Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 9 (3.3.1905)
- Date
- 1905-03-03
- Page
- Seite 103 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Referenten im Plenum Professor Blaschke, zum Korreferenten Geheimrat Blümmthal ernannt. \ Professor B l a s ch k e? wies aufdie.' Höhe - der Einziehungskoslendie Schwierigkeit der Eintreibung hin; er machte auf die Ungleichheit aufmerksam, daß die Personen,, die bei 900 Mark Einkominen nur 4 Mark Staatssteuer — welche^ bekanntlich Nicht erhoben werden -- zu zahlen hätten, der jüdischen Gemeinde den Mindestsatz von sechs Mark entrichten müßten. Der Referent hat nur das eine Bedenken, daß die GellLeindemitglieder infolge der Nichtzahlung der aktiven und passiven Wahlrechts verlustig gehen; er beantragt deshalb, den Antrag des Gemeindevorstandes anzunehmen, für den Fall der Annahme ab^r die Gemeindemitglieder von dem Beschluß in Kenntnis zu setzen und. über die Folgen für das aktive und passive Wahlrecht zu'unterrichten. Der Korreferent kommt zur Ablehnung des Antrages des Vorstandes aus ethischen Gründen, da in einer Neligionsgemeinde jeder einzelne, das Recht und die Pflicht haben sollte, in Angelegenheiten' der Gemeinde mitzureden, und macht den Kompromitzvvrschlag, alljährlich durch den Gemeindevorstand zu bestimmen, ob die unterste Steuerstufe zur Erhebung -kommen soll oder nicht. Die in Betracht kommenden Gemeindenritglieder würden dann jedenfalls zensiert werden. Justizrat Lilienthal bemerkt, daß mit dem Anträge nichts neues geschaffen, sondern ein längst bestehenderZllstandlegalisiert werden soll. Das Wahlrecht sei abhängig von der Steuerzahlung, und derjenige, der mit seinen Steuern inr Rückstand bleibe, gehe des Wahlrechts verlustig. Die Zensierung aller Gemeindemitglieder bedeute den völligen Umsturz der bisherigen Praxis.. Nach den Worten des Statuts könne von einer Heranziehung der Personen zur Steiler, welche unter 900 Mark Einkommen haben, gar nicht die Rede sein. Nach diesen rechtlicher: Ausführungen gibt Kommerzienrat Eisner, der Vorsitzende der Veranlagungskommission, noch Erläuterungen aus der Praxis. Er berichtete/ daß von der Befugnis, die Steuerbefreiung zu beantragen, in großem Umfange Gebrauch gemacht wird; das .Recht, Steuern zu zahlen bei einem Jahreseinkommen bis einschließlich 900 Mark, werde auch zweifellos in den seltensten Fällen in Anspruch genommen werden, und zwar nicht ans religiöser Gleichgültigkeit, sondern lediglich aus der Unfähigkeit, Steuern zu zahlen. Herr Weinberg ist für Ablehnung des Vorstaudsantrages; nach seiner Ansicht must das Gelneindestatut geändert werden, falls dieser Antrag.zur Annahme gelangt. Herr Eisner erklärt das Einverständnis des Gemeindevorstandes mit dem Antrag Blaschke, falls der Vorschlag des Vorstandes zur Annahme gelangt. Herr Loewenthal bittet nm.Annahme des Vorstandsantrages unter Ablehnung aller übrigen Anträge. Justizrat Dr. Simon kommt in längeren jurtstischen Ausführungen zur Ablehnung des Antrages, der von nicht zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkten ansgehe. Er legt'dar, daß § 74 des Einkommensteuergesetzes keine Anwendung finden könne, da in ihm nur von öffentlichen Verbänden die Rede sei, während Shnagogengemeinden öffentliche Korporationen darstellen, daß ferner § 59 des Gemeindestatuts, das sich unmittelbar an das staatliche Gesetz anschließe, seinem Wortlaute nach die Heranziehung derjenigen Mitglieder verbiete, welche unter 900 Mark Einkommen hätten. Er beantragt demgemäß, von einer Veranlagung der Zensiten unter 90O Mark Einkommen Abstand zu nehmen, da eine solche dem § 59 des Statuts nicht entspricht. In einer kurzen Replik, in welcher die Auslegung der öffentlichen Verbände als nicht zutreffend bezeichnet wird, bittet Justizrat Lilienthal noch eimnal. um Annahme des Antrages des Gemeindevorstandes, um alle Zweifel des Statuts niederzuschlagen. Nach Annahme eines Schlußantrages, dem nur Herr.Weinberg widerspricht, kommt es zur Abstimmung. Unter allgemeiner Heiterkeit werden sämtliche Anträge ab gelehnt, der Antrag