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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-03-10 · Heft 10 (10.3.1905) · p. Seite 110

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 10 (10.3.1905)
Date
1905-03-10
Page
Seite 110 (sequence 2)
Language
German
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war die Tendenz doch unverkennbar. Aber auch ohne daß-jene Vorschrift' damals Gesetz wurde, erreichte ryan auft anderem Wege das gewollte Ziel." > "v In ketzter'Zeit hat? sich nun der Herr Minister.hinter eine ganz neue Sache gesteckt, indem er sich mit der Prärogativeder Krone zu decken versuchte. Als der Abgeordnete Gyßling die Benachteiligung der Juden' in der preußischen Justizverwaltung am 30..'Januar d. I. im Abgeordnetenhause'zur Sprache brachteda hat der Justizminister einfach erklärt, dieWrnennung der Richter gehöre zur Prärogative der Krone. Der 'Abgeordnete Wolff-Lissa hat dies Argument bereits in Nr. 7 der „Mitteilungen" des Vereins zur „Abwehr des Antisemitismus"-arg zerpflückt. Es. ist ja richtig, daß nach Artikel 86 der: Verfassungsurkunde die Richter vom Könige ernannt werden, und es waren gerade die Mitglieder der liberalen Partei, welche glaubten, daß durch die Ernennung der Richter seitens des Königs das Ansehen des Richterstandes gehoben werden würde. Aber auch in diesem Falle mußte das, was die Liberalen befürwortet hatten, der Reaktion zum Besten dienen.. Kann sich nun aber wirklich. der Justizminister hinter die Prärogative der Krone verstecken? Man-muß sich doch vergegenwärtigen, in welcher Weise eine solche Ernennung zustande kommt. Die bei eintretenden Vakanzen eingehenden Bewerbungen werden durch die untergeordneten Instanzen gesichtet und geprüft und schließlich an das Justizministerium mit entsprechenden Vorschlägen geschickt. Im Ministerium wird dann darüber Beschluß gefaßt, wer dem Könige zur Ernennung präsentiert werden soll. Wer da glauben machen wollte, daß Se. Mas. sämtliche Gesuche prüfen und immer nur die Würdigsten selbst heraussuchen könnte, der müßte an recht viel Leichtgläubigkeit appellieren. Wenn wir also einen Grund zur Beschwerde haben, so richtet .sich diese nicht etwa dahin, daß die Krone^ihre Prärogative nicht nach jedermanns Wünschen und nicht im Einklänge mit der Verfassung ausübt, sondern wir beschweren uns darüber, daß die Verwaltung ihre Berichte an die Krone unter Hintansetzung berechtigter Interessen und unter Hinwegsetzung über klare Versassungsbeftimmungen erstattet. Hier ist. die Verwaltung nicht durch die Krone gedeckt, und der Minister schob die ganze Sache aus ein falsches Geleise. Er ist ohne Zweifel schuldig, dem Abgeordnetenhaus Rede zu stehen, aus welchen Gründen er so und nicht anders verfahren hat. Dasselbe ist bei . der Ernennung der Notare der Fäll, die nicht durch den König, sondern durch den Minister erfolgt. Was hat die heutige Aussprache für einen Zweck? Der Antisemitismus ist einmal da, und diejenigen, welche sich offen dazu bekennen, sind unsere schlimmsten Feinde nichts denn alles, was sie hervorbringen, läuft auf eine Phrasendrescherei und auf?ein demagogisches Gehetze hinaus. Aber gegen das stille, gegen das latente Gift, das unseren Volkskörper erfaßt hat und das namentlich in . den akademisch gebildeten Kreisen, im Offizierkorps und im höheren Beamtentum um sich frißt, gegen diese unsichtbare und doch so dienstbare Macht im Dienste der Reaktion, ist sehr schwer anzukämpfen. Solange , die Reaktion Trumpf ist, werden wir das sehen, was wir heute sehen, daß sich die Reaktion alle Kräfte dienstbar macht. Gerade in der Zeit, wo der Liberalismus stark war, wagte sich das Gewürm nur wenig hervor; je mehr Positionen der Liberalismus verlor, desto größere Orgien feierte der Antisemitismus. Nur ein geeinigter, verstärkter Liberalismus ist imstande, dem Antisemitismus ein Paroli zu bieten. Wenn sich die Idee von der Heiligkeit und der Unverletzlichkeit der obersten Menschenrechte, wenn die Idee, daß alle gleichberechtigt sind, ohne Unterschied der Konfession, sich durchgesetzt hat, dann wird auch unser Verein seine Aufgabe erfüllt sehen und wir werden den Antisemitismus nicht mehr haben. (Lebhafter Beifall.) Als zweiter Referent wies Rechtsanwalt Dr. E ruft Au er b ach -Frankfurt a. M. zunächst im Anschluß an die Ausführungen des ersten Referenten darauf hin, daß der Versuch des. Justizministers, sich mit den verfassungsmäßigen Rechten der Krone zu decken, tatsächlich nicht gelungen fei, denn der einzige Fall während der letzten Jahre, in dem ein Jude zum Oberlandesgerichtsrat ernannt wurde, sei sicherlich ohne. Anregung des Justizministers lediglich der Prärogative der Krone entsprungen. Es 'ist, so führte er weiter aus, leider nur zw wahr, daß jüdische Assessoren nicht zur Staatsanwaltschaft zugelassen werden.