Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 12 (24.3.1905)
- Date
- 1905-03-24
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Kollegien daselbst orige hört hatte. — Der jüdische Armenverein , in Wreschen hatte' im letzten Jahre eine Gesarnteinnahme von 3172,55 Mark. Die Ausgaben betrugen 16Ö3,75 Mark, der bis-! herige Vorstand ist in der' jüngst stattgehabten Generalversammlung wiedergewählt worden. — Ter seit 40 Jahren in Newhork lebende Kaufmann Kozminski hat seiner Heimatgemeinde Sch werfenz eine Spende von 1300 Mark übersandt. — Apotheker Nathan in Neustadt a. W. ist zum Vorsitzenden des dort jüngst gegründeten Volksbildungsvereins gewählt worden. — Fabrikbesitzer Moritz Victor in Posen ist im Alter von 74 Jahren gestorben. Derselbe hat außer vielen anderen Ehrenämtern seit 25 Jahren ununterbrochen das Amt eines Stadtverordneten bekleidet. — Der frühere Bürger der Stadt Flatow, Kommissionsrat David Berliner in Berlin, hat der Stadt F-latow 5000 Mark ausgesetzt, welche drei Monate nach dem Tode der David Berlinerschen Eheleute von den Erben ausznzahlen sind. Die Zinsen dieses Kapitals sollen jährlich am 1. Februar an die Armen Flatows ohne Unterschied des Glaubens ausgezahlt werden. — Der israelitische Frauenverein in Lobsens Hatte im letzten Jahre eine Einnahme von 146,05 Mark und eine Ausgabe von 120.72 Mark. Der Verein besitzt ein Kapital von nahezu 1000 Mark. Zur Vorsitzenden wurde Frau Rosa Brasch wiedergewählt. — Der seit 24 Jahren dem Stadtverordnetenkollegium in Wöllstein angehörende Herr Hermann Wasser ist zum „Stadtältesten" daselbst ernannt worden. — Frau Rittergutsbesitzer Rohr- Languhle hat dem Verein zum Roten Kreuz in Bojanowo eine Summe von 20000 Mark mit der Bestimmung geschenkt, daß der Betrag binnen drei Jahren zum Bau eines Krankenhauses zu verwenden ist. — Im Alter von 46 Jahren ist in Lissa Rechtsanwalt und Notar Levysohn gestorben. Derselbe gehörte längere Zeit dem Vorstande der Posener Anwaltskammer an. — Kommerzienrat M. Hepner in Krotoschin hat der dortigen Stadtgemeinde 6000 Mark überwiesen mit der Bestimmung, daß die Zinsen hiervon an die Armen der Stadt ohne Unterschied der Konfession fallen sollen; außerdem wurden für die drei Volksschulen daselbst von ihm je 600 Mark gestiftet. —.Hannover, 10 März. Wenn .es noch eines Beweises für die hochherzige Gesinnung des verstorbenen Konsuls A. M. Simon bedurft hätte, so wäre er durch das nun eröstnete Testament erbracht. Selbstverständlich haben die nächsten Verwandten der großen Hinterlassenschaft entsprechende Erbteile und Vermächtnisse erhalten. Der verbeibende Rest, der an drei Millionen Mark betragen wird, ist für wohltätige und gemeinnützige Zwecke bestimmt worden. Insbesondere ist durch das Testament eine Stiftung errichtet mit der Bestimmung, „Hand- und Fabrikarbeit, Handwerk, Landwirtschaft, Garten?, und Obstbau unter den .Israeliten in größerem Um sauge zu verbreiten". Dieser Zweck soll erreicht werden durch Unterricht israelitischer Kinder in Handfertigkeit, Garten- und Obstbau, und durch Ausbildung von Lehrern, die den Kindern jenen Unterricht erteilen sollen. Ferner, sollen bedürftigen israelitischen Arbeitern, Handwerkern, Landwirten und Gärtnern, zwecks Ausübung ihres Berufes Unterstützungen, in Form von.uiedrig oder gar nicht verzinslichen Darlehen gewährt werden. Die, vorn Verstorbenen vor 12 Jahren gestiftete israelitische Erziehungsanstalt Ahlem und der neben ihr unter besonderer Verwaltung stehende Hilfsfonds für ehemalige Lehrlinge dieser Anstalt erhalten je 100000 Mark. Noch, ist eine Bestimmung zu erwähnen, welche besonders alte deutschen Gärtner interessieren wird. Die vorn Konsul Simon errichtete große Stiftung soll nämlich einen Teil ihrer Einkünfte für allgemeine Zwecke des Garten- und Obstbaues verwenden, wobei der Testator wohl in erster Linie Zuschüsse an die in Deutschland bestehenden Garten-, und Obstbauvereine im Auge gehabt hat. Der. hiesige israelitische Wohltätigkeitsverein erhält ein Legat von 10.000. Mark... .Für den Religionsunterricht in ärmeren kleinen jüdischen Gemeinden sind jährlich 500. Mark ausgesetzt, die deni deutsch-israelitischen Gemeindebunde zur Verfügung gestellt werden. — Bezüglich des. Legats für die Erziehungsanstalt zu Ahlem sagt der Verstorbene in seinem Testament wörtlich: „Ich beschränke nach reiflicher Ueberlegung meine Zuwendung aus diesem verhältnismäßig geringfügigen Betrag, weil ich den dauernden Bestand der Anstalt nur dann für gesichert halte, wenn sie von allen Glaubensgenossen als