des Gemeindevorstandes mit. sechs gegen sieben Stimmen. . . ' Die Bewilligung eines Beitrages an den neubegründeten Verband für Statistik, der Juden wurde noch in die, geheime Sitzung verwiesen, von einem Schreiben des Leiters der Krastschen Knabenschule, der die fernere Erteilung von jüdischem Religionsunterricht an seiner Schule ablehnt, Kenntnis genomrnen und hiernach die öffentliche Sitzung geschlossen. mm Hermann Cohens „Ethik des reinen Willens." Von Dr. B. Kellermann. <***; : Mst es nun durch die bisherigen Untersuchungen gelungen,- die Methode der Reinheit auch dem Affekt zugänglich zu machen, so dürfte auch jeder Angriff aus den Erkenntnis-, charakter des Affekts gegenstandslos geworden sein. In der „Aufgabe" hat sich der Affekt als konstitutives Grundelement des reinen Bewußtseins legitimiert. Indessen besteht der Wille doch nicht allein aus denr Affekt, namentlich wenn dieser den höchsten Grad der Reinheit besitzten soll. Wäre der Wille nur Affekt, nur ein ungestümes Vorwärtsstreben, so wäre in aller Ewigkeit nicht abzusehen, wie ein solcher Wille in der Weltgeschichte seinen begrifflichen Niederschlag finden sollte. Zu dem Willen gehört vielmehr auch das Denken, die Absicht, das Willensmotiv, wenn er als treibende Kraft der Geschichte sich bewähren soll. Der Affekt muß aus den Gegenstand, auf den Begriff als den Gegenstandserzeuger Bezug nehmen, muß sich mit ihn: vereinigen, sonst würde er „in Velleität und Jmpetuosität verfliegen und zerflattern." Allein, auf welche Art, durch welchen Begriff soll die Vereinigung des Affekts mit dem begrifflichen Denken, dein Gegenstand vollzogen werden, auf daß aus dem Affekt das reine Wollen hervorgehe?' Wie läßt sich der Affekt mit dem Denkinhälten, soweit diese die Einheit der Natur erzeugen und vertreten, vereinigen, damit aus dieser Vereinigung die Ethisierung der Natur, die Kultur hervorgehe? Die Frage ist von. nicht geringer Wichtigkeit. Allzuleicht droht die Gefahr, daß der Affekt seiner Reinheit verlustig geht, so er in den Dunstkreis der Natur .hinabsteigt, um sich hier seinen Wirkungskreis zu sichern. Denn die Gegenstände des Naturerkennens bilden' scheinbar isolierte Elemente. Würde sich der Affekt mit solchen Elementen verbinden, so würde auch er in vereinzelte, isolierte Strebungen zerfallen. Aber besteht nicht gerade in dem Ausschluß der Isoliertheit, in dem ununterbrochenen Fortgang des Strebens die Reinheit des Affekts? Und dennoch läßt sich die Vereinigung des Affekts mit dem Denken vollziehen, ohne die Reinheit zu gefährden. Der Begriff, der diese . Vereinigung bewirkt, ist der Begriff der Handlung. Die Handlung führt den Affekt hinein ins frische, fröhliche Leben der Natur, läßt ihn auf sie Bezug nehmen und verhütet doch, daß er in die Natur aufgehe. Vielmehr sorgt die Handlung dafür, daß die Natur von den: Affekt gleichsam verschlungen wird, um als eine neue Schöpfung, eine neue Art des Seins zurückzükehren. Freilich würde auch bei einer solchen Vereinigung der Reinheitscharakter des Affekts verloren gehen, wenn der Gegenstand ein abgeschlossenes, isoliertes Element wäre. In Wahrheit ist der Gegenstand nichts anderes als ein Begriff. Und der Begriff ist eine Aufgabe, die in der ewigen Neuerzeugung der Einheit des Gegenstandes sich vollzieht. So wird gerade durch die Handlung, durch die Vereinigung des Affekts mit den: Gegenstand der Reinheitscharakter des Willens sicher gestellt. Der Widerpart der Handlung aber ist die Tat. Die Tat repräsentiert die endliche, abgeschlossene Bewegung. Die Handlung aber verschmäht den Abschluß; sie geht über ihn hinaus. Nur in der unendlichen ewigen Bewegung erblickt sie ihren Berus. Nur in der abschlußlosen Neuerzeugung der Bewegung erkennt sie ihren Gegenstand. n Ihre Vereinigung des Affekts mit dem Denken, mit dem Begriff, als dem symbolischen Vertreter des Gegenstandes, ist also nur Mittel zur Entfaltung ihres Selbst. Ohne Vereinigung mit dem Gegenstand wäre der Affekt ein Spielball der aus ihn einstürmenden Triebe und Begierden, wäre er zurPassivität verurteilt