- Obwohl, wie eS^.in.vfpeziellen^.-Fällen.^.geschahi'Mangel an geeigneten, christlichen. Assessoren.vorhanden war .und ausgezeichnete jüdische Juristen zur Verfügung standen, wurden diesem konsequent übergangen--Das chängt vielleicht auch damit zusammen, daß man. bei'der Staatsanwaltschaft im wesentlichen -nur Reserveoffiziere nimmt,^ Md daß -schon aus diesem Grunde die Juden nur schwach vertreten sein können.- Auch bei der Vergebung von Kommissorien werden^ die Assessoren jüdischen Glaubens in der verletzendsten' Weise übergangen. Das Verhalten der unteren Instanzen bei der Annahme von Referendaren tst ebenfalls dem Justizminister zur Last zu legen. Von den unteren Instanzen werden vielfach die sich meldenden. Referendare jüdischen Glaubens aus allen möglichen .Gründen znrückgewiesen. Freilich sind noch nicht alle.Oberlandesgerichtspräsidenten auf den antisemitischen Geist der Zentralverwaltung eingegangen. Man-hat aber sogar schon den Ausweg gefunden, daß, wenn man jüdische Referendare annimmt, sie einen Revers unterschreiben müssen, wonach sie sich verpflichten, später Rechtsanwälte zu werden. - ■ ■ - - ' Ein derartiges Verhalten ist nicht bloß verfassungswidrig, es erregt auch, von anderen Gesichtspunkten aus betrachtet, erheblichen Anstoß. Der Justizministev sagte einmal, die Bevölkerung wünschees, und man käme lediglich den Wünschen der Bevölkerung entgegen,: wenn man nicht so und so viele jüdische Richter und Notare anstelle.. Daß diese Begründung des Jusiizministers mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmt, braucht nicht nochmals betont zu werden. Es ist seinerzeit zu wiederholten Malen auch in öffentlichen Versammlungen deutlich zum Ausdruck gebracht worden. Wir verlangen ja auch nicht, ' daß man überall Juden anstellt. Ebenso wie man in streng katholischen Gegenden mit Rücksicht auf die Bevölkerung keine Protestanten hinsetzt und umgekehrt, so wäre es auch gerechtfertigt, in antisemitisch durchseuchten Gegenden keine Juden anzustellen, die den Unwillen der Bevölkerung, wenn auch ganz unberechtigterweise, erregen könnten. Aber das trifft lediglich auf wenige ländliche Gegenden Deutschlands zu. Das Verhalten der Justizverwaltung ist aber auch ganz unlogisch. Man findet nichts darin, Juden, die lange Jahre als Landgerichlsräte gearbeitet haben, zu Vorsitzenden von Schwurgerichten zu machen, aber sie zu Direktoren zu ernennen, das geht nicht , an — „mit Rücksicht aus die Stimmung der Bevölkerung." Ebenso beruft man jüdische Amtsrichter und Landrichter zu Hilfsrichtern an das Oberlandesgericht, ohne sie zu etatsmäßigen Richtern zu machen. In dem Augenblicke aber, wo der junge Mann, der in den Justizdienst eingetreten ist, sein jüdisches Glaubensbekenntnis abwirft und Christ wird, schwinden alle Bedenken, die vorher gegen ihn erhoben wurden. Ein besonders krasser Fall dieser Art ereignete sich in Frankfurt am Main, wo es einem befähigten und anerkannt tüchtigen jüdischen Assessor nicht gelang, ein Kommissorium, zu erhalten. Sobald er aber Christ-geworden war, hatte er eine Woche später das gewünschte Kommissorium! Wir müssen von den führenden Männern der Verwaltung forderndaß sie hoch erhaben über derartige Dinge stehen, und das; sie sich einem System entgegenstellen, das an sich unlogisch und widerspruchsvoll ist. Die Ausbeutung des geistigen Materials, die darin liegt, daß man befähigte jüdische Kräfte in der Justizverwaltung verwendet, ohne sie richtig in den Staatsdienst zu übernehmen, müsse als durchaus verwerflich betrachtet werden. (Sehr richtig!) Wie soll sich dabei der Richter dasjenige Maß der Arbeits- und Berusssreudigkeit bewahren, das nötig ist, wenn die Rechtspflege nicht geschädigt sein soll! Man kräftigt auch das Strebertum unter den Richtern, wenn diejenigen, welche christlichen Glaubens sind, .von vornherein wissen, daß sie den jüdischen Kollegen in ber Beförderung vorgezogen werden, auch ohne daß sie diese an Tüchtigkeit und Fleiß, übertreffen. In dieses Gebiet der ethischen und moralischen Wirkungen des Verhaltens der Justizverwaltung gehört auch noch ein anderes; das ist die Beförderung des Glaubenswechsels unter den Juden. Erstens ist die Frage aufzuwerfen, wie man sich mit einem solchen, nur aus . Lust an der Karriere zustande gekommenen Christentum innerhalb

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