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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1905-03-03 · Heft 9 (3.3.1905) · p. Seite 102

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
69 (1905)
Issue
Heft 9 (3.3.1905)
Date
1905-03-03
Page
Seite 102 (sequence 6)
Language
German
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pus der lörrlinrr Gemeinde. > 8. Berlin., 26. Februar, ^ie heutige Repräfentanten-Verfammlung gestaltete sich zu einer recht interessanten Sitzung. Beim Rechnungsabschluß der Bibliothek-Kommission, welche einen Minderverbrauch von«, zirka 2102 Mark (Ausgaben 15400 Mark, Einnahmen 13297 Mark) zu verzeichnen hat, rollte Prof. Geig er die Frage derVerlegung der Bibliothekräume auf. Er erinnerte daran, das; das in der Rosenstraße neu zu errichtende Verwaltungsgebäude keinen Platz hierfür biete, daß ferner ein im altett Beth Hamiäraseb verfügbar werdender Raum als viel zu klein nicht in Betracht kommen könne, daß aber zur späteren Unterbringung der großen Wolfschen Schenkung und auch zur Aufstellung der etwaigen Ankäufe aus der jüngst stattgehabten Amsterdamer Bücherauktion geeignete Lokalitäten geschaffen werden müssen. Der Kommissar des Gemeindevorstandes, Kommerzienrat Eisiier., erwiderte, daß mehrere Projekte noch im Stadium der Vorberatung seien und daß die Frage dep Verlegung bis zum Ablauf des jetzigen Mietskontraktes - 1. April'1906 — geklärt sein würde. Ein Plan) in dem Neubau der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums die Bibliotheksräume unterzubringen, sei fallen gelassen worden, da das Projekt des Neubaus mit Rücksicht auf die der Lehranstalt bisher zur Verfügung stehenden Mittel noch zu unreif fei. Es ist dringend zu wünschen, daß diese Bibliothek-Frage bald in einer Weise gelöst werde, die der Würde der Sache und der Stellung der Gemeinde entspricht. Der große Umfang, den die Sammlung von Albert Wolf hat, die allein für sich schon ein ziemlich großes und bedeutendes jüdisches Museum repräsentiert, erheischt dringend eine baldige und gründliche Lösung der Lokalfrage. Nach beit heutigen Beratungen ist zu hoffen, daß die Erwartungen aller Freunde der Bibliothek nicht werden enttäuscht werden. — Die Rechnungsabschlüsse der alten' Synagoge (Minderverbrauch 5669,63 - Mark), der neuen 'Synagoge (Minderausgabe 5658 Mark), der Synagoge Kaiserstraße (Minderverbrauch 4666,37 Mark) und der Synagoge Lindenstraße (Minderverbrauch 5618 Mark) wurden alsdann dechargiert. Der vorberatende Ausschuß hat in einer Resolution das Ersuchen an den Vorstand gerichtet, künftig eine Gesamtübersicht über die Einnahmen und Ausgaben aller Synagogen einschließlich der Rabbiner- und Vertretergehülter sowie der Platzmieten anzufertigen. . Herr Manheim er bringt den Verkauf der Mizwoth zur Sprache, bezeichnet denselben als unzeitgemäß und störend und bittet die völlige Abschaffung dieses Brauches, dessen Ertrag ein sehr geringer fei, in Erwägung zu ziehen. Er regt an, an hohen Feiertagen die Mizwoth an die Ehrenbeamten der Gemeinde zu vergeben. In der sich hieran anschließenden Diskussion weist vom Gemeindevorstand Herr Martin Simon zunächst darauf hin, daß eine bereits vor Jahren vom Vorstand gegebene Anregung zur Abstellung des Verkaufs keinen Anklang bei den Repräsentanten gefunden hat. Der finanzielle Ertrag, der sich in sämtlichen Synagogen und Festgottesdiensten auf etwa 3000 Mark jährlich stelle, könne im Verhältnis zum Etat der Synagogen selbstverständlich gar nicht in Betracht kommen. Andererseits ständen der Abschaffung des Verkaufes wiederum Schwierigkeiten entgegen, insofern, als zum Beispiel bei Einsegnungen die Angehörigen berücksichtigt werden müssen, ferner auch die regelmäßigen Besucher der Synagogen nicht übergangen werden dürfen. Das Ziel der völligen Beseitigung sei jedoch ein erstrebenswertes und, wenn eine diesbezügliche Anregung seitens der Repräsentanten gegeben werden sollte, werde der Vorstand gern bereit sein, in Verhandlungen hierüber einzutreten. Betreffs der Synagogeuplütze sei gegen früher eine Herabsetzung des Preises eingetreten, vielleicht könnte man nach dieser Richtung noch weiter Vorgehen. Eine ganz zuverlässige Aufstellung aller Kosten für eine Synagoge werde aus dem Grunde nicht möglich sein, weil die Generalkosten, wie die Rabbinergehülter, nur in einer gewissen Proportion auf die einzelnen Synagogen verteilt werden können. Herr Hirsch tritt ebenfalls für die Einstellung des Verkaufes der Mizwoth ein, während die Herren Loewenthal und Weinberg bestreiten, daß sich in der jetzigen Praxis — die Mizwoth werden für eine Mark an die in einer Liste, vorher eingetragenen