfession erhält sich die Organisation, die ihren Traditionen und Wünschen am meisten entspricht; der Katholizismus seine imposante Hierarchie; der Protestantismus seine Presbyterien, seine Synoden, und das Judentum seine zentrale Gruppierung, die nichts anderes bezweckt, als die. materielle und geistige Förderung des französischen Judentums. Unsere Konstitution in Frankreich entsprang der Revolution. Unsere Organisation datiert von 1806 her. Sie ist das Werk einer allgemeinen Versammlung zu Paris am 10. Dezember 1806 und sie wurde sanktioniert durch das Gesetz vom 17. März 1808. Wir haben kein Konkordat, keine organischen Gesetze. Alles auf unseren Kult Bezügliche wurde durch die Verordnungen der staatlichen Gewalt (20. August 1829, 29. Mai 1844, 9. Juli 1853, 12. September 1872, 27. März 1898) geregelt, aber immer nach Anhörung der Wünsche der berufenen autorisierten Vertreter des Jndentums. Wir verlangen von den heutigen Gesetzgebern denselben Liberalismus, den alle anderen Regierungen seit Napoleon 1. besaßen, und uns die Organisation zu belassen, die unbedingt unseren Bedürfnissen entspricht." Zum Schluffe spricht Lehmann sich mit vollem Recht gegen die Scharfmacher aus welchem Lager immer aus. Das vom „Marsch. Dnewnik" zuerst ausgesprengte und von polnischen Blättern aufgefangene Gerücht, wonach beim russischen Ministerium des Innern eine besondere Kommission zur Beschlußfassung über die Lage der Juden im russischen Reiche einberufen wird, in welcher Vertreter aller größeren Gemeinden stimmberechtigt beraten sollen, entbehrt, wie jüdische Blätter erfahren, jedweden Untergrundes. Dagegen meldet „Hazman", daß ein besonderer Delegat die größeren Städte des Landes bereist und jüdische Unterschriften sammelt, um dem Vorsitzenden des Ministerkomitees endlich doch ein Kollektivgesuch mit der Bitte um volle Gleichberechtigung der Juden , zu überreichen. Diese Petition werden wir in der nächsten Nr. mitteilen. Denn nur ein einheitliches Vorgehen kann den russischen Juden Nutzen bringen. Haben sich doch im Gegensätze zu so vielen und namentlich kleineren Gemeinden die beiden größten des Reiches, Petersburg und Warschau, durch ihre Petitionen an die Regierung nicht gerade ausgezeichnet. Und mit vollem Recht rügt ein russisch-jüdisches Blatt den ghettomäßigen Stil der Eingabe, die die Petersburger Gemeinde im Namen von noch anderen 36 Gemeinden kürzlich an das Ministerkomitee gerichtet hat. Es hebt besonders zwei Stellen hervor, in denen gesagt wird, „daß die Einschränkung der Rechte der Juden eine schädliche Wirkung auf die ökonomische Lage der christlichen Bevölkerung ausübe" und „daß die Rechtlosigkeit der Juden einen schädlichen Einfluß habe auf Administration und Polizei". Was soll das heißen? Zum Schluffe des Artikels wird mit Genugtuung konstatiert, daß viele Gemeinden dieser Petition im Bettelstile des Ghetto sich nicht anschließen wollten, aus Ehrgefühl und Achtung vor sich selbst. Einen anderen Grund hat freilich die Warschauer Gemeinde vorgeschoben. Sie soll geantwortet haben: „Wir können nicht gemeinsam mit den übrigen russisch-jüdischen Gemeinden Vorgehen; wir können auch nicht gesondert mit einer Petition hervortreten für die Gleichberechtigung der Juden; wir dürfen uns nicht von der hiesigen (polnischen) Gesellschaft absondern, da wir gemeinsame Interessen und Forderungen haben." Wenn das wahr ist, so ist es nur ein recht trauriges Zeugnis dafür, daß die Leiter dieser Gemeinde aus den Vorgängen der letzten zwanzig Jahre absolut nichts gelernt haben. In den politischen Blättern wurde vor einigen Tagen eine von zahlreichen Juden Unterzeichnete Petition an Herrn von Witte veröffentlicht. Wir sind in der Lage mitzuteilen, daß die Sache sich einigermaßen anders verhält: Es handelt sich nicht um eine Petition, sondern um eine Erklärung, die sich nur an die öffentliche Meinung wendet, dieselbe wird in allen Zeitungen abgedruckt, aber keiner Behörde überreicht werden. Die Zahl der Unterschriften wächst von Tag zu Tag. .Sie hatte am 16. d. M. bereits die Ziffer von 7000 erreicht. Im ganzen wurde bis jetzt die Erklärung von Juden in 26 Städten unterschrieben. Aber es ist außer Zweifel, daß sie noch viele Unterschriften finden wird.

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