Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 69 (1905)
- Issue
- Heft 8 (24.2.1905)
- Date
- 1905-02-24
- Page
- Seite 96 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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96 urteilen. Aber freilich — das Uebermaß von entsetzlicher Ungerechtigkeit und Grausamkeit, das er anschauen und miterleben mußte, -die ungeheuere Erbitterung über all die Nichtswürdigkeit und Heuchelei, all den Schmutz und die Gemeinheit, die unter der Decke „Kultur und Zivilisation" namentlich in den Kolonien verborgen sind, hat seinen Blick getrübt, so daß auch er ungerecht wurde. Das eine muß man aber anerkennen: Sein ehrliches Streben nach Wahrheit und Gerechtigkeit läßt sich nicht bezweifeln. Dies zeigt sich namentlich auch an den Stellen seiner Schriften, die uns hier am meisten interessieren — nämlich die von Juden handeln: So z. B. „Keine Rasse" rc. S. 11 u. ö.; „Jslambul" S. 98—109; ,-Die Greuel der Verwüstung" S. 110, 164 ff., 246 ff. Eine Gerechtigkeitsliebe zeigt sich hier, die man leider sonst in bezug auf das^ Judentum bei Nichtjuden nur allzu selten findet. Eine Fülle hochinteressanten Materials ist in den vier Büchlein enthalten, das jedem ehrlichen Menschen, dev das „auäiatnr et altera pars" nicht verwirft, ungeheuer viel Neues bringen und ihm die Augen über eine Menge Jrrtümer öffnen wird — obwohl, wie wiederholt zu betonen ist, der Verfasser auch seinerseits einseitig ist und die Lichtseiten der europäischen Kultur zu gering schätzt. L. — Aus- und Einheben der Thora für Kantor, einstimmigen Gemeindegesang und Orgel von Hermann Zivi, Kantor in Elberfeld. Verlag von M. W. Kaufmann, Leipzig. — Mit diesem dem Oberkantor M. Henle in Hamburg zu dessen 25jährigem Amtsjubiläum gewidmeten Opus wollte der Komponist einen Beitrag für den einstimmigen Gemeindegesang liefern. Dieser Vorsatz ist löblich und zeugt davon, daß man auch in größeren Gemeinden die Wichtigkeit des Gemeindegesanges anerkennt. Da ich mich schon des öfteren über die Notwendigkeit des tätigen Anteils der Gemeinde an den gottesdienstlichen Gesängen im Gegensatz zu der Nolle des stummen Zuhörers, wozu heut der größte Teil der Gemeinden mit großen Chören gezwungen ist, ausgesprochen, so brauche ich an dieser Stelle mich wohl nicht weiter über die Bedeutung des Gemeindegesangs zu verbreiten. Ich freue mich, aus dem letzten Teil des Vorworts zu ersehen, daß Kollege Zivi von gleicher Erkenntnis durchdrungen ist und sein Interesse für den einstimmigen Gemeindegesang durch Abfassung des vorliegenden Opus Ausdruck gegeben hat. — Von den Komponisten für.Gemeindegesang darf eins nicht übersehen werden, daß das Einfache zu schaffen immer am schwersten ist. So ist es in gewisser Beziehung leichter, einen kunstvollen Chorgesang als ein einfaches schlichtes Volkslied zu komponieren, wobei man zu leicht in die Gefahr kommt, statt Einfachheit Plattheit zu bieten. Der Gemeindegesang, der bestimmt ist, ohne wesentliche Uebung geistiges Eigentum der Beter zu werden, muß daher einfach und schlicht sein, dabei aber selbstverändlich allen Forderungen der Kunst und Aesthetik gerecht werden. Als besondere Hauptforderungen für die Melodien des Gemeindegesanges dürften wohl folgende aufgestellt werden: 1. Sie dürfen nur mäßige Anforderungen an den Stimmumfang stellen, d. h. sich nur in einer von der Mehrzahl der Gemeinde leicht zu bewältigenden Mittellage bewegen. 2. Die Melodien müssen einfach und schlicht, also gleichsam ins Gehör klingend sein. Doch 'dürfen sie dabei nicht — was man nicht selten findet — des religiösen Charakters entbehren und in die Art des Volksliedes verfallen. Daß es bei', der Forderung der Einfachheit nicht leicht ist, dem Ausdruck der .Empfindungen und Gefühle, welche der Gebettext in uns erweckt, musikalisch Rechnung zu tragen, darf dabei nicht unerwähnt bleiben. Das ist eben eine der Schwierigkeiten, welche man bei der Schaffung des Einfachen überwinden muß. Prüfen wir nach diesen kurz skizzierten Forderungen das Zivische Werk, so müssen wir lobend erwähnen, daß es den unter 1 