Petenten vergeben — Mißstände ergeben Haben, und die Beibehaltung des jetzigen Modus befürworten. Professor'Kali sch.er billigt die jetzige Methode,, die durchaus nicht als unwürdig bezeichnet' werden könirte, JustizradDr. Simon bittet ebenfalls, du-dem alten.Herkommen-.das eines gewissen ethischen.Hintergrundes nicht, entbehre, nicht rütteln, zu wollen. .Geheimrat Blumenthal, welcher die . Häufung. - der Mizwoth an einem Tage auf eine Person bemängelt, beantragt, die Frage in einer Kommission zu beraten, Justizrat Dr. Simon wünscht' diese Durchberatung im dritten Ausschuß. Herr Manheimer tritt noch einmal für völlige Abschaffung ein,, er wünscht den Verkauf auch nicht „zu herabgesetzten Preisen".. Ein Antrag Blaschke bittet den' Gemeindevorstand, die vereinigten Synagogenvorstünde zur gutachtlichen Aeußerung und schriftlichen Berichterstattung aufznfordern. Dieser . Antrag, zu dessen. Gunstendie vorher. genannten Anträge Blumenthal und Simon zurückgezogen. werden, wird mit großer. Mehrheit angenommen. ./ v Die Kommission zur Beschaffung . des Koscherfleisches schließt in diesem Jahre mit einem Minderverbrauch. von 2047,60 . Mark ab. Der Referent, Herr Sieskind, weist aus den Akten der Kommission zahlenmäßig nach, daß der Gebrauch an Koscherfleisch sehr zurückgegangen ist. Vorsteher Herr Jaeoby bestätigt hierbei noch einmal seine jüngst bei der Krankenhausvorlage gemachte Angabe, daß der Verbrauch an Koscherfleisch um das Dreifache zurückgegangen ist, und weist die Behauptung der Separatgemeinde Adatz Jisroel zurück, welche öffentlich hat verbreiten lassen, daß die von ihm (Jaeoby) gemachten Mitteilungen nicht, zutreffend fein können. Die angebliche Steigerung des Fleischverbrauches um 25 Prozent bei der Adas; Jisroel-Gemeinde unterstütze, so.führt Herr Jaeoby aus, nur seine Angabe über den Rückgang des Koscherfleischverbrauches, da die Nebengemeinde sich nicht nur durch Zuzug von auswärts, sondern auch durch die Heranwachsende Generation erweitere und somit eine Zunahme um nur 25 Prozent zweifellos einen nicht unwesentlichen Rückgang des Verbrauches bedeute. Geheimrat Blnmenthal glaubt den Rückgang des Konsums ans die hohen Preise zurückführen zu müssen, welche die unter Aufsicht des Rabbinats stehenden" Schlächter für das Fleisch berechnen. Professor Blas chke gibt zu bedenken, daß infolge der Aufhebung der Fleischbeschau voraussichtlicheine Menge Fleisch von auswärts eingeführt werde und sich dadurch eine Verminderung des Konsums bei hiesigen Schlächtern zeige. Als letzter der Rechnungsabschlüsse wurde derjenige der Quellbad- Verwaltung mit 294,70 Mark Mehrverbrauch dechargiert. — Zum Zwecke der Vorbereitung des Krankenhausbaues wurde, die Einsetzung einer gemischten Deputation beschlossen, in welche die Herren Geheimrat Blumenthal, Hirsch, Pros. Baginsky, Manheimer, Geheimrat Senator und Stadtrat Weigert entsandt werden. Vom Ausschuß wird hierbei die bestimmte Hoffnung ausgesprochen, daß die Herren Louis Sachs und Maurermeister Fraenkel vom Krankenhausvorstand oder von der Baukommission in diese Deputation delegiert werden. Es folgte alsdann eine sehr lange Debatte über die Vorlage betr. Befreiung der Gemeindemitglieder mit einem Jahreseinkommen von 900 Mark.und darunter von der Beitragspflicht. Nach § 59 des revidierten Statuts der jüdischen Gemeinde sind diejenigen Mitglieder, deren Einkommen 1200 Mark jährlich oder weniger beträgt, der Beitragspllicht enthoben. Diese Fassung der statutarischen Bestimmung läßt nach Ansicht des Gemeindevorstandes den Schluß zu, daß die Gemeinde verpflichtet ist, selbst solche Personen, die mangels' jeglichen Einkommens oder zufolge eines Einkommens unter 900 Mk von der staatlichen Einkommensteuer befreit sind, mit dem Mindestbeiträge von 6 Mark jährlich zu den Gemeindebeiträgen heranzuziehen. Da ein solches Verfahren jedoch, abgesehen von seiner Undurchführbarkeit, der Billigkeit widersprechen würde, ferner auch durch den Umstand, daß die Einziehungskosten wahrscheinlich die Einnahmen übersteigen würden, mit finanziellen Nachteilen für die Gemeinde verbunden wäre, so hält es der Gemeindevorstand für geboten,. von den Bestimmungen, (8 74) welche das Einkommensteuergesetz vom' 24. Juni 1891 für diesen Fall vorsieht, Gebrauch zu machen und beantragt, „für die lausende Etatsperiode Gemeindemitglieder mit einem Jahreseinkommen von 900 Mk. und darunter von der Beitragspflicht zu entbinden, ausgenommen in denjenigen Fällen, in denen solche Mitglieder, freiwillig den Beitrag zahlen." Der vorberatende Ausschuß war noch zu keiner Entscheidung gelangt und hatte zum-

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