Gerneingut betrachtet und unterstützt wird." , m. Vom Rhein, im März. Der Bezirk Mittelrhein des Vereins |. israelitischer Lehrer der.Rheinp rov inz und Westfalens hielt! jüngst in Köln seine Bezirkskonferenz ab, die sich durch den Gegenstand ihrer Besprechung zu einer besonders interessanten gestaltete. Hauptlehrer Coblenz-Köln sprach über das Thema: „Die Fortbildung des jüdischen Lehrers", dasselbe Thema, das auch auf dem Delegiertentag des jüdischen Lehrervereins in Kassel Gegenstand der Verhandlung war. Diese Frage hat bekanntlich einigen. Staub aufgewirbelt, weil von einer Seite versucht wurde, daraus eine Parteifrage zu machen. Während man aus der einen Seite vorschlug, die Fortbildung in der früher üblichen Weise zu empfehlen, betonte man auf der anderen Seite, daß der moderne jüdische Lehrer die religiöse Fortbildung wissenschaftlich, unter Benutzung der kritischen Forschungen, betreiben müsse. Herr Coblenz wie überhaupt die Mehrzahl der deutschen jüdischen Lehrer vertreten den inodernen Standpunkt. Das Studium der Bibel soll nach dem Verlassen des Seminars nicht eingestellt, sondern gerade belebt und befördert werden durch das Studium neuerer Geschichtswerke über das alte Israel. „Die Bibelwissenschaft konnne dem Drange nach Wahrheit entgegen, und es heiße ein gefährliches Spiel treiben, dieses Streben durch Verunglimpfungen zu ersticken." Herr Cvblenz betonte, es fei auch eine beschämende Lücke in der allgemeinen Bildung, mit dem Christentum, der Religion der uns umgebenden Glaubensgemeinschaft, nicht vertraut zu sein. Für den Lehrer ist es eine empfindliche Lucke, denn in seinem Verkehr mit den christlichen Kollegen muß er oft auch aus diesem Arsenal sein Rüstzeug holen. Mit recht beherzigenswerten Worten schloß der Vortragende: „Wir arbeiten nach einem Ziele hin: die Jugend in die Hallen der Religion einzufnhren; uns allen ist es um diese Aufgabe heiliger, ehrlicher Ernst. Aber manche von uns haben vom Wesen der Religion diese, andere eine andere Auffassung: alle meinen wir, den rechten, den uns von demselben Gott gewiesenen Weg zu gehen. Achten wir gegenseitig ein heiliges, ernstes Streben, und oft von entgegengesetzten Polen werden wir uns in der Mitte, in demselben Wollen, in denselben Erfolgen begegnen : bei der Jugend wieder Verständnis, Eifer, Anhänglichkeit undBegeisterung für unser angestammtes Judentum zu wecken." GesterreLH-Angarn. LH Wien, 20. März. In der letzten Sitzung des Kultusvorstandes teilte der Präsident mit, daß in Angelegenheit des. Stadtratsbeschlusies vom 22. d. I., wonach in den Wiener Schlachthäusern das Schächten beziehungsweise die Schlachtung ohne vorherige Betäubung ausnahmslos verboten werden .soll, die, notwendig scheinenden Schritte bereits unternommen worden, seien. Er wies insbesondere darauf hin, daß die Frage des, Schächtverbots bereits wiederholt die höchsten Instanzen beschäftigt habe und brachte den Erlaß des Ministeriums des Innern in Erinnerung, mit welchem eröffnet wurde, daß die im Jahre 1888 über die bei den Israeliten übliche Methode des Schächtens der Schlachttiere dnrchgeführten Erhebungen zu dem Ergebnisse geführt hatten, daß, wenn alle Bestimmungen des Rituals erfüllt werden, in der Methode des Schächtens eine tierguülerische Handlung nicht gefunden werden kann, daher auch für das Ministerium des Innern eine Veranlassung nicht vorliegt, um gegen dieselbe einzuschreiten; ebenso die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, daß die Nichtgestattung des Schächtens mit der den anerkannten Neligionsgesellschaften staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Glaubensfreiheit und Religionsübung (Art. 14 und 15 des Staatsgrundgesetzes vorn 21. Dezember 1867, R.-G.-Bl. Nr. 142) und ebenso mit der Bestimmung des § 25 des Gesetzes vom 21. März 1800, R.-G.-Bl. Nr. 57, über die äußeren Rechtsverhältnisse der ,israelitischen Religionsgesellschast, wonach die freie Betätigung der religiösen Ueberzeugung, insbesondere auch in ritueller Beziehung nicht behindert werden darf, im Widerspruche stehen würde. Es dürfe wohl der Erwartung Ausdruck gegeben werden, daß der nunmehr von neuem beabsichtigte Eingriff gleich früheren derartigen Versuchen erfolglos bleiben werde. — Der Gemeinderat beschloß, von der Regierung strenge Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen gegen die Einwanderung von Arbeitslosen aus Rußland zu verlangen. , In der Debatte hierüber tadelte der Sozialist Reumann scharf, daß die Regierung aufgefordert werde, Rußland Bütteldienste zu leisten,