erhobenen Ansprüchen an den Stimmumfang fast immer gerecht wird. Nur besonders eine Stelle (Chor Nr. 3) ist in dieser und noch in anderer Hinsicht so schwer, daß sie richtig kaum von einer Gemeinde gesungen werden kann. Auch einfach und melodisch sind die Melodien. Jedoch fehlt ihnen noch viel, daß sie ein getreues Spiegelbild des textlichen Inhalts sind. Der begeisterte, ja dramatisch bewegte Text des Waj’hi binsoa mit seiner erzählenden Einleitung (die bei Zivi gar nicht zu ihrem Recht kommt) erfordert eine ganz andere musikalische Bearbeitung wie das innig flehende I'ebaäsoüstm und dergleichen mehr. Auch möchte ich dem Komponisten zu bedenken geben, ob es bei solchen Wechselgesängen wie Sch'ma, Echod und Aschre nicht angebrachter wäre, der den Text wiederholenden oder wie-Lei Aschre ähnlichen Text singenden Gemeinde auch die gleiche oder wenigstens ähnliche Melodie wie dem Kantor zu geben. In bezug auf die Gesänge für den Kantor, die Zivi in nur zu lobender Weise, auch gleich den Gemeindegesängen einfach zu gestalten sich bemüht hat. muß ich ebenfalls, nur noch in verstärkterem Maße als bei den oben besprochenen Gesängen die musikalische Interpretation tadeln, da die Melodie oft wenig dem Text entspricht, und bei denr Gesang des Kantors muß dieser Ausdruck der inneren Empfindungen ganz besonders gepflegt werden. Doch aller Anfang ist schwer, und Zivis Anfang läßt auf einen erfreulichen Fortgang sicher hoffen. Noch ein Wort sei mir gestattet, den Orgelpart betreffend. Zivi hat die Orgelbegleitung kunstgerecht und recht einfach gehalten, was für den Gemeindegesang nur wünschenswert ist. Doch kann ich die Notwendigkeit so mancher Vor- und Nachspiele und gar „leiser Zwischenspiele" während des Betens der Gemeinde nicht einsehen. Dieser Fehler der vielen Nach- und Zwischenspiele ist nicht nur in diesem Werke zu finden, sondern daran krankt noch manches andere Werk des Synagogengesangs. Ist denn nicht die Stille einer in Andacht versunkenen Gemeinde erhebend? Bedarf sie noch des Aufputzes durch leises Orgelspiel, das nur den Beter stört? Man findet häufig Gottesdienste, in denen fast ununterbrochen (besonders im Freitagabendgottesdienst) die Orgel ertönt. Das ist ganz entschieden ein Mißgriff und kann nur dazu dienen, die Orgel im jüdischen Gottesbienst unbeliebt zu machen. Dieses fortwährende Spielen der Orgel stört nicht nur den andächtigen Beter, sondern es wirkt auch erschlaffend und ermüdend auf ihn. Im Gottesdienst soll die Orgel nur den Gemeinde- oder Chorgesang stützen. Aus der unzweckmäßigen Verwendung, welche die Orgel im Gottesdienst findet, läßt sich auch zum Teil die Abneigung mancher nicht streng orthodoxer Kreise gegen dieses Instrument erklären. Darum sei es das Bestreben aller der dabei in Betracht kommenden Organe (Komponist und Leiter der Gottesdienste), die nicht durchaus notwendigen Vor- und Nachspiele der Orgel wegzulassen. Der Gottesdienst wird dadurch nur gewinnen. Auch in der Betonung des Textes begeht Zivi einen Fehler, der auch mancher „Größe" eigen ist. Er beachtet die Lehre von und niemals. Und gerade durch den Gemeindegesäng wäre doch die beste Gelegenheit, das Volk zur richtigen Aussprache des Hebräischen zu bringen. Die richtige Betonung des Textes, die dem Motiv zuliebe oft vernachlässigt wurde, ist ja auch eine unbestrittene Forderung der Neuzeit für die profanen Gesänge. Diese eingehende Besprechung glaubte ich dem Zivischen Werke schuldig zu sein, da es in allen Teilen — trotz manchen Tadels — den gewandten und gewissenhaften Musiker erkennen läßt, dem man durch ein Paar nichtssagende Worte des gütigen Lobes keineswegs dient, sondern der fordern kann, daß seine ernste Arbeit auch ernst geprüft werde. H. Fabisch. Sprechsasl. Geehrter Herr Redakteur! u dem Artikel „Jüdische Handelsrechtslehrer" bemerke ich. das; der erwähnte Rechtsanwalt Schöps in Hamburg wohl der Landrichter Georg Schaps in Hamburg sein soll, der über Seerecht geschrieben, hat. Berlin, 10. Februar. Ergebenst I. Druck und Verlag von Rudolf Masse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin.